Keine Rückzahlung von zu hohem ALG
II
Ein Arbeitsloser darf im Normalfall ein
in zu großer Höhe gezahltes Arbeitslosengeld II behalten. Hilfsbedürftige
müssten darauf vertrauen können, dass Arbeitsagenturen und Kommunen korrekt
rechnen, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Hessischen
Landessozialgerichts in Darmstadt. Zurückzahlen müsse die Leistungen nur, wer
sie durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erschlichen oder wer falsche
Angaben gemacht hat. Fr 30.5.07