Leserbrief in NRZ vom 18.6.02
Zum Bericht über die Straßenordnung schreiben Hubert Ostendorf, fiftyfifty, Marion Gather, Altstadt-Armenküche, Thomas Wagner, aXept, Holger Kirchhöfer, Initiativkreis Armut:
Die Einstellung des städtischen Bußgeldverfahrens gegen den obdachlosen Thomas H. wird von Ordnungsamtsvize Michael Zimmermann damit begründet, dass „der Mann seit neun Monaten nicht mehr in der Altstadt in Erscheinung getreten“ sei. Diese Formulierung spricht Bände: Das gewünschte Wohlverhalten besteht darin, dass Obdachlose in der Altstadt nicht mehr in Erscheinung treten. Dies ist jedoch unserer Ansicht nach nicht der wahre Grund, warum das Bußgeldverfahren eingestellt worden ist. Dann nämlich hätte vor etwa einem Jahr auch das Verfahren gegen die ehemals drogenkranke Christina S., wie von Rechtsanwalt Michael Terwiesche beantragt, eingestellt werden müssen – denn Christina befand sich Monate lang in einer geschlossenen Therapie und konnte somit ebenfalls nicht in der Altstadt in Erscheinung treten. Die Stadt jedoch wollte es wissen und stellte ganz bewusst nicht schon im Zuge des Widerspruchsverfahrens ein, wie nun bei Thomas H. geschehen, sondern trieb den Fall bis vor Gericht, das den Bußgeldbescheid wg. Herumstehens in der Altstadt (beim Warten auf die Mutter, im Amtsdeutsch „Lagern“) auf Kosten der Staatskasse eingestellt hat. Vor diesem Hintergrund erweist sich die Einstellung des Verfahrens gegen Thomas H. als Ratlosigkeit der Stadt: Hätte die Kommune erneut auf eine gerichtliche Klärung gesetzt, hätte sie riskiert, dass der Bußgeldbescheid, wie bei Christina S., aufgehoben wird oder – schlimmer noch für die Stadt – dass die Straßenordnung in Teilen für rechtswidrig erklärt würde, was ein für mehrere Obdachlosen-Initiativen gefertigtes Rechtsgutachten schon vor Jahren festgestellt hat.
Damit kein falscher Eindruck entsteht: Wir sind absolut dafür, dass unkorrektes Verhalten in der Öffentlichkeit geahndet wird. Wir wehren uns aber gegen eine Ungleichbehandlung von obdachlosen und „normalen“ Bürgern, wofür die derzeitige Straßensatzung die unseres Erachtens rechtlich unzulässige Handhabe liefert.

NRZ 11.06.2002, JO ACHIM GESCHKE
Stadt-Sheriffs dürfen noch längst nicht alles
Irritation bei Stadtteilpolitikern. OSD hat "Jedermanns-Recht". Bei Straftaten darf nur die Polizei einschreiten.
Überschreitet der städtische Ordnungsdienst (OSD) seine Befugnisse, wenn er von Passanten den Personalausweis verlangt? In der Bezirksvertretung 2 kam es bei einem Bericht über die Arbeit des Ordnungsamtes im Viertel deswegen zu Irritationen. Wenn die Polizei nach dem Ausweis fragt, wird ihn jeder selbstverständlich sofort zücken. Aber beim Ordnungsdienst? Das ist, so die Meinung vieler, beamteten Polizisten vorbehalten. Michael Zimmermann, Vize-Chef im Ordnungsamt, betont jedoch auf Anfrage der NRZ, dass die 70 städtischen Angestellten des OSD im Außendienst "im Prinzip die gleichen Rechte haben wie die Polizei, wir tragen nur keine Waffen."
"Wer den Mitarbeitern des OSD seinen Ausweis nicht zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit" - und das kostet Geld, sagt Zimmermann. Das aber sieht die Polizei differenzierter, wie Sprecher Gerd Spliedt deutlich macht: So lange es um Ordnungswidrigkeiten geht, darf der OSD Ausweise verlangen. Bei Straftaten müssen die Blau-Uniformierten jedoch die Polizei holen. Geregelt sei das im "Ordnungsbehördengesetz".

                Platzverweis und Handschellen
Spliedt nennt konkrete Beispiele, bei denen der OSD Personalien feststellen darf: Wenn die städtischen Hüter die Straßenordnung durchsetzen wollen und dazu einen Platzverweis aussprechen. Sollte die "Anleinpflicht" für Hunde verletzt werden, können die Stadt-Sheriffs Namen und Anschrift feststellen. "Der Ordnungsdienst ist aber kein Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft wie die Polizei", betont Spliedt: Kommt es zu Straftaten, wie etwa einem Drogendeal, haben die Mitarbeiter der Stadt nur das so genannte "Jedermanns-Recht". Sie können einen Verdächtigen festhalten, bis die Polizei kommt, die bei Drogendelikten per Funk alarmiert wird. Dabei sind die OSD-Leute auch berechtigt, Handschellen zu benutzen, sagt Amtsvize Michael Zimmermann. Die Wohnung dagegen ist - so steht es mit Bedacht im Grundgesetz - "unverletzlich". Die darf niemand ohne richterlichen Beschluss betreten. Das gilt auch für Büros. Wenn aber der OSD Baustellen kontrolliert, um Schwarzarbeit aufzudecken, darf er in ein Büro, um Akten und andere Beweise zu sichern, so Zimmermann.