Berechnung bemängelt, aber nicht die Summe

Bundesverfassungsgericht verlangt neue Grundlagen für Hartz-IV-Sätze, hat an der Höhe der Hilfe aber nichts auszusetzen

Von Ursula Knapp und Franziska Schubert

Karlsruhe. Der Staat muss die Hartz-IV-Sätze neu berechnen, er muss sie aber nicht erhöhen. Das ist der Kern des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag. Der Erste Senat erklärte nur die Berechnung, nicht die Höhe der Regelsätze für verfassungswidrig. Bis zum 1. Januar 2011 muss der Gesetzgeber sowohl für Kinder als auch für Erwachsene eine neue Berechnungsmethode auf nachvollziehbarer Zahlen-grundlage in Kraft setzen. Bis dahin gelten die alten Regelsätze.

Für wenige Ausnahmefälle verlangt das Gericht jedoch ab sofort eine Härtefallregel. So müssen Geschiedene etwa Fahrtkostenzuschüsse erhalten, um ihre Kinder besuchen zu können.

Ob es 2011 höhere Regelsätze geben wird oder nicht, wollte die zuständige Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) nach der Urteilsverkündung nicht sagen. Sicher ist jedoch, dass die Bildungsausgaben für Schulkinder mit Hartz-IV-Anspruch künftig ausreichend berücksichtigt werden müssen. Die Richter kritisieren, dass Kosten von Heften und Rechnern bisher unter den Tisch fielen. Das sei ein "Ermittlungsausfall". Auch der seit 2009 gezahlte Pauschalbetrag von 100 Euro pro Schuljahr sei willkürlich gegriffen. Sie fordern eine empirische Ermittlung des Betrages nach den tatsächlichen Kosten.

Zwiespältige Signale

Unzulässig ist auch die Berechnung der Leistungen für Kinder mit dem Erwachsenensatz als Basiswert. Zurzeit werden von diesem pauschal 30 Prozent abgezogen, um auf den Kindersatz zu kommen. Auch das muss sich 2011 ändern. "Kinder sind keine kleinen Erwachsenen", so die Entscheidung. Von der Leyen nannte das Urteil einen "Sieg für die Kinder". Sie ließ aber offen, ob sie deren Anspruch über Geld- oder Sachleistungen decken will. Das Urteil lässt Raum für beide Wege.

Ursache für die zwiespältigen Signale des Urteils, das einerseits die Regelsätze für verfassungswidrig erklärt, ohne sie aber in der Höhe zu kippen, ist das Grundgesetz selbst. Einerseits garantierten die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip jedem Bedürftigen ein menschenwürdiges Existenzminimum und auch ein Recht auf Mindestteilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Die Verfassung sage aber nichts über die Höhe des Existenzminimums aus, urteilen die Richter. Gerade im sozio-kulturellen Bereich habe der Gesetzgeber einen weiten Ermessensspielraum. Der Erste Senat könne nur eingreifen, wenn das Existenzminimum "evident unzureichend" bemessen sei. Das sei nicht der Fall.

Keine Einwände hat das Gericht gegen die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes bei Single-Haushalten mit einem Einkommen im unteren 20-Prozent-Bereich zur Ermittlung der Sätze. Vom Ausgabeverhalten dieser Gruppe dürften zur Ermittlung der Hartz-IV-Sätze auch Abschläge gemacht werden, wenn sie begründet seien. Stattdessen seien bisher etwa Kosten für das Auto gestrichen worden, ohne die nun notwendigen Ausgaben für Bus oder Bahn zu berücksichtigen.

Rat und Hilfe

Mit "Klagen auf breiter Front" rechnet der Darmstädter Sozialrichter Jürgen Borchert nach dem Urteil nicht. "Lediglich in Härtefällen können Hartz-Empfänger bis Jahresende einen Ausgleich verlangen." Da das Gericht "präzise Kriterien" für die Neuberechnung genannt habe, muss der Gesetzgeber nur "in seltenen Einzelfällen bis zum Jahresende nachjustieren", sagt der Vorsitzende des 6. Senats des Hessischen Landessozialgerichts. Die Richter hatten eines der Hartz-IV-Verfahren in Karlsruhe vorgelegt.

