29.05.2007 / Thema / Seite 10 jw
Die Bundesagentur für Arbeit meldete Anfang Mai den
ersehnten Erfolg: Endlich gibt es weniger als vier Millionen Arbeitslose. Mit
3,967 Millionen wurde die »magische Grenze« denkbar knapp, aber punktgenau
unterschritten.1 Wie die Bundesregierung befahl: Es geht aufwärts, der
»Aufschwung« ist da! Er beschränkt sich eben nicht nur auf die Gewinne, die
Exporte und die Umsätze. Jetzt kommt der Aufschwung auch bei den Beschäftigten
und den Arbeitslosen an, sagt die Bundesregierung. Weil die bisherigen »Reformen«
endlich greifen und weil sie deshalb auch weitergehen müssen – schneller als
bisher.
Doch diese Aufschwungsbotschaft ist ein statistisches Phantasieprodukt. »Papier
ist geduldig« ist eine alte Erkenntnis, die von teuer beratenen Manipulateuren mit neuem Leben erfüllt wird. Man kann
dieses Produkt auch Lüge, Demagogie oder wissenschaftlich verbrämte Statistik
nennen. Wie auch immer: Das Papier charakterisiert den Zustand der
Bundesregierung, der »Volks«parteien und nicht
zuletzt des korrupten journalistischen Großgewerbes, das die Erfolgsmeldung
ungeprüft nachbetet.
Bekanntlich gibt es zwei Arten von Arbeitslosengeld (ALG):
ALG I und ALG II. Ersteres ist eine reduzierte Form des früheren
Arbeitslosengeldes. Es bemißt sich nach der Höhe des
vorherigen Arbeitseinkommens (60 Prozent bzw. 67 Prozent, wenn Kinder vorhanden
sind). Seit der »Hartz-Reform« wird es in der Regel
nur noch bis zu zwölf Monaten gewährt. ALG I bekommt man, wenn man ein
bezahltes, ordentliches Arbeitsverhältnis hatte und dann arbeitslos wird. 1,19
Millionen Menschen erhalten dieses ALG I. Das sind sozusagen die klassischen,
die »richtigen« Arbeitslosen.
Von diesen 1,19 Millionen Arbeitslosen sind aber nur 0,878 Millionen wirklich
arbeitslos, behauptet die Arbeitsagentur. 312000 Arbeitslose sind nicht
arbeitslos, jedenfalls statistisch, weil sie »die vorruhestandsähnliche
Regelung des Paragraphen 428 des Sozialgesetzbuches III in Anspruch nahmen«.
Arbeitslose, die 58 Jahre alt oder älter sind, brauchen jetzt nämlich nicht
mehr »dem Arbeitsmarkt zur Verfügung« zu stehen, brauchen sich nicht mehr um
Arbeit zu bemühen.
Diese Bestimmung ist widersprüchlich. Die betroffenen 312000 Menschen sind in
einer Art des Ruhestands, nämlich im Vorruhestand. Dann aber müßten sie eine Rente erhalten – eigentlich. Erhalten sie
aber nicht, sondern sie erhalten Arbeitslosengeld. Wer aber Arbeitslosengeld
erhält, der oder die muß aktiv Arbeit suchen, weil
sonst das Arbeitslosengeld sofort gestrichen wird – eigentlich. Hier wird
es aber nicht gestrichen, obwohl die Kriterien für den Erhalt des
Arbeitslosengeldes seit der »Hartz-Reform« verschärft
wurden.
Aber irgendwie sind diese Arbeitslosen praktisch doch in einen Ruhestand
versetzt, weil auch die Arbeitsagentur keinen Arbeitsplatz mehr für sie zu
suchen braucht. Der »Ruhestand« ist zwar praktisch und objektiv da, aber
statistisch doch wieder nicht. Deswegen erhalten diese Arbeitszwitter keine
Rente, sondern ALG I. Deshalb herrscht hier diese unsaubere Begrifflichkeit von
»vorruhestandsähnlich«. Sie dient dem höheren Zweck, den Aufschwung herbeizureden. Sie ermöglicht es, 312000 Arbeitslose als
nicht arbeitslos zu erklären. Allein schon mit diesem Trick ist es ein
Leichtes, die »magische Grenze« von vier Millionen Arbeitslosen zu unterschreiten,
ohne daß sich in der Wirklichkeit das Geringste
ändert.
Damit aber ist das statistische Manipulationsarsenal keineswegs erschöpft.
