Verwarngeld für's Sitzen: Ratspolitiker empört über OSD

 

Verwarngeld für's Sitzen: Ratspolitiker empört über OSD

30.11.2017 - 01:10 Uhr

An dieser Haltestelle unweit des Düsseldorfer Bahnhofs bekam ein
85-Jähriger für acht Minuten Sitzen ein Knöllchen. Bild: Google
Streetmap/Facebook

Düsseldorf.  
Ordnungsgeld für dementen Rentner:
Ratspolitiker kritisieren den Ordnungs- und Sicherheitsdienst der Stadt.
Er setzte "falsche Prioritäten".

Die Ratsfraktion der Grünen
kritisiert das Vorgehen des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD)
hinsichtlich der Verwarnungsgelder für zu langes Sitzen an der
Haltestelle. „Ich frage mich, wie viel kostbare Arbeitszeit die
OSD-Mitarbeiter darauf verwenden müssen, um an einer Haltestelle zu
beobachten, wie viele Bahnen jemand auslässt“, empört sich Norbert
Czerwinski, Sprecher der Grünen-Ratsfraktion. Dabei gäbe es wichtigeres
zu tun, beispielsweise die Rad- und Gehwege konsequent von parkenden
Autos und Lieferwagen frei zu halten. Die Zusammenlegung von OSD und
Verkehrsüberwachung bietet dazu die Chance.

Rentner muss nicht fürs Sitzen auf Wartebank zahlen

 

Dietmar Wolf, Ratsherr und Mitglied im Ordnungs- und Verkehrsausschuss,
konstatiert: „Beim OSD werden offensichtlich die falschen Prioritäten
gesetzt. Wer auf einem Rad- oder Gehweg parkt, wird teilweise erstmal
eine Viertelstunde toleriert und dann höflich zum Wegfahren
aufgefordert. Menschen, die sich an Haltestellen ausruhen werden
überwacht und belangt. Das passt nicht!“

"In Düsseldorf sind anscheinend nicht alle Menschen vor dem Gesetzt gleich"

DieGrünen betonen, dass sich alle Beteiligten beim Bürgerdialog Radwege am
vergangenen Donnerstag einig gewesen sind: Die besten Radwege und
Fahrradstreifen nützten nichts, wenn Autos darauf parken. „Die fehlende
Konsequenz der Ordnungskräfte zerstört jede Anstrengung, Radfahren
attraktiver und den Verkehr flüssiger zu machen. Wir werden nun darauf
drängen, die Straßenordnung Düsseldorf zu überprüfen, so wie wir es in
der Kooperationsvereinbarung vereinbart haben“, sagt Czerwinski. Eine
Überarbeitung sei überfällig, um den Fokus des OSD und der
Verkehrsüberwachung auf die eigentlich wichtigen Probleme in Düsseldorf
zu lenken.

Auch die Linke in Düsseldorf empört sich über das Verhalten des Ordnungsdienstes: „ In
Düsseldorf sind anscheinend nicht alle Menschen vor dem Gesetz gleich.
Einzig die Tatsache, dass es sich bei dem Rentner nicht um einen
Obdachlosen gehandelt hat, hat zu einer Entschuldigung statt zu einer
Strafe geführt. 35 Euro für einen achtminütigen Aufenthalt an einer
Haltestelle sind ein Skandal, egal ob die betroffene Person einen festen
Wohnsitz hat oder nicht“, sagt Angelika Kraft-Dlangamandla, Sprecherin
der Ratsfraktion die Linke.

Linke fordert, OSD-Praxis muss auf den Prüfstand

Weiter heißt es von der Partei, die restriktiven und schwammigen
Formulierungen in der Düsseldorfer Straßenordnung ermöglichten, dass der
OSD repressiv gegen unliebsame Menschen vorgehe. Die bisherigen
Stellungnahmen der Verwaltung legten nahe, dass dies der eigentliche
Zweck dieser Paragraphen sei.

Kraft-Dlangamandla sagt weiter: „OSD-Mitarbeiter können aufgrund der Straßenordnung in
völlig unbegründeten Fällen Verwarngelder erheben oder Bußgeldverfahren
einleiten. Die aktuelle Praxis des OSD muss dringend auf den Prüfstand.
Eine Streichung der kritischen Formulierungen in der Straßenordnung wäre
ein erster Schritt. Die Linke bringt einen entsprechenden Antrag in die
nächste Sitzung des Stadtrates.“

https://www.nrz.de/staedte/duesseldorf/osd-setzt-voellig-falsche-priorit...

 

Gei­sel und Zaum for­dern So­li­da­ri­tät mit dem OSD

(sg)
Nach den Mord­dro­hun­gen ge­gen OSD-Mit­ar­bei­ter, die ei­nem
de­men­ten Rent­ner ein Knöll­chen aus­ge­stellt hat­ten, ha­ben
Ober­bür­ger­meis­ter Gei­sel und Ord­nungs­de­zer­nent Chris­ti­an Zaum
ges­tern zur ak­ti­ven So­li­da­ri­tät mit dem OSD auf­ge­ru­fen. Bei
ei­nem Be­such in der Dienst­stel­le mach­ten bei­de deut­lich, dass sie
die Ar­beit des OSD wert­schätz­ten. Das Ver­fah­ren ge­gen den
Rent­ner war nach Hass­kam­pa­gnen im In­ter­net ein­ge­stellt wor­den. 

RP 2.12.17