Magere Bilanz
Die deutsche Politik hat im Kampf gegen den Hunger versagt /
Eine
Analyse von Hilfsorganisationen
Die Zahl der Hungernden ist weltweit gestiegen, obwohl die
Regierungen
auf dem Welternährungsgipfel 1996 ganz anderes versprochen
hatten.
Nichtstaatliche Gruppen ziehen eine sehr kritische Bilanz
der deutschen
Politik.
Schon in den ersten Jahren nach dem Welternährungsgipfel
1996 in Rom
hatte sich der negative Trend deutlich abgezeichnet. 2000
auf dem
Millenniumsgipfel der UN zogen die Regierungen eine
eigentümliche
Konsequenz: Nicht die Politik, sondern das Ziel wurde
korrigiert.
Anstelle der Anzahl sollte bis 2015 nur noch der Anteil der
Hungernden
an der Weltbevölkerung halbiert werden. Angesichts des
Bevölkerungswachstums wäre damit die Halbierung schon
erreicht, wenn im
Jahre 2015 noch 600 Millionen Hunger leiden: also eine
deutliche
Verwässerung der ursprünglichen Zielsetzung.
Nur vor diesem Hintergrund kann die UN-Organisation für
Landwirtschaft
und Ernährung (FAO) einen bescheidenen Erfolg vermelden:
Der Anteil der Hungernden in Entwicklungsländern habe sich
in den
letzten zehn Jahren von 20 auf 18 Prozent der Bevölkerung
verringert.
Geradezu absurd klingt die Beschönigungsarithmetik im Falle
Afrika, wo
sich laut FAO die jährliche Zunahme der Hungernden von fünf
auf eine
Million reduziert hat. Ein wirklicher Rückgang ist allein in
Asien zu
verzeichnen, was vor allem auf Erfolgen in China und Indien
beruht.
Aufschlussreich ist die soziale Verteilung des Hungers: Nach
den
Analysen der Task Force on Hunger des Entwicklungsprogramms
der UN ist
Hunger immer noch zu 80 Prozent ein ländliches Phänomen. Die
Hälfte der
Hungernden sind verarmte und marginalisierte Kleinbauern,
die meisten
davon Frauen. Ein weiteres Viertel stellen Landlose, die
ebenfalls
überwiegend von Landwirtschaft leben. Der tragische
Widerspruch: Obwohl
sie Nahrung produzieren, haben sie selber nichts zu essen.
Die Gründe
der gescheiterten Hungerpolitik sind daher vor allem in der
Politik
gegenüber diesen ländlichen Armutsgruppen zu suchen.
Schon der Aktionsplan, den die Mitgliedstaaten der FAO 1996
auf dem
Gipfel verabschiedeten, hatte deutliche Schwächen; lag der
Fokus doch
klar auf technologischem Fortschritt, Ertragssteigerung und
Marktliberalisierung, ohne die Verteilungsfrage ernsthaft zu
berücksichtigen. Ein Erfolg von
Nicht-Regierungs-Organisationen (NRO)
und Bauernbewegungen war hingegen eine Referenz des Plans
zum
Menschenrecht auf Nahrung, das bereits im Internationalen
Pakt für
Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Menschenrechte von
1966
enthalten war. Den Inhalt dieses Rechts zu präzisieren und
Empfehlungen
für eine bessere Umsetzung zu erarbeiten, war ein wichtiger
Auftrag des
Gipfels. Beides ist inzwischen geschehen.
Ein Rechtskommentar des UN-Ausschusses für Wirtschaftliche,
Soziale und
Kulturelle Menschenrechte stellte 1999 klar, dass das
Menschenrecht auf
Nahrung auch ein Recht auf produktive Ressourcen beinhaltet.
Der Zugang
zu und die Verfügung über Land, Saatgut, Wasser u.a. sind
mithin für die
Betroffenen entscheidend, sich selbst in Würde ernähren zu
können. Diese
Interpretation wird auch in den "Freiwilligen
Leitlinien zur
progressiven Umsetzung des Rechts auf Nahrung"
bestätigt, die im
November 2004 von allen 187 Mitgliedstaaten der FAO
einstimmig
verabschiedet wurden. Diese enthalten darüber hinaus sehr
konkrete
Empfehlungen, welche politischen Konsequenzen sich auf
nationaler und
teilweise internationaler Ebene aus dem Recht auf Nahrung
ergeben.
Das deutsche Landwirtschaftsministerium unter Renate Künast
hatte sich
zuvor in enger Kooperation mit nichtstaatlichen
Organisationen für die
Verabschiedung der Leitlinien stark gemacht. Auch unter
Horst Seehofer
bekennt sich das Landwirtschaftsministerium zu den
Leitlinien und
unterstützt deren Verbreitung durch die FAO mit finanziellen
Mitteln.
