FRANKREICH 01. Dezember 2008, 16:02 Uhr

Obdachlose haben Recht auf Wohnung

Erstmals können in einem Land der Europäischen Gemeinschaft Bürger den Staat verklagen, wenn sie keine Sozialwohnung erhalten. Die ersten Franzosen, die ihr Recht einklagen wollten, wurden jedoch von einem massiven Polizeiaufgebot empfangen.

Paris - Vor dem Verwaltungsgericht in Paris kam es zu einem Handgemenge zwischen Sicherheitskräften und Wohnungssuchenden. Dabei sei der Präsident der Vereinigung "Recht auf Wohnen" (Droit au logement, DAL), Jean-Baptiste Eyraud, zu Boden gerissen worden, berichtete die Online-Ausgabe der Tageszeitung "Parisien". Die Polizei, die einen Ansturm auf das Gericht verhindern wollte, ließ die Kläger schließlich einzeln eintreten.

AP

Obdachloser in Paris: Ab heute Recht auf eine Wohnung

Die Wohnungslosenhilfe hatte am Vormittag mit 20 Antragstellern Musterklagen beim Pariser Verwaltungsgericht eingereicht, um das neue Recht zu testen. Städte und Gemeinden können dabei zu Geldstrafen verurteilt werden, wenn sie Berechtigten keine Sozialwohnung zur Verfügung stellen. Das Geld fließt dann in einen Fonds, um den Bau neuer Wohnungen zu finanzieren.

Die französischen Gemeinden sind bereits seit 2000 verpflichtet, mindestens 20 Prozent Sozialwohnungen bereitzustellen. Doch 40 Prozent der Städte, darunter Nizza und Paris, kommen dem nicht nach und nehmen dafür notfalls Strafzahlungen in Kauf.

Die Stiftung Abbé Pierre nennt den neuen zusätzlichen Rechtsanspruch "virtuell". 600.000 anspruchsberechtigten Haushalten stünden jährlich nur 60.000 verfügbare Wohnungen gegenüber. Das Problem dürfte sich 2012 weiter verschärfen. Dann steht die Klage auf Schadensersatz auch allen offen, die unangemessen lange auf eine Sozialwohnung warten müssen.

Das einklagbare Recht auf Wohnung war kurz vor der Präsidentschaftswahl 2007 verabschiedet worden. Es war Folge von Protesten zur Unterstützung von Obdachlosen in mehreren Städten Frankreichs in der Weihnachtszeit 2006. "Der 1. Dezember heißt natürlich nicht, dass sich alles ändert", sagte Christophe Robert von der Armenstiftung Abbé Pierre. Der Staat habe nun aber eine "Verpflichtung, Ergebnisse vorzuweisen".

Bereits seit Januar können Wohnungssuchende nach dem neuen Recht ihre Fälle bei Vermittlungskommissionen einreichen. Die kann ihren Fall als "vorrangig" einstufen. Bis Ende Oktober gingen dort 50.600 Anträge ein. Davon seien 13.000 Fälle als "vorrangig" eingestuft worden, aber nur 3500 Antragsteller hätten eine Wohnung erhalten, sagte DAL-Sprecher Jean-Baptiste Eyraud.

asc/AFP/dpa

Weihnachtsgeschenk mit mehrjähriger Verspätung

Peter Mühlbauer 03.12.2008

In Frankreich wollen die ersten Obdachlosen ihr Recht auf eine Wohnung einklagen

Während der Advents- und Weihnachtszeit des Jahres 2006 kam es in Frankreich zu Protesten von Wohnungslosen. Das vom Schauspieler Augustin Legrand ins Leben gerufene und verkörperte Bündnis  Les Enfants de Don Quichotte hatte Zeltlager in mehreren französischen Großstädten errichtet und damit nicht nur Einkäufer, sondern auch Medien erreicht, die das Thema plötzlich als vordringlichstes erscheinen ließen.

    

Dazu, dass es im Gegensatz zu früheren Jahren auf fruchtbaren Boden fiel, trug auch bei, dass wirtschaftliche und politische Veränderungen die Wahrnehmung der Obdachlosigkeit in Frankreich verändert hatten: Aus dem "Clochard" und seiner selbstgewählten Existenz jenseits der Bürgerlichkeit war der "SDF", der "sans domicile fixe", geworden, der typischerweise durch Scheidung oder Trennung, aber auch durch ein schlichtes Missverhältnis von Mieten und Einkommen in die Wohnungslosigkeit gezwungen wurde. Das spiegelte sich auch in einer kurz nach dem Nikolaustag 2006 erschienenen Umfrage wider, in der fast die Hälfte der Franzosen angab, sich solch ein Schicksal ausmalen zu können.

