Keine Kürzung bei Bettlern Göttingen reagiert auf bundesweite Proteste
Göttingen. Nach dem negativen Echo auf die Sozialhilfekürzungen für Bettler hat die Stadt Göttingen einen Rückzieher gemacht. Göttingens Oberbürgermeister Wolfgang Meyer (SPD) teilte am Montag mit, dass die Stadt ab sofort „Zuwendungen aus Bettelei“ nicht mehr auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch anrechne.
Wer einem Bettler einen Euro in den Hut werfe, wolle in einer Notlage helfen. Dieser Euro solle nicht von den Sozialhilfeleistungen abgezogen werden, sagte Meyer. Noch am Freitag hatte die Stadt mitgeteilt, erbetteltes Geld sei „Einkommen“, das auf die Leistungen angerechnet werden müsse.
Zuvor war bekanntgeworden, dass ein Mitarbeiter des Sozialamtes einen Hartz-IV-Empfänger beim Betteln beobachtet und kontrolliert hatte. In der Blechdose fand er einmal sechs Euro und einmal 1,40 Euro. Daraufhin kürzte die Behörde dem Mann die Leistungen um 120 Euro.
Dagegen protestierten bundesweit Sozialverbände. Auch das niedersächsische Sozialministerium beanstandete die Praxis und forderte mehr Sensibilität.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Sozialverwaltung durch Rigorosität auffällt. So hatte die Stadt vor einigen Jahren ohne Vorwarnung Konten und Guthaben von Sozialhilfeempfängern gepfändet, die Sparguthaben verschwiegen hatten. Zum Teil lagen die gepfändeten Beträge um ein Vielfaches über den erhaltenen Sozialhilfeleistungen. Gerichte wiesen die Stadt in ihre Schranken. pid
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Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 76)
Datum: Dienstag, den 31. März 2009
Seite: 5
Stadt Göttingen will Bettler Sozialhilfe kürzen
Göttingen/Düsseldorf (ddp/hüw) Das Vorgehen einer
niedersächsischen Behörde, die einem Mann wegen Bettelei die
Sozialhilfe kürzen will, stößt auf Unverständnis. Ein
Mitarbeiter des Sozialamts in Göttingen hatte beobachtet, wie
der Mann beim Betteln 7,40 Euro eingenommen hatte. Daraufhin
rechnete die Behörde dessen Einkommen aus Almosen auf 120 Euro
im Monat hoch. Daraufhin wurde ihm mitgeteilt, dass die
Sozialhilfe um diesen Betrag gekürzt werde. Anders als Empfänger
von Arbeitslosengeld II haben Sozialhilfeempfänger keine
Freibeträge.
Das Landessozialministerium äußerte Zweifel an der
Rechtmäßigkeit des Bescheids. Man dürfe nicht mit Kanonen auf
Spatzen schießen, hieß es. Der Paritätische Wohlfahrtsverband
nannte die Maßnahme demütigend. Kritik äußerte auch
NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU). "Die haben wohl
zuviel Personal", sagte er auf Anfrage unserer Zeitung. Das
Vorgehen halte er für "völlig überzogen". In NRW seien die
Kommunen für nicht arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger zuständig.
Ein Sprecher der Stadt Göttingen sagte, dass man "in zwei bis
drei Fällen" Bettlern die Sozialhilfe gekürzt habe: "Wenn wir
von Zusatzeinkünften erfahren, müssen wir das Gesetz anwenden."
Mitarbeiter des Sozialamtes würden aber nicht trainiert,
Sozialhilfeempfänger aufzuspüren, die zusätzliches Einkommen
haben. Die Stadt wolle einen Weg finden, wie der Sozialhilfesatz
gerecht berechnet werden kann.
