Sozialticket kommt -Ausweise gibt es im Amt

 

(veru) Das Sozialticket wird am dem 1. November eingeführt. Die Berechtigungsausweise dafür werden von den Ämtern ab dem 17. Oktober ausgegeben. Die Empfänger erhalten ihre Berechtigungsausweise nicht bei der Rheinbahn, sondern bei der Behörde in Düsseldorf, bei der Leistungen bezogen werden. Erst danach führt der Weg zur Rheinbahn. Berechtigt für das Sozialticket sind unter anderem Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe und Wohngeld. Außerdem Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungs- und Bundesversorgungsgesetz.

[]

 

 

Publikation

Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH

Lokalausgabe

Rheinische Post Düsseldorf

Erscheinungstag

Samstag, den 01. Oktober 2011

Seite

34