29.05.2007 / Thema / Seite 10 jw

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 Raus aus der Statistik

Zum jüngsten Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit: Jeder zweite Bezieher von Arbeitslosengeld wird in der staatlichen Analyse zum Nichtarbeitslosen

Werner Rügemer

Die Bundesagentur für Arbeit meldete Anfang Mai den ersehnten Erfolg: Endlich gibt es weniger als vier Millionen Arbeitslose. Mit 3,967 Millionen wurde die »magische Grenze« denkbar knapp, aber punktgenau unterschritten.1 Wie die Bundesregierung befahl: Es geht aufwärts, der »Aufschwung« ist da! Er beschränkt sich eben nicht nur auf die Gewinne, die Exporte und die Umsätze. Jetzt kommt der Aufschwung auch bei den Beschäftigten und den Arbeitslosen an, sagt die Bundesregierung. Weil die bisherigen »Reformen« endlich greifen und weil sie deshalb auch weitergehen müssen – schneller als bisher.

Doch diese Aufschwungsbotschaft ist ein statistisches Phantasieprodukt. »Papier ist geduldig« ist eine alte Erkenntnis, die von teuer beratenen Manipulateuren mit neuem Leben erfüllt wird. Man kann dieses Produkt auch Lüge, Dema­gogie oder wissenschaftlich verbrämte Statistik nennen. Wie auch immer: Das Papier charakterisiert den Zustand der Bundesregierung, der »Volks«parteien und nicht zuletzt des korrupten journalistischen Großgewerbes, das die Erfolgsmeldung ungeprüft nachbetet.

Raus aus der Statistik

Bekanntlich gibt es zwei Arten von Arbeitslosengeld (ALG): ALG I und ALG II. Ersteres ist eine reduzierte Form des früheren Arbeitslosengeldes. Es bemißt sich nach der Höhe des vorherigen Arbeitseinkommens (60 Prozent bzw. 67 Prozent, wenn Kinder vorhanden sind). Seit der »Hartz-Reform« wird es in der Regel nur noch bis zu zwölf Monaten gewährt. ALG I bekommt man, wenn man ein bezahltes, ordentliches Arbeitsverhältnis hatte und dann arbeitslos wird. 1,19 Millionen Menschen erhalten dieses ALG I. Das sind sozusagen die klassischen, die »richtigen« Arbeitslosen.

Von diesen 1,19 Millionen Arbeitslosen sind aber nur 0,878 Millionen wirklich arbeitslos, behauptet die Arbeitsagentur. 312000 Arbeitslose sind nicht arbeitslos, jedenfalls statistisch, weil sie »die vorruhestands­ähnliche Regelung des Paragraphen 428 des Sozialgesetzbuches III in Anspruch nahmen«. Arbeitslose, die 58 Jahre alt oder älter sind, brauchen jetzt nämlich nicht mehr »dem Arbeitsmarkt zur Verfügung« zu stehen, brauchen sich nicht mehr um Arbeit zu bemühen.

Diese Bestimmung ist widersprüchlich. Die betroffenen 312000 Menschen sind in einer Art des Ruhestands, nämlich im Vorruhestand. Dann aber müßten sie eine Rente erhalten – eigentlich. Erhalten sie aber nicht, sondern sie erhalten Arbeitslosengeld. Wer aber Arbeitslosengeld erhält, der oder die muß aktiv Arbeit suchen, weil sonst das Arbeitslosengeld sofort gestrichen wird – eigentlich. Hier wird es aber nicht gestrichen, obwohl die Kriterien für den Erhalt des Arbeitslosengeldes seit der »Hartz-Reform« verschärft wurden.

Aber irgendwie sind diese Arbeitslosen praktisch doch in einen Ruhestand versetzt, weil auch die Arbeitsagentur keinen Arbeitsplatz mehr für sie zu suchen braucht. Der »Ruhestand« ist zwar praktisch und objektiv da, aber statistisch doch wieder nicht. Deswegen erhalten diese Arbeitszwitter keine Rente, sondern ALG I. Deshalb herrscht hier diese unsaubere Begrifflichkeit von »vorruhestandsähnlich«. Sie dient dem höheren Zweck, den Aufschwung herbeizureden. Sie ermöglicht es, 312000 Arbeitslose als nicht arbeitslos zu erklären. Allein schon mit diesem Trick ist es ein Leichtes, die »magische Grenze« von vier Millionen Arbeitslosen zu unterschreiten, ohne daß sich in der Wirklichkeit das Geringste ändert.

