Hilfe für Arme fehlt

 

 

    Immer mehr Kinder bekommen Geld vom Staat -- es reicht aber nicht

 

 

        Empfänger von Arbeitslosengeld II können ihre Kinder nicht

        richtig ernähren, weil der Regelsatz zu niedrig ist. Wer arm

        ist, hat auch schlechtere Bildungschancen. Experten fordern

        deswegen eine Reform des Sozialgesetzbuches. Geld für mehr

        Förderung wäre dank der sprudelnden Steuerquellen auch da.

 

 

        Von Katharina Sperber

 

 

        Der tägliche Speiseplan für ein armes Kind ist in Deutschland

        eine komplizierte Angelegenheit. Die Preisfrage ist nämlich, wie

        Muttern ein anständiges Essen für 2,55 Euro auf den Tisch

        bringen kann. So viel bleibt für Speis und Trank übrig bei einem

        monatlichen Hartz-IV-Satz von 207 Euro für Zehnjährige.

        Sozialexperten meinen, für eine gesunde Ernährung seien pro Tag

        mindestens vier Euro nötig.

 

 

        Was also tun? Zu billigen Fertiggerichten greifen? Die Kinder

        mit Chips aus der Tüte abspeisen? Zumindest würde das dem neuen

        Aktionsplan der Bundesregierung "Fit statt fett" zuwiderlaufen.

        Aber vielleicht müssen sich die mit Fastfood gefütterten Mädchen

        und Jungen dann nur etwas mehr bewegen und alles ist wieder im

Lot.

 

 

        Zuschlag verpufft

 

 

        Das ist ein zynischer Vorschlag, angesichts der traurigen

        Wirklichkeit. Allein in Nordrhein-Westfalen ist jedes vierte

        Kind von Armut betroffen, wie im neusten Sozialbericht

        nachzulesen ist, den Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU)

        Mitte der Woche vorlegt hat. Die Zahl der armen Kinder ist 2006

        bundesweit um zehn Prozent gestiegen, berichtete unlängst das

        Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung. Rund 1,9 Millionen

        Kinder unter 15 Jahren leben in Familien, die auf staatliche

        Hilfe angewiesen sind. Jedes sechste Kind muss sein Auskommen

        unterhalb der Armutsgrenze fristen. Schlimme Nachrichten, die

        nicht nur das Bremer Institut errechnete, sondern von vielen

        Verbänden und der Bundesagentur für Arbeit bestätigt werden.

        Während die Zahl der erwachsenen Hartz-IV-Empfänger im

        vergangenen halben Jahr leicht abgenommen hat, stieg der Anteil

        der Kinder, die auf Sozialleistungen angewiesen sind.

 

 

        Man müsste annehmen, dass angesichts dieser Entwicklung

        Politiker aller Parteien einen nationalen Aktionsplan für

        Kinder: "Gut versorgt statt arm und abgehängt" auflegen würde.

        Doch davon ist nichts zu hören. Im Gegenteil.

 

 

        2005 wurde mit der Einführung von Hartz IV ein Kinderzuschlag

        kreiert, der sich mittlerweile als Rohrkrepierer entpuppt hat.

        Eltern, die ihre Existenz mit einem eigenen kleinen Einkommen

        sichern, bekommen vom Staat für ihr Kind 140 Euro im Monat.

        Damit sollte vermieden werden, dass die Niedriglöhner, nur weil

        sie Nachwuchs haben, von der Fürsorgeleistung abhängig werden.

        Wer schon von Hartz IV lebt, bekommt den Zuschlag nicht. Bis

        Ende 2006 hatten rund 800 000 Familien einen Antrag auf den

        Zuschlag gestellt -- aber nur jeder zehnte wurde bewilligt. Das

        Gesetz ist sperrig und unübersichtlich. Deswegen liegen auch

        noch rund 100 000 Euro ungenutzt in dem Topf, aus dem der

        Kinderzuschlag finanziert wird. Bundesfamilienministerin Ursula

        von der Leyen (CDU) würde das gern ändern, findet aber im

        SPD-geführten Bundesarbeitsministerium bislang kein Gehör,

        obwohl sich beide Parteien im Koalitionsvertrag für eine

        effektivere Förderung von armen Kindern ausgesprochen hatten.

