Ordnungsdienst wollte 100 Euro Bußgeld nach Streit mit einem

Straßensozialarbeiter. Richter stellte das Verfahren ein.

 

Elf Monate ist es her - in 25 Minuten wurde es gestern abgehakt.

"Salomonisch", nannte schließlich Hubert Ostendorf, Chef von

"fiftyfifty", das Urteil, das Amtsrichter Dirk Kruse als neunten

Vormittagsspruch fällte. Der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) hatte

Anzeige gegen den Straßensozialarbeiter und Angestellten des

Obdachlosenmagazins Oliver Ongaro (33) erstattet. Der soll bei einem

Einsatz mit Handschellen gegen einen Obdachlosen auf dem Burgplatz die

Stadtmacht bei der Amtsausübung behindert haben und 100 Euro Bußgeld

zahlen. Das wollte er nicht, legte Widerspruch ein. Mit Erfolg: Kruse

stellte das Verfahren ein, mit der richterlich wegweisenden Mahnung,

"dass es bei der nächsten Begegnung besser läuft und zur

Verhaltensänderung führt." Bei beiden.

 

OSD und Streetworker begegnen sich ständig, beide drehen in der Altstadt

ihre Runden, beide mit Augenmerk auf Obdachlose. Die Blauen wachen über

die Straßenordnung, der grau bezopfte Sozialarbeiter über das Prozedere

und mit der Absicht, den Kontrollparagrafen 6 der Straßenordnung

(störendes Verhalten auf Straßen) zu kippen. Weshalb Richter Kruse

gleich interpretierte: Ongaro hege wohl mehr Sympathie für Obdachlose

als für städtische Mitarbeiter...

 

Keine Spur vom Platzverweis

So hat sich in den Augen des Vorsitzenden an jenem Januartag "die

Situation angeheizt". Ongaro war zum Burgplatz gerufen worden. Dort sah

er sechs Männer - vier vom OSD - die dem Obdachlosen Frank Handschellen

anlegten, weil der randaliert haben soll. Über alles Weitere gingen die

Schilderungen auseinander. Fakt ist: Die Worte flogen hin und her.

Ongaro gab vor, er habe sich dem OSD vorgestellt - und überhaupt "ich

bin doch bekannt." Das verneinte OSD-Mitarbeiter Mario M. ("Ich sehe am

Tag 2000 Leute.") - und auch deshalb habe er schließlich dem

Streetworker einen Platzverweis erteilt.

 

Aha. Aber wo, so hakte Kruse skeptisch nach, "findet sich dieser Verweis

im OSD-Bericht? Da passt was nicht. Kann es sein, dass es anders war?"

Kann sein, konnte Kruse aber nicht klären. Aussage gegen Aussage,

Meinung gegen Meinung. Doch klar war ihm: "Die Tätigkeit des OSD ist

nicht einfach. Mit denen möchte ich nicht tauschen."

 

Aber er will auch keinen von beiden nochmals vor seinem Richtertisch

sehen. Wenn doch, "dann werde ich sauer." Und dann könne ihn Ongaros

Anwalt Rainer Felkl auch gleich "wegen Befangenheit ablehnen."

 

23.11.2006    ANNA LEWY nrz

 

  erstellt am:  23.11.2006 rpo

Fiftyfifty-Verkäufer in Handschellen

Verfahren gegen Streetworker eingestellt

Fiftyfifty-Streetworker hat Widerspruch gegen seinen Bußgeldbescheid

eingelegt. Foto: ddp

Fiftyfifty-Streetworker hat Widerspruch gegen seinen Bußgeldbescheid

eingelegt. Foto: ddp

Regio Quicklinks

 

 

 

(RPO) 100 Euro Bußgeld sollte Streetworker Oliver Ongaro von der

Obdachlosenhilfsorganisation Fiftyfifty zahlen. Grund: Er schaltete sich

ein, als Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) im Januar

diesen Jahres einem Zeitungsverkäufer am Burgplatz Handschellen

anlegten. Nach Angaben des OSD konnte er keinen Ausweis vorlegen. Das

Amtsgericht stellte das Verfahren nun wegen widersprüchlicher Aussagen

ein.

