Ordnungsdienst wollte 100 Euro Bußgeld nach Streit mit einem
Straßensozialarbeiter. Richter stellte das Verfahren ein.
Elf Monate ist es her - in 25 Minuten wurde es gestern
abgehakt.
"Salomonisch", nannte schließlich Hubert
Ostendorf, Chef von
"fiftyfifty", das
Urteil, das Amtsrichter Dirk Kruse als neunten
Vormittagsspruch fällte. Der Ordnungs- und Servicedienst
(OSD) hatte
Anzeige gegen den Straßensozialarbeiter und Angestellten des
Obdachlosenmagazins Oliver Ongaro
(33) erstattet. Der soll bei einem
Einsatz mit Handschellen gegen einen Obdachlosen auf dem
Burgplatz die
Stadtmacht bei der Amtsausübung behindert haben und 100 Euro
Bußgeld
zahlen. Das wollte er nicht, legte Widerspruch ein. Mit
Erfolg: Kruse
stellte das Verfahren ein, mit der richterlich wegweisenden
Mahnung,
"dass es bei der nächsten Begegnung besser läuft und
zur
Verhaltensänderung führt."
Bei beiden.
OSD und Streetworker begegnen sich ständig, beide drehen in
der Altstadt
ihre Runden, beide mit Augenmerk auf Obdachlose. Die Blauen
wachen über
die Straßenordnung, der grau bezopfte Sozialarbeiter über das Prozedere
und mit der Absicht, den Kontrollparagrafen 6 der
Straßenordnung
(störendes Verhalten auf Straßen) zu kippen. Weshalb Richter
Kruse
gleich interpretierte: Ongaro hege
wohl mehr Sympathie für Obdachlose
als für städtische Mitarbeiter...
Keine Spur vom Platzverweis
So hat sich in den Augen des Vorsitzenden an jenem Januartag
"die
Situation angeheizt". Ongaro
war zum Burgplatz gerufen worden. Dort sah
er sechs Männer - vier vom OSD - die dem Obdachlosen Frank
Handschellen
anlegten, weil der randaliert haben soll. Über alles Weitere
gingen die
Schilderungen auseinander. Fakt ist: Die Worte flogen hin
und her.
Ongaro gab vor, er habe sich dem
OSD vorgestellt - und überhaupt "ich
bin doch bekannt." Das verneinte OSD-Mitarbeiter
Mario M. ("Ich sehe am
Tag 2000 Leute.") - und auch deshalb habe er
schließlich dem
Streetworker einen Platzverweis erteilt.
Aha. Aber wo, so hakte Kruse skeptisch nach, "findet
sich dieser Verweis
im OSD-Bericht? Da passt was
nicht. Kann es sein, dass es anders war?"
Kann sein, konnte Kruse aber nicht klären. Aussage gegen
Aussage,
Meinung gegen Meinung. Doch klar war ihm: "Die Tätigkeit
des OSD ist
nicht einfach. Mit denen möchte ich nicht tauschen."
Aber er will auch keinen von beiden nochmals vor seinem
Richtertisch
sehen. Wenn doch, "dann werde ich sauer." Und dann
könne ihn Ongaros
Anwalt Rainer Felkl auch gleich
"wegen Befangenheit ablehnen."
23.11.2006 ANNA LEWY nrz
erstellt am:
23.11.2006 rpo
Fiftyfifty-Verkäufer in
Handschellen
Verfahren gegen Streetworker eingestellt
Fiftyfifty-Streetworker hat
Widerspruch gegen seinen Bußgeldbescheid
eingelegt. Foto: ddp
Fiftyfifty-Streetworker hat
Widerspruch gegen seinen Bußgeldbescheid
eingelegt. Foto: ddp
Regio Quicklinks
(RPO) 100 Euro Bußgeld sollte Streetworker Oliver Ongaro von der
Obdachlosenhilfsorganisation Fiftyfifty
zahlen. Grund: Er schaltete sich
ein, als Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD)
im Januar
diesen Jahres einem Zeitungsverkäufer am Burgplatz
Handschellen
anlegten. Nach Angaben des OSD konnte er keinen Ausweis
vorlegen. Das
Amtsgericht stellte das Verfahren nun wegen widersprüchlicher
Aussagen
ein.
