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Verbände warnen vor Armut durch Reformen
 
Sozialhilfe-Bedarf wird neu bemessen / Wohlfahrtsorganisation sieht Rückstand / DGB befürchtet Not im Alter
 
 

 
 
 
 
Rentenkürzungen führen für Alte zu Sozialhilfe oder Grundsicherung(ap-Archiv)
 
 

rb FRANKFURT A. M. Angesicht der bevorstehenden sozialpolitischen Reformen und Einschnitte warnen Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände vor zunehmender Armut und gesellschaftlicher Ausgrenzung von Teilen der Bevölkerung. Insbesondere künftige Rentner und Arbeitslose seien davon bedroht, sagten übereinstimmend die DGB-Vize Ursula Engelen-Kefer und Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands, im Gespräch mit der FR.

Nahezu unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird gegenwärtig die Armutsgrenze in der Bundesrepublik neu gezogen. Morgen will die Koalitions-Arbeitsgruppe zur Reform der Sozialhilfe über ein neues Bedarfsbemessungssystem entscheiden. Die Vorlage der Bundesregierung ergibt einen Regelsatz in der künftigen Sozialhilfe von 292 Euro für Alleinstehende oder Haushaltsvorstände, drei Euro weniger als der momentane Durchschnittssatz in den einzelnen Bundesländern. Hinzu kommt eine Pauschale von 54 Euro für die bislang von Fall zu Fall gewährten einmaligen Leistungen wie zum Beispiel Bekleidung. Kinder bis 13 Jahre sollen nur noch mit 45 Prozent dieses Regelsatzes berücksichtigt werden, derzeit sind es 50 bis 65 Prozent.

Berechnet wird der neue Bedarf von den Sachverständigen der Regierung anhand des Verbrauchsverhaltens des unteren Einkommensviertels der Bevölkerung. Davon werden aber nur bestimmte Prozentsätze berücksichtigt. So wird bei der Ausgabengruppe "medizinische Erzeugnisse" nur die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen der Vergleichsgruppe anerkannt - ganze drei Euro sieht dieser verkappte Warenkorb im Monat für beispielsweise Heftpflaster, Aspirin oder Kondome vor.

Nach einem Gutachten des Wohlfahrtsverbandes für die Arbeitsgruppe ist der geltende Regelsatz "objektiv um 5,6 Prozent oder 16 Euro zu gering bemessen, um tatsächlich den Mindestbedarf zu decken und vor Armut zu schützen". Grund: Seit 1988 sei die Anpassung der Hilfe an die Preisentwicklung mehrfach gedeckelt worden. Dadurch habe die reale Kaufkraft des Regelsatzes abgenommen. Der Verband kritisiert zudem die erwähnte Kürzung einzelner Ausgabepositionen bei der Bedarfsberechnung und den laut Schneider "zu niedrigen Satz für Kinder".

Im Zusammenhang mit der geplanten Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe fordert DGB-Vize Engelen-Kefer "höhere Freibeträge bei der Vermögensanrechnung", sonst werde "die Altersvorsorge aufgezehrt". Weiterin sei es notwendig, dass die neue Leistung für Arbeitslose auch Rentenversicherungsbeiträge mit einschließt, "sonst ist ihre Armut im Alter programmiert". Engelen-Kefer warnte zugleich davor, schwer vermittelbare Erwerbslose in der Arbeitsmarktpolitik auszusortieren. Im Verwaltungsrat der Nürnberger Bundesanstalt seien die Pläne für eine Organisationsreform der Behörde beanstandet worden, weil die Vermittlung in Jobs und die soziale Integration von Problemgruppen zu strikt getrennt sei.

Engelen-Kefer und Schneider pochen darauf, dass das Engagement der Kommunen für Betreuung und Beschäftigung von Hilfeempfängern durch die Reform nicht verloren gehen dürfe. Im Vorfeld der geplanten Job Center in Nürnberger Regie zögen sich die Kommunen bereits überall aus solchen Projekten zurück, hat Schneider beobachtet, während die Arbeitsämter sich nur auf die Leichtvermittelbaren konzentrierten.

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Dokument erstellt am 06.07.2003 um 18:40:01 Uhr
Erscheinungsdatum 07.07.2003