Schwarzfahrer sollen mehr zahlen

Von Johannes Bentrup

Ohne Bus- oder Bahnticket unterwegs zu sein, kann bald wesentlich teurer werden. Wie der Verband deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) ankündigte, sollen Schwarzfahrer bald 60 Euro Strafe zahlen – anstatt derzeit 40 Euro. Zudem müssen sich Wiederholungstäter auf ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ von 120 Euro einstellen. Mit der Erhöhung sollen VDV-Sprecher Friedhelm Bihn zufolge Schwarzfahrer stärker abgeschreckt werden: Vor allem gegen jene soll vorgegangen werden, die nie einen Fahrschein aber immer 40 Euro dabei haben, weil sie kalkulieren, dass die gelegentliche Strafe günstiger ist, als immer ein Ticket zu kaufen. Der VDV weist zudem darauf hin, dass in Deutschland die Zusatzgebühr verglichen mit anderen europäischen Ländern sehr niedrig ist.

Damit die neuen Gebühren wirksam werden, muss das Bundesverkehrsministerium dem entsprechenden VDV-Antrag folgen. Dessen Sprecher Richard Schild bestätigt, dass derzeit geprüft werde, ob eine Erhöhung angemessen und „nicht sittenwidrig“ ist. Der Fahrgastverband Pro Bahn kritisiert die Gebührenanhebung und fordert stattdessen, die Zahl der Kontrollen zu erhöhen. Dies würde zu deutlich weniger Menschen ohne Fahrschein führen, sagte Sprecher Hartmut Buyken. Dem hält der VDV entgegen, dass mehr Kontrollen hohe Kosten verursachen. Der Aufwand überträfe die eingetriebenen Strafgebühren bei weitem. „Das sind keine harten Zahlen, mit denen da argumentiert wird“, entgegnet wiederum Buyken. Sprecher des Rhein-Main-Verkehrsverbundes und der Deutschen Bahn machten gegenüber der FR keine Angaben, bei welcher Kontrollhäufigkeit die eingetriebenen Säumnisgebühren die Kosten aufwiegen.

Um die angedachten 120 Euro für Wiederholungstäter berechnen zu können, möchten die Verkehrsunternehmen künftig die Namen der ertappten Schwarzfahrer zwei Jahre lang speichern.

Der Weg zu neuen Gebühren umfasst zwei Schritte: Zunächst legt das Bundesverkehrsministerium eine Obergrenze fest (derzeit 40 Euro), die die einzelnen Verkehrsverbünde mit ihren Strafen nicht überschreiten dürfen. Neu ist nun, dass der VDV zwei gesonderte Werte vorschlägt (60 und 120 Euro). Im zweiten Schritt muss der Bundesrat zustimmen. Vor der Sommerpause ist nicht mit einer Entscheidung zu rechnen.

 

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Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 145)
Datum: Dienstag, den 26. Juni 2007
Seite: 18