 

Zwischen alkoholisierten Punks und den OSDlern sei es zu einer

Auseinandersetzung gekommen, erklärte Ongaros Anwalt Rainer Felkl. Die

Mitarbeiter der Stadt erteilten daraufhin Platzverweise. Im Verlauf des

Streits soll der Zeitungsverkäufer versucht haben, einen OSDler mit

einem Kopfstoß zu attackieren. Daraufhin sei er gefesselt worden.

 

Der Streetworker wollte nach Angaben von Fiftyfitfty schlichtend in den

Streit eingreifen. Ongaro habe sich vorgestellt, seine Visitenkarte

abgegeben. Der OSD behauptet das Gegenteil und verhängte ein Bußgeld.

"Ongaro ist beim OSD allgemein bekannt", so sein Anwalt Rainer Felkl in

einer Stellungnahme gegenüber RP Online. Gegen das Bußgeld hatte der

Streetworker Widerspruch eingelegt.

 

 

Gehen OSD-Mitarbeiter mit Obdachlosen zu ruppig um?

Foto: Galert

       

Düsseldorf – Handschellen anlegen – das darf nicht nur die Polizei. Auch

die Mitarbeiter des städtischen Ordnungs – und Servicedienstes greifen

bisweilen zum Fessel-Mittel.

 

„Nur, wenn absolut nötig“, sagt das Ordnungsamt. „Viel zu häufig, viel

zu brutal“, beklagen andere. Der neueste Fall landete am Donnerstag vor

dem Amtsgericht. Zwei OSD-Mitarbeiter legten Frank H. (32), Verkäufer

der Obdachlosenzeitung „fiftyfifty“, auf dem Burgplatz Handschellen an,

angeblich auf sehr rabiate Weise.

 

„Zur Eigensicherung“, wie die Beamten sagten, nachdem sie gegen H. wegen

herumliegendem Hundefutter und Glasscherben vorgingen und dieser sich

massiv gewehrt habe. „fiftyfifty“-Streetworker Oliver Ongaro (33)

schritt ein. Doch das bescherte ihm ein Bußgeldverfahren über 100 Euro,

weil er angeblich seine Personalien nicht herausrücken wollte. Der

Richter stellte das Verfahren jedoch jetzt ein.

 

Oliver Ongaro berichtet weiter: „Uns sind etliche Fälle bekannt, dass

Wohnungslose mit Handschellen gefesselt werden. Und dass, obwohl sie

nichts Schlimmes gemacht haben. Völlig unverhältnismäßig!“ So berichtet

der Sozialarbeiter von Dirk G. (29), den die OSD-Sheriffs in Fesseln zur

Heinrich-Heine-Wache gezerrt hätten, weil dieser auf der Straße

geschlafen habe. Oder von einer ruppigen Festnahme des Obdachlosen Abdel

R. (42). Ongaro: „Mit der Polizei gibt es fast nie Probleme – dafür

ständig mit OSD-Mitarbeitern.“

 

Ordnungsamt-Chef Wolfgang Tolkmitt (65) wehrt sich gegen die Vorwürfe.

Einen Anstieg des Handschellen-Einsatzes könne er nicht bestätigen. Wohl

aber, dass die Aggressionen gegen OSD-Sheriffs zugenommen hätten.

Fesseln jedoch würden die „gut ausgebildeten“ Ordnungshüter nur bei

akuter Sicherheitsgefahr einsetzen.

 

EXPRESS 24.11.06

 

Streetworker und Sicherheitsdienst sollen Frieden halten

 

(wuk) Gehet hin und vertragt euch: Mit dieser Anregung hat ein

Amtsrichter gestern das Verfahren um einen Streit zwischen einem

33-jährigen Sozialarbeiter von fifty-fifty und Mitarbeitern des

Ordnungsamts beigelegt. 125 Euro Buße sollte der Streetworker zahlen,

weil er im Januar am Burgplatz gegen die Fesselung eines Obdachlosen

durch OSD-Mitarbeiter protestiert und dann nicht seine Personalien

angegeben habe. Der Mann beteuerte aber, er habe seinen Namen samt

Position genannt und eine Visitenkarte überreicht. Da für den Richter

nicht auszuschließen war, dass in der „angeheizten Situation“

überreagiert wurde, klappte er die Akten zu. Und regte an, beide Seiten

sollten „beim nächsten Mal anders miteinander umgehen“.

 

RP vom 24.11.06