Ausgesetzter Betrunkener erfror
Polizisten müssen hinter Gitter
Zwei Polizisten aus Stralsund müssen für drei Jahre und drei
Monate in Haft, weil sie mitten im Winter einen völlig betrunkenen
Mann auf
freiem Feld ausgesetzt hatten. Der 35-Jährige überlebte die
"Lektion", wie es die Beamten nannten, nicht.
Stralsund - Das Landgericht Stralsund befand am Mittwoch, die beiden
Polizisten hätten angesichts des Zustands des Mannes die Gefahr des
Erfrierens erkennen müssen, hieß es in der Urteilsbegründung.
Zudem hätten sie sich nicht an die für derartige Fälle geltenden
Dienstvorschriften
gehalten. Eine Ausnüchterungszelle, Platzverweis oder Unterbringung
in ein Obdachlosenquartier wären richtige Wege gewesen, erklärte
das Gericht.
Die 46 und 26 Jahre alten Beamten räumten den Tatbestand ein. Sie
betonten dabei übereinstimmend, dass Aussetzen von Betrunkenen übliche
Praxis der Polizei sei.
Dem Mann, der am 6. Dezember 2002 in einem Einkaufsmarkt randaliert
hatte, hätten sie eine "Lektion" erteilen wollen. Sie fuhren ihn vor
die
Stadtgrenze Stralsunds und setzten ihn auf freiem Feld aus. Zuvor hatte
ein Sanitätsteam angeblich keine akuten gesundheitlichen Gefährdungen
gesehen und eine medizinische Behandlung für unnötig erachtet.
Die Leiche des Mannes war am nächsten Tag von Spaziergängern
gefunden worden. Als Todesursache ermittelte die Rechtsmedizin Unterkühlung
im
Zusammenwirken mit einem Alkoholisierungsgrad von 3,5 Promille. Die
Umstände, die zum Tod des Obdachlosen führten, waren erst einen
Monat nach
der Tat in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft
und Polizei öffentlich gemacht worden. Die Beamten waren vom Dienst
suspendiert worden.
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