Magere Bilanz

Die deutsche Politik hat im Kampf gegen den Hunger versagt / Eine

Analyse von Hilfsorganisationen

Die Zahl der Hungernden ist weltweit gestiegen, obwohl die Regierungen

auf dem Welternährungsgipfel 1996 ganz anderes versprochen hatten.

Nichtstaatliche Gruppen ziehen eine sehr kritische Bilanz der deutschen

Politik.

Schon in den ersten Jahren nach dem Welternährungsgipfel 1996 in Rom

hatte sich der negative Trend deutlich abgezeichnet. 2000 auf dem

Millenniumsgipfel der UN zogen die Regierungen eine eigentümliche

Konsequenz: Nicht die Politik, sondern das Ziel wurde korrigiert.

Anstelle der Anzahl sollte bis 2015 nur noch der Anteil der Hungernden

an der Weltbevölkerung halbiert werden. Angesichts des

Bevölkerungswachstums wäre damit die Halbierung schon erreicht, wenn im

Jahre 2015 noch 600 Millionen Hunger leiden: also eine deutliche

Verwässerung der ursprünglichen Zielsetzung.

Nur vor diesem Hintergrund kann die UN-Organisation für Landwirtschaft

und Ernährung (FAO) einen bescheidenen Erfolg vermelden:

Der Anteil der Hungernden in Entwicklungsländern habe sich in den

letzten zehn Jahren von 20 auf 18 Prozent der Bevölkerung verringert.

Geradezu absurd klingt die Beschönigungsarithmetik im Falle Afrika, wo

sich laut FAO die jährliche Zunahme der Hungernden von fünf auf eine

Million reduziert hat. Ein wirklicher Rückgang ist allein in Asien zu

verzeichnen, was vor allem auf Erfolgen in China und Indien beruht.

Aufschlussreich ist die soziale Verteilung des Hungers: Nach den

Analysen der Task Force on Hunger des Entwicklungsprogramms der UN ist

Hunger immer noch zu 80 Prozent ein ländliches Phänomen. Die Hälfte der

Hungernden sind verarmte und marginalisierte Kleinbauern, die meisten

davon Frauen. Ein weiteres Viertel stellen Landlose, die ebenfalls

überwiegend von Landwirtschaft leben. Der tragische Widerspruch: Obwohl

sie Nahrung produzieren, haben sie selber nichts zu essen. Die Gründe

der gescheiterten Hungerpolitik sind daher vor allem in der Politik

gegenüber diesen ländlichen Armutsgruppen zu suchen.

Schon der Aktionsplan, den die Mitgliedstaaten der FAO 1996 auf dem

Gipfel verabschiedeten, hatte deutliche Schwächen; lag der Fokus doch

klar auf technologischem Fortschritt, Ertragssteigerung und

Marktliberalisierung, ohne die Verteilungsfrage ernsthaft zu

berücksichtigen. Ein Erfolg von Nicht-Regierungs-Organisationen (NRO)

und Bauernbewegungen war hingegen eine Referenz des Plans zum

Menschenrecht auf Nahrung, das bereits im Internationalen Pakt für

Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Menschenrechte von 1966

enthalten war. Den Inhalt dieses Rechts zu präzisieren und Empfehlungen

für eine bessere Umsetzung zu erarbeiten, war ein wichtiger Auftrag des

Gipfels. Beides ist inzwischen geschehen.

Ein Rechtskommentar des UN-Ausschusses für Wirtschaftliche, Soziale und

Kulturelle Menschenrechte stellte 1999 klar, dass das Menschenrecht auf

Nahrung auch ein Recht auf produktive Ressourcen beinhaltet. Der Zugang

zu und die Verfügung über Land, Saatgut, Wasser u.a. sind mithin für die

Betroffenen entscheidend, sich selbst in Würde ernähren zu können. Diese

Interpretation wird auch in den "Freiwilligen Leitlinien zur

progressiven Umsetzung des Rechts auf Nahrung" bestätigt, die im

November 2004 von allen 187 Mitgliedstaaten der FAO einstimmig

verabschiedet wurden. Diese enthalten darüber hinaus sehr konkrete

Empfehlungen, welche politischen Konsequenzen sich auf nationaler und

teilweise internationaler Ebene aus dem Recht auf Nahrung ergeben.

Das deutsche Landwirtschaftsministerium unter Renate Künast hatte sich

zuvor in enger Kooperation mit nichtstaatlichen Organisationen für die

Verabschiedung der Leitlinien stark gemacht. Auch unter Horst Seehofer

bekennt sich das Landwirtschaftsministerium zu den Leitlinien und

unterstützt deren Verbreitung durch die FAO mit finanziellen Mitteln.