NRW-Minister Laumann: Das ist völlig überzogen
-
Quelle:
Verlag: Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH
Publikation: Rheinische Post Düsseldorf
Ausgabe: Nr.74
Datum: Samstag, den 28. März 2009
Seite: Nr.1
02.04.2009 / Inland / Seite 4Inhalt
<http://www.jungewelt.de/2009/04-02/index.php>
Sozialamt behält
Geld für Straßenmagazin ein
Behörde in
Göttingen kürzte Verkäufer des Tagessatz
Sozialleistungen
Von Reimar Paul
Die Verkäufer des Tagessatz gehören
in Göttingen zum Stadtbild. Vor dem
Bahnhof, vor Karstadt und in der Fußgängerzone bieten sie
Passanten das
Straßenmagazin an. Der Tagessatz erscheint jeden Monat in
einer Auflage
von rund 1500 Exemplaren. Von den Einnahmen dürfen die
derzeit neun
Verkäufer die Hälfte behalten. Wie in anderen Städten gilt
auch in
Göttingen eine Vereinbarung zwischen Stadt und
Straßenmagazin, wonach
die Erlöse aus dem Heftverkauf nicht auf die
Sozialleistungen
angerechnet werden.
Theoretisch jedenfalls. Am Mittwoch wurde jedoch bekannt, daß das
Sozialamt sich an diese Regelung nicht gehalten und in
mindestens einem
Fall einem Verkäufer Erlöse aus dem Vertrieb auf die
Sozialhilfe
angerechnet hat. Ein Stadtsprecher begründete dies mit einer
»Kommunikationspanne«. Die einbehaltene Unterstützung werde
dem Mann in
Kürze ausgezahlt.
Der Trägerverein des Tagessatz
erklärte, es bestehe in Göttingen »seit
kurzer Zeit die Tendenz, daß
Verkäufer dringend zur Veröffentlichung
ihrer Verkaufserlöse angehalten werden.«
Bei Verweigerung bestehe »die
Gefahr der kompletten Leistungsverweigerung oder massiven
-kürzung.«
Dies löse bei den Verkäufern »das Gefühl von durchgehender
Überwachung
und Angst aus.« Bereits im Januar hatte der Verein zu dem
nun publik
gemachten Fall eine Anfrage an die Stadt gestellt, aber erst
jetzt sei
»Bewegung in die Sache gekommen«.
Bewegt hat sich die Stadt Göttingen wohl auch deshalb, weil
das
Sozialamt in der vergangenen Woche mächtig unter
öffentlichen Druck
geraten war. Ein Mitarbeiter der Sozialverwaltung hatte
einen
Hartz-IV-Empfänger beim Betteln
beobachtet, seine Einnahmen kontrolliert
und in der Blechbüchse einen Betrag von 7,20 Euro gezählt.
Dem Mann war
daraufhin auf Basis einer »Hochrechnung« des Sozialamtes die
monatliche
Zuwendung um zunächst 120 Euro gekürzt worden.
Nach Protesten des Betroffenen reduzierte die Stadt die
Kürzungen zwar
auf 50 Euro, sie verteidigte ihr Vorgehen jedoch zunächst
weiter als
rechtmäßig. Dagegen hatten auch bundesweit Sozialverbände
und
Betroffeneninitiativen protestiert. Selbst von der Jungen
Union (JU) in
Göttingen setzte es Kritik. Schon seit Jahren falle das
Sozialamt der
Stadt durch zutiefst unsoziale Handlungen auf, befand die
JU. Immer
wieder gebe es Klagen über die Diskriminierung von
Sozialhilfeempfängern
durch die Behörde. Gleichzeitig forderte die JU den
Rücktritt der
sozialdemokratischen
Sozialdezernentin Dagmar Schlapeit-Beck.
Am Montag hatte die Stadt zwei weitere ähnliche Fälle
eingeräumt und
angekündigt, Zuwendungen aus Bettelei künftig nicht mehr auf
Sozialleistungen anzurechnen. Oberbürgermeister Wolfgang
Meyer (SPD)
ordnete an, alle entsprechenden Bescheide umgehend
aufzuheben und zu
korrigieren. Am heutigen Donnerstag nachmittag beschäftigt sich der
Sozialausschuß des Göttinger Rates
in einer öffentlichen Sondersitzung
mit den Vorfällen. jw