Verunsicherte Hartz-IV-Empfänger können sich gegen ein geringes Entgelt von bis zu zehn Euro pro Streitfall von Anwälten beraten lassen. Auskunft zu den Beratungsstellen geben die örtlichen Amts- oder Landgerichte sowie die Anwaltsvereine.

Neben örtlichen Beratungsstellen

für Erwerbslose - etwa bei der

Gewerkschaft Verdi oder Wohlfahrts-

verbänden - gibt es Rat und Info

auch im Internet:

www.tacheles-sozialhilfe.de

www.erwerbslosenforum.de

 

SO WIRD HARTZ IV KALKULIERT

Regelsatz: Ein alleinstehender Hartz-IV-Empfänger erhält monatlich 359 Euro für Essen, Kleidung und alles andere, was er zum Leben braucht. Die Wohnkosten werden extra erstattet. Von diesem "Regelsatz" für einen Haushaltsvorstand leiten sich die Ansprüche anderer Hilfsbedürftiger ab. Erwachsenen Partnern stehen 90 Prozent zu, Kindern ab 14 Jahren 80 Prozent (siehe Grafik). Zuschläge gewährt der Staat

Alleinerziehenden und Schwangeren. Für einmalige Ausgaben, wenn etwa der Kühlschrank kaputtgeht, gibt es aber seit Hartz IV nichts mehr. Dieser Bedarf ist im Regelsatz als Pauschale enthalten.

Statistikverfahren: Schon seit über zwei Jahrzehnten richtet sich das Existenz

minimum nicht mehr nach dem Warenkorb, bei dem Experten festlegten, welche Ausgaben sie für sinnvoll und zwingend nötig hielten. Seitdem leitet sich die Höhe von den tatsächlichen Ausgaben der unteren Einkommensgruppen ab. Dies wird Statistikverfahren genannt. Dafür zeigt zunächst die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes an, wie viel Singles aufwenden, die wenig verdienen, aber über dem Existenz

minimum liegen. Diesen Bedarf von Menschen aus dem untersten Fünftel der Einkommensskala korrigieren die Beamten nach unten, wenn sie den Hartz-IV-Regelsatz ermitteln. Für

Lebensmittel ziehen sie beispielsweise vier Prozent ab, für Gesundheitspflege neun Prozent, für Freizeit und Kultur

45 Prozent.

Willkür: Das Statistikverfahren hält Karlsruhe im Prinzip für in Ordnung, ebenso die Abschläge von den Ausgaben der etwas Bessergestellten. Allerdings fehle eine empirische Grundlage.

Die Politik muss also genau begründen, warum sie wie viel abzieht, und sie muss ihre Entscheidung auf nachvollziehbare Daten stützen. Und gar nicht erlaubt ist, für Kinder einfach 20, 30 oder 40 Prozent abzuziehen.

Absurditäten: Weil sich der Anspruch der Kinder von dem für Erwachsene ermittelten Regelsatz herleitete, kam es zu Kuriositäten. So weist der Staat dem Baby 11,90 Euro im Monat für Tabak und Alkohol zu, aber nichts für Windeln. Für Spielzeug gab es rechnerisch 62 Cent, für Kinobesuche und ähnliches 3,83 Euro.

Anpassung: Da die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe nur alle fünf Jahre erhoben wird, ergibt sich ein Problem für die Zeit dazwischen. Um die Preissteigerungen auszugleichen, wird der Regelsatz zwischen den Erhebungen

erhöht wie die gesetzliche Rente. Einen sachlichen Zusammenhang zwischen den Altersbezügen und dem Bedarf von Arbeitslosengeld-II-Beziehern gibt es aber nicht. Ebenso hätte der Gesetz

geber festlegen können, dass sich die Hartz-IV-Anpassungen nach der Durchschnittstemperatur oder dem jeweiligen Tabellenplatz von Eintracht Frankfurt richten. Der geltende Mechanismus hat nur für den Finanzminister einen Vorteil, denn die Rente nimmt meist nur wenig zu. Auch diese Konstruktion hat das

Verfassungsgericht wenig überraschend beanstandet.

