Zukunftsaussicht Armut

Jedes vierte Kind lebt in Deutschland auf oder unter dem Niveau von Hartz IV

Christoph Butterwegge

Spätestens seit dem im Frühjahr 2005 vorgelegten zweiten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung ist weiten Teilen der Öffentlichkeit bewußt, daß sich (Kinder-)Armut nicht nur in der Dritten Welt, sondern auch hierzulande ausbreitet. Dies gilt zumindest, wenn man darunter nicht nur absolutes Elend, vielmehr auch ein relatives Maß an sozialer Ungleichheit versteht, wonach Betroffene daran gehindert werden, sich ihrer persönlichen Fähigkeiten gemäß zu entfalten, sich optimal zu entwickeln und selbstbestimmt am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilzunehmen. Während früher hauptsächlich Rentnerinnen von Armut betroffen waren, bilden junge Menschen seit Ende der 80er/Anfang der 90er Jahre die am häufigsten und am stärksten bedrohte Altersgruppe, weshalb man auch von einer »Infantilisierung der Armut« spricht.

Unterschiede in Ost und West

Kürzlich wurde die deutsche Öffentlichkeit von der Mitteilung aufgeschreckt, daß die Kinderarmut im März 2007 einen traurigen Rekordstand erreicht hat – ausgerechnet auf dem Gipfelpunkt eines Wirtschaftsaufschwungs, den Politiker der Koalitionsparteien und Massenmedien als Wunderwaffe im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit feiern. Wie das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe errechnete und die Bundesagentur für Arbeit bestätigte, lebten im März 2007 von den 11,44 Millionen Kindern unter 15 Jahren, die es in der Bundesrepublik gibt, über 1,928 Millionen in Hartz-IV-Haushalten. Offenbar geht die konjunkturelle Belebung auf dem Arbeitsmarkt vor allem an den Alleinerziehenden, meist Frauen, vorbei. Weil – hauptsächlich im Westen – öffentliche Kinderbetreuungseinrichtungen fehlen und die Unternehmer am flexiblen Einsatz von Müttern zweifeln, scheinen sie bei der Einstellung neuer Mitarbeiter eher auf andere Bewerber zurückzugreifen.

 

Auf etwa 2,8 bis drei Millionen arme Kinder kommt man, wenn man die sogenannte Dunkelziffer – die Zahl der Kinder jener eigentlich Anspruchsberechtigten, die aus Unwissenheit, Scham oder anderen Gründen keinen Antrag auf Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II stellen – berücksichtigt und weitere Betroffene hinzurechnet: Kinder in Sozialhilfehaushalten, in Flüchtlingsfamilien, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zirka ein Drittel weniger als die Sozialhilfe erhalten, und von »Illegalen«, die überhaupt keine Transferleistungen beantragen können, weil sie sonst ausgewiesen und abgeschoben würden. (Kinder-)Armut ist jedoch mehr, als wenig Geld zu haben, denn sie bedeutet für Betroffene auch, persönlicher Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten beraubt, sozial benachteiligt und – etwa im Hinblick auf Bildung, Gesundheit und Wohnsituation – unterversorgt zu sein. Wenn man sinnvollere, nämlich qualitative und nichtmonetäre Kriterien für das Armsein anlegt, steigt die Zahl armer Kinder sogar auf drei bis 3,3 Millionen.

 

Zurück zu den »harten« Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, die in unserer statistikgläubigen Medienöffentlichkeit von besonderer Relevanz sind: Während die Quote der in Hartz-IV-Haushalten lebenden Kinder unter 15 Jahren für Gesamtdeutschland 16,9 Prozent beträgt, liegt sie in den östlichen Bundesländern bei 31 Prozent und in den westlichen bei 14,3 Prozent. Die ostdeutschen Städte Görlitz (44,1 Prozent), Schwerin (42,5 Prozent) und Hoyerswerda (42,4 Prozent) haben die bundesweit höchsten, die bayerischen Landkreise Ebersberg (2,9 Prozent), Eichstätt (3,3 Prozent) und Starnberg (3,9 Prozent) die bundesweit niedrigsten Kinderarmutsquoten. Man kann also von einer dreifachen Spaltung des Landes in oben und unten, Ost und West sowie Stadt und Land sprechen, wobei sich die Armutsquoten der letzteren zunehmend angleichen, was auf urbane Lebensformen im ländlichen Raum hindeutet und deutlich macht, daß die dortigen sozialen Auffangnetze nicht mehr so gut wie früher funktionieren. Die soziale Polarisierung führt längst überall zu einer Spaltung der Kindheit, denn das Leben junger Menschen wird von der Klassen- und Schichtzugehörigkeit ihrer Eltern geprägt, genauer formuliert: von den Einkommensverhältnissen, Haushaltstypen, Familienformen, Bildungsmilieus und Wohngebieten, in welchen sie aufwachsen.

