Jeder soll Recht auf ein Girokonto haben

Bremen will das Recht auf ein Girokonto für alle durchsetzen. Der Senat beschloss am

Dienstag eine Bundesratsinitiative. Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne) sagte,

zwar gebe es eine Art Selbstverpflichtung der Banken. Sie lehnten aber häufig Anträge

auf eine Kontoeröffnung ohne Begründung ab. Wer kein Konto habe, müsse die

vergleichsweise teuren Einzelüberweisungen vornehmen. Bundesweit seien 500 000

Menschen betroffen. Fr 3.9.08

 

Jeder hat das Recht auf ein Girokonto - Bremen will per Bundesratsinitiative Banken zu einem Angebot für alle Bürger zwingen

 

 

        Von Markus Sievers

 

 

        Eine halbe Million Menschen in Deutschland soll die Chance auf

        ein Girokonto erhalten, um ungehindert am Wirtschaftsleben

        teilnehmen zu können. Darauf zielt eine Gesetzesinitiative des

        Bundeslandes Bremen. "Wir brauchen eine gesetzliche Regelung,

        weil die Kreditwirtschaft freiwillig ihrer Aufgabe nicht gerecht

        wird", sagte die Bremer Finanzsenatorin Karoline Linnert der FR.

        "Wer kein Girokonto vorweisen kann, wird weitgehend vom

        Wirtschaftsleben ausgeschlossen", kritisiert die Bremer

        Bürgermeisterin. Sie schätzt die Zahl der Betroffenen bundesweit

        auf 500 000.

 

 

        Da stößt der Hartz-IV-Empfänger auf Probleme bei der

        Wohnungssuche, weil er den Vermietern keine Einzugsermächtigung

        geben kann. Eine Langzeitarbeitslose droht bei der Jobsuche zu

        scheitern, weil Arbeitgeber eine Kontoverbindung erwarten. So

        schildern Schuldnerberatungen die Nöte, die ein Leben ohne

        Girokonto bereitet. Wer auf Alternativen wie Bareinzahlungen und

        Überweisungen am Schalter ausweichen kann, zahlt wegen der

        happigen Gebühren nach einer Untersuchung der

        Verbraucherzentrale Hamburg zwischen 40 und 80 Euro monatlich.

        "Viel Geld für Menschen mit geringen Einkommen", meint Linnert.

 

 

        Einen "enormen Bedarf" für ein Recht auf ein Girokonto sieht

        auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). "Heute

        hängt es vom Wohlwollen der Banken ab, ob jemand ein Girokonto

        bekommt oder nicht", sagt VZBV-Expertin Christina Beck.

 

 

        Die Banken- und Sparkassenverbände, zusammengeschlossen im

        Zentralen Kreditausschuss (ZKA), setzen auf das Prinzip

        Freiwilligkeit. Bereits 1995 hat der ZKA eine Empfehlung zum

        Girokonto für jedermann ausgesprochen. Demnach sollen die

        Geldhäuser grundsätzlich jedem auf Wunsch ein Girokonto auf

        Guthabenbasis einrichten, sofern nicht schwerwiegende Gründe

        dagegen sprechen. Halten muss sich allerdings kein Institut an

        diesen Appell. Daher hat die Bundesregierung die Banken und

        Sparkassen aufgerufen, die Empfehlung durch eine

        Selbstverpflichtung zu ersetzen, die rechtlich bindend wäre. Die

        Branche weist selbst dies als überflüssig zurück, wie ein

        Sprecher des Bundesverbandes der deutschen Banken der FR

        erklärte. Ende 2007 hätten 2,1 Millionen Bürger die

        "Grundversorgung" in Form eines Girokonto auf Guthabenbasis

        genutzt. Die Empfehlung wirke also. Nur bei schwerwiegenden

        Gründen werde ein solches Angebot verweigert.

 

 

        Linnert verweist dagegen auf "positive Erfahrungen" in Belgien,

        das bereits einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto geschaffen

        hat. Auch der Bremer Gesetzesentwurf setzt -- wie die

        ZKA-Empfehlung -- auf ein Guthabenkonto, bei dem Überziehungen

        unmöglich sind. Zudem sollen Banken "Nein" sagen dürfen, etwa

        wenn ihre Angestellten bedroht oder falsche Angaben gemacht werden.

 

 

        Die Bundesregierung hat sich zwar wiederholt unzufrieden über

        die ZKA-Empfehlungen geäußert. Dennoch zögert sie, Konsequenzen

        zu ziehen. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) setzt

        stattdessen auf das Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt.

        Das soll 2009 kommen und in Not geratene Menschen vorm Verlust

        ihrer Bankverbindung bewahren. "Mit dem P-Konto erhält der

        Schuldner ohne aufwendiges und bürokratisches Verfahren einen

        automatischen Pfändungsschutz, der vermeidet, dass das Konto

        wegen der bevorstehenden Pfändung blockiert wird und die Bank

        deshalb das Konto kündigt", beschreibt Zypries die Absicht.

 

 

        Helfen kann dieses Gesetz, das sich in den parlamentarischen

        Beratungen befindet, allerdings nur, wenn jemand schon ein Konto

        hat. Für die ohne Konto dämpft die Union die Hoffnung auf mehr.

        Ihr finanzpolitische Sprecher, Otto Bernhardt, nennt die

        Forderung nach einem Recht auf ein Girokonto "populär und im

        Kern auch richtig, aber nicht praktikabel". Eine solche

        Zwangsmaßnahme greife stark in die Vertragsfreiheit ein und

        passe nicht zu einer Marktwirtschaft, so Bernhardt.

 

 

          RSIEVERS

 

 

 

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Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 211)

Datum: Dienstag, den 09. September 2008

Seite: 15