 

 

        Hoffen auf Krippen

 

 

        So geht die große Diskussion um eine neue Familienpolitik an

        denen vorbei, die sowieso schon ganz unten leben. Denn auch das

        Elterngeld nutzt diesen Familien wenig, weil sie zumeist schon

        lange arbeitslos sind oder nur Minilöhne verdienen. Es ist nicht

        auszuschließen, dass ihnen mit mehr Kinderkrippen geholfen

        werden könnte, weil sie dann leichter Arbeit oder einen besser

        dotierten Job finden würden. Mehr als eine Hoffnung ist das

        bislang aber nicht. Es ist richtig, dass sich der Sozialstaat um

        alle seine Bürger sorgen muss -- auch um den Mittelstand. Die

        Armen deswegen aber ganz aus dem Blick zu verlieren, ist

        unsozial und wird in Zukunft teuer zu stehen kommen. Das Geld

        für bessere Ausstattung der unterprivilegierten Familien ist

        jetzt da: Bund, Länder und Gemeinden werden in diesem und im

        nächsten Jahr 68 Milliarden Euro mehr im Steuersäckel haben,

        berechneten die Steuerschätzer.

 

 

          Kinder sind immer häufiger von Armut betroffen. Schlechtere

          Bildungschancen sind oft die Folge.

 

 

          MSCHWARZKOPF

 

 

 

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Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 110)

Datum: Samstag, den 12. Mai 2007

Seite: 2

 

 

  "Kinder von ALG-II-Empfängern brauchen mehr Geld für Bildung"

 

 

        Der Bund muss dafür sorgen, dass ALG-II-Empfänger mit Kindern

        mehr Geld bekommen. Sie können oft keine Schulmaterialien

        kaufen, was die Bildungschancen minimiert. Das sagen

 

 

        der Arbeitsrechtler Stascheit und der Sozialwissenschaftler

Hofmann.

 

 

        Frankfurter Rundschau: Das Sozialgesetzbuch II (SGB II) schließt

        einmalige Leistungen für besondere Bedarfe aus, die über die

        jeweilige monatliche Pauschale hinausgehen. Das

        Bundessozialgericht bestimmte etwa, dass geschiedene Eltern

        zusätzliche Fahrtkosten erstattet bekommen, damit sie ihre

        Kinder besuchen können. Was muss noch geändert werden?

 

 

        Ulrich Stascheit: Man kann auf keinen Fall hinnehmen, dass das

        SGB II Kinder von Arbeitslosengeld-II-Empfängern benachteiligt.

        Egal, ob man die Pisa-Studie heranzieht oder die Aussagen des

        UN-Sonderberichterstatters Vernor Munoz: Es steht fest, dass

        arme Kinder in Deutschland schlechtere Bildungschancen haben.

 

 

        Woran liegt das?

 

 

        Albert Hofmann: Bildungschancen hängen von unterschiedlichen

        Faktoren ab. Doch der unzureichende Regelsatz benachteiligt

        Kinder von ALG-II-Beziehern sehr. Kinder unter 14 Jahren

        bekommen pro Monat 207 Euro. Davon müssen die Eltern alle

        Bedürfnisse von Ernährung über Kleidung, Gesundheit oder

        Freizeit bis hin zu Rücklagen für größere Anschaffungen abdecken.

 

 

        Kommt dazu nicht das Kindergeld?

 

 

        Hofmann: Nein. Jeder Normalverdiener bekommt das Kindergeld von

        154 Euro zusätzlich zu seinem Einkommen gezahlt. Bei

        ALG-II-Empfängern wird es von der mageren Kinderpauschale

        abgezogen. Im Ergebnis bleibt so nur die Differenz von 53 Euro.

 

 

        Was bedeutet das?

 

 

        Stascheit: Mit den 207 Euro für Kinder kann der Schulbedarf

        nicht gedeckt werden.

 

 

        Hofmann: Dazu kommt, dass die Länder die Lernmittelfreiheit

        einschränken. Eltern müssen dann noch Schulbücher kaufen.

 

 

        Warum bekommen Kinder so wenig?