Pauschalierung: Hartz IV sollte Schluss machen mit den unwürdigen Bettelgängen zum Amt wegen eines defekten Kühlschranks oder eines fehlenden Wintermantels. Statt Einmalleistungen erhalten die Betroffenen bei Hartz IV

jeden Monat etwas mehr Unterstützung als früher die Sozialhilfeempfänger. In der Theorie sollten sie sich davon jeden Monat ein paar Euro zurücklegen, um im Fall des Falles den Extrabedarf selbst

decken zu können. Dieser Wunsch, den Menschen mehr Eigenverantwortlichkeit zu geben, erwies sich aber als lebensfremd. Wenn der Kühlschrank kaputt ist, ist er ganz kaputt und nicht zu sieben oder zehn Prozent. msv

 

Ruf nach niedrigeren Sätzen

Einige Abgeordnete der Union und FDP fordern sogar Senkungen

Von Markus Sievers

Berlin. Schon vor der Urteilsverkündung war die Erwartungshaltung klar: Für die gut 6,7 Millionen Hartz-IV-Bezieher muss es mehr Geld geben. Diese Forderungen vetraten denn auch schon wenige Minuten nach der Bekanntgabe der Karlsruher Entscheidung die Sozialverbände, Gewerkschaften, die Linkspartei, die Grünen und - wenn auch nicht ganz so klar - die SPD.

Doch möglicherweise könnte es auch ganz anders kommen. Nicht nur Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wies in einer ersten Erklärung darauf hin, dass die Verfassungsrichter keinesfalls mehr Geld für die Hilfebedürftigen verlangt hätten. In der Koalition wurde sogar der Ruf nach einer Kürzung des Regelsatzes von 359 Euro laut.

"Das Bundesverfassungsgericht hat nicht gesagt, dass die Hartz-IV-Sätze zu niedrig sind", sagt Peter Weiß, Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe in der Unions-Bundestagsfraktion, der FR. "Eine Reform sollte aus meiner Sicht zu niedrigeren Regelsätzen führen", betonte Weiß. Denn mit dem Urteil verlange Karlsruhe, den konkreten Einzelfallbedarf etwa für Kühlschränke oder Wintermäntel wieder stärker zu berücksichtigen. Dieser werde derzeit durch einen pauschalierten Aufschlag im Hartz-IV-Regelsatz berücksichtigt, was nun korrigiert werden müsse. Unterm Strich dürften die Ausgaben für den Staat in etwa gleich bleiben, meinte Weiß.

Noch weiter gingen einzelne FDP-Abgeordnete, die sich für eine Kürzung selbst ohne Ausgleich durch höhere Einzelfallleistungen aussprachen. Dies seien aber "Einzelmeinungen" und nicht die Position der Partei, stellte der FDP-Arbeitsmarktexperte Johannes Vogel auf FR-Anfrage klar. "Kürzungen stehen überhaupt nicht zur Debatte", betonte Vogel.

Die politischen Konsequenzen aus dem Urteil bleiben also unklar. Sicher ist nur, dass die Debatte über Hartz IV, die Armut in Deutschland und eine Korrektur der großen Arbeitsmarktreformen Fahrt aufnehmen wird.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) wertete die Entscheidung als Chance vor allem für Kinder. Die bisher vernachlässigten Bereiche Bildung und Schulbedarf könnten künftig bei der Ermittlung des Bedarfs stärker berücksichtigt werden. Ihre Nachfolgerin im Familienressort, Kristina Köhler (CDU), rief dazu auf, auch die Familien im Blick zu behalten, "die Monat für Monat ohne staatliche Transferleistungen selbst über die Runden kommen". Die Kinder in diesen Familien brauchten ebenfalls Unterstützung - zum Beispiel durch Kindergeld, Kinderzuschlag oder steuerliche Entlastungen.

