Schwarzfahrer sollen mehr zahlen
Von Johannes Bentrup
Ohne Bus- oder Bahnticket unterwegs zu
sein, kann bald wesentlich teurer werden. Wie der Verband deutscher
Verkehrsunternehmen (VDV) ankündigte, sollen Schwarzfahrer bald 60 Euro Strafe
zahlen – anstatt derzeit 40 Euro. Zudem müssen sich Wiederholungstäter auf ein
„erhöhtes Beförderungsentgelt“ von 120 Euro einstellen. Mit der Erhöhung sollen
VDV-Sprecher Friedhelm Bihn
zufolge Schwarzfahrer stärker abgeschreckt werden: Vor allem gegen jene soll
vorgegangen werden, die nie einen Fahrschein aber immer 40 Euro dabei haben,
weil sie kalkulieren, dass die gelegentliche Strafe günstiger ist, als immer
ein Ticket zu kaufen. Der VDV weist zudem darauf hin, dass in Deutschland die
Zusatzgebühr verglichen mit anderen europäischen Ländern sehr niedrig ist.
Damit die neuen Gebühren wirksam
werden, muss das Bundesverkehrsministerium dem entsprechenden VDV-Antrag folgen. Dessen Sprecher Richard Schild
bestätigt, dass derzeit geprüft werde, ob eine Erhöhung angemessen und „nicht
sittenwidrig“ ist. Der Fahrgastverband Pro Bahn kritisiert die Gebührenanhebung
und fordert stattdessen, die Zahl der Kontrollen zu erhöhen. Dies würde zu
deutlich weniger Menschen ohne Fahrschein führen, sagte Sprecher Hartmut Buyken. Dem hält der VDV entgegen, dass mehr Kontrollen
hohe Kosten verursachen. Der Aufwand überträfe die eingetriebenen Strafgebühren
bei weitem. „Das sind keine harten Zahlen, mit denen da argumentiert wird“,
entgegnet wiederum Buyken. Sprecher des
Rhein-Main-Verkehrsverbundes und der Deutschen Bahn machten gegenüber der FR
keine Angaben, bei welcher Kontrollhäufigkeit die eingetriebenen
Säumnisgebühren die Kosten aufwiegen.
Um die angedachten
120 Euro für Wiederholungstäter berechnen zu können, möchten die
Verkehrsunternehmen künftig die Namen der ertappten Schwarzfahrer zwei Jahre
lang speichern.
Der Weg zu neuen Gebühren umfasst zwei
Schritte: Zunächst legt das Bundesverkehrsministerium eine Obergrenze fest
(derzeit 40 Euro), die die einzelnen Verkehrsverbünde mit ihren Strafen nicht
überschreiten dürfen. Neu ist nun, dass der VDV zwei gesonderte Werte
vorschlägt (60 und 120 Euro). Im zweiten Schritt muss der Bundesrat zustimmen.
Vor der Sommerpause ist nicht mit einer Entscheidung zu rechnen.
GHARTZ
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Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 145)
Datum: Dienstag, den 26. Juni 2007
Seite: 18