5,194 Millionen Menschen erhalten ALG II. Dieses bekommt man, wenn das ALG I
ausgelaufen ist oder sowieso nicht gegriffen hat. Aber nur 2,634 Millionen,
also die Hälfte von ihnen, sind nach der Arbeitsagentur arbeitslos. Sie hat
zahlreiche Gruppen ausfindig gemacht, die zwar keine Arbeit haben, die aber
trotzdem für nicht arbeitslos erklärt werden.
Als nicht arbeitslos gelten Bauarbeiter, die »Saisonkurzarbeitergeld« erhalten.
Sie erhalten diese Art des Arbeitslosengeldes, weil sie arbeitslos sind. Mit
diesem Kurzarbeitergeld, das 2006 neu eingeführt wurde, wird simuliert, daß das Arbeitsverhältnis irgendwie weiterbesteht.
Im Dezember 2006 – hier hat die Agentur keine aktuelleren Angaben – gab es
63000 solcher arbeitslosen Bauarbeiter, die statistisch nicht als arbeitslos
gewertet werden.
Weiter gelten als nicht arbeitslos »erwerbsfähige, hilfsbedürftige Personen,
die keine Arbeit aufnehmen können, weil sie kleine Kinder erziehen oder
Angehörige pflegen«. Die hier vorgebrachte Begründung trifft in vielen Fällen
nicht zu: Zum Beispiel brauchen und suchen viele junge Mütter Arbeit, finden
aber keine, auch wegen ungünstiger Umstände für die Betreuung ihrer Kinder. Wie
viele Arbeitslose hier statistisch versteckt werden – dieser Frage geht die
Arbeitsagentur erst gar nicht nach.
Als nicht arbeitslos gelten weiter diejenigen, die sich in Maßnahmen der
beruflichen Weiterbildung aufhalten. Das sind 57800 Menschen. Seit 2004
versteht die Bundesagentur zusätzlich mit dem »Dritten Gesetz für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt« auch Teilnehmer an »Eignungsfeststellungs-
und Trainingsmaßnahmen« nicht mehr als arbeitslos. Sie werden als »Maßnahmen
aktiver Arbeitsmarktpolitik« bezeichnet, die der »Integration in den ersten
Arbeitsmarkt« dienen sollen. Das klappt zwar kaum, aber dafür gelten 39400
Menschen als nicht arbeitslos.
Ebenfalls nicht als arbeitslos werden diejenigen geführt, die in der
schwindenden Kategorie »Arbeitsbeschaffungsmaßnahme« (ABM) stecken. Auch sie
soll der »Integration in den ersten Arbeitsmarkt« dienen, klappt aber ebenso
nicht. Dafür gelten hier 30600 Arbeitslose als nicht arbeitslos.
Für eine große Zahl von Arbeitslosen stellt die
Arbeitsagentur »Marktersatz durch Beschäftigung schaffende Maßnahmen« bereit.
Weil dieser »Marktersatz« aber doch keine richtige Arbeit schafft, werden diese
Tätigkeiten nicht als Arbeit, sondern als »Arbeitsgelegenheiten« bezeichnet.
Davon gibt es zwei Varianten.
Da ist einmal die »Mehraufwandsvariante«. Das sind gemeinnützige
Beschäftigungen, bei denen die Arbeitsagentur oder die kommunale
Arbeitsgemeinschaft (ARGE) den »erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen« neben ALG II
eine »Mehraufwandsentschädigung« von ein bis zwei Euro pro Arbeitsstunde
dazuzahlt. Um diese »Arbeitsgelegenheiten« in einen Zusammenhang mit dem
»richtigen« Arbeitsmarkt zu bringen, sollen sie »zur sozialen Integration in
die Gesellschaft« gut sein und »Brücken in die reguläre Beschäftigung«
schlagen. Sie dürfen keine bestehenden Arbeitsplätze verdrängen.
Daneben gibt es von den »Arbeitsgelegenheiten« noch eine »Entgeltvariante«: Das
sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen bei Unternehmen oder
sonstigen Arbeitgebern. Dabei erhält der Hilfebedürftige von der Arbeitsagentur
das »übliche« Arbeitsentgelt an Stelle des ALG II. Wie hoch dieses Entgelt ist,
sagt die Arbeitsagentur nicht. Auf Nachfrage heißt es dort: »Üblich« bedeute
»betriebsüblich«, das Entgelt bewege sich »in der Regel im Niedriglohnbereich«.
In solchen »Arbeitsgelegenheiten« befinden sich 284200 Menschen. Davon
allerdings die weitaus größte Zahl, nämlich 93 Prozent, in der
»Mehraufwandsvariante« (Ein-Euro-Job) und sieben Prozent in der
Entgeltvariante.
