Die meisten Kommunen machen beim VRR-Sozialticket mit

Nachrichten, 21.10.2011, DerWesten

Das Sozialticket für den Nahverkehr in der Preisstufe A kostet 29,90 pro Monat. Foto: Dirk Bauer

Ruhrgebiet. Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr führt zum 1. November ein Sozialticket zum Preis von 29,90 Euro im Monat ein.

In wenigen Tagen geht das Sozialticket des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) an den Start. Der VRR hat nun bekannt gegeben, welche Städte und Kreise sich daran beteiligen.

Ab 1. November haben unter anderem Empfänger von Hartz-IV-, Sozialgeld- oder Wohngeld-Leistungen Anspruch auf das Ticket, das 29,90 Euro pro Monat in der Preisstufe A kostet. Lediglich die Städte Hagen, Krefeld, Velbert, Remscheid und Wuppertal machen nicht mit. Und: Im Kreis Mettmann beteiligen sich nur Monheim und Hilden. Der Kreis Kleve und der Kreis Wesel bieten die vergünstigte Monatskarte erst zum 1. Dezember an. Zudem führt Dortmund das eigene Sozialticket fort.

In den Städten Bochum, Bottrop, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mönchengladbach, Mülheim, Neuss, Oberhausen, Solingen und Viersen ist das Ticket wie vorgesehen ab 1. November erhältlich. Das gilt auch für die Kreise Ennepe-Ruhr und Recklinghausen sowie für den Kreis Viersen und den Rhein-Kreis Neuss.

Entscheidung über eine Verlängerung des Tickets im kommenden Herbst

Das Sozialticket ist zunächst bis 31. Dezember 2012 als Modellversuch befristet. Nach einer genauen Prüfung des Angebots soll im Herbst des kommenden Jahres dann entschieden werden, ob das Projekt über den Stichtag hinaus weiterläuft. VRR-Vorstand Klaus Vorgang befürchtet durch das Sozialticket Mindereinnahmen von bis zu elf Millionen Euro für den VRR. In diesem Minus seien bereits die vom Land NRW zugesagten Unterstützung enthalten.

Das Sozialticket ermöglicht auf Basis eines Ticket1000 die kostenfreie Mitnahme von maximal drei Kindern bis 14 Jahren nach 19 Uhr sowie an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen. Ein Zusatzticket zum regulären Preis ermöglicht Fahrten in umliegende Städte im VRR-Bereich.

Zum Erwerb berechtigt sind Bezieher folgender Leistungen:

ALG II oder Sozialgeld nach SGB II

Leistungen nach SGB XII

Hilfe zum Lebensunterhalt nach Bundesversorgungsgesetz BVG

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Wirtschaftliche Leistungen vom Jugendamt für junge Erwachsene

Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz WoGG

Den Nachweis zur Berechtigung erteilen die JobCenter und zuständige städtische Ämter.

http://www.derwesten.de/nachrichten/Die-meisten-Kommunen-machen-beim-VRR-Sozialticket-mit-id5184719.html

 

Sozialamt stellt Ausweise für VRR aus

Bottrop, 24.10.2011, DerWesten

Der Verkehrsverbund gibt ab 1. November erstmals Sozialtickets aus. WAZ-Montage: Martin Möller am14.04.2008

Bottrop. In einem Pilotprojekt führt der VRR ab 1. November 2011 zunächst bis zum 31.Dezember ein Sozialticket ein.

Den Berechtigtenausweis für dieses persönliche Ticket können sich Bürger ab dem 24. Oktober bei Sozialamt, Bürgerbüro bzw. Wohngeldstelle oder Jobcenter ausstellen lassen. Einen Anspruch auf das Sozialticket haben die Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II); von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII); von Wohngeld, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen der Jugendhilfe (SGB VIII), von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Das Sozialticket besteht aus dem Berechtigtenausweis und der jeweils gültigen Monatswertmarke für 29,90 Euro. Wertmarken sind erhältlich im Kundencenter der Vestischen am Busbahnhof Berliner Platz und in den Vorverkaufsstellen der Vestischen in Bottrop.

Das Sozialticket ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Es ist persönlich auf den Inhaber ausgestellt und kann nicht auf andere Personen übertragen werden.

