Reiche werden zu sehr
geschont
DIW will Vermögen belasten, aber nicht die Vermögenden /
Höhere Grundsteuer
Von Roland Bunzenthal
Mehr Gerechtigkeit in
der Fiskalpolitik zu verwirklichen, ist ein schwieriges Unterfangen. Um die
Vermögen der gut betuchten Haushalte stärker zu besteuern, müsse nicht
unbedingt die 1997 abgeschaffte Vermögensteuer wieder eingeführt werden. Diese
etwas verwirrende Botschaft hat jetzt das Deutsche Institut für
Wirtschaftsforschung (DIW) an den künftigen Gesetzgeber gerichtet. Wer mehr
Gerechtigkeit bei der Verteilung der Steuerlast anstrebe, sollte eher die
Grund- und die Erbschaftsteuer anheben, erklärt DIW-Experte Stefan Bach.
Bei der Grundsteuer sieht das Berliner Institut den größten
Reformbedarf Die Grundsteuer sei für Gemeinden eine wichtige Einnahmequelle,
"die in vielen Ländern eine größere Rolle als bei uns spielt", meint
Bach. Sie orientiere sich in Deutschland an völlig veralteten Immobilienwerten
aus dem Jahr 1964, in Ostdeutschland sogar von 1935. Da sich die Werte für
Grundstücksarten, Wohnlagen oder Regionen seitdem erheblich geändert haben, sei
eine Neubewertung dringend notwendig . Eine
Neugestaltung der Grundsteuer würde Grundstücksbewertungen für bis zu 30
Millionen Objekte erforderten.
Die Erfahrungen mit der jüngsten Reform der Erbschaftsteuer
machten deutlich, meint Bach, dass hier nicht viel zu erwarten ist. Bei
gleichem Aufkommen ist das Steuerrecht durch die jüngste Reform deutlich
komplizierter und gestaltungsanfälliger geworden, die Steuervergünstigungen
für Betriebsvermögen gingen weit
über das Maß hinaus, das für die Sicherung der
Unternehmensnachfolge in kleinen und mittelständischen Unternehmen erforderlich
sei.Da auch die Übergabe von milliardenschweren
Unternehmensbeteiligungen gefördert werde, bleibt die Steuergerechtigkeit auf
der Strecke.
Tatsächlich besteuert Deutschland die Vermögen im
internationalen Vergleich niedrig. "Schon eine Anhebung der Grund- und
Erbschaftsteuer auf den EU-Durchschnitt könne zusätzlich 25 Milliarden Euro
einbringen", glaubt Bach. "Solche hohen Beträge lassen sich aber
nicht erzielen, wenn man nur die Reichen schröpft."
Besser als eine Besteuerung der Vermögenssubstanz wäre nach
Ansicht des DIW zudem eine höhere Belastung der Einkommen aus Kapitalbesitz -
beispielsweise, indem die Ausnahmeregelungen bei der Ermittlung der Gewinne,
Miet- und Zinseinkünfte abgeschafft würden. Statt mit der erst neu eingeführten
Abgeltungsteuer sollten Zinsen und Dividenden wieder mit der persönlichen
Einkommensteuer - und damit progressiv steigend - veranlagt werden.
Der Berliner Forscher hatte in früheren Studien schon mal
darauf hingewiesen, dass das obere Zehntel der Einkommenspyramide zwar auf dem
Papier mit einem Einkommensteuer-Spitzensatz von 42 Prozent belastet wird, dass
durch das Ausnutzen von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten und
Schlupflöchern die effektive Belastung im Schnitt aber nur 22 Prozent betrug.
Noch gravierender wären die Umgehungsstrategien der Reichen,
wenn man die 1997 abgeschaffte Vermögensteuer wieder einführen würde, betont
Bach. Diese Form der Besitzabgabe sei früher weit verbreitet gewesen, in den
letzten Jahrzehnten sei die Vermögensteuer aber in den meisten westlichen
Ländern abgeschafft worden. Derzeit gibt es sie nur noch in Frankreich, Norwegen
und Teilen der Schweiz
Anders als die "breit und eher regressiv wirkende"
(Reichere werden relativ geringer belastet) Grundsteuer sollen in der Theorie
persönliche Vermögensteuern oder Erbschaftsteuern
die Belastung auf die wohlhabenden Teile der Bevölkerung konzentrieren. Was
Bach dabei befürchtet, sind die "Anpassungsreaktionen bei den
Steuerpflichtigen" - was sowohl Steuerflucht als auch Steuerhinterziehung
bedeuten kann. Für die meisten Vermögen wie zum Beispiel Betriebe gebe es
außerdem "keinen objektiv nachprüfbaren Marktwert".
Gerade diesen Marktwert nimmt Bach jedoch als Argument für
die höhere Belastung von Immobilien durch die Grundsteuer. Er plädiert nämlich
dafür, die veralteten Einheits- durch aktuelle Verkehrswerte zu ersetzen.
Die OECD empfiehlt Ländern wie Deutschland und Österreich,
die vermögensbezogene Besteuerung zu stärken und die hohen Steuern und Abgaben
auf Arbeitseinkommen zu senken. Im Schnitt würden die anderen Mitgliedsstaaten
Vermögen im Umfang von zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes belasten, in
Deutschland machten Steuern auf Immobilien sowie Erbschaft- und Schenkungsteuern nur etwa ein Prozent des BIP aus.
Deutschland verzeichnete von 1949 an eine immense Vermögensumverteilung im Rahmen des "Lastenausgleichs" der Kriegsfolgen. In den folgenden Jahrzehnten bis 2007 wurde die Vermögensverteilung dennoch immer schiefer. Grüne und Linkspartei fordern in Anlehnung an das damalige Instrument in ihrem Wahlprogramm eine Lastenverteilung der Krisenfolgen. Die SPD ist von ihrer ursprünglichen Forderung nach einer Vermögensteuer abgerückt und plädiert nun für eine einkommensbezogene "Reichensteuer".
FR 23.7.09