Die Gruppen der von der Arbeitsagentur bezuschußten Niedriglöhner sind zahlreich und werden geschmeidig den
Bedürfnissen der Unternehmensführungen angepaßt. Da
ist zum Beispiel noch die »geförderte Altersteilzeit«: Hier stockt die
Arbeitsagentur das Gehalt von Teilzeitbeschäftigten auf, damit sie nicht unter
die Armutsgrenze fallen. Für eine andere Gruppe von »Hilfebedürftigen«
übernimmt die Arbeitsagentur die Lohnzahlung und nennt sie
»Eingliederungszuschüsse«: Das gilt für 50100 Menschen. Für wieder eine andere
Gruppe von 26400 Hilfebedürftigen übernimmt die Arbeitsagentur ein
»Einstiegsgeld«. Das ist ein Zuschuß zum ALG II, um
eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufzunehmen oder eine Existenz zu
gründen. Als nicht arbeitslos gelten auch die 6200 Teilnehmer, die für
Leiharbeit bereitstehen und verschiedenen Personalserviceagenturen der
Arbeitsagentur zugeordnet sind.
Ganz schweigsam sind die umfangreichen Tabellen der
Arbeitsagentur bei der Frage, wie vielen Vollzeitbeschäftigten sie den
Niedriglohn aufstockt. Im Monatsbericht findet sich dazu keine Angabe. Auf
Nachfrage und nach langem Suchen findet sich in der Nürnberger Zentrale der
Arbeitsagentur ein Mitarbeiter, der sagt: »Ich schätze mal so ungefähr 450000.« Das dürfte ziemlich untertrieben sein.
Expertenberechnungen ergaben: Schon im Juli 2005 erhielten rund 900000
Beschäftigte zu ihrem Niedrigstlohn ergänzendes ALG II.2
Als arbeitslos gilt, wer vier Kriterien erfüllt: 1. Man hat keine Arbeit.
2. Man sucht aktiv Arbeit und fragt regelmäßig bei der Arbeitsagentur
nach, auch wenn es keinen Sinn hat. 3. Man steht dem Arbeitsmarkt
ungehindert zur Verfügung, z.B. ohne räumliche, zeitliche, tätigkeits- und entlohnungsmäßige Einschränkung. 4. Man ist ordentlich
als arbeitslos gemeldet. Alle vier Merkmale müssen gleichzeitig zutreffen.
Von März 2006 bis März 2007 sank die Zahl der »Jobsuchenden« um fast 900000 –
sagt die Bundesagentur. Dieser aufschwungsbelebende
Schwund sei durch »die systematische Überprüfung des Arbeitslosenstatus und von
ALG-II-Empfängern« erreicht worden. Mit Freude
vermerkt die Agentur, daß sie weitere
Bedarfsgemeinschaften3 entdeckt hat. Offensichtlich wird hier nicht über den
tatsächlichen Rückgang der Zahl der Arbeitslosen gejubelt, sondern über die
verschärfte Ausforschung von 3,667 Millionen Bedarfsgemeinschaften.
Die neoliberal gestaltete Wirtschaft zeichnet sich allgemein durch erhebliche
Dunkelziffern und Grauzonen aus, etwa bei der internationalen Steuerflucht, bei
der Schattenwirtschaft, bei den »Neben«einkommen der Topmanager und den
unversteuerten Gewinnen der Großaktionäre. Auch die Dunkelziffer der illegal
Beschäftigten und der Arbeitslosen wächst und wächst …
Die Zahl derer, die statistisch als Vollzeitbeschäftigte gelten und wegen
Unterarmutsarbeitslöhnen Anspruch darauf hätten, mit ALG II auf »Normal«armutsniveau aufgestockt zu werden, wird von Experten
außerhalb der Arbeitsagentur vorsichtig auf 1,5 bis 1,9 Millionen Menschen
geschätzt.4 Sie melden aber ihre kümmerlichen und demütigenden Ansprüche nicht
bei der Arbeitsagentur an, und die Arbeitsagentur hat überhaupt kein Interesse,
von sich aus Anspruchsberechtigte zu suchen.
Wegen der Aussichtslosigkeit gibt eine unbekannte Zahl an Arbeitslosen es auf, sich
arbeitslos zu melden. Wer sich nicht meldet, ist nicht arbeitslos. Weg damit
aus der öffentlichen Statistik!
Eine erhebliche Zahl solcher »Unsichtbaren« lebt unter den Migranten.
Die Bundesagentur zählt nämlich als Arbeitslose nur »Inländer«. Das sind
deutsche Staatsbürger und die wenigen Ausländer, die eine Arbeitserlaubnis
haben.
