Keine Rückzahlung von zu hohem ALG II

Ein Arbeitsloser darf im Normalfall ein in zu großer Höhe gezahltes Arbeitslosengeld II behalten. Hilfsbedürftige müssten darauf vertrauen können, dass Arbeitsagenturen und Kommunen korrekt rechnen, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt. Zurückzahlen müsse die Leistungen nur, wer sie durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erschlichen oder wer falsche Angaben gemacht hat. Fr 30.5.07