Mieter müssen bei Auszug nicht renovieren Bundesgerichtshof erklärt starre Regelung für unwirksam / Schönheitsreparaturen nur noch nach Bedarf
Von Ursula Knapp
Karlsruhe. Eine im Mietvertrag festgeschriebene Pflicht zur Endrenovierung beim Auszug aus der Wohnung ist unwirksam. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat es als unangemessene Benachteiligung des Mieters beurteilt, wenn die Endrenovierung unabhängig vom Abnutzungsgrad der Wohnung verlangt wird. Die Klausel ist auch dann ungültig, wenn der Mieter während der Wohnzeit keine laufenden Schönheitsreparaturen durchführen muss. Mit dem am Mittwoch verkündeten Urteil hatte die Klage eines Mieters aus Bremen Erfolg. Sein Mietvertrag schrieb vor, dass die Wohnung bei Auszug „fachgerecht renoviert“ zurückzugeben ist. Während der Mietzeit bestand jedoch keine Pflicht, Schönheitsreparaturen vorzunehmen. Es folgte eine Auflistung, in welchem Zustand die Wohnung beim Einzug übernommen wurde.
Der BGH entschied jetzt in letzter Instanz, dass die Klausel vom durchschnittlichen Mieter so verstanden werde, dass er die Wohnung beim Auszug auf jeden Fall frisch renoviert übergeben müsse. Das bedeute jedoch eine unangemessene Benachteiligung, denn der Mieter müsse selbst bei kurzer Wohndauer die Räume komplett renovieren. Auch, wenn er während der Mietzeit freiwillig selbst Schönheitsreparaturen vornahm, sei er dazu am Ende verpflichtet.
Mit dem jetzigen Urteil hat der Mietsenat des BGH seine Rechtsprechung fortgeschrieben, wonach Schönheitsreparaturpflichten nicht nach starren Fristen verlangt werden können, sondern nur entsprechend dem tatsächlichen Renovierungsbedarf.
Folge dieser neuen Rechtsprechung ist, dass alle Schönheitsreparaturklauseln oder Endrenovierungsklauseln unwirksam sind, in denen unabhängig vom Zustand der Wohnung starr nach einem bestimmten Fristenplan Schönheitsreparaturen verlangt werden.
Auch unabhängig vom Bedarf geforderte Endrenovierungen sind nach der neuesten Entscheidung nicht gültig. Die Mieter müssen bei solch starren Klauseln überhaupt nicht mehr renovieren. Aktenzeichen: VIII ZR 316/06
RWENZEL
© Copyright Frankfurter Rundschau
Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 213)
Datum: Donnerstag, den 13. September 2007
Seite: 19
© Copyright Frankfurter Rundschau
Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 225)
Datum: Donnerstag, den 27. September 2007
Seite: 19