 

Kinderarmut äußert sich in einem reichen Land wie der Bundesrepublik weniger spektakulär als in Moçambique, Bangladesch oder Burkina Faso, wo Menschen auf der Straße verhungern. Sie wirkt eher subtil, aber nicht minder einschneidend und lange. Hierzulande ist es für Kinder manchmal noch schwerer, arm zu sein, als in einer Gesellschaft, die fast sämtlichen Mitgliedern nur das Allernötigste bietet. Konsumchancen, z. B. das Tragen modischer Kleidung, der Besitz des »tollsten« Handys und modernster Unterhaltungselektronik sowie teure Freizeitaktivitäten, bestimmen mit über die Möglichkeiten, die ein Kind bei uns im Freundeskreis bzw. der Clique hat. Jenseits von »Nike« und »Nokia« wird man gar nicht ernstgenommen, was zu psychosozialen Belastungen führen kann und den Ausschluß junger Menschen aus vielen Lebenszusammenhängen nach sich zieht.

 

Besonders für Kinder und Jugendliche, deren Lebenswelt viel stärker als jene von Erwachsenen durch eine zunehmende Ökonomisierung und Kommerzialisierung geprägt ist, bedeutet arm zu sein, in mehreren Lebensbereichen (Einkommen, Beruf, Wohnen, Gesundheit, Bildung und Freizeit) Defizite aufzuweisen. Bei einem Kind ist eine Unterversorgung beispielsweise im Wohnbereich dann gegeben, wenn es kein eigenes Zimmer hat. Weil auch die familiären Wohnverhältnisse beengt sind, wird der Kindergeburtstag nicht im Kreis der Schulkameraden und Freunde zu Hause gefeiert, was zusammen mit anderen Restriktionen eine Isolation der Betroffenen nach sich ziehen kann. In vielen Familien reicht das Haushaltsgeld heute höchstens bis zur Monatsmitte; von da an ist Schmalhans Küchenmeister. Da ein Kind im Hartz-IV-Haushalt nur 208 Euro pro Monat insgesamt und weniger als 2,60 Euro pro Tag für Nahrungsmittel bekommt, das Mittagessen in manchen Kitas und Schulen diesen Betrag aber schon fast kostet, werden Kinder von den Eltern abgemeldet. Wenn diese kein Geld für die Klassenfahrt ihres Sprößlings haben, wird häufig ein Unwohlsein des Kindes vorgetäuscht.

 

Betroffen sind vor allem Alleinerziehende und kinderreiche Familien, deren Haushaltseinkommen zu gering ist, um den Unterhalt von Kindern zu bestreiten, was zu sozialer Unterversorgung und Ausgrenzung führt. Für die Familien erwachsen daraus ökonomische, soziale und psychische Belastungen, ja, sie geraten häufig in eine schwere Zerreißprobe. Familien fungieren nämlich als »emotionaler Puffer«, wie es die Münchener Erziehungswissenschaftlerin Sabine Walper nennt, zwischen dem kapitalistischen Wirtschaftssystem, das die sozioökonomische Deprivation hervorruft, und den Kindern, die aufgrund solcher Restriktionen in ihrer kognitiven Entwicklung, schulischen Leistungsfähigkeit, psychischen Stabilität und physischen Konstitution gefährdet sind. Alleinerziehende und kinderreiche Familien (von Migrantinnen und Migranten) tragen nicht nur ein deutlich größeres Risiko als Kinderlose, arm zu werden, sondern bleiben auch länger in einer Notlage. Zwischen den prekären Lebenslagen von Familien, den psychosozialen Folgen für die Kinder und Sozialisationsdefiziten besteht ein Kausal- bzw. Wechselverhältnis, das in einen »Teufelskreis der Armut« führen kann.

