NRZ 11.06.2002, JO ACHIM GESCHKE
Stadt-Sheriffs dürfen noch längst nicht alles
Irritation bei Stadtteilpolitikern. OSD hat "Jedermanns-Recht". Bei
Straftaten darf nur die Polizei einschreiten.
Überschreitet der städtische Ordnungsdienst (OSD) seine Befugnisse,
wenn er von Passanten den Personalausweis verlangt? In der Bezirksvertretung
2 kam es bei einem Bericht über die Arbeit des Ordnungsamtes im Viertel
deswegen zu Irritationen. Wenn die Polizei nach dem Ausweis fragt, wird
ihn jeder selbstverständlich sofort zücken. Aber beim Ordnungsdienst?
Das ist, so die Meinung vieler, beamteten Polizisten vorbehalten. Michael
Zimmermann, Vize-Chef im Ordnungsamt, betont jedoch auf Anfrage der NRZ,
dass die 70 städtischen Angestellten des OSD im Außendienst
"im Prinzip die gleichen Rechte haben wie die Polizei, wir tragen nur keine
Waffen."
"Wer den Mitarbeitern des OSD seinen Ausweis nicht zeigt, begeht eine
Ordnungswidrigkeit" - und das kostet Geld, sagt Zimmermann. Das aber sieht
die Polizei differenzierter, wie Sprecher Gerd Spliedt deutlich macht:
So lange es um Ordnungswidrigkeiten geht, darf der OSD Ausweise verlangen.
Bei Straftaten müssen die Blau-Uniformierten jedoch die Polizei holen.
Geregelt sei das im "Ordnungsbehördengesetz".
Platzverweis und Handschellen
Spliedt nennt konkrete Beispiele, bei denen der OSD Personalien feststellen
darf: Wenn die städtischen Hüter die Straßenordnung durchsetzen
wollen und dazu einen Platzverweis aussprechen. Sollte die "Anleinpflicht"
für Hunde verletzt werden, können die Stadt-Sheriffs Namen und
Anschrift feststellen. "Der Ordnungsdienst ist aber kein Hilfsorgan der
Staatsanwaltschaft wie die Polizei", betont Spliedt: Kommt es zu Straftaten,
wie etwa einem Drogendeal, haben die Mitarbeiter der Stadt nur das so genannte
"Jedermanns-Recht". Sie können einen Verdächtigen festhalten,
bis die Polizei kommt, die bei Drogendelikten per Funk alarmiert wird.
Dabei sind die OSD-Leute auch berechtigt, Handschellen zu benutzen, sagt
Amtsvize Michael Zimmermann. Die Wohnung dagegen ist - so steht es mit
Bedacht im Grundgesetz - "unverletzlich". Die darf niemand ohne richterlichen
Beschluss betreten. Das gilt auch für Büros. Wenn aber der OSD
Baustellen kontrolliert, um Schwarzarbeit aufzudecken, darf er in ein Büro,
um Akten und andere Beweise zu sichern, so Zimmermann.