Mit dem Sozialticket können im jeweiligen Geltungsbereich rund um die Uhr alle Linienbusse, S-Bahnen, RB- und RE-Linien sowie Straßen- und U-Bahnen genutzt werden

Gilt für Preisstufe A

Das Ticket gilt in der Preisstufe A im Tarifgebiet Bottrop/Gladbeck. Informationen zu den Wahlmöglichkeiten für Fahrten in benachbarte Stadtgebiete gibt es im Kundencenter der Vestischen. Zusätzlich können im Geltungsbereich montags bis freitags ab 19 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember in den Bussen und Bahnen bis zu drei Kindern unter 15 Jahren mitgenommen werden.

Mit einem Zusatz-Ticket kann die Gültigkeit des Sozialtickets ausgeweitet werden über den eigentlichen Geltungsbereich hinaus, oder um ein Fahrrad mitnehmen zu können.

Inhaber eines Ticketabos der Vestischen können sich zum Wechsel auf das Sozialticket im Kundencenter beraten lassen. Alle Informationen sind auch im Internet unter www.vestische.de abrufbar.

http://www.derwesten.de/staedte/bottrop/Sozialamt-stellt-Ausweise-fuer-VRR-aus-id5194995.html

 

Hier gibt es ab sofort das Sozialticket

24.10.2011 | 17:37 Uhr

Die beiden Kundenbetreuer der Vestischen, Andre Beselt (l.) und Hubert Heisterkamp, geben seit heute das Sozialticket aus. Foto: Thomas Gödde / WAZ FotoPool

Castrop-Rauxel. Der Info-Bus der Vestischen macht seit heute Station am Münsterplatz. Die beiden Kundenberater André Beselt und Hubert Heisterkamp gaben hier die Sozialtickets aus und informierten über die Monatskarte, die der VRR ab dem 1. November einführt. Die Resonanz aber war zunächst nicht allzu groß.

„Bisher wollten erst drei Personen ein Sozialticket erwerben“, sagten die Kundenberater am Vormittag. „Wir waren viel mehr damit beschäftigt, Fahrplan- und Tarifauskünfte zu geben“, so André Beselt. Doch er und sein Kollege Heisterkamp zeigten sich optimistisch: „Wir stehen im Oktober und im November ja noch einige Tage hier, da kommen ganz bestimmt noch einige Kunden.“

Das Sozialticket geht ausschließlich an Menschen, die finanzielle Hilfen beziehen – insgesamt sind sechs Gruppen berechtigt. Zum kleinen Preis – monatlich 29,90 Euro – können sie so in ihrem Wohnort mobil sein.

Jeder, der ein solches Ticket erwerben möchte, muss einen gültigen Personalausweis sowie einen aktuellen Leistungsbescheid vorlegen. „Wir füllen dann den Berechtigtenausweis für den Kunden aus“, erklärt Hubert Heisterkamp, „und jeden Monat nach Ablauf der Gültigkeit gibt es hier und an den bekannten Vorverkaufsstellen eine neue Wertmarke.“

http://www.derwesten.de/staedte/castrop-rauxel/hier-gibt-es-ab-sofort-das-sozialticket-id5194860.html

 

Die Sozialtickets gibt’s im Info-Bus

Castrop-Rauxel, 21.10.2011, Katrin Walger-Stolle

Castrop-Rauxel. Der VRR führt ab dem 1. November das sogenannte Sozialticket ein. Probeweise zuerst, und deshalb erst einmal bis zum 31. Dezember 2012.

Auch wer nur wenig Geld in der Tasche hat, sollte nicht komplett in seiner Mobilität eingeschränkt sein. Mit dem Bus zum Einkaufen in die Innenstadt, oder auch abends mal ins Konzert in der Stadthalle, das sollte schon drin sein: Der VRR führt ab dem 1. November das sogenannte Sozialticket ein. Probeweise zuerst, und deshalb erst einmal bis zum 31. Dezember 2012.

Das Sozialticket geht ausschließlich an Menschen, die finanzielle Hilfe beziehen, also Empfänger von Arbeitslosengeld !!, von Hilfe zum Lebensunterhalt oder zur Grundsicherheit, Empfänger von Wohngeld oder auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sechs Gruppen sind insgesamt berechtigt.