 

Wie tief die Kluft zwischen Arm und Reich hierzulande mittlerweile ist, zeigt die Tatsache, daß die beiden reichsten Männer der Bundesrepublik, Karl und Theo Albrecht (Eigentümer der Aldi-Ketten Nord und Süd), nach Angaben des US-Wirtschaftsmagazins Forbes ein Privatvermögen von 37,5 Milliarden Euro haben. Das ist über 100 millionenmal mehr, als Arbeitslosengeld-II-Bezieher mit 347 Euro im Monat erhalten. Von dieser Spaltung gehen akute Gefahren für den inneren Frieden, die Humanität und die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft aus, denn Drogenmißbrauch, (Gewalt-)Kriminalität und wachsende Brutalität stehen damit in Zusammenhang.

Auslöser und Ursachen

In der öffentlichen Diskussion und in der Fachliteratur werden die Auslöser von (Kinder-)Armut häufig mit deren Ursachen verwechselt. Während strukturelle Zusammenhänge und gesellschaftliche Verhältnisse, unter denen Menschen leben bzw. in denen Kinder aufwachsen, die Voraussetzungen für Pauperisierungsprozesse bilden, lösen bestimmte Ereignisse im Lebensverlauf solche Entwicklungen nur aus oder lassen sie voll zur Wirkung gelangen. Dadurch scheint es so, als sei beispielsweise der Tod des (Familien-)Ernährers, die Scheidung bzw. Trennung vom (Ehe-)Partner oder eine Mehrlingsgeburt schuld am Entzug materieller Ressourcen, den Kinder und Jugendliche anschließend erleiden. Tatsächlich waren sie, ihre Eltern oder Mütter allerdings bereits vor dem betreffenden Schicksalsschlag unzureichend gesichert.

 

Da die Kinderarmut als Form der Ausgrenzung und struktureller Gewalt gegenüber den schwächsten Gesellschaftsmitgliedern »postmoderne« Züge aufweist, liegt es nahe, ihre Entstehungsursachen in jüngerer Zeit zu suchen. Macht man den als Globalisierung bezeichneten Prozeß einer neoliberalen Transformation der Bundesrepublik zur Markt-, Hochleistungs- und Ellenbogengesellschaft für die Pauperisierung, soziale Polarisierung und Entsolidarisierung verantwortlich, liegen die Wurzeln des stark vermehrten Auftretens von (Kinder-)Armut auf drei Ebenen: 1. Im Produktionsprozeß löst sich das »Normalarbeitsverhältnis«, von Wirtschaftslobbyisten und Politikern unter den Stichworten »Liberalisierung«, »Deregulierung« und »Flexibilisierung« vorangetrieben, tendenziell auf. Es wird durch eine steigende Zahl atypischer, prekärer, befristeter, Leih- und (Zwangs-)Teilzeitarbeitsverhältnisse, die den so oder überhaupt nicht (mehr) Beschäftigten wie ihren Familienangehörigen weder ein ausreichendes Einkommen noch den gerade im vielbeschworenen »Zeitalter der Globalisierung« erforderlichen arbeits- und sozialrechtlichen Schutz bieten, in seiner Bedeutung stark relativiert. 2. Im Reproduk­tionsbereich büßt die »Normalfamilie« – die z.B. durch das Ehegattensplitting im Einkommensteuerrecht staatlicherseits subventionierte traditionelle Hausfrauenehe mit ein, zwei oder drei Kindern – in vergleichbarer Weise an gesellschaftlicher Relevanz ein. Neben sie treten Lebens- und Liebesformen, die aufgrund fehlender gesellschaftlicher Anerkennung und struktureller Benachteiligung im Wohlfahrtsstaat weniger materielle Sicherheit für Kinder bieten (Ein-Elternteil-Familien, Patchwork-Familien, gleichgeschlechtliche Partnerschaften usw.). 3. Hinsichtlich der Entwicklung des Wohlfahrtsstaates bedingt der forcierte Wettbewerb zwischen Wirtschaftsstandorten einen Abbau von Sicherungselementen für »weniger Leistungsfähige«, zu denen allemal Erwachsene gehören, die (mehrere) Kinder haben. Kinder und Jugendliche sind nicht zuletzt deshalb stark von Arbeitslosigkeit und/oder Armut betroffen, weil das neoliberale »Umbau«-Projekt auf Kosten vieler Eltern geht.

