Sanktionen oft zu Unrecht. 40 Prozent der Klagen von Betroffenen sind erfolgreich.

8. April 2016 | 08.31 Uhr

Berlin

 

Hartz-IV-Sanktionen oft zu Unrecht

 Knapp 40 Prozent der Klagen von Betroffenen sind erfolgreich.
Von Eva Quadbeck

 

Mehr als jeder dritte Hartz-IV-Empfänger, der
gegen vom Jobcenter verhängte Sanktionen Widerspruch einlegt oder
dagegen klagt, erhält Recht. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung
auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, wurde im vergangenen Jahr
in rund 18.600 von 51.000 Fällen eingelegten Widersprüchen ganz oder
teilweise stattgegeben. Bei den 5867 Fällen, die 2015 vor Gericht
landeten, waren die Betroffenen in 2325 Fällen erfolgreich.

Linken-Chefin Katja Kipping sieht diese Zahlen als Bestätigung für
die Forderung ihrer Partei, Sanktionen und Leistungsversagung für
Hartz-IV-Empfänger abzuschaffen: "Die hohe Anzahl der teilweise und
gänzlich erfolgreichen Widersprüche von über 36 Prozent und
erfolgreichen Klagen gegen Sanktionen von fast 40 Prozent zeigt, dass
die Sanktionspraxis in hohem Maße rechtswidrig ist", sagte Kipping
unserer Redaktion.

Die Möglichkeit von Sanktionen ist vor mehr als zehn Jahren
zusammen mit der Hartz-IV-Reform eingeführt worden. Dahinter steht das
Prinzip des "Förderns und Forderns". Das heißt, die Langzeitarbeitslosen
erhalten Qualifizierungs- und Hilfsangebote und sind zugleich
verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass sie wieder eine bezahlte
Arbeitsstelle finden. Wenn Hartz-IV-Empfänger sich nicht kooperativ
zeigen, Termine verstreichen lassen, angebotene Jobs oder Ausbildungen
nicht antreten oder abbrechen, können die Jobcenter Sanktionen
verhängen. In den vergangenen Jahren lag die Zahl der Sanktionen bei
rund einer Million pro Jahr.

Die Behörden haben daneben auch die Möglichkeit,
Langzeitarbeitslosen Leistungen zu versagen. Dies geschieht dann, wenn
die Betroffenen nicht ausreichend dabei mitwirken, ihre Bedürftigkeit
nachzuweisen. Gegen solche Fälle gab es im vergangenen Jahr rund 14.000
Widersprüche und knapp 1200 Klagen. Bei den Widersprüchen waren knapp
die Hälfte erfolgreich; bei den Klagen etwa ein Drittel. Bundesweit
beschäftigt die Arbeitsagentur 2327 Mitarbeiter, die speziell darauf
achten, dass es bei den mehr als sechs Millionen Menschen in
Hartz-IV-Bezug keinen Leistungsmissbrauch gibt.

Quelle: RP

http://www.rp-online.de/politik/hartz-iv-sanktionen-oft-zu-unrecht-aid-1...