Die Opposition sieht ihre Forderung nach Mindestlöhnen bestätigt. Wenn es mehr Geld für Langzeitarbeitslose gebe, müsse es auch mehr Geld für Arbeitnehmer geben, meinte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann. Die Grünen verlangten eine Anhebung des Regelsatzes auf 420 Euro im Monat. Der Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Gregor Gysi, nannte Hartz IV "endgültig gescheitert". Die Linke sehe sich sich in ihrer grundlegenden Kritik an den Hartz-Gesetzen bestätigt.

Nach Einschätzung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes führt das Urteil "zwangsläufig zu deutlich höheren Regelsätzen". Je nach Altersgruppen müssten sie um bis zu 20 Prozent steigen. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund erklärte, nur eine deutliche Anhebung könne Armut verhindern. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt warnte davor, aus dem Urteil unangemessene Forderungen abzuleiten.

FR 10.2.10

http://www.fr-online.de/top_news/2291961_Hartz-IV-Familie-Das-meiste-gibt-man-fuer-Kinder-aus.html

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/wirtschaft/aktuell/2292339_Interview-mit-Heinz-Buschkowsky-System-muss-auf-den-Pruefstand.html

 

Karlsruhe kippt Hartz-IV-Sätze
VON MICHAEL BRÖCKER, BIRGIT MARSCHALL UND EVA QUADBECK

Berlin Die Bundesregierung sieht sich durch das Urteil aus Karlsruhe unter „ungeheuren Zeitdruck“ gesetzt. Bis Jahresende müssen die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene neu berechnet werden. Aus Sicht der Regierung muss die vom Verfassungsgericht vorgegebene Neuberechnung jedoch nicht zwingend auf eine Erhöhung der Sätze hinauslaufen. Es könne auch mehr Geld für Schulmaterial oder Nachhilfe geben, sagte Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU).

Die Richter hatten in ihrem mit Spannung erwarteten Urteil klargestellt, dass die Hartz-IV-Sätze auf verfassungswidrige Weise errechnet wurden. Der Staat sei bei der Ermittlung des „menschenwürdigen Existenzminimums“, das die Grundlage der Regelsätze bilde, teilweise willkürlich vorgegangen. Vor allem bei Kindern sei ein altersgerechter Bedarf nicht korrekt errechnet worden. Die Regelsätze für Kinder im Hartz-IV-System stellten bisher lediglich prozentuale Anteile des Satzes für Erwachsene dar. Die Höhe der Sätze kritisierte das Gericht ausdrücklich nicht.

Parteien, Verbände und Kommunen begrüßten das Urteil. Hartz-IV-Kritiker setzten auf eine Generalrevision. „Das Parlament hat nun die Chance, Hartz IV zu beerdigen und ein neues, von Willkür-Verdacht freies Gesamtpaket zu schnüren“, sagte Sozialrichter Jürgen Borchert unserer Zeitung. Wohlfahrtsverbände und die Grünen forderten eine deutliche Anhebung des Regelsatzes für Erwachsene von derzeit 359 Euro monatlich auf 420 Euro.

Dagegen betonten Union, FDP und führende Ökonomen, das Gericht erwarte keine Erhöhung der Regelsätze, sondern lediglich eine Neuberechnung. „Für die Höhe der Sätze bedeutet das Urteil weniger als von vielen erhofft. Die Verfahren zur Bemessung und jährlichen Anpassung der Regelsätze wurden scharf kritisiert, nicht aber deren Höhe“, sagte etwa der frühere Chef des Wirtschafts-Sachverständigenrats, Bert Rürup, unserer Zeitung. Statt mehr Geld an Familien zu zahlen, solle der Staat lieber in bessere Sachleistungen, etwa Schulbücher, investieren, sagte Ifo-Chef Hans-Werner Sinn.

Für Hartz IV gibt der Bund jährlich 40 Milliarden Euro aus, von den Kommunen kommen weitere zwölf Milliarden Euro als Heiz- und Wohnzuschüsse. Eine Erhöhung des Regelsatzes auf 420 Euro würde den Staat etwa zehn Milliarden Euro zusätzlich kosten.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Martin Lindner hielt sogar eine Kürzung der Regelsätze für möglich. „Eine Neujustierung der Bundesregierung sollte ohne Kürzungen der Regelsätze nicht vonstatten gehen“, sagte Lindner. Die Hinzuverdienstregeln müssten deutlich erhöht werden.

