Kirche läßt billigjobben

18.04.2008 / Titel / Seite 1

 

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Von Jörn Boewe

 

Die kirchlichen Verbände Diakonie und Caritas wehren sich gegen die

Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in der Pflegebranche. Ein

solcher sei »kein taugliches Mittel«, Armut und Schwarzarbeit wirksam zu

bekämpfen, heißt es in einer am Donnerstag verbreiteten gemeinsamen

Erklärung des Verbandes diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD)

und der Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen (AcU). Die

Beschäftigten von Caritas und Diakonie erhielten »heute schon

Vergütungen von mehr als 7,50 Euro je Stunde, so daß sie von einem

Mindestlohn gar nicht profitieren würden«.

 

Vor drei Wochen hatte die Arbeiterwohlfahrt (AWO), unterstützt von der

Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), beim

Bundesarbeitsministerium einen Antrag auf Aufnahme der Pflegebranche ins

Arbeitnehmerentsendegesetz gestellt. Arbeitersamariterbund und Deutsches

Rotes Kreuz diskutieren derzeit noch, ob sie den Antrag unterstützen

sollen. Die AWO hatte einen möglichen Mindestlohn von zehn Euro in die

Diskussion gebracht.

 

Auch bei den diakonischen Pflegediensten muß -- nach Auskunft des VdDD

-- derzeit niemand unter dieser Grenze arbeiten: Die niedrigste

Entgeltgruppe für ungelernte Pflegekräfte liege »über zehn Euro«, für

Fachkräfte mit dreijähriger Ausbildung bei »über zwölf«, erklärte

VdDD-Sprecher Hartmut Spiesecke am Donnerstag auf jW-Anfrage. Gegen den

Mindestlohn sperre man sich aus drei Gründen: Erstens befürchte man, daß

»ein Mindestlohn den Kostendruck in der Pflege weiter verschärft«, weil

die Kostenträger kaum mehr bereit wären, »Pflegesätze zu zahlen, deren

Vergütungsbasis über einem gesetzlichen Mindestlohnniveau läge«, so

Spiesecke. Außerdem würde eine gesetzliche Lohnuntergrenze »tendenziell

beschäftigungshemmend« wirken: »Gerade Geringqualifizierte und

Jugendliche aus schwierigen sozialen Verhältnissen oder mit

Migrationshintergrund« hätten es dann »noch schwerer«. Einen

gesetzlichen Mindestlohn müsse man nicht zuletzt aus »caritativer und

diakonischer Verantwortung für die Arbeitssuchenden« ablehnen. Außerdem

bestehen die Verbände auf ihrer »kirchlichen Selbstbestimmung«:

Vergütung wird bei ihnen nicht über Tarifverträge, sondern

»arbeitsvertragliche Richtlinien« geregelt, die von paritätisch

besetzten Kommissionen der Dienstgeber und Mitarbeiter »einvernehmlich«

festgelegt werden. Gewerkschaften sind hier allerdings außen vor, so

Spiesecke.

 

»Wir bedauern das sehr«, kommentierte ver.di-Sprecher Jan Jurczyk am

Donnerstag gegenüber jW die Positionierung der kirchlichen Verbände. Es

gebe eine »offensichtliche Diskrepanz zwischen dem seelsorgerischen

Bereich und den Kirchen als Dienstgeber«. So habe sich Bischof Wolfgang

Huber als Ratspräsident der Evangelischen Kirche wiederholt für

flächendeckende Mindestlöhne ausgesprochen. An der Haltung zu den

eigenen Mitarbeitern würde sich nun zeigen, ob das »nur Sonntagsreden«

waren, so der ver.di-Sprecher. Kritisch äußerte sich auch die

Linksfraktion im Bundestag. Die Argumente von Caritas und Diakonie seien

»vorgeschoben und scheinheilig«, erklärte deren Pflegeexperte Ilja

Seifert. Durch ihre Ablehnung bleibe sämtlichen Pflegekräften ein

Mindestlohn verwehrt, auch den Mitarbeitern von privaten Anbietern, die

zum Teil nur vier bis sechs Euro in der Stunde verdienten.