Gerade vor diesem Hintergrund ist es schwer verständlich, dass das

deutsche Entwicklungsministerium (BMZ) in den vergangenen zehn Jahren

besonders in den Bereichen massive Einschnitte vorgenommen hat, die für

die Umsetzung des Rechts auf Nahrung von zentraler Bedeutung sind. Nach

Angaben des BMZ sind die jährlichen Ausgaben der deutschen bilateralen

Entwicklungszusammenarbeit für Landwirtschaft, Fischerei und

entwicklungsorientierte Ernährungssicherung seit 1997 von 222 auf 80

Millionen Euro im Jahr 2003 zurückgegangen, Tendenz sinkend.

Paradoxerweise begann dieser Einbruch ausgerechnet ein Jahr nach dem

Welternährungsgipfel.

Über diese absoluten Zahlen hinaus gibt nicht zuletzt die zunehmende

Vernachlässigung struktureller Aspekte der ländlichen Entwicklung Anlass

zur Sorge. Umfassende Agrarreformen, also die Umverteilung von Land und

anderen produktiven Ressourcen an die ländlichen Armen war

beispielsweise in China, Taiwan, Kuba und Teilen Indiens ein

wesentlicher Faktor für eine erfolgreiche Hungerbekämpfung. Das weiß

auch die Bundesregierung. Und trotzdem wird dieser Aspekt in ihrer

Strategie zur ländlichen Entwicklung nur am Rande gestreift. Wirkliche

Umverteilung von Land, die über das marktorientierte Prinzip des

freiwilligen Ver- und Ankaufs hinaus geht, wird durch die deutsche

Entwicklungszusammenarbeit nicht gefördert.

In Paraguay lässt die Bundesregierung es sogar zu, dass deutsche

Großgrundbesitzer sich unter Berufung auf ein bilaterales

Investitionsschutzabkommen gegen die Agrarreform zur Wehr setzen. Zwar

lässt dieses Abkommen prinzipiell Enteignungen im öffentlichen Interesse

zu und steht der Agrarreform eigentlich nicht im Wege. Dies gegenüber

der paraguayischen Regierung klarzustellen, hat die Bundesregierung

bislang jedoch abgelehnt.

Dieses Manko spiegelt sich auch in der Tatsache, dass das

Entwicklungsministerium 2001 die Budgetlinie für strukturelle

Ernährungssicherung gestrichen hat und das Geld seither nur noch für

Not- und Übergangshilfe zur Verfügung stellt. Nothilfe ist zwar oft

dringend geboten, die Beschränkung darauf ist jedoch sehr kurzsichtig,

sind doch nur zehn Prozent der Hungernden Opfer von natürlichen und

menschengemachten Katastrophen.

Problematisch ist auch die inkonsequente Haltung der Bundesregierung zur

Gentechnik. Multinationale Konzerne wie Monsanto oder Syngenta, die den

größten Profit aus gentechnisch manipuliertem Saatgut ziehen, preisen

die Gentechnik gerne als ein effektives Mittel im Kampf gegen den Hunger

an. In der Realität jedoch haben Kleinbauern von dieser und anderen

teuren Risikotechnologien nicht profitiert. In Indien beispielsweise

erhebt ein Tochterunternehmen von Monsanto enorm hohe Lizenzgebühren auf

gentechnisch veränderte Baumwolle. Den Vorteil kurzfristig steigender

Erträge haben Kleinbauern daher teuer bezahlt. Aufgrund dieser Lizenzen

und sinkender Weltmarktpreise für Baumwolle haben sich viele

hoffnungslos verschuldet, mehrere Hundert haben in den vergangenen

Jahren Selbstmord begangen.

Zwar hat sich Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul zu den

Vorteilen der Gentechnik für die Hungernden skeptisch geäußert. Auf der

anderen Seite jedoch gibt das Forschungsministerium jährlich rund 200

Millionen Euro für die Gentechnikforschung an Pflanzen aus. Also

zweieinhalb Mal soviel, wie das Entwicklungsministerium 2003 insgesamt

für Landwirtschaft, Fischerei und entwicklungsorientierte

Ernährungssicherung übrig hatte. Auch Landwirtschaftsminister Horst

Seehofer äußerte jüngst die Hoffnung, dass "möglicherweise weltweite

Hungersnöte mit Hilfe der Gentechnik bekämpft werden könnten".

Eine solche Förderung teurer Risikotechnologien geht jedoch an den

Interessen kleinbäuerlicher Betriebe vorbei. Zahlreiche Projekte

kirchlicher Hilfswerke und Nicht-Regierungs-Organisationen haben

hingegen gezeigt, dass lokal angepasste und nachhaltige Anbaumethoden

sowohl Erträge steigern als auch zur Hungerbekämpfung beitragen. Von

ähnlichen Fördersummen wie bei der Gentechnik kann man im Falle

nachhaltiger Anbaumethoden aber nur träumen.