LEITARTIKEL SEITE A 2

STIMMEDESWESTENS SEITE A 2

- /MICHAEL BRÖCKER, BIRGIT MARSCHALL UND EVA QUADBECK

Quelle:
Verlag: Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH
Publikation: Rheinische Post Düsseldorf
Ausgabe: Nr.34
Datum: Mittwoch, den 10. Februar 2010
Seite: Nr.1

http://www.rp-online.de/politik/deutschland/De-Maiziere-kritisiert-Verfassungsrichter_aid_818162.html

http://www.jungewelt.de/2010/02-10/067.php

http://www.jungewelt.de/2010/02-10/029.php

 

 Grundsatz-Urteil

Regierung muss Hartz-IV-Sätze nachbessern

Die Politik muss neu und nachvollziehbar vorrechnen, wie viel Geld den Hartz-IV-Empfängern zusteht - und zwar bis zum Ende des Jahres. Vor allem die Abschläge für Kinder gefallen den Richtern nicht: Sie seien "keine kleinen Erwachsenen". Ob am Ende mehr Geld überwiesen wird, ist dennoch offen.

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Karlsruhe. Die Hartz-IV-Leistungen für Erwachsene und Kinder sind verfassungswidrig und müssen neu berechnet werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Regelsätze seien nicht korrekt ermittelt worden. Die gesetzlichen Vorschriften genügten daher nicht dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.


Der Gesetzgeber müsse bis 31. Dezember 2010 eine Neuregelung treffen. Bis dahin blieben die verfassungswidrigen Vorschriften weiter anwendbar.


Das Bundesverfassungsgericht sah sich nicht dazu befugt, selbst bestimmte Sätze festzusetzen und begründete das mit dem "Gestaltungsspielraum" des Gesetzgebers. Der müsse die Leistungen aber "realitätsgerecht" ermitteln. Rückwirkend müssten die Sätze nicht neu festgesetzt werden.

Alles über Hartz I bis IV


Die große Bilanz: Armut per Gesetz oder Chance für die Hoffnungslosen? Die Meinungen über die gewaltigste Sozialreform der Nachkriegszeit gehen auseinander. Die wichtigsten Instrumente aus den vier Hartz-Gesetzen: Was funktioniert? Was floppt? FR-online.de zieht Bilanz.

Kommentar zum Hartz-IV-Urteil: Größtmögliche Ohrfeige

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Die zu Beginn der Arbeitsmarktreform Hartz IV im Jahr 2005 geltenden und auch die heutigen Regelleistungen für Alleinstehende, erwachsene Partner und Kinder seien "nicht offensichtlich unzureichend", betonte das Gericht. Der Gesetzgeber sei daher nicht unmittelbar verpflichtet, höhere Leistungen festzusetzen.

Zumindest bei schulpflichtigen Kindern dürfte dennoch eine Erhöhung wahrscheinlich sein. Denn der Erste Senat rügte, dass bei der Bemessung "jegliche Ermittlungen zum spezifischen Bedarf eines Kindes unterlassen" worden seien. "Kinder sind keine kleinen Erwachsenen", heißt es im Urteil. Der vorgenommene Abschlag von ursprünglich 40 Prozent gegenüber dem Regelsatz für alleinstehende Erwachsene sei nicht fundiert, sondern "freihändig" festgelegt worden.

Vor allem die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher, Schulhefte oder Taschenrechner seien unberücksichtigt geblieben, die zum existenziellen Bedarf eines Kindes gehörten. Ohne Deckung dieser Kosten drohe hilfebedürftigen Kindern der "Ausschluss von Lebenschancen". Die inzwischen gewährte jährliche Einmalleistung von 100 Euro für den schulischen Bedarf sei "offensichtlich freihändig geschätzt".


