Mehr Schutz bei Kontopfändungen

Das Bundesjustizministerium will Schuldner entlasten und erklärt ein Girokonto für alle zum Regierungsziel

Die Bundesregierung will das Sperren von Geldkonten bei Pfändung erschweren und Schuldnern ermöglichen, über einen

Teil ihres Guthabens weiter zu verfügen. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) kündigte außerdem an, den Weg für das „Girokonto für jedermann“ zu ebnen.

Berlin · Brigitte Zypries will, dass Kreditinstitute in Zukunft automatisch den gesetzlich festgelegten pfändungsfreien Grundbetrag von 985,15 Euro berücksichtigen. Daraus könnten Schuldner dann weiter Überweisungen und Daueraufträge tätigen oder Bargeld abheben, sagte die Bundesjustizministerin am Mittwoch bei der Vorlage eines Gesetzentwurfs zum besseren Schutz bei Kontopfändungen.

Derzeit werden nach Angaben des Justizministeriums in Deutschland monatlich 350 000 bis 370 000 Konten gepfändet. Schuldner können in einem solchen Fall nicht mehr über ihre Guthaben verfügen. Zwei Wochen lang ist das Konto komplett blockiert. Für einen Pfändungsschutz des jedem Betroffenen zustehenden Restguthabens ist bisher ein Gerichtsentscheid erforderlich.

Keine generelle Umwandlung

Um ohne diese bürokratische Hürde einen Schutz zu erhalten, soll ein Kunde künftig sein Girokonto kostenlos und vorsorglich in ein „P-Konto“ („Pfändungsschutzkonto“) umwandeln lassen können. Auch die Gläubigerinteressen blieben auf diese Weise gewahrt, betonte Zypries.

Kündigungen von Girokonten wegen des Zugriffs von Gläubigern werde es durch das neue Gesetz nur noch in Ausnahmefällen geben. Eine generelle Umwandlung aller Girokonten in „P-Konten“ lehnte die SPD-Politikerin aber als zu großen Eingriff ab. „Die meisten Menschen stehen ja gar nicht in der Gefahr, gepfändet zu werden.“

Es dürfe zudem nicht von vornherein von Missbrauch ausgegangen werden, wenn beispielsweise Bankkunden durch mehrere „P-Konten“ einen höheren Pfändungsschutz erlangten. Es lasse sich allerdings nicht verhindern, dass etwa die Schufa künftig prüfen werde, ob ein Kreditanwärter ein „P-Konto“ habe, den Fall einer Pfändung seines Geldes also für nicht ausgeschlossen halte, sagte die Ministerin. Über den Gesetzentwurf soll das Kabinett noch vor der Sommerpause beraten. Zypries hält es für möglich, dass ein Gesetz noch in diesem Jahr beschlossen werden könne.

Ob es in Zukunft auch einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf ein „Girokonto für jedermann“ geben werde, ließ die Justizministerin offen. Zypries betonte aber, für sie sei die Änderung beim Kontopfändungsschutz ein Zwischenschritt.

Ein Girokonto sei „heutzutage die Voraussetzung für die Teilnahme am modernen Wirtschaftsleben“. Allen Bürgern ein Konto zu ermöglichen, bezeichnete die Ministerin als „erklärtes Ziel der Bundesregierung“. Schätzungen von Verbraucherschützern zufolge seien bis zu 1,8 Millionen Deutsche vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen. Gegen die Pflicht, allen Antragstellern zumindest ein nicht überziehbares Guthabenkonto einzurichten, wehren sich jedoch die Geldinstitute seit vielen Jahren. Die Banken, so Zypries, argumentierten immer wieder, dass sich die flächendeckende Einrichtung von Guthabenkonten schwer umsetzen lasse. Das leuchte ihr allerdings nicht ein.

„Jeder Teenie kriegt aus Gründen der frühen Kundenbindung sofort ein Guthabenkonto mit EC-Karte. Warum ist das nicht für alle möglich?“ Zunächst werde die Regierung auf eine Selbstverpflichtung der Banken setzen. Fruchte der Appell nicht, wären in Absprache mit dem Finanzministerium weitere Schritte denkbar. Anne Lemhöfer

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RVOLO



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Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 45)
Datum: Donnerstag, den 22. Februar 2007
Seite: 10