Land lehnt Pläne für Mikrohandel ab

 

Land lehnt Pläne für Mikrohandel ab
Um die offene Drogenszene von der Straße zu holen, wollte Düsseldorf den Handel mit Betäubungsmitteln in einem Suchthilfezentrum versuchsweise tolerieren. Trotz der Absage durch NRW-Ministerien ist das Thema nicht vom Tisch.
Von Verena Kensbock
Düsseldorf Es soll ein wichtiger Schritt sein, um die offene Drogenszene in Düsseldorf in den Griff zu bekommen: der sogenannte Mikrohandel in Suchthilfezentren. Die Oberbürgermeister von Düsseldorf und Köln hatten dafür einen gemeinsamen Vorstoß bei drei nordrhein-westfälischen Ministerien gewagt. Jedoch ohne Erfolg. Wie nun bekannt wurde, haben das Gesundheits- und das Innenministerium entsprechende Modellprojekte in den Städten abgelehnt.
 
Mit einem Brief hatten sich Düsseldorfs Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) und sein Amtskollege Torsten Burmester aus Köln (SPD) an die zuständigen Innen-, Justiz- und Gesundheitsminister in Nordrhein-Westfalen gewandt. Das Ziel: Fragen zur praktischen Umsetzung klären und rechtliche Sicherheit für Modellprojekte in Drogenhilfezentren schaffen. Zwei der Ministerien aber lehnten das ab. „Nur durch eine Änderung der gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene wären entsprechende Modelle rechtssicher möglich“, teilten das Gesundheits- und das Innenministerium der Deutschen Presse-Agentur mit. Landesseitig seien keine Regelungen in diese Richtung denkbar.
 
Unter Mikrohandel versteht man den Tausch und die Weitergabe kleinster Drogenmengen unter Konsumenten innerhalb von Suchthilfezentren. Das Konzept wurde in der Schweiz bereits vor 30 Jahren erprobt und gilt dort als zentral für den Erfolg. Nur so könne man die Abhängigen tatsächlich in die Einrichtungen bekommen und die Szene steuern, sagte Projektleiter Florian Meyer aus Zürich kürzlich im Ausschuss für Gesundheit und Soziales. Der Mikrohandel nach Zürcher Vorbild soll unter anderem in einem neuen Drogenhilfezentrum an der Eisenstraße in Düsseldorf-Oberbilk zum Einsatz kommen.
 
Ist dieser Plan damit vom Tisch? Nein, sagt die zuständige Dezernentin Miriam Koch. „Wir haben von Anfang an gewusst, dass wir ein dickes Brett zu bohren haben.“ Denn es brauche eine Gesetzesänderung auf Bundesebene. Die Absage eines Pilotversuchs durch das Land sei für die Stadt nicht endgültig. „Die Akte ist nicht zugeklappt“, so Koch.
 
Der Deutsche Städtetag beschäftige sich nach wie vor mit dem Thema, Städte wie Frankfurt, Hamburg und Hannover suchen gemeinsam nach Lösungswegen. Denn der illegale Drogenhandel im öffentlichen Raum sei in allen großen Städten ein Problem, sagt Koch. Auch die NRW-Landesminister hätten in ihren Antworten darauf keine Lösungen gewusst.
 
An der Eisenstraße könne es zudem wie geplant weitergehen. Die Inbetriebnahme des Drogenhilfezentrums sei bewusst in Modulen aufgebaut. Im letzten Quartal des Jahres soll das erste Modul „Tagesaufenthalt und Ruhebetten“ an den Start gehen. Die Umbauarbeiten dafür hätten bereits begonnen, so Koch. Sukzessive soll der Betrieb dann hochgefahren werden – und die Einrichtung schließlich rund um die Uhr geöffnet haben. Auch ein zweiter Drogenkonsumraum sei bereits in der Planung, eine Umsetzung könnte im kommenden Jahr folgen. Sollte die Gesetzesänderung auf Bundesebene kommen, könnte man den Mikrohandel an der Eisenstraße problemlos einführen, sagt die Dezernentin. Sie hofft zudem noch auf eine Antwort aus dem Justizministerium – die stehe noch aus.
 
Das Innen- und das Gesundheitsministerium NRW stehen dem tolerierten Drogenhandel grundsätzlich kritisch gegenüber. Denn es würde einen legalen Absatzmarkt für einen Geschäftszweig der Organisierten Kriminalität schaffen, heißt es. „Das kann nicht Sinn der Sache sein und steht meiner Meinung nach im Widerspruch zum ursprünglichen Ziel: nämlich das Bahnhofsumfeld und das Viertel sicherer zu machen“, hatte Innenminister Herbert Reul (CDU) bereits im Mai der Bürgerinitiative Eisenstraße mitgeteilt.
 
Anders sieht das in der Kommunalpolitik aus. Oberbürgermeister Keller hatte sich klar für „eine Infrastruktur für Drogenkonsum und Drogenhandel“ ausgesprochen, auch die Mehrheit der Ratsfraktionen steht hinter der Idee. Selbst die Polizei hatte sich offen gezeigt für ein solches Projekt – allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen vorliegen.
 
Denn die Polizei unterliegt dem Legalitätsprinzip, das heißt, jede Straftat muss verfolgt werden. „Das Polizeipräsidium ist aber bereit, zusammen mit der Stadt einen rechtlich anspruchsvollen Weg zu gehen und zu prüfen, ob Aspekte des Zürcher Modells rechtssicher umsetzbar wären“, sagte Jesko Timmers, Polizist und Teil des Sibu-Projektteams (Sicherheit im Bahnhofsumfeld).
 
Eine Umsetzung wie in der Schweiz ist in Deutschland nur schwer vorstellbar. Zwar sind die rechtlichen Voraussetzungen in der Schweiz ähnlich, auch dort gilt für die Polizei die Strafverfolgungspflicht. Doch die Behörden pflegen einen pragmatischen Umgang. „Um das Konzept des tolerierten Kleinsthandels nicht zu gefährden, betritt die Polizei die Kontakt- und Anlaufstellen nur bei Notrufen, auf Ersuchen des Personals, bei konkretem Verdacht auf Handel in großem Stil durch Einzelpersonen sowie für die Fahndung nach Personen, die zur Verhaftung ausgeschrieben sind“, heißt es aus Zürich dazu. Das Personal der Anlaufstellen unterstehe keiner Anzeigepflicht. Diese Lösung „genießt die Akzeptanz der Politik und der Justiz“.

rp-11.8.2026

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