FRANKREICH 01. Dezember 2008, 16:02 Uhr
Obdachlose haben Recht auf Wohnung
Erstmals können in einem Land der Europäischen Gemeinschaft
Bürger den Staat verklagen, wenn sie keine Sozialwohnung erhalten. Die ersten
Franzosen, die ihr Recht einklagen wollten, wurden jedoch von einem massiven
Polizeiaufgebot empfangen.
Paris - Vor dem Verwaltungsgericht in Paris kam es zu einem
Handgemenge zwischen Sicherheitskräften und Wohnungssuchenden. Dabei sei der
Präsident der Vereinigung "Recht auf Wohnen" (Droit
au logement, DAL), Jean-Baptiste Eyraud,
zu Boden gerissen worden, berichtete die Online-Ausgabe der Tageszeitung "Parisien". Die Polizei, die einen Ansturm auf das
Gericht verhindern wollte, ließ die Kläger schließlich einzeln eintreten.
AP
Obdachloser in Paris: Ab heute Recht auf eine Wohnung
Die Wohnungslosenhilfe hatte am Vormittag mit 20
Antragstellern Musterklagen beim Pariser Verwaltungsgericht eingereicht, um das
neue Recht zu testen. Städte und Gemeinden können dabei zu Geldstrafen
verurteilt werden, wenn sie Berechtigten keine Sozialwohnung zur Verfügung
stellen. Das Geld fließt dann in einen Fonds, um den Bau neuer Wohnungen zu
finanzieren.
Die französischen Gemeinden sind bereits seit 2000
verpflichtet, mindestens 20 Prozent Sozialwohnungen bereitzustellen. Doch 40
Prozent der Städte, darunter Nizza und Paris, kommen dem nicht nach und nehmen
dafür notfalls Strafzahlungen in Kauf.
Die Stiftung Abbé Pierre nennt den neuen zusätzlichen
Rechtsanspruch "virtuell". 600.000 anspruchsberechtigten Haushalten stünden
jährlich nur 60.000 verfügbare Wohnungen gegenüber. Das Problem dürfte sich
2012 weiter verschärfen. Dann steht die Klage auf Schadensersatz auch allen
offen, die unangemessen lange auf eine Sozialwohnung warten müssen.
Das einklagbare Recht auf Wohnung war kurz vor der
Präsidentschaftswahl 2007 verabschiedet worden. Es war Folge von Protesten zur
Unterstützung von Obdachlosen in mehreren Städten Frankreichs in der
Weihnachtszeit 2006. "Der 1. Dezember heißt natürlich nicht, dass sich
alles ändert", sagte Christophe Robert von der Armenstiftung Abbé Pierre.
Der Staat habe nun aber eine "Verpflichtung, Ergebnisse vorzuweisen".
Bereits seit Januar können Wohnungssuchende nach dem neuen
Recht ihre Fälle bei Vermittlungskommissionen einreichen. Die kann ihren Fall
als "vorrangig" einstufen. Bis Ende Oktober gingen dort 50.600
Anträge ein. Davon seien 13.000 Fälle als "vorrangig" eingestuft
worden, aber nur 3500 Antragsteller hätten eine Wohnung erhalten, sagte
DAL-Sprecher Jean-Baptiste Eyraud.
asc/AFP/dpa
Weihnachtsgeschenk mit mehrjähriger Verspätung
Peter Mühlbauer 03.12.2008
In Frankreich wollen die ersten Obdachlosen ihr Recht auf
eine Wohnung einklagen
Während der Advents- und Weihnachtszeit des Jahres 2006 kam
es in Frankreich zu Protesten von Wohnungslosen. Das vom Schauspieler Augustin
Legrand ins Leben gerufene und verkörperte Bündnis Les Enfants de Don Quichotte hatte Zeltlager
in mehreren französischen Großstädten errichtet und damit nicht nur Einkäufer,
sondern auch Medien erreicht, die das Thema plötzlich als vordringlichstes
erscheinen ließen.
Dazu, dass es im Gegensatz zu früheren Jahren auf
fruchtbaren Boden fiel, trug auch bei, dass wirtschaftliche und politische
Veränderungen die Wahrnehmung der Obdachlosigkeit in Frankreich verändert
hatten: Aus dem "Clochard" und seiner selbstgewählten
Existenz jenseits der Bürgerlichkeit war der "SDF", der "sans domicile fixe",
geworden, der typischerweise durch Scheidung oder Trennung, aber auch durch ein
schlichtes Missverhältnis von Mieten und Einkommen in die Wohnungslosigkeit
gezwungen wurde. Das spiegelte sich auch in einer kurz nach dem Nikolaustag
2006 erschienenen Umfrage wider, in der fast die Hälfte der Franzosen angab,
sich solch ein Schicksal ausmalen zu können.
Die Organisation Mouvement Emmaüs schätzt, dass es
in Frankreich neben etwa 100.000 vollständig Obdachlosen noch ungefähr 300.000
Personen gibt, die unfreiwillig in Wohnwagen oder bei Freunden leben müssen.