Gerade vor diesem Hintergrund ist es schwer verständlich,
dass das
deutsche Entwicklungsministerium (BMZ) in den vergangenen
zehn Jahren
besonders in den Bereichen massive Einschnitte vorgenommen
hat, die für
die Umsetzung des Rechts auf Nahrung von zentraler Bedeutung
sind. Nach
Angaben des BMZ sind die jährlichen Ausgaben der deutschen
bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit für Landwirtschaft, Fischerei und
entwicklungsorientierte Ernährungssicherung seit 1997 von
222 auf 80
Millionen Euro im Jahr 2003 zurückgegangen, Tendenz sinkend.
Paradoxerweise begann dieser Einbruch ausgerechnet ein Jahr
nach dem
Welternährungsgipfel.
Über diese absoluten Zahlen hinaus gibt nicht zuletzt die
zunehmende
Vernachlässigung struktureller Aspekte der ländlichen
Entwicklung Anlass
zur Sorge. Umfassende Agrarreformen, also die Umverteilung
von Land und
anderen produktiven Ressourcen an die ländlichen Armen war
beispielsweise in China, Taiwan, Kuba und Teilen Indiens ein
wesentlicher Faktor für eine erfolgreiche Hungerbekämpfung.
Das weiß
auch die Bundesregierung. Und trotzdem wird dieser Aspekt in
ihrer
Strategie zur ländlichen Entwicklung nur am Rande gestreift.
Wirkliche
Umverteilung von Land, die über das marktorientierte Prinzip
des
freiwilligen Ver- und Ankaufs hinaus geht, wird durch die
deutsche
Entwicklungszusammenarbeit nicht gefördert.
In Paraguay lässt die Bundesregierung es sogar zu, dass
deutsche
Großgrundbesitzer sich unter Berufung auf ein bilaterales
Investitionsschutzabkommen gegen die Agrarreform zur Wehr
setzen. Zwar
lässt dieses Abkommen prinzipiell Enteignungen im
öffentlichen Interesse
zu und steht der Agrarreform eigentlich nicht im Wege. Dies
gegenüber
der paraguayischen Regierung klarzustellen, hat die
Bundesregierung
bislang jedoch abgelehnt.
Dieses Manko spiegelt sich auch in der Tatsache, dass das
Entwicklungsministerium 2001 die Budgetlinie für
strukturelle
Ernährungssicherung gestrichen hat und das Geld seither nur
noch für
Not- und Übergangshilfe zur Verfügung stellt. Nothilfe ist
zwar oft
dringend geboten, die Beschränkung darauf ist jedoch sehr
kurzsichtig,
sind doch nur zehn Prozent der Hungernden Opfer von
natürlichen und
menschengemachten Katastrophen.
Problematisch ist auch die inkonsequente Haltung der
Bundesregierung zur
Gentechnik. Multinationale Konzerne wie Monsanto oder
Syngenta, die den
größten Profit aus gentechnisch manipuliertem Saatgut
ziehen, preisen
die Gentechnik gerne als ein effektives Mittel im Kampf
gegen den Hunger
an. In der Realität jedoch haben Kleinbauern von dieser und
anderen
teuren Risikotechnologien nicht profitiert. In Indien
beispielsweise
erhebt ein Tochterunternehmen von Monsanto enorm hohe
Lizenzgebühren auf
gentechnisch veränderte Baumwolle. Den Vorteil kurzfristig
steigender
Erträge haben Kleinbauern daher teuer bezahlt. Aufgrund
dieser Lizenzen
und sinkender Weltmarktpreise für Baumwolle haben sich viele
hoffnungslos verschuldet, mehrere Hundert haben in den
vergangenen
Jahren Selbstmord begangen.
Zwar hat sich Entwicklungsministerin Heidemarie
Wieczorek-Zeul zu den
Vorteilen der Gentechnik für die Hungernden skeptisch
geäußert. Auf der
anderen Seite jedoch gibt das Forschungsministerium jährlich
rund 200
Millionen Euro für die Gentechnikforschung an Pflanzen aus.
Also
zweieinhalb Mal soviel, wie das Entwicklungsministerium 2003
insgesamt
für Landwirtschaft, Fischerei und entwicklungsorientierte
Ernährungssicherung übrig hatte. Auch
Landwirtschaftsminister Horst
Seehofer äußerte jüngst die Hoffnung, dass
"möglicherweise weltweite
Hungersnöte mit Hilfe der Gentechnik bekämpft werden
könnten".
Eine solche Förderung teurer Risikotechnologien geht jedoch
an den
Interessen kleinbäuerlicher Betriebe vorbei. Zahlreiche
Projekte
kirchlicher Hilfswerke und Nicht-Regierungs-Organisationen
haben
hingegen gezeigt, dass lokal angepasste und nachhaltige
Anbaumethoden
sowohl Erträge steigern als auch zur Hungerbekämpfung
beitragen. Von
ähnlichen Fördersummen wie bei der Gentechnik kann man im
Falle
nachhaltiger Anbaumethoden aber nur träumen.
