RP: Stadt-Sheriff riss Radfahrer um: Bußgeld
(wuk) Radfahren in der Fußgängerzone der Altstadt ist verboten. Aber deshalb dürfen Mitarbeiter des Ordnungsamts noch lange nicht rustikal werden - und einen Radler während der Fahrt umreißen. Darauf hat gestern eine Amtsrichterin im Prozess gegen einen 57-jährigen Stadt-Angestellten hingewiesen.
Der war wegen Körperverletzung im Amt angeklagt, weil er sich an einem Herbstnachmittag 2003 mit einem 30-jährigen Radfahrer auf der Flingerstraße angelegt hatte. Der Stadtangestellte gab zu: „Ich hielt den Radfahrer am Arm fest - und da ist er natürlich gestürzt.“
Damals erlitt der Radler Prellungen und Schürfwunden: „Der Mann vom Ordnungsamt hat mich in Rambo-Art mit Anlauf und im Hechtsprung von hinten angesprungen und mich vom Rad gerissen“, maulte der Radler auch jetzt (15 Monate danach) noch über den Auftritt des Stadtangestellten.
Derart belastet, ging der Stadt-Sheriff vor Gericht gleich in die Offensive: So habe der 30-Jährige nach einem Disput am Schlossplatz mit einem Fotohandy angeblich mehrere Aufnahmen von dem Stadtangestellten gemacht. „Das hat mich geärgert“, so der Angeklagte. Und ergänzte eilig: „Ich wollte auch verhindern, dass er in der Fußgängerzone weiter mit dem Rad rumfährt!“
Der Staatsanwalt schlug vor, den Stadtangestellten ungestraft zu lassen und das Verfahren einzustellen-„wegen geringer Schuld“. Schließlich sei der Mann dienstlich eingeschritten. Aber nach Vernehmung von zwei unbeteiligten Zeugen (die beide das rabiate Auftreten des Angeklagten bestätigten) beharrte die Richterin auf einer Buße von einem Nettogehalt, also 1500Euro: „Der Zweck rechtfertigt nämlich nicht solche Mittel“, stellte sie fest. Der Angeklagte akzeptierte die Buße. Immerhin hatte die Richterin in den Akten auch Hinweise auf ein anderes Verfahren gegen diesen Stadt-Sheriff entdeckt. Jenes Verfahren nach einem Streit, bei dem auch ein Kind beteiligt gewesen ist, war ebenfalls eingestellt worden - damals noch ohne Buße.
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Quelle:
Verlag: Rheinisch-Bergische Druckerei- und Verlagsgesellschaft mbH
Publikation: Rheinische Post Düsseldorf
Ausgabe: Nr.3
Datum: Mittwoch, den 05. Januar 2005
Seite: Nr.10
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PROZESS / Radler zu Fall gebracht. Richterin ließ sich vom Angeklagten nicht beeindrucken: Bußgeld. ALTSTADT. Wegen des Vorwurfs der Körperverletzung in Ausübung seines Dienstes musste sich gestern ein Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes vor dem Amtsrichter verantworten. Im September 2003 soll der heute 58-Jährige einen 30-Jährigen vom fahrenden Rad gezerrt und zu Fall gebracht haben. Am Arm festgehalten Eine Geschichte mit Vorspiel: An der Rheinuferpromenade war der Ordnungshüter an jenem Herbsttag 2003 dem jüngeren Mann erstmals begegnet. "Mir ist eine Gruppe von Leuten aufgefallen, einer spielte Gitarre." Das sei - zumindest von der halben bis zur vollen Stunde - nicht erlaubt, "folglich habe ich die Männer zurecht gewiesen und ihnen eine Broschüre ausgehändigt". Die, so der 30-Jährige gestern, sei jedoch "auf Griechisch oder Russisch" gewesen, "ich konnte sie nicht lesen". Gleich klar gewesen sei ihm jedoch, dass "der Mann sehr aggressiv und förmlich auf Ärger aus gewesen ist". Man trennte sich - und traf wieder aufeinander. "Mehrmals", behauptete der Angeklagte. "Einmal", der Radfahrer. An der Flingerstraße habe ihn der Beamte zu Fall gebracht, ihn am linken Arm während der Fahrt festgehalten und vom Rad gezerrt. Schürfwunden und Prellungen Die Folgen: Schürfwunden, Prellungen eine Innenwanddehnung im linken Knie. "Bleibende Schäden habe ich nicht davon getragen. Im Gegensatz zu meinem Rad, möchte ich anmerken", erklärte der ehemalige Berufskraftfahrer. Und: Der Ausdruck rüde träfe das Tatgeschehen keineswegs: "In Rambo-Art wurde ich von der Seite angesprungen. Quasi mit einem Hechtsprung." Und später: "Der Mann ist eine tickende Zeitbombe." Schon einmal Streiterei im Dienst Dennoch: Erst zahlreiche Zeugen hätten ihn damals gedrängt, Anzeige zu erstatten. "Ich dachte, gegen einen Mann vom Amt hätte ich sowieso keine Chance. Doch man sagte mir, ich solle mich nicht so behandeln lassen." Ungerecht behandelt allerdings fühlte sich der Angeklagte selbst: Mehrmals sei der Radfahrer an diesem Nachmittag noch an ihm vorbeigefahren, habe ihn mit einem Foto-Handy provoziert; möglicherweise Bilder gemacht. "Das wollte ich unterbinden, außerdem ist in der Fußgängerzone Radfahren verboten. Ich hatte ein Verwarnungsgeld von 20 Euro angedacht. Doch dann wollte er abhauen, und ich musste ihn aufhalten." Dass dies auf andere Weise hätte geschehen müssen, daran gab es für Richterin Erika Müller-Krauß nicht den geringsten Zweifel: "Das angebrachte Mittel rechtfertigt nicht den Zweck." Zumal es "schon früher einmal eine Streiterei im Dienst gegeben hat, wegen eines Kindes". Der vom Staatsanwalt angeregten Einstellung des Verfahrens stimmte sie nur unter Auflagen zu: 1500 Euro in fünf Raten muss der Beamte nun an den Verein für Bewährungshilfe zahlen.
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