600.000 weitere sind in Pensionen untergebracht. Ein Grund für diese Situation
liegt darin, dass nach 2002 die Wohnungsbauförderung auf die Subvention
privater Bauvorhaben umgestellt wurde, ohne damit Bedarfsauflagen zu verknüpfen.
Dies führte dazu, dass mit öffentlichem Geld, welches früher dem
Sozialwohnungsbau zugute kam, nun zahlreiche Villen und Wochenendhäuser auf dem
Lande bezuschusst wurden.
Nach der Aufmerksamkeitswelle vom Dezember 2006 und vor den
Präsidentschaftswahlen 2007 wurde ein Gesetz erlassen, das sein Vorbild in Schottland hatte: Es sollte das
bereits in der französischen Verfassung von 1946 abstrakt gewährte Recht auf
eine angemessene Unterkunft einklagbar und damit konkret machen. Nicolas Sarkozy hatte im Dezember 2006 sogar angekündigt, wenn er zum Präsidenten gewählt
würde, dann wolle er die Obdachlosigkeit binnen zweier Jahre beseitigen.
Die erste Stufe des neuen Gesetzes trat im Januar 2008 in
Kraft: Seitdem können Wohnungslose eine Vermittlungskommissionen anrufen, die
sie einstuft. Von über 50.000 bis Ende Oktober eingereichten Anträgen stammten
zwei Drittel aus der Region Île-de-France, dem
Ballungsraum um die Hauptstadt Paris, wo die Wohnungsnot am größten ist. Rund
13.000 der Antragsteller wurden als "vorrangig" eingestuft, davon
erhielten bisher aber lediglich 3.374 eine Wohnung. Seit Montag gilt die zweite
Stufe des Gesetzes, in welcher der als besonders bedürftig eingestufter Teil
der Betroffenen klagen kann. Erst im Januar 2012, wenn die dritte Stufe in
Kraft tritt, können sich dann alle Wohnungslosen an ein Gericht wenden.
Die Vereine "Droit au logement" (DAL) und "Comité
actions logement"
(CAL) schickten noch am Montagvormittag
"SDFs" mit Musterklagen zum Pariser
Verwaltungsgericht, wo Polizisten versuchen sollten, die Kläger von einem
gemeinsamen Eintreten abzuhalten und sie nur einzeln vorzulassen. Ob sie alle
bald eine Wohnung zugewiesen bekommen, ist allerdings fraglich – schon allein
deshalb, weil dafür derzeit schlicht das Angebot fehlt. Ein Effekt wird eher
über Schadensersatz- und Strafzahlungen erwartet, welche die Kommunen dazu
bewegen könnten, langfristig mehr in den sozialen Wohnungsbau zu investieren.
Artikel-URL: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29264/1.html
Das Recht auf Wohnraum
Posted on December
3rd, 2008 by TivoliTill
(Obdachlose kampieren am Canal
Saint-Martin in Paris, Quelle Flickr)
Die Nachricht kam am 01.12.2008 eher klein daher. Die
Wohnungslosenhilfe in Frankreich hatte vor dem Verwaltungsgericht in Paris ein
einklagbares Recht auf Wohnraum durchgesetzt. Seitdem können Gemeinden zu einer
Geldstrafe verurteilt werden, falls sie Bedürftigen keinen Wohnraum zur
Verfügung stellen. Das Geld kommt in einem solchen Fall aber nicht den Klägern
zu gute, sondern wandert in einen Fond, aus welchem der Bau neuer Wohnungen
finanziert werden soll.
Dieses Recht ist damit wohl einmalig in der Europäischen
Union. Hinter dem Gesetz stand dabei nicht ausschließlich ein solidarischer
Gedanke, sondern es sollte durch den Zwang zum Bau von Sozialwohnungen auch die
soziale Mischung in Stadtquartieren gesichert werden.
Warum es dieses Thema gerade in Frankreich bis zu einem
verbrieften Recht geschafft hat, liegt auch an den namhaften Kämpfern für die
Rechte Obdachloser. Der im letzten Jahr verstorbene französische Priester Abbé
Pierre, bekannt durch sein Mitwirken in der französischen Resistance,
kämpfte mit seiner Fondation Abbé Pierre in
medienwirksamen Aktionen für die Rechte Wohnungsloser. Aber auch in Deutschland
finden sich bekannte Vertreter. Der amtierende Außenminister und Vorsitzender
der SPD, Frank-Walter Steinmeier, promovierte 1991 mit der Schrift “Bürger ohne
Obdach. Zwischen Pflicht zur Unterkunft und Recht auf Wohnraum; Tradition und
Perspektiven staatlicher Intervention zur Verhinderung und Beseitigung von
Obdachlosigkeit”. Auch er scheint sich prinzipiell ein Grundrecht auf “die
Schaffung und Erhaltung von gesundem Wohnraum” vorstellen zu können. Bei
derzeit rund 250.000 bis 350.000 Menschen ohne Dach über dem Kopf in
Deutschland ist dies wohl auch eine architektonische Aufgabe, an die zu
erinnern ist, falls Frank-Walter Steinmeier im nächsten Jahr zum Bundeskanzler
gewählt werden sollte.
Quellen zum Weiterlesen: Französische Botschaft, Berliner MieterGemeinschaft