Die Organisation  Mouvement Emmaüs schätzt, dass es in Frankreich neben etwa 100.000 vollständig Obdachlosen noch ungefähr 300.000 Personen gibt, die unfreiwillig in Wohnwagen oder bei Freunden leben müssen. 600.000 weitere sind in Pensionen untergebracht. Ein Grund für diese Situation liegt darin, dass nach 2002 die Wohnungsbauförderung auf die Subvention privater Bauvorhaben umgestellt wurde, ohne damit Bedarfsauflagen zu verknüpfen. Dies führte dazu, dass mit öffentlichem Geld, welches früher dem Sozialwohnungsbau zugute kam, nun zahlreiche Villen und Wochenendhäuser auf dem Lande bezuschusst wurden.

 

 

Nach der Aufmerksamkeitswelle vom Dezember 2006 und vor den Präsidentschaftswahlen 2007 wurde ein Gesetz erlassen, das sein  Vorbild in Schottland hatte: Es sollte das bereits in der französischen Verfassung von 1946 abstrakt gewährte Recht auf eine angemessene Unterkunft einklagbar und damit konkret machen. Nicolas Sarkozy hatte im Dezember 2006 sogar  angekündigt, wenn er zum Präsidenten gewählt würde, dann wolle er die Obdachlosigkeit binnen zweier Jahre beseitigen.

Die erste Stufe des neuen Gesetzes trat im Januar 2008 in Kraft: Seitdem können Wohnungslose eine Vermittlungskommissionen anrufen, die sie einstuft. Von über 50.000 bis Ende Oktober eingereichten Anträgen stammten zwei Drittel aus der Region Île-de-France, dem Ballungsraum um die Hauptstadt Paris, wo die Wohnungsnot am größten ist. Rund 13.000 der Antragsteller wurden als "vorrangig" eingestuft, davon erhielten bisher aber lediglich 3.374 eine Wohnung. Seit Montag gilt die zweite Stufe des Gesetzes, in welcher der als besonders bedürftig eingestufter Teil der Betroffenen klagen kann. Erst im Januar 2012, wenn die dritte Stufe in Kraft tritt, können sich dann alle Wohnungslosen an ein Gericht wenden.

Die Vereine "Droit au logement" (DAL) und "Comité actions logement" (CAL)  schickten noch am Montagvormittag "SDFs" mit Musterklagen zum Pariser Verwaltungsgericht, wo Polizisten versuchen sollten, die Kläger von einem gemeinsamen Eintreten abzuhalten und sie nur einzeln vorzulassen. Ob sie alle bald eine Wohnung zugewiesen bekommen, ist allerdings fraglich – schon allein deshalb, weil dafür derzeit schlicht das Angebot fehlt. Ein Effekt wird eher über Schadensersatz- und Strafzahlungen erwartet, welche die Kommunen dazu bewegen könnten, langfristig mehr in den sozialen Wohnungsbau zu investieren.

                                               

Artikel-URL: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29264/1.html

 

Das Recht auf Wohnraum

Posted on December 3rd, 2008 by TivoliTill

 

(Obdachlose kampieren am Canal Saint-Martin in Paris, Quelle Flickr)

Die Nachricht kam am 01.12.2008 eher klein daher. Die Wohnungslosenhilfe in Frankreich hatte vor dem Verwaltungsgericht in Paris ein einklagbares Recht auf Wohnraum durchgesetzt. Seitdem können Gemeinden zu einer Geldstrafe verurteilt werden, falls sie Bedürftigen keinen Wohnraum zur Verfügung stellen. Das Geld kommt in einem solchen Fall aber nicht den Klägern zu gute, sondern wandert in einen Fond, aus welchem der Bau neuer Wohnungen finanziert werden soll.

Dieses Recht ist damit wohl einmalig in der Europäischen Union. Hinter dem Gesetz stand dabei nicht ausschließlich ein solidarischer Gedanke, sondern es sollte durch den Zwang zum Bau von Sozialwohnungen auch die soziale Mischung in Stadtquartieren gesichert werden.

Warum es dieses Thema gerade in Frankreich bis zu einem verbrieften Recht geschafft hat, liegt auch an den namhaften Kämpfern für die Rechte Obdachloser. Der im letzten Jahr verstorbene französische Priester Abbé Pierre, bekannt durch sein Mitwirken in der französischen Resistance, kämpfte mit seiner Fondation Abbé Pierre in medienwirksamen Aktionen für die Rechte Wohnungsloser. Aber auch in Deutschland finden sich bekannte Vertreter. Der amtierende Außenminister und Vorsitzender der SPD, Frank-Walter Steinmeier, promovierte 1991 mit der Schrift “Bürger ohne Obdach. Zwischen Pflicht zur Unterkunft und Recht auf Wohnraum; Tradition und Perspektiven staatlicher Intervention zur Verhinderung und Beseitigung von Obdachlosigkeit”. Auch er scheint sich prinzipiell ein Grundrecht auf “die Schaffung und Erhaltung von gesundem Wohnraum” vorstellen zu können. Bei derzeit rund 250.000 bis 350.000 Menschen ohne Dach über dem Kopf in Deutschland ist dies wohl auch eine architektonische Aufgabe, an die zu erinnern ist, falls Frank-Walter Steinmeier im nächsten Jahr zum Bundeskanzler gewählt werden sollte.

Quellen zum Weiterlesen: Französische Botschaft, Berliner MieterGemeinschaft