Zwischen alkoholisierten Punks und den OSDlern
sei es zu einer
Auseinandersetzung gekommen, erklärte Ongaros
Anwalt Rainer Felkl. Die
Mitarbeiter der Stadt erteilten daraufhin Platzverweise. Im
Verlauf des
Streits soll der Zeitungsverkäufer versucht haben, einen OSDler mit
einem Kopfstoß zu attackieren. Daraufhin sei er gefesselt
worden.
Der Streetworker wollte nach Angaben von Fiftyfitfty
schlichtend in den
Streit eingreifen. Ongaro habe sich vorgestellt, seine Visitenkarte
abgegeben. Der OSD behauptet das Gegenteil und verhängte ein
Bußgeld.
"Ongaro ist beim OSD
allgemein bekannt", so sein Anwalt Rainer Felkl
in
einer Stellungnahme gegenüber RP Online. Gegen das Bußgeld
hatte der
Streetworker Widerspruch eingelegt.
Gehen OSD-Mitarbeiter mit
Obdachlosen zu ruppig um?
Foto: Galert
Düsseldorf – Handschellen anlegen – das darf nicht nur die
Polizei. Auch
die Mitarbeiter des städtischen Ordnungs
– und Servicedienstes greifen
bisweilen zum Fessel-Mittel.
„Nur, wenn absolut nötig“, sagt das Ordnungsamt. „Viel zu
häufig, viel
zu brutal“, beklagen andere. Der neueste Fall landete am
Donnerstag vor
dem Amtsgericht. Zwei OSD-Mitarbeiter
legten Frank H. (32), Verkäufer
der Obdachlosenzeitung „fiftyfifty“,
auf dem Burgplatz Handschellen an,
angeblich auf sehr rabiate Weise.
„Zur Eigensicherung“, wie die Beamten sagten, nachdem sie
gegen H. wegen
herumliegendem Hundefutter und Glasscherben vorgingen und
dieser sich
massiv gewehrt habe. „fiftyfifty“-Streetworker
Oliver Ongaro (33)
schritt ein. Doch das bescherte ihm ein Bußgeldverfahren
über 100 Euro,
weil er angeblich seine Personalien nicht herausrücken
wollte. Der
Richter stellte das Verfahren jedoch jetzt ein.
Oliver Ongaro berichtet weiter:
„Uns sind etliche Fälle bekannt, dass
Wohnungslose mit Handschellen gefesselt werden. Und dass,
obwohl sie
nichts Schlimmes gemacht haben. Völlig unverhältnismäßig!“
So berichtet
der Sozialarbeiter von Dirk G. (29), den die OSD-Sheriffs in Fesseln zur
Heinrich-Heine-Wache gezerrt hätten, weil dieser auf der
Straße
geschlafen habe. Oder von einer ruppigen Festnahme des
Obdachlosen Abdel
R. (42). Ongaro: „Mit der Polizei
gibt es fast nie Probleme – dafür
ständig mit OSD-Mitarbeitern.“
Ordnungsamt-Chef Wolfgang Tolkmitt
(65) wehrt sich gegen die Vorwürfe.
Einen Anstieg des Handschellen-Einsatzes könne er nicht
bestätigen. Wohl
aber, dass die Aggressionen gegen OSD-Sheriffs
zugenommen hätten.
Fesseln jedoch würden die „gut ausgebildeten“ Ordnungshüter
nur bei
akuter Sicherheitsgefahr einsetzen.
EXPRESS 24.11.06
Streetworker und Sicherheitsdienst sollen Frieden halten
(wuk) Gehet hin und vertragt euch:
Mit dieser Anregung hat ein
Amtsrichter gestern das Verfahren um einen Streit zwischen
einem
33-jährigen Sozialarbeiter von fifty-fifty und Mitarbeitern
des
Ordnungsamts beigelegt. 125 Euro Buße sollte der
Streetworker zahlen,
weil er im Januar am Burgplatz gegen die Fesselung eines
Obdachlosen
durch OSD-Mitarbeiter protestiert
und dann nicht seine Personalien
angegeben habe. Der Mann beteuerte aber, er habe seinen
Namen samt
Position genannt und eine Visitenkarte überreicht. Da für
den Richter
nicht auszuschließen war, dass in der „angeheizten
Situation“
überreagiert wurde, klappte er die Akten zu. Und regte an,
beide Seiten
sollten „beim nächsten Mal anders miteinander umgehen“.
RP vom 24.11.06