Damit aber ist das statistische Manipulationsarsenal keineswegs erschöpft. 5,194 Millionen Menschen erhalten ALG II. Dieses bekommt man, wenn das ALG I ausgelaufen ist oder sowieso nicht gegriffen hat. Aber nur 2,634 Millionen, also die Hälfte von ihnen, sind nach der Arbeitsagentur arbeitslos. Sie hat zahlreiche Gruppen ausfindig gemacht, die zwar keine Arbeit haben, die aber trotzdem für nicht arbeitslos erklärt werden.

Als nicht arbeitslos gelten Bauarbeiter, die »Saisonkurzarbeitergeld« erhalten. Sie erhalten diese Art des Arbeitslosengeldes, weil sie arbeitslos sind. Mit diesem Kurzarbeitergeld, das 2006 neu eingeführt wurde, wird simuliert, daß das Arbeitsverhältnis irgendwie weiterbesteht. Im Dezember 2006 – hier hat die Agentur keine aktuelleren Angaben – gab es 63000 solcher arbeitslosen Bauarbeiter, die statistisch nicht als arbeitslos gewertet werden.

Weiter gelten als nicht arbeitslos »erwerbsfähige, hilfsbedürftige Personen, die keine Arbeit aufnehmen können, weil sie kleine Kinder erziehen oder Angehörige pflegen«. Die hier vorgebrachte Begründung trifft in vielen Fällen nicht zu: Zum Beispiel brauchen und suchen viele junge Mütter Arbeit, finden aber keine, auch wegen ungünstiger Umstände für die Betreuung ihrer Kinder. Wie viele Arbeitslose hier statistisch versteckt werden – dieser Frage geht die Arbeitsagentur erst gar nicht nach.

Als nicht arbeitslos gelten weiter diejenigen, die sich in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung aufhalten. Das sind 57800 Menschen. Seit 2004 versteht die Bundesagentur zusätzlich mit dem »Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt« auch Teilnehmer an »Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen« nicht mehr als arbeitslos. Sie werden als »Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik« bezeichnet, die der »Integration in den ersten Arbeitsmarkt« dienen sollen. Das klappt zwar kaum, aber dafür gelten 39400 Menschen als nicht arbeitslos.

Ebenfalls nicht als arbeitslos werden diejenigen geführt, die in der schwindenden Kategorie »Arbeitsbeschaffungsmaßnahme« (ABM) stecken. Auch sie soll der »Integration in den ersten Arbeitsmarkt« dienen, klappt aber ebenso nicht. Dafür gelten hier 30600 Arbeitslose als nicht arbeitslos.

ALG II in prekären Verhältnissen

Für eine große Zahl von Arbeitslosen stellt die Arbeitsagentur »Marktersatz durch Beschäftigung schaffende Maßnahmen« bereit. Weil dieser »Marktersatz« aber doch keine richtige Arbeit schafft, werden diese Tätigkeiten nicht als Arbeit, sondern als »Arbeitsgelegenheiten« bezeichnet. Davon gibt es zwei Varianten.

Da ist einmal die »Mehraufwandsvariante«. Das sind gemeinnützige Beschäftigungen, bei denen die Arbeitsagentur oder die kommunale Arbeitsgemeinschaft (ARGE) den »erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen« neben ALG II eine »Mehraufwandsentschädigung« von ein bis zwei Euro pro Arbeitsstunde dazuzahlt. Um diese »Arbeitsgelegenheiten« in einen Zusammenhang mit dem »richtigen« Arbeitsmarkt zu bringen, sollen sie »zur sozialen Integration in die Gesellschaft« gut sein und »Brücken in die reguläre Beschäftigung« schlagen. Sie dürfen keine bestehenden Arbeitsplätze verdrängen.

Daneben gibt es von den »Arbeitsgelegenheiten« noch eine »Entgeltvariante«: Das sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen bei Unternehmen oder sonstigen Arbeitgebern. Dabei erhält der Hilfebedürftige von der Arbeitsagentur das »übliche« Arbeitsentgelt an Stelle des ALG II. Wie hoch dieses Entgelt ist, sagt die Arbeitsagentur nicht. Auf Nachfrage heißt es dort: »Üblich« bedeute »betriebsüblich«, das Entgelt bewege sich »in der Regel im Niedriglohnbereich«. In solchen »Arbeitsgelegenheiten« befinden sich 284200 Menschen. Davon allerdings die weitaus größte Zahl, nämlich 93 Prozent, in der »Mehraufwandsvariante« (Ein-Euro-Job) und sieben Prozent in der Entgeltvariante.