 

Besonders Hartz IV trägt durch das Abdrängen der Langzeitarbeitslosen samt ihren Familienangehörigen in den Fürsorgebereich dazu bei, daß Kinderarmut »normal« geworden ist. Die finanzielle Lage der Familien von Arbeitslosenhilfeempfängern hat sich durch den Übergang zum Arbeitslosengeld II verschlechtert, was erhebliche materielle Einschränkungen für betroffene Kinder einschließt. Unter dem Wegfall der meisten wiederkehrenden einmaligen Leistungen bzw. Sonderbeihilfen, etwa für Kleidungsstücke, defekte Haushaltsgeräte oder Schulmaterialien, sowie ihrer Umstellung auf den neuen, gegenüber dem bisherigen nur leicht angehobenen Eckregelsatz leiden primär Familien mit Kindern, deren Bedarf in dieser Hinsicht ausgesprochen hoch ist. Wie soll man Kindern von weniger als zwei Euro pro Monat, die bei Bezug von Arbeitslosengeld II dafür vorgesehen sind, Schulhefte, Mappen und Stifte kaufen, von Schulbüchern und Taschenrechnern ganz zu schweigen? Daß die Bundesregierung bei ihrer Klausurtagung auf Schloß Meseberg in der letzten Woche bezüglich der vor allem für Kinder viel zu niedrigen Regelsätze nur einen Prüfauftrag erteilt hat, zeigt die geringe Bereitschaft der großen Koalition, die Not der Kleinsten schnell zu lindern.

Arbeitsplätze schaffen

Wenn die (Kinder-)Armut primär eine Folge der neoliberalen Modernisierung ist, kann sie nur durch die Beseitigung oder die Milderung der Folgen dieses Prozesses bekämpft werden. Da die Ursachen der (Kinder-)Armut im Bereich der materiellen Produktion (Aushöhlung des Normalarbeitsverhältnisses), der privaten Reproduktion (Auflösung der Normalfamilie) und der sozialen Intervention (Um- bzw. Abbau des Wohlfahrtsstaates) angesiedelt sind, müssen auch die Gegenmaßnahmen hier ansetzen. Notwendig wäre es, die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungs-, Bildungs-, Gesundheits-, Wohnungs(bau)- und Stadtentwicklungs-, Familien- und Sozialpolitik miteinander zu verzahnen.

 

Eine konsequente Beschäftigungspolitik würde nicht nur die Massenarbeitslosigkeit verringern, sondern auch der Kinderarmut entgegenwirken. Sie müßte von einer Umverteilung der Arbeit durch Abbau von Überstunden und Verkürzung der Wochen- wie der Lebensarbeitszeit bis zur Schaffung eines öffentlich geförderten Dienstleistungssektors sämtliche Möglichkeiten wirtschaftspolitischen Staatsinterventionismus für die Schaffung von mehr Stellen nutzen. Einen wichtigen Hebel zur Verringerung der Erwerbslosigkeit bildet die Verkürzung der (Wochen- und Lebens-)Arbeitszeit, besonders in Ostdeutschland, wo länger als in Westdeutschland gearbeitet wird, ohne daß sich die Löhne bereits angeglichen hätten. Hierbei müßte – zumindest für die in den neuen Bundesländern ausgesprochen zahlreichen Geringverdiener – voller Lohnausgleich das Ziel sein. Durch ein gesetzliches Verbot bezahlter Überstunden könnte man erreichen, daß Mehrarbeit nur noch per Freizeitausgleich abgegolten wird.

 

Da die Aushöhlung des Normalarbeitsverhältnisses maßgeblich zur Verbreitung von (Kinder-) Armut beiträgt, ist die Bewahrung des Flächentarifvertrages, der in Ostdeutschland kaum noch Breitenwirkung entfaltet, ein weiteres Element ihrer wirkungsvollen und nachhaltigen Bekämpfung. Hinzutreten sollten allgemeine Mindestlohnregelungen, wie sie in fast allen EU-Ländern bestehen. Aus dem Umstand, daß die Armut nicht mehr nur Erwerbslose trifft, sondern längst in Teilbereiche der Lohnarbeit vorgedrungen ist, muß auch in der Bundesrepublik endlich die Konsequenz eines gesetzlichen Mindestlohns gezogen werden.