Die Arbeitsagentur würde gern nach den Statistikrichtlinien der Internationalen
Arbeitsorganisation (International Labour Organisation [ILO], Genf) vorgehen.
Das ILO-Konzept, das »international anerkannt« sei, so lobt die Arbeitsagentur,
gehe nämlich davon aus, daß »schon eine Wochenstunde
Arbeit die Erwerbslosigkeit beendet«. Eine Stunde Arbeit pro Woche – und schon
ist man nicht mehr arbeitslos. Übrigens: Die »wirtschaftlich erfolgreichen
Staaten« wie die USA arbeiten mit dem ILO-Konzept und können eine wunderbar
niedrige Arbeitslosenquote vorweisen. So erfolgreich möchten Bundesregierung
und ihre Arbeitsagentur auch sein. Sie können noch nicht aufgrund gesetzlicher
Vorgaben, aber sie arbeiten erkennbar daran.
Nur noch zwei Drittel der Beschäftigten haben eine Arbeit,
die sozial versichert ist. Von den 39,1 Millionen registrierten Arbeitsplätzen
im März 2007 sind lediglich 26,5 Millionen sozialversicherungspflichtig. Allein
zwischen September 2006 und März 2007, also mitten im »Aufschwung«, ging die
Zahl der sozialversicherungspflichtigen Stellen von 26,9 Millionen auf 26,5
Millionen zurück, genau um 424000, also um fast eine halbe Million. Nicht die
Zahl der »normalen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse«
nahm zu, gesteht die Arbeitsagentur in einer Nebenbemerkung ein, sondern nur
die Zahl der »geförderten Stellen«.
Immer mehr »Beschäftigte« erhalten für ihre Arbeit nicht das, was wir als Lohn
oder Gehalt kennen. Sie bekommen ein »Entgelt« – also verschiedenste Formen von
niedriger, kruder Zahlung, die zudem keine »Lohnnebenkosten« enthält, also
keinen Anteil für gesundheitliche und andere Vorsorge – oder sie erhalten zunehmend
staatliche Zuschüsse aus ALG II. Beziehungsweise ihr kümmerliches
Tagelöhnerentgelt, das der »Arbeitgeber« zahlt, wird von der Bundesagentur für
Arbeit mit ein bis zwei Euro je Stunde aufgebessert. Eine zunehmende Zahl von
beschäftigten oder auch nicht beschäftigten Arbeitslosen erhält das gesamte
Entgelt von der Bundesagentur. »Lohnersatzleistung« heißt die zusammenfassende
Bezeichnung.
Das Gerede, es würden durch niedrigere Löhne »mehr Arbeitsplätze« geschaffen
werden, erweist sich als Verhöhnung der Betroffenen und als Volksverdummung.
Denn »mehr Arbeitsplätze« – die erhöhte Zahl von Menschen, die irgendetwas
zu irgendwelchen Bedingungen zu arbeiten bekommen – bedeuten nicht, daß das Volumen der volkswirtschaftlich insgesamt
geleisteten Arbeit zunimmt. Es bleibt vielmehr gleich oder wird geringer oder
erhöht sich beim »Aufschwung« geringfügig. Das Wesentliche ist: Das
Arbeitsvolumen wird auf mehr Menschen bzw. Tagelöhner verteilt, von denen jeder
und jede aber zum einen weniger arbeitet bzw. arbeiten darf und zum anderen
weniger verdient.
Dabei befördern die verschiedenen »Lohnersatzleistungen«
keineswegs den behaupteten »Übergang in den ersten Arbeitsmarkt«. Vielmehr
werden die verschiedensten subventionierten »Arbeitsgelegenheiten« zum
Dauerzustand. Genauso wurde die ursprüngliche Befristung für Leiharbeit
inzwischen vollständig aufgehoben. Private, staatliche und karitative
Unternehmen bedienen sich im Arbeitslosenreservoir und ersetzen reguläre durch
prekäre Arbeit, auch wenn sie es »eigentlich« nicht dürfen. Die Arbeitsagentur
zahlt und schweigt.
1,924 Millionen Menschen erhalten »Sozialgeld«. Vor den »Hartz-Reformen«
hieß das Sozialhilfe. Das Sozialgeld, das verschärften Bedingungen unterliegt,
wird nun nicht mehr von Sozialämtern, sondern von der Arbeitsagentur verwaltet
und stellt jetzt eine Form des Arbeitslosengeldes dar. Das Sozialgeld gehört zu
ALG II und wird wie das ALG I als Lohnersatzleistung bezeichnet. Das bedeutet:
Auch diejenigen, die gar nicht aus einem Arbeitsverhältnis kommen und nach
bisherigen Prinzipien kaum für ein künftiges Arbeitsverhältnis zur Verfügung
stehen, werden nun den Mechanismen des »Arbeitsmarktes« im untersten Bereich
unterworfen.