Normalerweise geben auch die zuständigen Ämter und Behörden die Sozialtickets aus. Nicht so im Kreis. „Da werden wir diese Aufgabe übernehmen“, erklärt VRR-Pressesprecher Reimund Kreutzberg. Und im Fall von Castrop-Rauxel kommt noch eine Besonderheit hinzu. Da die Vestische in der Europastadt kein Info-Büro hat, wir hier an mehreren Terminen hintereinander im Oktober und November der Info-Bus der Vestischen auf dem Münsterplatz Station machen, um die Sozialtickets auszugeben.

Wer das Sozialticket in Anspruch nehmen möchte, der muss unbedingt einen gültigen Personalausweis und einen aktuellen Leistungsbescheid dabei haben, wenn er den Info-Bus aussucht. Darauf weist Kreutzberg noch einmal ausdrücklich hin. Der soziale Fahrschein kostet 29,90 Euro im Monat und ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Das Sozialticket, erklärt der Pressesprecher der Vestischen, besteht aus einem Berechtigtenausweis und der jeweiligen Monatswertmarke für 29,90 Euro. Den Berechtigtenausweis erhält man im InfoBus der Vestischen. Die reine Monatswertmarke kann man später auch am Hauptbahnhof, im DSW21-KundenCenter an der Bahnhofstraße 14, im HCR-VerkaufsCenter G. Behring am Simon-Cohen-Platz 2 und Am Markt 2 sowie in der Lotto-Annahmestelle Kranefoer am Kirchplatz nachkaufen. Mit dem Sozialticket können im jeweiligen Geltungsbereich rund um die Uhr alle Linienbusse, und wenn möglich und vorhanden S-Bahnen, RB- und RE-Linien sowie Straßen- und U-Bahnen für tägliche Erledigungen genutzt werden. Das Ticket gilt in der Preisstufe A im Tarifgebiet 28 Castrop-Rauxel. Informationen zu den Wahlmöglichkeiten für Fahrten in benachbarte Stadtgebiete gibt es am InfoBus.

Zusätzlich können im jeweiligen Geltungsbereich montags bis freitags ab 19 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12.in den Bussen und Bahnen bis zu drei Kindern unter 15 Jahren mitgenommen werden.

Mit einem Zusatzticket kann die Gültigkeit des Sozialtickets noch ausgeweitet werden, über den eigentlichen Geltungsbereich hinaus, oder um ein Fahrrad mitnehmen zu können.

Bereits bestehende Ticketabonnenten der Vestischen können sich zum Wechsel auf das Sozialticket am InfoBus beraten lassen.

http://www.derwesten.de/staedte/castrop-rauxel/Die-Sozialtickets-gibt-s-im-Info-Bus-id5185358.html

 

Gelsenkirchen, 21.10.2011, Friedhelm Pothoff

Weitere Entscheidungen: Sozialticket

Weil es um eine Dringlichkeitsentscheidung ging, hatten die zuständigen Ausschüsse die Beratungen zum „Sozialticket“ geführt. Nun hat der Rat der Stadt die Teilnahme an der Probephase, die vom 1. November 2011 bis 31. Dezember 2012 reicht, beschlossen, das allerdings nicht einstimmig. Die BBG hält das Ticket für eine Mogelpackung, weil es ihr mit Blick auf einkommensschwache Menschen noch zu teuer ist. Die FDP votierte dagegen, weil ihr das finanzielle Restrisiko zu hoch ist, das die Stadt trägt, wenn nicht genügend Menschen das Sozialticket beantragen sollten. Die Kosten liegen – wie berichtet – bei 29,90 Euro pro Ticket. Sozialdezernentin Karin Welge teilte dem Rat mit, dass in der Einführungsphase von Montag bis Donnerstagmittag (12 Uhr) bereits 667 Anträge gestellt worden sind.

http://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/Rat-beschliesst-neue-Feuerwache-West-id5185331.html

 

Vestische startet Verkauf ab 24. Oktober

Gladbeck, 20.10.2011, DerWesten

Gladbeck. In einem Pilotprojekt führt der VRR ab dem 1. November ein Sozialticket ein. Für 29,90 Euro können Gladbecker mit geringem Einkommen in der Preisstufe A rund um die Uhr alle Linienbusse für tägliche Erledigungen nutzen.

