Kindergeld nicht anrechenbar

Das Kindergeld der Eltern darf bei volljährigen, aber erwerbsunfähigen

Kindern nicht als deren Einkommen angerechnet werden. Das hat das

Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Die Richter gaben einer

24-jährigen Frau aus Niedersachsen Recht, deren Sozialhilfe wegen des

Kindergeldes der Mutter gekürzt worden war. Das Kindergeld gehöre der

Mutter, die Tochter könnte sich den Betrag auch nicht auszahlen lassen.

dpa

Az.: B 9b SO 6/06 R und B 9b SO 5/06 R

 

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Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 34)

Datum: Freitag, den 09. Februar 2007

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