 

 

        Stascheit: Die Regelsätze für Kinder sind völlig aus der Luft

        gegriffen. Die Bundesregierung und kann nicht begründen, warum

        sie einem Dreizehnjährigen 60 Prozent vom Regelsatz eines

        Erwachsenen gewähren.

 

 

        Hofmann: Der Regelsatz für Erwachsene beruht auf Einkommens- und

        Verbrauchsstichproben. Das, was ein Ein-Personen-Haushalt im

        unteren Fünftel der Gesellschaft verbraucht, ergibt den

        Eckregelsatz. Doch dort sind keine Kinder vertreten. Das sind

        häufig Kleinrentner oder Studenten -- ohne Ausgaben für Windeln,

        Schulranzen oder Spielsachen.

 

 

        Stascheit: Für Kinder hat man nicht einmal eine entsprechende

        Untersuchung durchgeführt. Stattdessen hat man einfach den

        Eckregelsatz genommen und gesagt: Kinder bekommen davon 60

        Prozent. Das ist Willkür.

 

 

        Wie müsste ein Regelsatz für Kinder aussehen?

 

 

        Hofmann: Der Gesetzgeber muss überprüfen, was ein Kind in einer

        bestimmten Altersstufe zum Leben und für die Schule braucht --

        und zwar anhand von unabhängigen Untersuchungen. Zeigt sich,

        dass der Regelsatz zu niedrig ist, muss er erhöht werden.

 

 

        Hat sich seit der Einführung des SGB II die Situation für Kinder

        verschlechtert?

 

 

        Hofmann: Ja, bezogen auf die Regelsätze für Kinder im Alter von

        acht bis 14 Jahren. Mit dem SGB II erkennt der Gesetzgeber für

        diese Altersgruppe nur 60 Prozent statt wie vormals in der

        Sozialhilfe 65 Prozent vom Regelsatz eines Erwachsenen an. Bei

        der früheren Sozialhilfe hatten wir das System der einmaligen

        Leistungen für besondere Bedarfe. Diese gibt es nicht mehr.

 

 

        Was muss sich ändern?

 

 

        Stascheit: In erster Linie ist natürlich der Gesetzgeber

        gefordert. Er muss sicherstellen, dass der Regelsatz einen

        notwendigen Bedarf für Kinder von ALG-II-Empfängern, wie zum

        Beispiel den Schulbedarf, auch tatsächlich deckt. Das kann er

        erreichen, indem er den Regelsatz bedarfsorientiert anhebt oder

        in das Gesetz eine ,Öffnungsklausel' einbaut. Sie ermöglicht,

        dass solche Bedarfe zusätzlich zu den Regelsätzen übernommen

        werden müssen.

 

 

        Hofmann: Der Gesetzgeber sollte auch überlegen, ob er

        ALG-II-Eltern das Kindergeld zusätzlich belässt und nicht von

        der Unterstützung abzieht, damit sie es beispielsweise für die

        Schulausbildung einsetzen.

 

 

        Interview: Annegret Schirrmacher

 

 

          Ratgeber für Arbeitslose: Arbeitsrechtler Ulrich Stascheit

          (links) und Sozialwissenschaftler Albert Hofmann.

 

 

          GRÖMER

 

 

 

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Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 110)

Datum: Samstag, den 12. Mai 2007

Seite: 2

 

 

  Oldenburg plant Schulgeldfonds

 

 

    Die niedersächsische Stadt will Kinder von ALG-II-Empfängern

    unterstützen / Geld für Arbeitshefte

 

 

        Von Annegret Schirrmacher

 

 

        Bundesweit stecken arbeitslose Eltern in einem Dilemma: Sie

        wissen oft nicht, wovon sie die notwendigen Schulmaterialien für

        ihre Kinder bezahlen sollen. Oldenburg schafft erstmals

        unbürokratisch Abhilfe. Zum Schuljahresstart im Herbst hat der

        Rat der niedersächsischen Stadt einen Schulgeldfonds mit 200 000

        Euro ausgestattet. 2008 sollen es 400 000 Euro sein. Daraus

        erhalten schulpflichtige Kinder von Arbeitslosengeld-II- oder

        Sozialgeldempfängern sowie von geringverdienenden Eltern

        erstmals Zuschüsse, mit denen sie Material für das Schuljahr

        bezahlen können.