Zusätzlich können sie montags bis freitags ab 19 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie an Heilig Abend und Silvester in den Bussen und Bahnen bis zu drei Kinder unter 15 Jahren mitnehmen. Das SozialTicket ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Es ist persönlich auf den Inhaber ausgestellt und kann nicht auf andere Personen übertragen werden.

Berechtigt sind: Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Sozialgeld (SGB II), Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungim Alter und Erwerbsminderung (SGB XII), Empfänger von Wohngeld, Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen der Jugendhilfe (SGB VIII), Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oderBundesversorgungsgesetz.

Das SozialTicket besteht aus einem Berechtigtenausweis und der jeweiligen Monatswertmarke für 29,90 Euro. Den Berechtigtenausweis und Wertmarken erhält man unter Vorlage des entsprechenden Leistungsbescheides der jeweiligen Behörde im KundenCenter der Vestischen am Oberhof. Erhältlich ist es ab kommenden Montag, 24. Okrober. Die reine Monatswertmarke kann auch bei den privaten Vertriebsstellen der Vestischen erworben werden.

Mit einem ZusatzTicket kann die Gültigkeit des SozialTickets über den Geltungsbereich hinaus noch ausgeweitet, oder um die Mitnahme eines Fahrrad s erweitert werden. Wer bereits ein Ticketabo bei der Vestischen ha, kann sich über einen Wechsel auf das Sozialticket in den KundenCentern beraten lassen.

Das Pilotprojekt dauert bis Ende 2012 an.

http://www.derwesten.de/staedte/gladbeck/Vestische-startet-Verkauf-ab-24-Oktober-id5180724.html

 

Sozialticket rechtzeitig beantragen

Oberhausen, 19.10.2011, Dennis Vollmer

Foto/Montage: Martin Möller

Oberhausen. Ab dem 1. November soll das so genannte Sozialticket in Kraft treten. Wer einen Anspruch auf diesen ermäßigten Fahrschein hat, muss jedoch als Voraussetzung zuvor einen Berechtigungsausweis beantragen, informiert die Stadtverwaltung. Und das möglichst kurzfristig, denn die Zeit bis zum Start des Tickets wird knapp: Für die Mitarbeiter der Verwaltung bleiben nur noch sieben Tage, um diesen Ausweis auszustellen. Theoretisch können 39 000 Menschen in dieser Stadt das Sozialticket beantragen.

Gerechnet wird zwar mit anderen Werten, die auf einem Pilotprojekt in Dortmund beruhen: Demnach müsste die Verwaltung bis November aber immer noch 14 Prozent, also 5500 Anträge bearbeiten. „Das Sozialticket bedeutet für die Kommune doch mehr Aufwand, als man noch vor Monaten geglaubt hatte“, sagen nun informierte Kreise.

Je nach Art der Berechtigung erhält man den Ausweis bei unterschiedlichen Ämtern. Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II) haben die Möglichkeit, ihn telefonisch über das Service-Center ( 85 06 855) oder durch persönliche Vorsprache beim zuständigen Jobcenter oder schriftlich per E-Mail (Jobcenter-Oberhausen@jobcenter-ge.de) unter Angabe der Kundennummer anzufordern. Ein-Euro-Jobber erhalten den Ausweis von ihrem Maßnahmeträger.

Für die Empfänger von Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII) sind die beiden Regionalteams des Sozialamtes zuständig (Rathaus Sterkrade – Steinbrinkstraße 188 oder Danziger Straße 11-13) und der Fachbereich Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen (Elly-Heuss-Knapp-Straße 1, Zimmer 307 oder 310).

Empfänger von Wohngeld müssen sich an die Wohngeldstelle im Technischen Rathaus (Zimmer B 102 bis 116) wenden, Leistungsberechtigte nach SGB VIII (wirtschaftliche Jugendhilfe) an den zuständigen Sachbearbeiter des Jugendamtes im Concordiahaus (Zimmer 7 bis 12 und 16 bis 17).

