Keine Kürzung bei Bettlern Göttingen reagiert auf bundesweite Proteste

Göttingen. Nach dem negativen Echo auf die Sozialhilfekürzungen für Bettler hat die Stadt Göttingen einen Rückzieher gemacht. Göttingens Oberbürgermeister Wolfgang Meyer (SPD) teilte am Montag mit, dass die Stadt ab sofort „Zuwendungen aus Bettelei“ nicht mehr auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch anrechne.

Wer einem Bettler einen Euro in den Hut werfe, wolle in einer Notlage helfen. Dieser Euro solle nicht von den Sozialhilfeleistungen abgezogen werden, sagte Meyer. Noch am Freitag hatte die Stadt mitgeteilt, erbetteltes Geld sei „Einkommen“, das auf die Leistungen angerechnet werden müsse.

Zuvor war bekanntgeworden, dass ein Mitarbeiter des Sozialamtes einen Hartz-IV-Empfänger beim Betteln beobachtet und kontrolliert hatte. In der Blechdose fand er einmal sechs Euro und einmal 1,40 Euro. Daraufhin kürzte die Behörde dem Mann die Leistungen um 120 Euro.

Dagegen protestierten bundesweit Sozialverbände. Auch das niedersächsische Sozialministerium beanstandete die Praxis und forderte mehr Sensibilität.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Sozialverwaltung durch Rigorosität auffällt. So hatte die Stadt vor einigen Jahren ohne Vorwarnung Konten und Guthaben von Sozialhilfeempfängern gepfändet, die Sparguthaben verschwiegen hatten. Zum Teil lagen die gepfändeten Beträge um ein Vielfaches über den erhaltenen Sozialhilfeleistungen. Gerichte wiesen die Stadt in ihre Schranken. pid

 

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Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 76)
Datum: Dienstag, den 31. März 2009
Seite: 5

 

 

 Stadt Göttingen will Bettler Sozialhilfe kürzen

 

        Göttingen/Düsseldorf (ddp/hüw) Das Vorgehen einer

        niedersächsischen Behörde, die einem Mann wegen Bettelei die

        Sozialhilfe kürzen will, stößt auf Unverständnis. Ein

        Mitarbeiter des Sozialamts in Göttingen hatte beobachtet, wie

        der Mann beim Betteln 7,40 Euro eingenommen hatte. Daraufhin

        rechnete die Behörde dessen Einkommen aus Almosen auf 120 Euro

        im Monat hoch. Daraufhin wurde ihm mitgeteilt, dass die

        Sozialhilfe um diesen Betrag gekürzt werde. Anders als Empfänger

        von Arbeitslosengeld II haben Sozialhilfeempfänger keine

        Freibeträge.

 

 

 

        Das Landessozialministerium äußerte Zweifel an der

        Rechtmäßigkeit des Bescheids. Man dürfe nicht mit Kanonen auf

        Spatzen schießen, hieß es. Der Paritätische Wohlfahrtsverband

        nannte die Maßnahme demütigend. Kritik äußerte auch

        NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU). "Die haben wohl

        zuviel Personal", sagte er auf Anfrage unserer Zeitung. Das

        Vorgehen halte er für "völlig überzogen". In NRW seien die

        Kommunen für nicht arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger zuständig.

        Ein Sprecher der Stadt Göttingen sagte, dass man "in zwei bis

        drei Fällen" Bettlern die Sozialhilfe gekürzt habe: "Wenn wir

        von Zusatzeinkünften erfahren, müssen wir das Gesetz anwenden."

        Mitarbeiter des Sozialamtes würden aber nicht trainiert,

        Sozialhilfeempfänger aufzuspüren, die zusätzliches Einkommen

        haben. Die Stadt wolle einen Weg finden, wie der Sozialhilfesatz

        gerecht berechnet werden kann.

