Wurstbrötchen gestohlen: 300 Euro Strafe oder Haft

 (wuk) Eine 35-jährige Frau muss für den Diebstahl eines Wurstbrötchens für 1,99 Euro jetzt 300 Euro als Strafe zahlen. So entschied gestern ein Amtsrichter. Die Frau hatte gegen eine schriftliche Verurteilung zu 30 Tagessätzen zwar Einspruch eingelegt und dadurch einen Prozesstermin erzwungen. Doch weil sie nicht pünktlich im Gerichtssaal war, wurde ihr Einspruch verworfen, die Strafe damit fällig.

Seit 1993 hat die früher rauschgiftsüchtige Frau schon zwölf Strafen wegen Drogendelikten und auch wegen Diebstählen geringwertiger Sachen kassiert. Anfang 2011 steckte sie laut Anklage dann in einer Bäckerei am Bahnhofsvorplatz ein belegtes Brötchen unter ihre Jacke, ging nach draußen. Zwei Angestellten gelang es nur mit Gewalt, sie festzuhalten. Die Frau beteuerte, sie habe vor dem Geschäft bloß einen Bekannten um Geld für das Brötchen bitten wollen, habe nicht gestohlen. Doch als sie ein Jahr später erneut beim Diebstahl (von einer leeren Pfandflasche für 8 Cent) ertappt wurde, erwirkt die Staatsanwaltschaft per Strafbefehl die 300 Euro als Sanktion. Weil die Frau gestern den Prozess verpasste, muss sie diesen Betrag nun zahlen - oder ersatzweise 30 Tage im Gefängnis absitzen. Und es könnte für die 35-Jährige sogar noch viel schlimmer kommen.

Weil sie wegen ähnlicher Klein-Diebstähle nämlich noch neun Monate Bewährungsstrafe offen hat, droht ihr jetzt der Widerruf dieser Bewährung. Dann müsste sie nicht nur für die gestern verhängten 300 Euro für 30 Tage ersatzweise hinter Gitter, sondern käme (bei Widerruf der Bewährung) insgesamt für 300 Tage in Haft - ausgelöst nur durch den Diebstahl eines Wurstbrötchens und einer leeren Pfandflasche.

rp 4.5.12

 

 

300 Euro für ein Brötchen

03.05.2012 | 15:50 Uhr der westen

Düsseldorf.Außer Atem hastete die Frau durch den Gerichtsflur. Doch sie kam zu spät: Das Amtsgericht hatte nach der obligatorischen Viertelstunde Wartezeit ihren Einspruch gegen einen Strafbefehl verworfen. Nun muss sie 300 Euro Geldstrafe zahlen. Dafür dass sie ein Brötchen für 1,99 Euro und einen leere Pfandflasche im Wert von 8 Cent gestohlen hat.

Die 35-Jährige war ziemlich unglücklich. Nicht ohne Grund: Wenn sie nicht zahlen kann, muss sie 30 Tage in Haft. Doch damit nicht genug: Sie steht noch unter Bewährung. Nun muss sie befürchten, dass die Bewährung widerrufen wird. Dann müsste sie die neun Monate absitzen. Die Angeklagte, der man ihr schweres Leben ansieht, fällt seit ihrer Jugend mit Drogendelikten und Diebstählen auf, hat schon öfter im Gefängnis gesessen. Meist waren es kurze Haftstrafen von einigen Monaten, die erst zur Bewährung ausgesetzt waren. Doch dann wurden die Bewährungen widerrufen.

Die aktuellen Vorwürfe beziehen sich auf den Diebstahl eines belegten Brötchens aus einem Selbstbedienungs-Bäckershop. Das soll sie im Januar 2011 aus der Auslage genommen und unter ihre Jacke gesteckt haben, damit an der Kasse vorbei gegangen sein. Bei der Polizei hatte sie erklärt, sie habe es nicht stehlen, sondern draußen einen Bekannten um Geld bitten wollen. Ein Jahr später soll sie in einem Supermarkt eine leere Flasche in ihren Rucksack gesteckt haben. Das bestreitet sie.

Gestern wollte das Amtsgericht über ihren Einspruch gegen den Strafbefehl verhandeln, schloss aber nach 15 Minuten die Akte. Ihre Erklärung, sie habe zum Methadonarzt gemusst, bewirkte nichts mehr. Ob sie einen Anwalt findet, der ihre Verspätung korrekt entschuldigen kann, ist zweifelhaft.

Katharina Rüth

http://www.derwesten.de/staedte/duesseldorf/300-euro-fuer-ein-broetchen-id6618672.html

 

Diebin muss auch 300 € zahlen
Brötchen geklaut: Jetzt droht Gefängnis

Von BARBARA KIRCHNER

Wie ein Rabe bediente sich die Angeklagte aus den Auslagen von Geschäften – ohne zu zahlen! Donnerstag ging es um ein Seelachs-Brötchen.
Foto: dpa (Symbolfoto)

Düsseldorf –  

Olga B. (35, Name geändert) kann’s nicht lassen: Wie ein Rabe bedient sie sich aus den Auslagen von Geschäften – ohne zu zahlen! Donnerstag ging es um ein Seelachs-Brötchen. Das kostet sie jetzt 300 Euro Strafe. Außerdem droht der Widerruf einer Bewährungsstrafe. Dann müsste sie zusätzlich neun Monate in den Knast.

Ihre erste Vorstrafe kassierte Olga mit 16 Jahren. Damals wurde sie ebenfalls beim Klauen erwischt und hatte Rauschgift dabei. Die junge Frau kam nicht mehr davon los. Heute lebt sie auf der Straße, hat nicht keine eigene Adresse.

Zigmal saß sie hinter Gittern. Und obwohl Olga eine Bewährungsstrafe offen hatte, griff sie bei einem Back-Laden am Hauptbahnhof zu: Sie langte nach einem Seelachsbrötchen für 1,99 Euro, steckte es sich unter die Jacke und ging selbstbewusst an der Kasse vorbei.

Doch dabei wurde sie beobachtet und gestoppt. Dabei fiel das Brötchen auf den Boden. Der Polizei erklärte Olga: „Ich wollte nach draußen, um einen Bekannten nach Geld zu fragen. Natürlich wäre ich dann zurückgekommen und hätte das Brötchen bezahlt.“

Wenig später klaute sie im Supermarkt eine leere Pfandflasche, steckte sie in den Rucksack. Wert: 8 Cent. Auch dafür kassierte sie die 300 Euro Strafe. Ihr Einspruch gegen die Strafe wurde am Donnerstag verworfen, weil Olga zu spät bei Gericht eintraf. Auf dem Flur vor dem Saal brach sie in Tränen aus.

http://www.express.de/duesseldorf/diebin-muss-auch-300---zahlen-broetchen-geklaut--jetzt-droht-gefaengnis,2858,15118028.html