Gesetzes-Panne schont Junkies

Als die rot-grüne Landesregierung das Polizeigesetz änderte, entzog sie Kommunen das Recht, Aufenthaltsverbote auszusprechen. Aus Versehen. Seitdem etabliert sich vor dem Hauptbahnhof wieder die Drogenszene.

VON DENISA RICHTERS


Wer öfter mal den Vorplatz des Hauptbahnhofs quert, hat es bestimmt schon gemerkt: Die Zahl der Junkies und Alkoholisierten, die sich zwischen Zebrastreifen und Straßenbahngleisen treffen, steigt wieder merklich. Ordnungs- und Verkehrsdezernent Werner Leonhardt beobachtet das mit Sorge - aber er kann nichts tun. Denn 2003 hat die rot-grüne Landesregierung ihm ein wichtiges Instrument aus der Hand geschlagen: Der kommunale Ordnungs- und Sicherheitsdienst (OSD) darf seit der Novellierung des Polizeigesetzes vom 8. Juli 2003 keine Aufenthaltsverbote mehr aussprechen, sondern nur noch Platzverweise erteilen.


Konkret bedeutet das: Wer heute vom OSD des Platzes verwiesen wird, weil er zum Beispiel betrunken Passanten angepöbelt oder aggressiv gebettelt hat, darf morgen wieder dort sitzen. Der OSD kann dann zwar erneut ein Platzverbot aussprechen, im Zweifel beginnt das Spiel jedoch am nächsten Tag von vorn. Eine rechtliche Grauzone, denn die Polizei darf nur bei Straftaten ein bis zu dreimonatiges Aufenthaltsverbot verhängen.


Dies ist die Folge eines Fehlers bei der Änderung des Polizeigesetzes. Zwar hatte man im Sinn, die Kompetenzen der Polizei in diesem Bereich auszuweiten. Es war jedoch eine Art Versehen, dass damit den kommunalen Ordnungsdiensten die rechtliche Grundlage unter den Füßen weggezogen wurde.


Das war zuvor über eine „Generalklausel“ im Ordnungsbehördengesetz geregelt worden. Demnach durfte der OSD Aufenthaltsverbote aussprechen, um „bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren“. Das tat er auch - auf dem Bahnhofsvorplatz, am Straßenstrich Charlottenstraße, in der Altstadt, eben überall dort, wo es zu schwer wiegenden Belästigungen von Anwohnern oder Passanten kam (s. Info-Kasten). Die Drogenszene am Hauptbahnhof wurde so fast zerschlagen.


Im Land hat man den Fehler erkannt und möchte ihn möglichst bald wieder rückgängig machen. „Wir wollen kommunalen Ordnungskräften wieder eine erweiterte Zuständigkeit bei Aufenthaltsverboten geben und dafür das Gesetz ändern“, sagt der CDU-Landtagsabgeordnete Peter Preuß, Mitglied des Innenausschusses. „Denn der Bürger hätte kein Verständnis dafür, wenn nichts passiert.“


Auch aus dem Innenministerium von Ingo Wolf (FDP) kommen positive Signale: „Wir wollen das, sind aber in einem sehr frühen Stadium“, so eine Sprecherin. Deutlicher steht es im Jahresbericht zur Gefahrenabwehr in NRW, zu dem Wolf das Vorwort geschrieben hat. „Um dem weiterhin bestehenden Bedürfnis der Ordnungsbehörden Rechnung zu tragen, auf das Mittel längerfristiger Aufenthaltsverbote zurückgreifen zu können, ist beabsichtigt, eine entsprechende Klarstellung vorzunehmen“, heißt es.


Hauptbedenkenträger ist die FDP. Sie möchte erst gesetzliche Grundlagen für die Ausbildung kommunaler Sicherheitskräfte schaffen, bevor sie zustimmt. Und so lange bleiben dem OSD in diesem Punkt die Hände gebunden.


KOMMENTAR

 

- /DENISA RICHTERS


Quelle:
Verlag: Rheinisch-Bergische Druckerei- und Verlagsgesellschaft mbH
Publikation: Rheinische Post Düsseldorf
Ausgabe: Nr.211
Datum: Montag, den 11. September 2006
Seite: Nr.9

 

Kein Platz für falsche Liberalität


Die Drogenszene vor dem Hauptbahnhof ist keine gute Visitenkarte für die Stadt. Das erkannte man schon Mitte der 90er und setzte seit 1997 (unter rot-grüner Stadtregierung) dort auf Repression. Das Aufenthaltsverbot war dabei eine wichtige Waffe. Dass die Rechnung aufging, konnte man mit eigenem Auge erkennen, aber auch aus den Statistiken ablesen: In den Jahren 2001 und 2002 lag die Rauschgiftkriminalität in Düsseldorf schon mal bei 0,3 Prozent, im Jahr 2005 wieder bei 13 Prozent. Natürlich hängt es damit zusammen, dass die Zahl der Kontrollen erhöht wurde und man mehr Täter fasste. Aber eben nicht nur. SPD-Innenminister Behrens hatte lange gebraucht, um den Fehler bei der Änderung des Polizeigesetzes zu erkennen. Um ihn rückgängig zu machen, fehlte ihm die Zeit: 2005 übernahm Schwarz-Gelb im Land die Macht. Nun mauert offenbar die FDP, will die Ausbildung der kommunalen Ordnungskräfte gesetzlich verankern - wohlwissend, dass das nie passieren wird. Ein Beispiel für falsch verstandene Liberalität. dr

 

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Quelle:
Verlag: Rheinisch-Bergische Druckerei- und Verlagsgesellschaft mbH
Publikation: Rheinische Post Düsseldorf
Ausgabe: Nr.211
Datum: Montag, den 11. September 2006
Seite: Nr.9