Diese Entwicklung wird auch durch die Zahlung von ALG I und ALG II befördert.
Die »Bedürftigen« und ihre »Bedarfsgemeinschaften« werden zur Ausforschung
ihrer Verhältnisse öffentlich bis auf die Haut ausgezogen. Die Zahlungen der
Arbeitsagentur haben Zwangs- und Erpressungscharakter, gleichzeitig liefert sie
den »Arbeitgebern« billige und willige Arbeitskräfte.
Aufgebracht werden die Gelder der Arbeitsagentur zunehmend von den abhängig
Beschäftigten, deren Steuern, vor allem die indirekten, ständig erhöht werden.
Gleichzeitig werden die Arbeitgeber von der Arbeitslosenversicherung und von
der Besteuerung ihrer Gewinne zunehmend bis auf Null entlastet. Die abhängig
Beschäftigten finanzieren also zunehmend ihre Arbeitsplätze selbst.
»Marktersatz durch Beschäftigung schaffende Maßnahmen«: Das widerspricht der
neoliberalen Theorie – eigentlich, denn der Markt soll sich angeblich selbst
regulieren. Tut er aber nicht, im Gegenteil. Die neoliberal geführte Wirtschaft
nimmt den Staat und die Arbeitnehmer finanziell und durch Zwangsmaßnahmen
zugunsten der Unternehmen mehr denn je in die Pflicht. Es entsteht hier,
entgegen der neoliberalen Theorie, eine Symbiose zwischen Staat und Kapital:
der neue Arbeitsdienst.
Für eine realistische Bewertung darf die offizielle
Statistik nicht mehr verwendet werden. Sie ist ein Instrument, das die
»Verarmung durch Arbeit« und die Erniedrigung durch Arbeit legitimiert.
Vielmehr muß in demokratischer und
volkswirtschaftlicher Verantwortung eine neue Erfassung und Darstellung
entwickelt werden. Gewerkschaften und andere müssen dies tun, um auf diesem
Gebiet nicht nur politisch, sondern auch sachlich argumentieren und handeln zu
können.
Um ein wirklichkeitsgerechtes Bild zu bekommen, müssen Arbeit und Einkommen
gleichzeitig erfaßt werden, ebenso die Dauer und der
Status der Beschäftigung (befristet/unbefristet, Tages-/Wochenumfang,
verpflichtende Freistunden bezahlt/unbezahlt, Überstunden bezahlt/nicht
bezahlt, Arbeitszeitkonten, Urlaubsanspruch, Gesamteinkommen,
Sozialversicherungen, Kündigungsschutz, Möglichkeit zur Ausschöpfung der
Gesetze wie z.B. Bildung eines Betriebsrates).
1 Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland.
Monatsbericht, Nürnberg, April 2007. Alle genanten Zahlen beziehen sich auf
diesen Zeitpunkt, außer es wird eigens angegeben.
2 Hartmut Seifert: Was hat die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes gebracht?, WSI-Mitteilungen 11/2006, S. 606
3 »Eine Bedarfsgemeinschaft hat mindestens eine erwerbsfähige hilfebedürftige
Person. Sie kann aus einem oder mehreren Mitgliedern bestehen und erwerbsfähige
sowie nichterwerbsfähige Hilfebedürftige wie z.B. Ehegatten bzw. Lebenspartner
und minderjährige Kinder umfassen. Dabei ist zu beachten: Der Begriff der
Bedarfsgemeinschaft ist enger gefaßt als derjenige
der Haushaltsgemeinschaft, zu der alle Personen gehören, die auf Dauer mit
einer Bedarfsgemeinschaft in einem Haushalt leben« (Monatsbericht der
Bundesagentur für Arbeit, April 2007, S. 26).
4 Hartmut Seifert: Was hat die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes gebracht?, a.a.O., S. 606
5 Nach Untersuchungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts
(WSI) des DGB wurden im Juli 2005 die Löhne von etwa 900000 Beschäftigten durch
ALG II aufgestockt, 1,5 bis 1,9 Millionen zusätzlich hätten Anspruch darauf
gehabt, haben ihn aber nicht angemeldet.
Werner Rügemer ist Publizist und Berater aus
Köln. Von ihm erschien zuletzt »Der Bankier. Ungebetener Nachruf auf Alfred
Freiherr von Oppenheim«, 3., nochmals geschwärzte Ausgabe der bereits geschwärzten
Übergangsausgabe bis zur gerichtlichen Entscheidung, 130 S., 14