Für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist wiederum der Fachbereich 3-2-50 im Rathaus Osterfeld, Bottroper Straße 183, (Zimmer 55, 57 und 58) zuständig.

Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen, die nach dem Bundesversorgungsgesetz berechtigt sind, wenden sich an den Fachbereich 3-2-20, Elly-Heuss-Knapp-Straße 1, Zimmer 305 oder 312.

Erst wer diesen Ausweis hat, kann anschließend in den Kundencentern der Stoag oder in einem der 45 privaten Vorverkaufsstellen eine Wertmarke für 29,90 Euro kaufen, die für einen Monat gültig ist. Das ermäßigte Ticket ist nicht übertragbar. Es gilt nur für die Preisstufe A2 und in Verbindung mit dem Personal- sowie Berechtigungsausweis. Wer über die Stadtgrenze hinaus fahren muss, benötigt ein Zusatzticket.

http://www.derwesten.de/staedte/oberhausen/Sozialticket-rechtzeitig-beantragen-id5178099.html

 

180 von 30 000

Herne, 19.10.2011, Redaktion

Zum 1. November startet in Herne das Sozialticket. Die verbilligten Monatskarten sind bereits seit einer Woche in Herne erhältlich. Foto Thomas Schild / WAZ FotoPool

Herne. Die Nachfrage nach dem zum 1. November gültigen Sozialticket hält sich bisher in Grenzen. Nur 180 von rund 30 000 Anspruchsberechtigten haben bisher Anträge auf die 29,90 Euro teure Monatskarte gestellt.

Seit gut einer Woche ist in Herne und Wanne-Eickel das ab dem 1. November gültige Sozialticket erhältlich, doch die Nachfrage der rund 30 000 potenziellen Käufer hält sich noch in Grenzen.

Beim Herner Jobcenter haben bisher 150 von 20 000 Hartz-IV-Empfängern (inklusive Angehörige) einen Berechtigungsausweis beantragt. Wie berichtet, kann mit diesem Ausweis das verbilligte Monatsticket bei den HCR-Verkaufsstellen für 29,90 Euro erworben werden. Die Fahrkarte ist vergleichbar mit dem Ticket 2000, das im Abo 55,57 Euro kostet.

Eine „verhaltene Nachfrage“ meldet auch die Stadt . „Etwa 20 bis 30 Berechtigungsausweise“ seien ausgestellt worden, so der Fachbereich Soziales. Bei der Stadt könnten rund 10 000 Menschen einen Berechtigtenausweis erhalten: Empfänger von Wohngeld und Grundsicherung sowie Asylbewerber und junge Menschen, die Leistungen vom Jugendamt beziehen.

Dass der große Ansturm bisher ausgeblieben ist, überrascht HCR-Sprecher Dirk Rogalla nicht. „Ich gehe davon aus, dass viele ihr Sozialticket erst kurz vor dem 1. November erwerben werden“, sagt er.

Im kommenden Monat fällt nicht nur in Herne der Startschuss für die 14-monatige Probephase des Sozialtickets, sondern nach entsprechenden Ratsbeschlüssen auch in den meisten Städten im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Bei der Umsetzung gibt es allerdings sehr große Unterschiede: Während die Behörden und die HCR in Herne sehr früh dran waren, sind zum Beispiel in Duisburg erst ab heute Berechtigungsausweise und Tickets erhältlich. Essen legt am kommenden Montag los. Und in Mülheim gibt es noch nicht mal einen Termin.

http://www.derwesten.de/staedte/herne/180-von-30-000-id5178268.html

 

Sozialticket im Kreis gilt ab November

Witten, 18.10.2011, Jürgen Augstein

Die Linke demonstrierte vor dem Essener Rathaus gegen das ihrer Ansicht nach mit 29,90 Euro zu teure Sozialticket. Foto: Kerstin Kokoska/WAZ FotoPool Essen

Witten. Nach jahrelanger Diskussion führt der Kreis jetzt probeweise das Sozialticket für bedürftige Menschen ein. Ab Montag (24.10.) können sie die Berechtigungsausweise beantragen.