Profitinteressen privater Unternehmen haben in der deutschen Politik in

der Regel Vorrang vor dem Menschenrecht auf Nahrung. Besonders deutlich

wird dies auch in der Handelspolitik des Exportweltmeisters. Im Sinne

des Menschenrechts auf Nahrung müsste Europa dringend die

Agrarsubventionen so umgestalten, dass sie nicht mehr zu Billigexporten

in Entwicklungsländer führen und die Absatzchancen dortiger Kleinbauern

zerstören. Darüber hinaus bräuchten Entwicklungsländer größere

Spielräume, ihre Märkte mit Hilfe von Zöllen oder Mengenbeschränkungen

vor Importfluten wirksam zu schützen. Zwar liegt die Handelspolitik in

der Zuständigkeit der EU, so dass die deutsche Position nicht immer klar

in Erscheinung tritt. Nach Äußerungen der Bundesregierung zu urteilen,

hat sie beide Forderungen jedoch bislang blockiert.

So akzeptierte die Bundesregierung etwa in den Agrarverhandlungen der

Welthandelsorganisation (WTO) ein Datum (2013) für den Abbau von

Exportsubventionen erst deutlich später als andere europäische Länder.

Und auch jetzt drängt die Bundesregierung darauf, dass diese

Subventionen erst möglichst kurz vor Ablauf dieser Frist abgebaut werden

müssen. Auch in Sachen Schutzmöglichkeiten der Entwicklungsländer für

Agrarerzeugnisse, die für die Ernährungssicherheit besonders wichtig

sind, steht Deutschland auf der Bremse. Einen zusätzlichen Schutz für

solche so genannten "Speziellen Produkte" will sie nur befristet gelten

lassen. Kein Wunder, denn auch deutsche Exporte von Getreide und

Milchprodukten könnten unter solchen Ausnahmeregelungen Schaden nehmen.

Ähnlich wie in der WTO lässt die Bundesregierung auch in anderen

internationalen Organisationen wie der Weltbank eine konsequente

Orientierung am Menschenrecht auf Nahrung und anderen Menschenrechten

vermissen. Deutschland ist drittgrößter Anteilseigner in der Weltbank.

In den multilateralen Entwicklungsbanken insgesamt entscheiden deutsche

Exekutivdirektoren mit über ein Budget, das dem Zehnfachen des

Entwicklungsministeriums entspricht. Es gibt zahlreiche Beispiele, wo

Finanzierungen der Weltbank zum Beispiel im Bergbausektor zur

Vertreibung von Tausenden von Kleinbauern beigetragen haben. Trotz der

offensichtlichen menschenrechtlichen Relevanz lehnt die Weltbank die

Verbindlichkeit der Menschenrechtspakte für die eigene Politik ab.

Das deutsche Entscheidungsverhalten im Exekutivdirektorium der Weltbank

dringt nur in seltenen Fällen an die Öffentlichkeit. So hat das

Entwicklungsministerium im Januar 2006 aufgrund des öffentlichen Drucks

gegen einen Kredit für die Goldmine Ahafo in Ghana gestimmt, weil

Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen drohten. In anderen Fällen,

wie beim umstrittenen Staudamm Nam Theun 2 in Laos, hat der deutsche

Exekutivdirektor in der Asiatischen Entwicklungsbank einem Kredit jedoch

zugestimmt. Eine menschenrechtliche Verträglichkeitsprüfung für deutsche

Entscheidungen in Entwicklungsbanken sowie eine institutionalisierte

Rechenschaftspflicht gegenüber Parlament, Öffentlichkeit und

Menschenrechtsgremien der UN wären dringend erforderlich, um

Verletzungen des Rechts auf Nahrung mit Hilfe solcher Kredite zu verhindern.

Insgesamt ist ein Umsteuern in der deutschen Politik gegen den Hunger

überfällig. Eine klare Ausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit auf

ländliche Armutsgruppen, die Unterstützung umfassender Agrarreformen und

kleinbäuerlicher Landwirtschaft, die Umgestaltung der Agrarsubventionen

und ein Ende des Liberalisierungsdrucks auf die Agrarmärkte des Südens

sind zentrale Forderungen der Nicht-Regierungsorganisationen.

Deutschland hat sich für die Verabschiedung der Leitlinien zum Recht auf

Nahrung in den vergangenen Jahren stark gemacht. Jetzt geht es um die

Umsetzung, und zwar nicht nur in Entwicklungsländern selbst, sondern

auch in der deutschen Politik auf bi- und multilateraler Ebene.

 

MGESVOLO

 

 

© Copyright Frankfurter Rundschau

Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 240)

Datum: Montag, den 16. Oktober 2006

Seite: 7