Kirche läßt billigjobben
18.04.2008 / Titel / Seite 1
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Von Jörn Boewe
Die kirchlichen Verbände Diakonie und Caritas wehren sich
gegen die
Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in der
Pflegebranche. Ein
solcher sei »kein taugliches Mittel«, Armut und
Schwarzarbeit wirksam zu
bekämpfen, heißt es in einer am Donnerstag verbreiteten
gemeinsamen
Erklärung des Verbandes diakonischer Dienstgeber in
Deutschland (VdDD)
und der Arbeitsgemeinschaft caritativer
Unternehmen (AcU). Die
Beschäftigten von Caritas und Diakonie erhielten »heute
schon
Vergütungen von mehr als 7,50 Euro je Stunde, so daß sie von einem
Mindestlohn gar nicht profitieren würden«.
Vor drei Wochen hatte die Arbeiterwohlfahrt (AWO),
unterstützt von der
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), beim
Bundesarbeitsministerium einen Antrag auf Aufnahme der
Pflegebranche ins
Arbeitnehmerentsendegesetz gestellt. Arbeitersamariterbund
und Deutsches
Rotes Kreuz diskutieren derzeit noch, ob sie den Antrag
unterstützen
sollen. Die AWO hatte einen möglichen Mindestlohn von zehn
Euro in die
Diskussion gebracht.
Auch bei den diakonischen Pflegediensten muß
-- nach Auskunft des VdDD
-- derzeit niemand unter dieser Grenze arbeiten: Die
niedrigste
Entgeltgruppe für ungelernte Pflegekräfte liege »über zehn
Euro«, für
Fachkräfte mit dreijähriger Ausbildung bei »über zwölf«, erklärte
VdDD-Sprecher Hartmut Spiesecke am
Donnerstag auf jW-Anfrage. Gegen den
Mindestlohn sperre man sich aus drei Gründen: Erstens
befürchte man, daß
»ein Mindestlohn den Kostendruck in der Pflege weiter
verschärft«, weil
die Kostenträger kaum mehr bereit wären, »Pflegesätze zu
zahlen, deren
Vergütungsbasis über einem gesetzlichen Mindestlohnniveau
läge«, so
Spiesecke. Außerdem würde eine gesetzliche Lohnuntergrenze
»tendenziell
beschäftigungshemmend« wirken:
»Gerade Geringqualifizierte und
Jugendliche aus schwierigen sozialen Verhältnissen oder mit
Migrationshintergrund« hätten es
dann »noch schwerer«. Einen
gesetzlichen Mindestlohn müsse man nicht zuletzt aus »caritativer und
diakonischer Verantwortung für die Arbeitssuchenden«
ablehnen. Außerdem
bestehen die Verbände auf ihrer »kirchlichen
Selbstbestimmung«:
Vergütung wird bei ihnen nicht über Tarifverträge, sondern
»arbeitsvertragliche Richtlinien« geregelt, die von
paritätisch
besetzten Kommissionen der Dienstgeber und Mitarbeiter
»einvernehmlich«
festgelegt werden. Gewerkschaften sind hier allerdings außen
vor, so
Spiesecke.
»Wir bedauern das sehr«, kommentierte ver.di-Sprecher
Jan Jurczyk am
Donnerstag gegenüber jW die
Positionierung der kirchlichen Verbände. Es
gebe eine »offensichtliche Diskrepanz zwischen dem
seelsorgerischen
Bereich und den Kirchen als Dienstgeber«. So habe sich
Bischof Wolfgang
Huber als Ratspräsident der Evangelischen Kirche wiederholt
für
flächendeckende Mindestlöhne ausgesprochen. An der Haltung
zu den
eigenen Mitarbeitern würde sich nun zeigen, ob das »nur
Sonntagsreden«
waren, so der ver.di-Sprecher.
Kritisch äußerte sich auch die
Linksfraktion im Bundestag. Die Argumente von Caritas und
Diakonie seien
»vorgeschoben und scheinheilig«, erklärte deren
Pflegeexperte Ilja
Seifert. Durch ihre Ablehnung bleibe sämtlichen
Pflegekräften ein
Mindestlohn verwehrt, auch den Mitarbeitern von privaten
Anbietern, die
zum Teil nur vier bis sechs Euro in der Stunde verdienten.