Hartz IV: Besserer Schutz vor Verlust der Wohnung
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Streit um Übernahme der Wohnkosten die Rechte von Hartz IV-Beziehern gestärkt.Gerichte müssen die Zahlungen vorläufiger Leistungen für die Unterkunft großzügig gewähren. Es bedürfe nicht erst einer Räumungsklage damit Jobcenter Unterkunftskosten vorläufig übernehmen (Az.: 1 BvR 1910/12). epd
FR 23.8.2017
Aus: Ausgabe vom 23.08.2017, Seite 5 / Inland
Hartz IV : Rechte von Beziehern gestärkt
Karlsruhe.
