Verwaltungsgericht kippt Alkoholverbot in Duisburgs City

 

Verwaltungsgericht kippt Alkoholverbot in Duisburgs City

Düsseldorf/Duisburg. 
Seit einem Jahr gilt in der Duisburger
Innenstadt ein Alkoholverbot. Nun hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf
das Verbot gekippt.

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat das Alkoholverbot in der Duisburger Innenstadt, das seit Mai 2017 gilt,
am Mittwochvormittag für nicht rechtens geklärt. Die Richterin
begründete das Urteil damit, dass eine "abstrakte Gefahr für die
öffentliche Sicherheit" nicht ausreichend zu belegen sei. Weiter sei das
Verbot nicht verhältnismäßig, es bestünden bereits ausreichend
Vorschriften, die die öffentliche Ordnung schützten.

Kein unmittelbarer Zusammenhang von Verstößen gegen öffentliche Ordnung und Alkohol

Mit genau diesem Argument hatte eine Duisburgerin Klage gegen das Verbot eingereicht. Sie fühlte sich in ihrer persönlichen Freiheit unverhältnismäßig beschnitten.
Zwar habe sie mit der Trinkerszene vor Ort nichts zu tun, dennoch
genehmige sie sich nach eigener Aussage gerne mal ein Bier mit Freunden.
Das war seit dem Verbot nicht mehr möglich.

Die Verwaltungsrichterin wies in
ihrer Urteilsbegründung zudem darauf hin, dass nicht jeder, der Alkohol
trinkt, auch gleich Schäden verursache. Ein unmittelbaren Zusammenhang
von Verstößen gegen die öffentliche Ordnung und Alkoholkonsum konnte sie
nicht in ausreichendem Maße erkennen. Auch die Stadt Duisburg konnte
nur verhältnismäßig wenige Vorfälle in diesem  Kontext belegen.

 

Das Alkoholverbot war nach Inkrafttreten im Jahr 2017 erst bis März 2018 und schließlich bis 2021 verlängert
worden. Wie erwartet hatten SPD und CDU für das Alkoholverbot gestimmt,
Grüne und Linke sprachen sich dagegen aus. Der Entscheidung war eine
kontroverse Debatte vorausgegangen: Herbert Mettler (SPD) sprach von
einem wichtigen Zeichen, „dass wir Sicherheit und Ordnung
gewährleisten“. Rainer Enzweiler (CDU) ergänzte, wenn Mütter mit Kindern
belästigt würden, dann müsse gehandelt werden.

Grüne beklagten "ordnungspolitische Kriminalisierung der Suchtkranken"

Die Grünen dagegen beklagten eine „ordnungspolitische Kriminalisierung der
Suchtkranken“ und forderten sozialpolitische Konzepte. „Alkoholprobleme
lassen sich nicht verbannen.“ Martina Ammann-Hilberath (Linke) nannte
das Verbot „blindwütigen Aktionismus“, juristisch bewege man sich auf
„dünnem Eis“.

Sie sollte Recht behalten, wie sich am Mittwoch zeigte. (maik/mo)

https://www.nrz.de/staedte/duisburg/verwaltungsgericht-kippt-alkoholverb...

 

 

Gericht kippt Alkoholverbot in Duisburg

Das
Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat das Alkoholverbot in der Duisburger
Innenstadt für rechtswidrig erklärt. Die Richterin begründete das Urteil
damit, dass eine "abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit"
nicht zu belegen sei. Darüber hinaus bezeichnete sie das Verbot als
"nicht verhältnismäßig". Der Grund: Es bestünden bereits ausreichend
Vorschriften, die die öffentliche Ordnung schützten. Das Gericht folgte
damit den Argumenten der Duisburger Klägerin Marion W., die vor das
Verwaltungsgericht gezogen war, weil sie sich durch das Verbot in ihrer
persönlichen Freiheit beschränkt fühlte.

"Meine Mandantin und ich sind mit dem Urteil sehr
zufrieden", sagte der Düsseldorfer Rechtsanwalt Jasper Prigge, der die
Duisburgerin vor Gericht vertrat. "Wenn es Rechtsgültigkeit erlangt,
haben wir das Klageziel erreicht. Es ist eine Entscheidung mit
Signalcharakter für ähnliche Verbote in anderen Städten."

https://rp-online.de/nrw/gericht-kippt-alkoholverbot-in-duisburg_aid-228...