Fiftyfifty: Verfahren gegen drei Verkäufer eingestellt

 

(wuk) Insgesamt drei Bußgeldverfahren gegen Verkäufer des Obdachlosenmagazins „fiftyfifty“ hat das Amtsgericht jetzt eingestellt. Wie die Redaktion des Magazins mitteilte, sollten die Betroffenen unter Berufung auf die Straßenordnung jeweils fast 60 Euro Buße wegen unerlaubten „Lagerns“ zahlen. Ein Amtsrichter habe jedoch Formfehler bei allen drei Bußgeldbescheiden entdeckt, die Verfahren daher eingestellt. So sei in der Straßenordnung nicht eindeutig festgestellt, wann das Trinken Alkohol „störend“ und daher zu ahnden sei.

 

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Quelle:

Verlag: Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH

Publikation: Rheinische Post Düsseldorf

Ausgabe: Nr.55

Datum: Mittwoch, den 05. März 2008

Seite: Nr.10