Profitinteressen privater Unternehmen haben in der deutschen
Politik in
der Regel Vorrang vor dem Menschenrecht auf Nahrung.
Besonders deutlich
wird dies auch in der Handelspolitik des Exportweltmeisters.
Im Sinne
des Menschenrechts auf Nahrung müsste Europa dringend die
Agrarsubventionen so umgestalten, dass sie nicht mehr zu
Billigexporten
in Entwicklungsländer führen und die Absatzchancen dortiger
Kleinbauern
zerstören. Darüber hinaus bräuchten Entwicklungsländer
größere
Spielräume, ihre Märkte mit Hilfe von Zöllen oder
Mengenbeschränkungen
vor Importfluten wirksam zu schützen. Zwar liegt die
Handelspolitik in
der Zuständigkeit der EU, so dass die deutsche Position
nicht immer klar
in Erscheinung tritt. Nach Äußerungen der Bundesregierung zu
urteilen,
hat sie beide Forderungen jedoch bislang blockiert.
So akzeptierte die Bundesregierung etwa in den
Agrarverhandlungen der
Welthandelsorganisation (WTO) ein Datum (2013) für den Abbau
von
Exportsubventionen erst deutlich später als andere
europäische Länder.
Und auch jetzt drängt die Bundesregierung darauf, dass diese
Subventionen erst möglichst kurz vor Ablauf dieser Frist
abgebaut werden
müssen. Auch in Sachen Schutzmöglichkeiten der
Entwicklungsländer für
Agrarerzeugnisse, die für die Ernährungssicherheit besonders
wichtig
sind, steht Deutschland auf der Bremse. Einen zusätzlichen
Schutz für
solche so genannten "Speziellen Produkte" will sie
nur befristet gelten
lassen. Kein Wunder, denn auch deutsche Exporte von Getreide
und
Milchprodukten könnten unter solchen Ausnahmeregelungen
Schaden nehmen.
Ähnlich wie in der WTO lässt die Bundesregierung auch in
anderen
internationalen Organisationen wie der Weltbank eine
konsequente
Orientierung am Menschenrecht auf Nahrung und anderen
Menschenrechten
vermissen. Deutschland ist drittgrößter Anteilseigner in der
Weltbank.
In den multilateralen Entwicklungsbanken insgesamt
entscheiden deutsche
Exekutivdirektoren mit über ein Budget, das dem Zehnfachen
des
Entwicklungsministeriums entspricht. Es gibt zahlreiche
Beispiele, wo
Finanzierungen der Weltbank zum Beispiel im Bergbausektor
zur
Vertreibung von Tausenden von Kleinbauern beigetragen haben.
Trotz der
offensichtlichen menschenrechtlichen Relevanz lehnt die
Weltbank die
Verbindlichkeit der Menschenrechtspakte für die eigene
Politik ab.
Das deutsche Entscheidungsverhalten im Exekutivdirektorium
der Weltbank
dringt nur in seltenen Fällen an die Öffentlichkeit. So hat
das
Entwicklungsministerium im Januar 2006 aufgrund des
öffentlichen Drucks
gegen einen Kredit für die Goldmine Ahafo in Ghana gestimmt,
weil
Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen drohten. In
anderen Fällen,
wie beim umstrittenen Staudamm Nam Theun 2 in Laos, hat der
deutsche
Exekutivdirektor in der Asiatischen Entwicklungsbank einem
Kredit jedoch
zugestimmt. Eine menschenrechtliche Verträglichkeitsprüfung
für deutsche
Entscheidungen in Entwicklungsbanken sowie eine
institutionalisierte
Rechenschaftspflicht gegenüber Parlament, Öffentlichkeit und
Menschenrechtsgremien der UN wären dringend erforderlich, um
Verletzungen des Rechts auf Nahrung mit Hilfe solcher
Kredite zu verhindern.
Insgesamt ist ein Umsteuern in der deutschen Politik gegen
den Hunger
überfällig. Eine klare Ausrichtung der
Entwicklungszusammenarbeit auf
ländliche Armutsgruppen, die Unterstützung umfassender
Agrarreformen und
kleinbäuerlicher Landwirtschaft, die Umgestaltung der
Agrarsubventionen
und ein Ende des Liberalisierungsdrucks auf die Agrarmärkte
des Südens
sind zentrale Forderungen der
Nicht-Regierungsorganisationen.
Deutschland hat sich für die Verabschiedung der Leitlinien
zum Recht auf
Nahrung in den vergangenen Jahren stark gemacht. Jetzt geht
es um die
Umsetzung, und zwar nicht nur in Entwicklungsländern selbst,
sondern
auch in der deutschen Politik auf bi- und multilateraler
Ebene.
MGESVOLO
© Copyright Frankfurter Rundschau
Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 240)
Datum: Montag, den 16. Oktober 2006
Seite: 7