Sozialticket kommt -Ausweise gibt es im Amt
(veru) Das Sozialticket wird am
dem 1. November eingeführt. Die Berechtigungsausweise dafür werden von den
Ämtern ab dem 17. Oktober ausgegeben. Die Empfänger erhalten ihre
Berechtigungsausweise nicht bei der Rheinbahn, sondern bei der Behörde in
Düsseldorf, bei der Leistungen bezogen werden. Erst danach führt der Weg zur
Rheinbahn. Berechtigt für das Sozialticket sind unter anderem Empfänger von
Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe und Wohngeld. Außerdem
Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungs- und
Bundesversorgungsgesetz.
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Publikation
Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH
Lokalausgabe
Rheinische Post Düsseldorf
Erscheinungstag
Samstag, den 01. Oktober 2011
Seite
34