 

 

        Seit Einführung des ALG II im Januar 2005 war ihnen das nicht

        möglich. 207 Euro sieht der Gesetzgeber für Kinder unter 14

        Jahren monatlich vor, bundesweit sind das rund 1,8 Millionen

        Kinder. Jugendliche ab 14 Jahren erhalten 276 Euro. Diese

        Pauschale deckt jedoch die Ausgaben für Arbeitshefte, Stifte,

        Schultüte oder Schulranzen, Kopiergeld oder eintägige

        Klassenfahrten nicht ab. Diese Posten addieren sich

        durchschnittlich auf 100 Euro pro Kind und Schuljahr. Muss ein

        Taschenrechner angeschafft werden, kommen bis 300 Euro zusammen.

 

 

        "Kommune ist nicht zuständig"

 

 

        "Auch wenn eigentlich nicht die Kommune, sondern Land oder Bund

        gefordert wären, gehorchen wir mit dieser Entscheidung einer

        Not, die mit Händen zu greifen ist. Die Leidtragenden sind die

        Kinder, die überhaupt nichts dafür können", sagt Oldenburgs

        Schuldezernent Martin Schumacher. Die Initiative zur Einrichtung

        des Schulgeldfonds für die rund 4800 betroffenen Kinder in der

        Stadt kam unter anderem von der Arbeitslosenselbsthilfe

        Oldenburg (Also). Dort suchten kurz nach Einführung des neuen

        Sozialgesetzbuchs II zahlreiche Eltern Rat. "Hier saßen ab 2005

        Familien mit Kindern, die teilweise mehrere 100 Euro für den

        Start ins neue Schuljahr aufbringen mussten", berichtet

        Sozialberater Michael Bättig. Doch Zuschüsse für

        außergewöhnliche Belastungen -- wie bis dato für

        Sozialhilfeempfänger -- gab es nicht mehr.

 

 

        "Wir haben damals allen Betroffenen geraten, bei der Arge, der

        Arbeitsgemeinschaft aus Stadtverwaltung und Agentur für Arbeit,

        ein Darlehen zu beantragen. Einzelne Familien bekamen dieses

        Geld, die meisten Anträge lehnte die Arge jedoch ab, der

        Leidensdruck für die betroffenen Eltern war groß", berichtet

Bättig.

 

 

        Die Also organisierte eine Versammlung für die Betroffenen samt

        Plakataktion, verschickte Broschüren an alle Ratsmitglieder der

        Stadt und lud -- mitten im niedersächsischen Kommunalwahlkampf

        2006 -- Vertreter der Fraktionen zur Podiumsdiskussion ein.

        Gehör fand sie zu diesem Zeitpunkt nur bei den Vertretern der

        Linken, die sich auch bis zum Schluss für die Idee stark machen

        würden.

 

 

        CDU und Grüne dachten zwar schon vor der Wahl über die

        Einrichtung eines Schulgeldfonds nach. Doch letztendlich setzten

        SPD, FDP, BFO (Bürger für Oldenburg) und die Linke den

        Schulgeldfonds von 400 000 Euro durch. So finden auch Kinder von

        gering verdienenden Eltern Unterstützung.

 

 

        Während noch die Zustimmung des Landes Niedersachsen zum

        kommunalen Haushalt aussteht, lässt Schuldezernent Schumacher

        derzeit eine Arbeitsgruppe der Verwaltung planen, wie das Geld

        mit möglichst geringem Aufwand an die richtige Stelle kommen

        kann. "Wir müssen sicherstellen, dass das Geld tatsächlich bei

        den Kindern ankommt", sagt er.

 

 

        Ob der Schulgeldfonds eine Dauerlösung und damit ein Vorbild für

        andere Kommunen sein kann, stellt der Dezernent noch dahin. "Wie

        lange das Modell in Oldenburg läuft, hängt von den Beschlüssen

        des Rates der Stadt ab. Als Jugenddezernent begrüße ich diesen

        Schritt natürlich. Aber aus Sicht der Verwaltung ist dieser Weg

        eigentlich systemwidrig, er ist lediglich ein Bypass", erklärt

        Schumacher. Das Problem müsse ordentlich geregelt werden durch

        eine Anpassung des Sozialgesetzbuches II.

