Fiftyfifty: Verfahren gegen drei
Verkäufer eingestellt
(wuk) Insgesamt drei
Bußgeldverfahren gegen Verkäufer des Obdachlosenmagazins „fiftyfifty“
hat das Amtsgericht jetzt eingestellt. Wie die Redaktion des Magazins
mitteilte, sollten die Betroffenen unter Berufung auf die Straßenordnung
jeweils fast 60 Euro Buße wegen unerlaubten „Lagerns“ zahlen. Ein Amtsrichter
habe jedoch Formfehler bei allen drei Bußgeldbescheiden entdeckt, die Verfahren
daher eingestellt. So sei in der Straßenordnung nicht eindeutig festgestellt,
wann das Trinken Alkohol „störend“ und daher zu ahnden sei.
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Quelle:
Verlag: Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH
Publikation: Rheinische Post Düsseldorf
Ausgabe: Nr.55
Datum: Mittwoch, den 05. März 2008
Seite: Nr.10