Mehr Schutz bei Kontopfändungen
Das Bundesjustizministerium will
Schuldner entlasten und erklärt ein Girokonto für alle zum Regierungsziel
Die Bundesregierung will das Sperren
von Geldkonten bei Pfändung erschweren und Schuldnern ermöglichen, über einen
Teil ihres Guthabens weiter zu
verfügen. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD)
kündigte außerdem an, den Weg für das „Girokonto für jedermann“ zu ebnen.
Berlin · Brigitte Zypries
will, dass Kreditinstitute in Zukunft automatisch den gesetzlich festgelegten
pfändungsfreien Grundbetrag von 985,15 Euro berücksichtigen. Daraus könnten
Schuldner dann weiter Überweisungen und Daueraufträge tätigen oder Bargeld
abheben, sagte die Bundesjustizministerin am Mittwoch bei der Vorlage eines
Gesetzentwurfs zum besseren Schutz bei Kontopfändungen.
Derzeit werden nach Angaben des
Justizministeriums in Deutschland monatlich 350 000 bis 370 000 Konten gepfändet.
Schuldner können in einem solchen Fall nicht mehr über ihre Guthaben verfügen.
Zwei Wochen lang ist das Konto komplett blockiert. Für einen Pfändungsschutz
des jedem Betroffenen zustehenden Restguthabens ist bisher ein
Gerichtsentscheid erforderlich.
Keine generelle Umwandlung
Um ohne diese bürokratische Hürde einen
Schutz zu erhalten, soll ein Kunde künftig sein Girokonto kostenlos und
vorsorglich in ein „P-Konto“ („Pfändungsschutzkonto“) umwandeln lassen können.
Auch die Gläubigerinteressen blieben auf diese Weise gewahrt, betonte Zypries.
Kündigungen von Girokonten wegen des
Zugriffs von Gläubigern werde es durch das neue Gesetz nur noch in
Ausnahmefällen geben. Eine generelle Umwandlung aller Girokonten in „P-Konten“
lehnte die SPD-Politikerin aber als zu großen Eingriff ab. „Die meisten
Menschen stehen ja gar nicht in der Gefahr, gepfändet zu werden.“
Es dürfe zudem nicht von vornherein von
Missbrauch ausgegangen werden, wenn beispielsweise Bankkunden durch mehrere
„P-Konten“ einen höheren Pfändungsschutz erlangten. Es lasse sich allerdings
nicht verhindern, dass etwa die Schufa künftig prüfen
werde, ob ein Kreditanwärter ein „P-Konto“ habe, den Fall einer Pfändung seines
Geldes also für nicht ausgeschlossen halte, sagte die Ministerin. Über den
Gesetzentwurf soll das Kabinett noch vor der Sommerpause beraten. Zypries hält es für möglich, dass ein Gesetz noch in diesem
Jahr beschlossen werden könne.
Ob es in Zukunft auch einen gesetzlich
verankerten Rechtsanspruch auf ein „Girokonto für jedermann“ geben werde, ließ
die Justizministerin offen. Zypries betonte aber, für
sie sei die Änderung beim Kontopfändungsschutz ein Zwischenschritt.
Ein Girokonto sei „heutzutage die
Voraussetzung für die Teilnahme am modernen Wirtschaftsleben“. Allen Bürgern
ein Konto zu ermöglichen, bezeichnete die Ministerin als „erklärtes Ziel der
Bundesregierung“. Schätzungen von Verbraucherschützern zufolge seien bis zu 1,8
Millionen Deutsche vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen. Gegen die
Pflicht, allen Antragstellern zumindest ein nicht überziehbares
Guthabenkonto einzurichten, wehren sich jedoch die Geldinstitute seit vielen
Jahren. Die Banken, so Zypries, argumentierten immer
wieder, dass sich die flächendeckende Einrichtung von Guthabenkonten schwer
umsetzen lasse. Das leuchte ihr allerdings nicht ein.
„Jeder Teenie
kriegt aus Gründen der frühen Kundenbindung sofort ein Guthabenkonto mit
EC-Karte. Warum ist das nicht für alle möglich?“ Zunächst werde die Regierung
auf eine Selbstverpflichtung der Banken setzen. Fruchte der Appell nicht, wären
in Absprache mit dem Finanzministerium weitere Schritte denkbar. Anne Lemhöfer
Kommentar Seite 9
RVOLO
© Copyright Frankfurter Rundschau
Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 45)
Datum: Donnerstag, den 22. Februar 2007
Seite: 10