Kindergeld nicht anrechenbar
Das Kindergeld der Eltern darf bei volljährigen, aber
erwerbsunfähigen
Kindern nicht als deren Einkommen angerechnet werden. Das
hat das
Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Die Richter gaben
einer
24-jährigen Frau aus Niedersachsen Recht, deren Sozialhilfe
wegen des
Kindergeldes der Mutter gekürzt worden war. Das Kindergeld
gehöre der
Mutter, die Tochter könnte sich den Betrag auch nicht
auszahlen lassen.
dpa
Az.: B 9b SO 6/06 R und B 9b SO
5/06 R
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Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 34)
Datum: Freitag, den 09. Februar 2007
Seite: 4