Die Gruppen der von der Arbeitsagentur bezuschußten Niedriglöhner sind zahlreich und werden geschmeidig den Bedürfnissen der Unternehmensführungen angepaßt. Da ist zum Beispiel noch die »geförderte Altersteilzeit«: Hier stockt die Arbeitsagentur das Gehalt von Teilzeitbeschäftigten auf, damit sie nicht unter die Armutsgrenze fallen. Für eine andere Gruppe von »Hilfebedürftigen« übernimmt die Arbeitsagentur die Lohnzahlung und nennt sie »Eingliederungszuschüsse«: Das gilt für 50100 Menschen. Für wieder eine andere Gruppe von 26400 Hilfe­bedürftigen übernimmt die Arbeitsagentur ein »Einstiegsgeld«. Das ist ein Zuschuß zum ALG II, um eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufzunehmen oder eine Existenz zu gründen. Als nicht arbeitslos gelten auch die 6200 Teilnehmer, die für Leiharbeit bereitstehen und verschiedenen Personalserviceagenturen der Arbeitsagentur zugeordnet sind.

Die Unsichtbaren

Ganz schweigsam sind die umfangreichen Tabellen der Arbeitsagentur bei der Frage, wie vielen Vollzeitbeschäftigten sie den Niedriglohn aufstockt. Im Monatsbericht findet sich dazu keine Angabe. Auf Nachfrage und nach langem Suchen findet sich in der Nürnberger Zentrale der Arbeitsagentur ein Mitarbeiter, der sagt: »Ich schätze mal so ungefähr 450000 Das dürfte ziemlich untertrieben sein. Expertenberechnungen ergaben: Schon im Juli 2005 erhielten rund 900000 Beschäftigte zu ihrem Niedrigstlohn ergänzendes ALG II.2

Als arbeitslos gilt, wer vier Kriterien erfüllt: 1. Man hat keine Arbeit. 2. Man sucht aktiv Arbeit und fragt regelmäßig bei der Arbeitsagentur nach, auch wenn es keinen Sinn hat. 3. Man steht dem Arbeitsmarkt ungehindert zur Verfügung, z.B. ohne räumliche, zeitliche, tätigkeits- und entlohnungsmäßige Einschränkung. 4. Man ist ordentlich als arbeitslos gemeldet. Alle vier Merkmale müssen gleichzeitig zutreffen.

Von März 2006 bis März 2007 sank die Zahl der »Jobsuchenden« um fast 900000 – sagt die Bundesagentur. Dieser aufschwungsbelebende Schwund sei durch »die systematische Überprüfung des Arbeitslosenstatus und von ALG-II-Empfängern« erreicht worden. Mit Freude vermerkt die Agentur, daß sie weitere Bedarfsgemeinschaften3 entdeckt hat. Offensichtlich wird hier nicht über den tatsächlichen Rückgang der Zahl der Arbeitslosen gejubelt, sondern über die verschärfte Ausforschung von 3,667 Millionen Bedarfsgemeinschaften.

Die neoliberal gestaltete Wirtschaft zeichnet sich allgemein durch erhebliche Dunkelziffern und Grauzonen aus, etwa bei der internationalen Steuerflucht, bei der Schattenwirtschaft, bei den »Neben«einkommen der Topmanager und den unversteuerten Gewinnen der Großaktionäre. Auch die Dunkelziffer der illegal Beschäftigten und der Arbeitslosen wächst und wächst …

Die Zahl derer, die statistisch als Vollzeitbeschäftigte gelten und wegen Unterarmutsarbeitslöhnen Anspruch darauf hätten, mit ALG II auf »Normal«armutsniveau aufgestockt zu werden, wird von Experten außerhalb der Arbeitsagentur vorsichtig auf 1,5 bis 1,9 Millionen Menschen geschätzt.4 Sie melden aber ihre kümmerlichen und demütigenden Ansprüche nicht bei der Arbeitsagentur an, und die Arbeitsagentur hat überhaupt kein Interesse, von sich aus Anspruchsberechtigte zu suchen.

Wegen der Aussichtslosigkeit gibt eine unbekannte Zahl an Arbeitslosen es auf, sich arbeitslos zu melden. Wer sich nicht meldet, ist nicht arbeitslos. Weg damit aus der öffentlichen Statistik!

Eine erhebliche Zahl solcher »Unsichtbaren« lebt unter den Migranten. Die Bundesagentur zählt nämlich als Arbeitslose nur »Inländer«. Das sind deutsche Staatsbürger und die wenigen Ausländer, die eine Arbeitserlaubnis haben.