 

 

  NRW-Minister Laumann: Das ist völlig überzogen

 

 

          -

 

 

Quelle:

Verlag: Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH

Publikation: Rheinische Post Düsseldorf

Ausgabe: Nr.74

Datum: Samstag, den 28. März 2009

Seite: Nr.1

 

 

02.04.2009 / Inland / Seite 4Inhalt

<http://www.jungewelt.de/2009/04-02/index.php>

  Sozialamt behält Geld für Straßenmagazin ein

    Behörde in Göttingen kürzte Verkäufer des Tagessatz Sozialleistungen

Von Reimar Paul

 

Die Verkäufer des Tagessatz gehören in Göttingen zum Stadtbild. Vor dem

Bahnhof, vor Karstadt und in der Fußgängerzone bieten sie Passanten das

Straßenmagazin an. Der Tagessatz erscheint jeden Monat in einer Auflage

von rund 1500 Exemplaren. Von den Einnahmen dürfen die derzeit neun

Verkäufer die Hälfte behalten. Wie in anderen Städten gilt auch in

Göttingen eine Vereinbarung zwischen Stadt und Straßenmagazin, wonach

die Erlöse aus dem Heftverkauf nicht auf die Sozialleistungen

angerechnet werden.

 

Theoretisch jedenfalls. Am Mittwoch wurde jedoch bekannt, daß das

Sozialamt sich an diese Regelung nicht gehalten und in mindestens einem

Fall einem Verkäufer Erlöse aus dem Vertrieb auf die Sozialhilfe

angerechnet hat. Ein Stadtsprecher begründete dies mit einer

»Kommunikationspanne«. Die einbehaltene Unterstützung werde dem Mann in

Kürze ausgezahlt.

 

Der Trägerverein des Tagessatz erklärte, es bestehe in Göttingen »seit

kurzer Zeit die Tendenz, daß Verkäufer dringend zur Veröffentlichung

ihrer Verkaufserlöse angehalten werden Bei Verweigerung bestehe »die

Gefahr der kompletten Leistungsverweigerung oder massiven -kürzung.«

Dies löse bei den Verkäufern »das Gefühl von durchgehender Überwachung

und Angst aus.« Bereits im Januar hatte der Verein zu dem nun publik

gemachten Fall eine Anfrage an die Stadt gestellt, aber erst jetzt sei

»Bewegung in die Sache gekommen«.

 

Bewegt hat sich die Stadt Göttingen wohl auch deshalb, weil das

Sozialamt in der vergangenen Woche mächtig unter öffentlichen Druck

geraten war. Ein Mitarbeiter der Sozialverwaltung hatte einen

Hartz-IV-Empfänger beim Betteln beobachtet, seine Einnahmen kontrolliert

und in der Blechbüchse einen Betrag von 7,20 Euro gezählt. Dem Mann war

daraufhin auf Basis einer »Hochrechnung« des Sozialamtes die monatliche

Zuwendung um zunächst 120 Euro gekürzt worden.

 

Nach Protesten des Betroffenen reduzierte die Stadt die Kürzungen zwar

auf 50 Euro, sie verteidigte ihr Vorgehen jedoch zunächst weiter als

rechtmäßig. Dagegen hatten auch bundesweit Sozialverbände und

Betroffeneninitiativen protestiert. Selbst von der Jungen Union (JU) in

Göttingen setzte es Kritik. Schon seit Jahren falle das Sozialamt der

Stadt durch zutiefst unsoziale Handlungen auf, befand die JU. Immer

wieder gebe es Klagen über die Diskriminierung von Sozialhilfeempfängern

durch die Behörde. Gleichzeitig forderte die JU den Rücktritt der

sozialdemokratischen Sozialdezernentin Dagmar Schlapeit-Beck.

 

Am Montag hatte die Stadt zwei weitere ähnliche Fälle eingeräumt und

angekündigt, Zuwendungen aus Bettelei künftig nicht mehr auf

Sozialleistungen anzurechnen. Oberbürgermeister Wolfgang Meyer (SPD)

ordnete an, alle entsprechenden Bescheide umgehend aufzuheben und zu

korrigieren. Am heutigen Donnerstag nachmittag beschäftigt sich der

Sozialausschuß des Göttinger Rates in einer öffentlichen Sondersitzung

mit den Vorfällen. jw