 

Kinderarmut läßt sich in der Regel auf Frauen- bzw. Mütterarmut zurückführen, so daß ein Hebel zu ihrer Verringerung in einer Erhöhung der weiblichen Erwerbsbeteiligung liegt, was eine nachhaltige Verbesserung der Vereinbarkeit von Familienarbeit und Berufstätigkeit durch Schaffung von mehr (Teilzeit-)Stellen einerseits sowie mehr öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen, die beitragsfrei sein müßten, andererseits voraussetzt. Nötig wäre darüber hinaus eine (gesetzlich zu regelnde) Rückbindung der Arbeit selbst wie der Arbeitszeitregelungen in Betrieben und öffentlichen Verwaltungen an die Lebensbedürfnisse der Beschäftigten und ihrer Familien. Dies würde eine völlige Neujustierung des Normalarbeitsverhältnisses erfordern: Beschäftigte müßten im Laufe ihres Lebens zwischen Vollzeitarbeit, Teilzeitarbeit und Arbeitsunterbrechung ohne Verluste an sozialer Sicherung und Weiterbildungsmöglichkeiten wechseln können, Unternehmen sowohl in der Arbeitszeitgestaltung wie auch beim Arbeitsvolumen auf die unterschiedlichen, im Lebensverlauf wechselnden Interessen der Beschäftigten mehr Rücksicht nehmen.

 

Obwohl nur »Doppelernährerfamilien« heute gegen Kinderarmut noch halbwegs gefeit sind, ist eine ganztägige Betreuung der Kinder keineswegs gewährleistet. Auch im Kindergartenbereich (Drei- bis Sechsjährige), wo ein Rechtsanspruch besteht, existiert vornehmlich im ländlichen Raum keine völlige Bedarfsdeckung. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will die Krippenversorgung auch der Kinder unter zwei Jahren verbessern, ohne den Eltern jedoch vor dem Jahr 2013 einen Rechtsanspruch darauf einzuräumen. Fraglich erscheint, ob das im Vergleich mit den westdeutschen Mangelverhältnissen relativ umfassende Angebot mit Ganztagsplätzen in Krippe, Kindergarten und Hort angesichts der Finanznot ostdeutscher Kommunen künftig Bestand haben wird.

 

Ganztagsschulen, die Kindergarten-, Krippen- und Hortplätze ergänzen sollten, haben einen doppelten Nutzeffekt: Einerseits können von Armut betroffene oder bedrohte Kinder umfassender betreut und systematischer gefördert werden, andererseits ihre Mütter leichter als sonst einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, was sie finanzielle Probleme eher meistern läßt. Durch die Ganztags- als Regelschule lassen sich soziale Handikaps kompensieren, weil eine Versorgung der Kinder mit gesunder Nahrung (gemeinsames Mittagessen), eine systematische Förderung von Schülern bei der Erledigung von Hausaufgaben und eine sinnvollere Gestaltung des Nachmittags möglich sind. So wichtig mehr Ganztagsbetreuung ist, so wenig reicht sie aus, um Bildung von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. Gleichwohl stößt die öffentliche Reformdebatte selten bis zu den Wurzeln des Problems, der Mehrgliedrigkeit des Schulwesens in Deutschland, vor. Armut ist nur zu beseitigen, indem man den Reichtum antastet, d. h., die Reichen durch Wiedererhebung der Vermögenssteuer und Verschärfung der Erbschaftssteuer zur Kasse bittet. Genauso verhält es sich in der Bildungspolitik: Wer von der Gesamt- bzw. Gemeinschaftsschule für Kinder aller Bevölkerungsschichten nicht sprechen will, sollte auch von der Ganztagsschule schweigen. Diese war stets ein Ziel reformpädagogischer Bemühungen, degeneriert aber zur Verwahranstalt, wenn sie nicht in eine umfassende Strukturreform und ein Gesamtkonzept integriert wird, das soziale Selektion verhindert.

 

 

 

Christoph Butterwegge lehrt Politikwissenschaft an der Universität zu Köln. Seine letzten Buchveröffentlichungen »Kinderarmut in Ost- und Westdeutschland«, »Krise und Zukunft des Sozialstaates« sowie »Kritik des Neoliberalismus« sind im VS Verlag für Sozialwissenschaften erschienen.

 

 

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