Bundesregierung will "Girokonto für Jedermann"

 

27. Oktober 2015 | 07.20 Uhr

Gesetzentwurf

Bundesregierung will "Girokonto für Jedermann"

Berlin.
Die Bundesregierung bringt ihren Gesetzentwurf zur Einführung eines
Basiskontos für Jedermann auf den Weg. "Ein Institut, das Zahlungskonten
auf dem Markt anbietet (Verpflichteter), hat mit einem Berechtigten
einen Basiskontovertrag zu schließen", heißt es im Entwurf, der unserer
Redaktion vorliegt.

Von Jan Drebes und Birgit Marschall

Am Mittwoch soll das Kabinett den Gesetzentwurf beschließen. Zum
1. Juni 2016 soll das Gesetz in Kraft treten, hieß es in
Regierungskreisen.

Berechtigter sei jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in
der EU, "einschließlich Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende
sowie Personen ohne Aufenthaltstitel, die aus rechtlichen oder
tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können". Zur Begründung
führen Finanz- und Justizministerium an, ein eigenes Konto sei "im
Alltag des 21. Jahrhundert für alle Bürger von essentieller Bedeutung."

Laut EU haben 670.000 Menschen in Deutschland kein Girokonto,

darunter Obdachlose, Studenten, Saisonarbeiter oder Asylbewerber. Sie
dürften besonders profitieren, weil deutsche Ämter Asylleistungen etwa
nicht bar auszahlen dürfen. Verbraucherschützer kritisieren, dass die
freiwillige Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft von 1995 nicht
jedem Bürger den Kontozugang ermöglichte. Bisher können Banken einen
Antragsteller zurückweisen, wenn sie Anhaltspunkte dafür haben, dass
dieser anfallende Kontogebühren nicht zahlen kann.

"Dass das Girokonto für jedermann kommt, ist ein Meilenstein für
Verbraucher", sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes,
Klaus Müller. Alle Verbraucher müssten Zugang zu einem Basiskonto haben,
auch finanziell schwache, Menschen ohne festen Wohnsitz oder
Flüchtlinge. "Damit diese Menschen aber vom Basiskonto profitieren, muss
es bezahlbar sein. Hier braucht es eine klare gesetzliche Regelung", so
Müller.

Girokonto für alle? Fragen und Antworten zu den EU-Plänen

Der Gesetzentwurf sieht zudem Vereinfachungen beim Kontowechsel

vor. Verbraucher sollen ihre neue Bank auch beauftragen können,
Daueraufträge des alten Kontos zu übernehmen. Und Banken müssen Gebühren
in einer Broschüre deutlicher als bisher sichtbar machen.

Quelle: RP

http://www.rp-online.de/politik/deutschland/girokonto-fuer-jedermann-bun...