Der Regelsatz für Alleinstehende von ursprünglich 345 Euro im Monat (derzeit 359 Euro) sei nicht in verfassungsgemäßer Weise ermittelt worden. Der Satz wurde bislang aus der sogenannten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe abgeleitet. Dabei wurden die Verbrauchsausgaben der untersten 20 Prozent der nach ihrem Einkommen geschichteten Haushalte zugrunde gelegt.

Die Karlsruher Richter billigten dieses Statistikmodell zwar grundsätzlich. Sie rügten aber, dass bei einzelnen Ausgabepositionen prozentuale Abschläge für Güter wie etwa Pelze, Maßanzüge oder Segelflugzeuge vorgenommen wurden, ohne dass geklärt wurde, ob die Vergleichsgruppe des unteren Fünftels überhaupt solche Ausgaben getätigt hat.

Diese strukturellen Berechnungsmängel hätten sich bei der Leistung für erwachsene Partner von ursprünglich 311 (derzeit 323 Euro) und auch bei dem vom Erwachsenen-Satz abgeleiteten Sozialgeld für Kinder unter 14 Jahren fortgesetzt, das 207 Euro betrug. Inzwischen wurde hier nach Alter differenziert. Es gibt derzeit 215 Euro für Kinder bis 5 Jahren und 251 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahren.

Bei der Neuregelung müsse der Gesetzgeber auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines "unabweisbaren", "laufenden", "besonderen" Bedarfs vorsehen. Dies betrifft etwa Hartz-IV-Empfänger mit chronischen Krankheiten, für die die Krankenkasse nicht zahlt. Dieser Anspruch könne ab jetzt eingeklagt werden, dies werde aber nur "seltene" Fälle betreffen, hieß es.

Der Erste Senat entschied über Vorlagen des Bundessozialgerichts und des hessischen Landessozialgerichts. In den Ausgangsverfahren hatten Familien mit "Hartz IV" aus Dortmund, dem bayerischen Landkreis Lindau am Bodensee und dem Werra-Meißner-Kreis in Hessen geklagt.

Von dem Urteil hatten Beobachter vor allem die Definition erwartet, was außer Nahrung, Kleidung und Wohnung zu einem menschenwürdigen Leben gehört. Ob und um wie viel die Grundsicherung für Kinder steigt, wird aber wohl erst feststehen, wenn der Gesetzgeber anhand der Vorgaben neu gerechnet hat.

Hessens Sozialgerichte befürchten bereits eine neue Prozesswelle. "Sollte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der Hartz-IV-Regelsätze verkünden, ist mit einem weiteren Anstieg im Bereich der Hartz-IV-Verfahren zu rechnen", sagte der Präsident des Hessischen Landessozialgerichts, Harald Klein, laut Mitteilung beim Hessischen Sozialrichtertag.

Auf die Gerichte käme dann eine Klagewelle zu, wenn der Erste Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier eine rückwirkende Anpassung verlangt. Wird erst für die Zukunft eine Neuberechnung verlangt, wären die alten Bescheide gültig.

Paradigmenwechsel


Der Darmstädter Sozialrichter Jürgen Borchert war schon vor dem Urteil überzeugt, dass die Hartz-IV-Sätze verfassungswidrig sind. Von seinem Senat stammt eine der Vorlagen für das Verfassungsgericht. Für Borchert hat die Bundesregierung mit den Hartz-Gesetzen eine Kehrtwende in der Beschäftigungspolitik vollendet: Der Staat überträgt die Verantwortung für Arbeitslosigkeit auf die Betroffenen.

Borchert belegt seine These mit der Rechtsentwicklung: Im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz von 1967 sind vier zentrale Ziele der Wirtschaftspolitik benannt, eines davon ist ein "hoher Beschäftigungsstand". Das Dritte Sozialgesetzbuch von 1997 knüpfe noch daran an. So heißt es in Paragraf 1: "Die Arbeitsförderung soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken".