Die Arbeitsagentur würde gern nach den Statistikrichtlinien der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organisation [ILO], Genf) vorgehen. Das ILO-Konzept, das »international anerkannt« sei, so lobt die Arbeitsagentur, gehe nämlich davon aus, daß »schon eine Wochenstunde Arbeit die Erwerbslosigkeit beendet«. Eine Stunde Arbeit pro Woche – und schon ist man nicht mehr arbeitslos. Übrigens: Die »wirtschaftlich erfolgreichen Staaten« wie die USA arbeiten mit dem ILO-Konzept und können eine wunderbar niedrige Arbeitslosenquote vorweisen. So erfolgreich möchten Bundesregierung und ihre Arbeitsagentur auch sein. Sie können noch nicht aufgrund gesetzlicher Vorgaben, aber sie arbeiten erkennbar daran.

Problematische Arbeitsverteilung

Nur noch zwei Drittel der Beschäftigten haben eine Arbeit, die sozial versichert ist. Von den 39,1 Millionen registrierten Arbeitsplätzen im März 2007 sind lediglich 26,5 Millionen sozialversicherungspflichtig. Allein zwischen September 2006 und März 2007, also mitten im »Aufschwung«, ging die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Stellen von 26,9 Millionen auf 26,5 Millionen zurück, genau um 424000, also um fast eine halbe Million. Nicht die Zahl der »normalen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse« nahm zu, gesteht die Arbeitsagentur in einer Nebenbemerkung ein, sondern nur die Zahl der »geförderten Stellen«.

Immer mehr »Beschäftigte« erhalten für ihre Arbeit nicht das, was wir als Lohn oder Gehalt kennen. Sie bekommen ein »Entgelt« – also verschiedenste Formen von niedriger, kruder Zahlung, die zudem keine »Lohnnebenkosten« enthält, also keinen Anteil für gesundheitliche und andere Vorsorge – oder sie erhalten zunehmend staatliche Zuschüsse aus ALG II. Beziehungsweise ihr kümmerliches Tagelöhnerentgelt, das der »Arbeitgeber« zahlt, wird von der Bundesagentur für Arbeit mit ein bis zwei Euro je Stunde aufgebessert. Eine zunehmende Zahl von beschäftigten oder auch nicht beschäftigten Arbeitslosen erhält das gesamte Entgelt von der Bundesagentur. »Lohnersatzleistung« heißt die zusammenfassende Bezeichnung.

Das Gerede, es würden durch niedrigere Löhne »mehr Arbeitsplätze« geschaffen werden, erweist sich als Verhöhnung der Betroffenen und als Volksverdummung. Denn »mehr Arbeitsplätze« – die erhöhte Zahl von Menschen, die irgendetwas zu irgendwelchen Bedingungen zu arbeiten bekommen – bedeuten nicht, daß das Volumen der volkswirtschaftlich insgesamt geleisteten Arbeit zunimmt. Es bleibt vielmehr gleich oder wird geringer oder erhöht sich beim »Aufschwung« geringfügig. Das Wesentliche ist: Das Arbeitsvolumen wird auf mehr Menschen bzw. Tagelöhner verteilt, von denen jeder und jede aber zum einen weniger arbeitet bzw. arbeiten darf und zum anderen weniger verdient.

Der neue Arbeitsdienst

Dabei befördern die verschiedenen »Lohnersatzleistungen« keineswegs den behaupteten »Übergang in den ersten Arbeitsmarkt«. Vielmehr werden die verschiedensten subventionierten »Arbeitsgelegenheiten« zum Dauerzustand. Genauso wurde die ursprüngliche Befristung für Leiharbeit inzwischen vollständig aufgehoben. Private, staatliche und karitative Unternehmen bedienen sich im Arbeitslosenreservoir und ersetzen reguläre durch prekäre Arbeit, auch wenn sie es »eigentlich« nicht dürfen. Die Arbeitsagentur zahlt und schweigt.

1,924 Millionen Menschen erhalten »Sozialgeld«. Vor den »Hartz-Reformen« hieß das Sozialhilfe. Das Sozialgeld, das verschärften Bedingungen unterliegt, wird nun nicht mehr von Sozialämtern, sondern von der Arbeitsagentur verwaltet und stellt jetzt eine Form des Arbeitslosengeldes dar. Das Sozialgeld gehört zu ALG II und wird wie das ALG I als Lohnersatzleistung bezeichnet. Das bedeutet: Auch diejenigen, die gar nicht aus einem Arbeitsverhältnis kommen und nach bisherigen Prinzipien kaum für ein künftiges Arbeitsverhältnis zur Verfügung stehen, werden nun den Mechanismen des »Arbeitsmarktes« im untersten Bereich unterworfen.