 

 

          GRÖMER

 

 

 

© Copyright Frankfurter Rundschau

Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 110)

Datum: Samstag, den 12. Mai 2007

Seite: 2

 

 

  Wenn die Rente nicht reicht

 

 

    Beim Sozialamt beziehen immer mehr Senioren Zusatzzahlungen, weil

    die Rente nicht ausreicht.

 

 

    Die Gewerkschaften protestieren am Dienstag gegen eine Politik, die

    ihnen "das letzte Hemd raubt".

 

 

      VON ANNA HARTNACK UND JULIA NAKÖTTER

 

 

 

        Ohne die Unterstützung ihrer drei Töchter kommt Frau E. nicht

        über die Runden: "Sie kaufen für mich Obst und Gemüse ein und

        finanzieren mir neue Schuhe, wenn ich sie brauche. Ohne meine

        Kinder müsste ich betteln gehen." Die 86-jährige Düsseldorferin

        lebt von einer kleinen Witwenrente sowie ihren eignen

        Altersbezügen, die sie in jahrzehntelanger Selbstständigkeit

        erworben hat. Als gelernte Textilverkäuferin führte sie einen

        Tante Emma-Laden. Im Alter von 59 Jahren wurde sie herzkrank und

        musste das Geschäft aufgeben.

 

 

 

        "Die Witwenrente liegt bei knapp 200 Euro, da mein Mann nicht an

        einem Kriegsleiden verstorben ist", erzählt die 86-Jährige.

        Hinzu kommen rund 400 Euro eigene Rente plus Wohngeld.

        "Abzüglich Miete, Telefon- und Stromkosten sowie einem

        Versicherungsbeitrag, bleiben mir 80 Euro im Monat zum Leben."

        Bereits jetzt nimmt die Seniorin monatlich 100 Euro von ihrer

        Lebensversicherungsumme. "Ungefähr ein Jahr reicht das Geld

        noch, aber was kommt dann?", fragt sich Frau E. "Die meisten

        Sorgen mache ich mir, wenn ich in ein Heim muss. Wie soll ich

        das bezahlen?"

 

 

 

        Die 86-Jährige schämt sich nicht für ihre Armut. Stellvertretend

        für viele Senioren, klagt sie daher an: "Der Staat raubt

        zahlreichen Senioren das letzte Hemd. Viele alte Menschen

        sprechen nicht gerne darüber, weil sie keine Familie haben, die

        sie unterstützen."

 

 

 

        Der Deutsche Gewerkschaftsbund kennt die Sorgen und Nöte von

        Rentnern, deren Einkommen kaum zum Leben reichen. Mit der IG

        Metall, Verdi und den Sozialverbänden VdK und SoVD ruft er zum

        Protest auf - gegen eine Regierung die ihnen, wie sie anklagen,

        das letzte Hemd raubt.

 

 

 

        Rund 6000 Rentner erhielten im April zusätzlich eine

        Grundsicherung vom Sozialamt. Der größte Anteil der

        Grundsicherungsempfänger sind Bürger zwischen 65 und 69 - rund

        34 Prozent. Seit 2005 steigt die Anzahl der Rentner, die neben

        ihrer regulären Rente Zusatzleistungen vom Sozialamt beziehen.

        Der Großteil der bedürftigen Rentner sind Frauen, geht aus den

        Statistiken des Sozialamts hervor.

 

 

 

        Der DGB ruft nicht nur Rentner, sondern auch junge Leute auf, am

        Dienstag, 15. Mai, auf dem Schadowplatz und in der Innenstadt zu

        demonstrieren und dazu das symbolische letztesHemd mitbringen.

        "Ich demonstriere nicht nur für mich", sagt Inge Steinebach von

        den Verdi-Senioren. "Ich bin schon längst im Ruhestand - aber

        die jüngeren Generationen sind von der Rente mit 67 betroffen.

        Auch sie sollten protestieren."

 

 

          - /ANNA HARTNACK UND JULIA NAKÖTTER

 

 

Quelle:

Verlag: Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH

Publikation: Rheinische Post Düsseldorf

Ausgabe: Nr.110

Datum: Samstag, den 12. Mai 2007

Seite: Nr.19