Mit den Maastrichter Verträgen Ende der 1990er Jahre habe die Bundesregierung dann wichtige Instrumente zur Steuerung des Arbeitsmarkts aus der Hand gegeben: die Zins- und Währungspolitik. Das 2003 beschlossene Hartz-IV-Gesetz vollende den Schwenk. Jetzt heißt es: "Die Grundsicherung soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen stärken".

Für Sozialrichter Borchert ist das ein Paradigmenwechsel. Denn seit jeher sei anerkannt gewesen, dass die Eigenverantwortung der Arbeitssuchenden einen intakten "ersten" Arbeitsmarkt voraussetze. Dieser Verantwortung habe sich der Staat jedoch weitgehend entzogen und mache mit den Hartz-Gesetzen nun die Opfer zu Tätern. (mit Agenturen)

http://www.fr-online.de/top_news/2287660_Grundsatz-Urteil-Regierung-muss-Hartz-IV-Saetze-nachbessern.html

 

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Dokument erstellt am 08.02.2010 um 17:34:17 Uhr
Letzte Änderung am 09.02.2010 um 13:15:11 Uhr
Erscheinungsdatum 09.02.2010 | Ausgabe: d

 

 

Verfassungsgericht kippt Hartz IV

Verbände fordern Nachzahlung

 

Berlin. Der Paritätische Gesamtverband fordert, "dass es für Hartz-IV-Empfänger nun auch Nachzahlungen für die Vergangenheit geben muss". Geschäftsführer Werner Hesse sagte auf FR-online.de, das ergebe sich daraus, dass das Bundesverfassungsgericht die Hartz-IV-Regelsätze für verfassungswidrig erklärt hat.


Der Paritätische ist nach eigenen Angaben einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Er ist Dachverband von mehr als 10.000 eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen im Sozial- und Gesundheitsbereich.


Viel Sprengstoff birgt Hesse die Entscheidung, dass die Behörden von sofort an bedarfsgerechte Regelsätze zahlen sollen. Wie hoch die ausfallen, sei aber noch völlig unklar. Einerseits seien die bisherigen Maßstäbe nicht mehr zulässig; zugleich habe der Gesetzgeber den Bedarf noch nicht neu ermittelt.

Alles über Hartz I bis IV


Die große Bilanz: Armut per Gesetz oder Chance für die Hoffnungslosen? Die Meinungen über die gewaltigste Sozialreform der Nachkriegszeit gehen auseinander. Die wichtigsten Instrumente aus den vier Hartz-Gesetzen: Was funktioniert? Was floppt? FR-online.de zieht Bilanz.

Dokumentation: Das Hartz-IV-Urteil im Wortlaut

Niedriglohnsektor: Der Volltreffer von Schröder

Interview mit Bert Rürup: "Macht reguläre Jobs attraktiver!"

Nach Ansicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands und der Linkspartei ist das Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine "schallende Ohrfeige" für die Bundesregierung. Es führe "zwangsläufig zu deutlich höheren Regelsätzen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Wohlfahrtsverbands, Ulrich Schneider. Die Regelung sei manipulativ und willkürlich.

Nach eigenen Berechnungen des Verbandes müssten die Regelsätze je nach Altersgruppe um bis zu 20 Prozent angehoben werden: Für Kinder unter sechs Jahren auf mindestens 254 Euro, für die 6- bis 13- Jährigen auf 297 Euro und für die Über-14-Jährigen auf 321 Euro. Schneider forderte zudem, der Bundestag müsse regelmäßig über die Höhe des Existenzminimums abstimmen.

Das Kinderhilfswerk Unicef teilte mit, dass höhere Regelsätze alleine nicht ausreichten. "Es geht nicht darum, wie oft ein Kind neue Schuhe hat, sondern welchen Platz und welche Chancen ein Kind in der Gesellschaft hat", teilte die Geschäftsführerin für Unicef- Deutschland, Regine Stachelhaus, in Berlin mit. Dennoch sei die Entscheidung der Richter ein wichtiger Schritt. "Das Urteil weist den richtigen Weg für einen wirksameren Kampf gegen Kinderarmut."