Diese Entwicklung wird auch durch die Zahlung von ALG I und ALG II befördert. Die »Bedürftigen« und ihre »Bedarfsgemeinschaften« werden zur Ausforschung ihrer Verhältnisse öffentlich bis auf die Haut ausgezogen. Die Zahlungen der Arbeitsagentur haben Zwangs- und Erpressungscharakter, gleichzeitig liefert sie den »Arbeitgebern« billige und willige Arbeitskräfte.

Aufgebracht werden die Gelder der Arbeitsagentur zunehmend von den abhängig Beschäftigten, deren Steuern, vor allem die indirekten, ständig erhöht werden. Gleichzeitig werden die Arbeitgeber von der Arbeitslosenversicherung und von der Besteuerung ihrer Gewinne zunehmend bis auf Null entlastet. Die abhängig Beschäftigten finanzieren also zunehmend ihre Arbeitsplätze selbst.

»Marktersatz durch Beschäftigung schaffende Maßnahmen«: Das widerspricht der neoliberalen Theorie – eigentlich, denn der Markt soll sich angeblich selbst regulieren. Tut er aber nicht, im Gegenteil. Die neoliberal geführte Wirtschaft nimmt den Staat und die Arbeitnehmer finanziell und durch Zwangsmaßnahmen zugunsten der Unternehmen mehr denn je in die Pflicht. Es entsteht hier, entgegen der neoliberalen Theorie, eine Symbiose zwischen Staat und Kapital: der neue Arbeitsdienst.

Alternative Statistik

Für eine realistische Bewertung darf die offizielle Statistik nicht mehr verwendet werden. Sie ist ein Instrument, das die »Verarmung durch Arbeit« und die Erniedrigung durch Arbeit legitimiert. Vielmehr muß in demokratischer und volkswirtschaftlicher Verantwortung eine neue Erfassung und Darstellung entwickelt werden. Gewerkschaften und andere müssen dies tun, um auf diesem Gebiet nicht nur politisch, sondern auch sachlich argumentieren und handeln zu können.

Um ein wirklichkeitsgerechtes Bild zu bekommen, müssen Arbeit und Einkommen gleichzeitig erfaßt werden, ebenso die Dauer und der Status der Beschäftigung (befristet/unbefristet, Tages-/Wochenumfang, verpflichtende Freistunden bezahlt/unbezahlt, Überstunden bezahlt/nicht bezahlt, Arbeitszeitkonten, Urlaubsanspruch, Gesamteinkommen, Sozialversicherungen, Kündigungsschutz, Möglichkeit zur Ausschöpfung der Gesetze wie z.B. Bildung eines Betriebsrates).



1 Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht, Nürnberg, April 2007. Alle genanten Zahlen beziehen sich auf diesen Zeitpunkt, außer es wird eigens angegeben.

2 Hartmut Seifert: Was hat die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes gebracht?, WSI-Mitteilungen 11/2006, S. 606

3 »Eine Bedarfsgemeinschaft hat mindestens eine erwerbsfähige hilfebedürftige Person. Sie kann aus einem oder mehreren Mitgliedern bestehen und erwerbsfähige sowie nichterwerbsfähige Hilfebedürftige wie z.B. Ehegatten bzw. Lebenspartner und minderjährige Kinder umfassen. Dabei ist zu beachten: Der Begriff der Bedarfsgemeinschaft ist enger gefaßt als derjenige der Haushaltsgemeinschaft, zu der alle Personen gehören, die auf Dauer mit einer Bedarfsgemeinschaft in einem Haushalt leben« (Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit, April 2007, S. 26).

4 Hartmut Seifert: Was hat die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes gebracht?, a.a.O., S. 606

5 Nach Untersuchungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) des DGB wurden im Juli 2005 die Löhne von etwa 900000 Beschäftigten durch ALG II aufgestockt, 1,5 bis 1,9 Millionen zusätzlich hätten Anspruch darauf gehabt, haben ihn aber nicht angemeldet.

Werner Rügemer ist Publizist und Berater aus Köln. Von ihm erschien zuletzt »Der Bankier. Ungebetener Nachruf auf Alfred Freiherr von Oppenheim«, 3., nochmals geschwärzte Ausgabe der bereits geschwärzten Übergangsausgabe bis zur gerichtlichen Entscheidung, 130 S., 14