Auch die Linkspartei bezeichnete das Urteil als "schallende Ohrfeige" für die Regierung. Der rechtspolitische Sprecher der Linken, Wolfgang Neskovic, forderte in Berlin, die schwarz-gelbe Koalition dürfe nun vor steigenden Kosten nicht zurückschrecken. Die verfassungsgerechte Regelung der Hartz-IV-Sätze sei "vornehme Pflicht des Sozialstaates".

Die Entscheidung aus Karlsruhe komme jedoch viel zu spät, kritisierte Neskovic. "Derweil haben die verfassungswidrigen Sozialgesetze eine Schneise des Elends in Millionen Haushalten hinterlassen." (isk/dpa)

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/wirtschaft/aktuell/2289490_Verfassungsgericht-kippt-Hartz-IV-Verbaende-fordern-Nachzahlung.html


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Erscheinungsdatum 09.02.2010

 

 

http://www.tagesschau.de/inland/hartzvierurteil102.html

 

 

*Existenzsichernde* Regelleistungen müssen nachvollziehbar und plausibel

sein, hat das Bundesverwaltungsgericht 1993 entschieden. Handele es sich

doch um die praktische Umsetzung von Artikel 1 Grundgesetz. An der

Berechnung des Hartz-IV-Regelsatzes wird deutlich, wie man gewünschte

Ergebnisse erzielt:

 

1. Zunächst wird definiert, wessen Existenz überhaupt zu sichern ist.

Die von Asylbewerbern zum Beispiel nicht, die dürfen mit Gutscheinen ab

 

gefunden werden. Nicht befragt für die freiwillige EVS (Einkommens- und

Verbrauchsstichprobe, die als Grundlage für die Bemessung der Sätze

dient) werden etwa Obdachlose, aber auch Gutverdiener mit über 18

 

000 Euro Monatsgehalt.

 

2. Nun wird eine Referenzgruppe gebildet: "Die untersten 20 Prozent

aller Einkommensbezieher sollen als Maßstab dienen." Das sind nun

überwiegend Arbeitslose. Also werden die (damaligen) Sozialhilfeempfänger

 

herausgerechnet, nicht aber Bezieher von Arbeitslosenhilfe. Aus zwei

Millionen Sozialhilfe-Empfängern wurden so sechs Millionen Hartz-IV-Leute.

 

3. Ein weiterer Schritt, um das gewünschte Ergebnis von 345 Euro zu

erreichen, war die Beschränkung auf Ein-Personen-Haushalte.

 

4. Reduziert wird die Erhebung auf Westdeutschland.

 

5. Wie dünn die statistische Basis ist, zeigt ein Blick in die

EVS-Tabellen. In der Rubrik "unter 900 Euro im

 

Monat" gibt es gerade 440 befragte Haushalte. Durch eine "Sonderaus

 

wertung" der EVS hätten die Statistiker die Basis erhöht, heißt es.

 

6. Weil der Verbrauch der Armen

 

immer noch zu hoch ist, werden die einzelnen Ausgabeposten für die

Grundsicherung mit diversen Abschlägen versehen. So werden etwa Aus

 

gaben für Strom nicht berücksichtigt.

 

7. Wichtig ist auch der Zeitpunkt der Befragung. Große Kontinuität

weisen die EVS von 1998 und 2003 auf. Die erste diente der Berechnung der

 

Regelleistung von 2005, die zweite für 2006. Erstaunlicherweise kam bei

 

beiden 345 Euro heraus.

 

8. Die Sonderauswertung der EVS soll auf einer Basis von 2000 Ein

 

Personen-Haushalten basieren, es

 

wurden aber viel weniger befragt.

 

9. Die Manipulation der abgeleiteten Kinder-Regelsätze war jetzt

 

Gegenstand der Verfassungsklage.

 

10. Die 133 Positionen des Verbrauchs weisen oft so kleine

Befragungs-Einheiten auf, dass sie in den Tabellen in Klammern

auftauchen, weil bei der geringen Datenbasis Abweichungen bis 20 Prozent

möglich sind. rb fr 12.2.10

 

 

http://www.fr-online.de/top_news/2300233_Hartz-IV-Neu-verteilen-aber-wie.html