Mit dem mehrheitlich von SPD und Grünen gefassten Beschluss im Kreistag wird der Weg für die verbilligte Monatskarte für Bus und Bahn frei. Berechtigte Nutzer sind rund 22 000 Menschen im Kreis, vor allem Hartz-IV-Empfänger und Bezieher von Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerber. Statt 50,77 Euro wird sie das Ticket der Preisstufe A nur 29,90 Euro monatlich kosten. Damit können sie eines von drei Tarifgebieten im EN-Kreis ohne Zusatzticket befahren: Witten/Herdecke und Wetter, Hattingen und Sprockhövel sowie im Südkreis Schwelm, Gevelsberg, Ennepetal und Breckerfeld.

Ausgehend von den Erfahrungen in Dortmund rechnet der Kreis allerdings keineswegs mit einem Ansturm von Interessierten. In der Westfalenmetropole sank die Zahl der Kunden deutlich, nachdem der Preis für das Sozialticket gestiegen war. Dort nutzen gerade einmal rund ein Fünftel der Berechtigten die ermäßigte Fahrkarte. Überträgt man diese Zahlen auf den EN-Kreis, wären es nur rund 4500 Menschen, die davon Gebrauch machen würden.

Der Modellversuch des Verkehrsverbundes Rhein Ruhr (VRR) ist zunächst bis Ende 2012 befristet. Bis dahin gilt die Landesförderung als gesichert. Weil inzwischen einige Städte in NRW abgesprungen sind, könnte es mehr Zuschüsse als zunächst gedacht auch für den EN-Kreis geben. Im besten Falle rechnet er nun mit einer schwarzen Null. Ursprünglich ging man von einer Lücke von rund 300 000 Euro aus - gemeint ist die Differenz zwischen den Erlösen aus dem Ticketverkauf und den tatsächlichen Kosten. Die unklaren Kosten waren ein Grund, warum so lange über das Sozialticket diskutiert wurde. Wird die Lücke allerdings nicht mehr durch das Land gedeckt, weil die Fördertopfe irgendwann leer sind, müssten die Kommunen einspringen. Die genaue Rechnung wird der Kreis erst im nächsten Jahr vorlegen können.

Nicht zuletzt deshalb hat auch die CDU im Kreistag - anders als im VRR - gegen die Einführung des Sozialtickets gestimmt. Kreistagsfraktionschef Friedrich-Wilhelm Nockemann spricht von einem Stochern im Nebel. „Wir wissen nicht, was uns das Ticket am Ende kosten wird, keiner weiß, wie viele es in Anspruch nehmen und wie viel Arbeit auf die Beschäftigten im Jugend- und Sozialamt oder Job-Center zukommt, wo man die Berechtigungsausweise beantragt.“ Das Sozialticket sei sicherlich wünschenswert, so Nockemann, „aber wir können uns nur noch das Notwendigste erlauben“. Die Linkspartei stimmte ebenfalls dagegen. Sie hält das Sozialticket aus Nutzersicht für viel zu teuer. Statt 29,90 Euro solle es nur die Hälfte kosten. In der VRR-Verbandsversammlung hatte auch die SPD dagegen votiert, weil sie das Ticket für zu teuer hielt.

Ungeachtet dieser Diskussion geht es nun um die praktische Umsetzung. Das Sozialticket soll ab 1. November gelten. Der Kreis geht davon aus, dass die Automaten schon ab Dienstag (25.10.) umgestellt werden. Dort bekommt man die Monatswertmarke ebenso wie an den bekannten Vorverkaufsstellen. Die Berechtigungsausweise gibt es etwa im Job-Center oder bei der Wohngeldstelle. Die Fahrkarte entspricht dem Ticket 1000, Preisstufe A. Es gibt keine zeitliche Beschränkung, ab 19 Uhr können bis zu drei Kinder unter 15 Jahren mitgenommen werden. Wobei sich die Sozial-Fahrkarte nicht für Schüler lohnt, weil sie mit dem preisgünstigeren Schokoticket viel weiter fahren können.

http://www.derwesten.de/staedte/witten/Sozialticket-im-Kreis-gilt-ab-November-id5173936.html

 

Sozialpolitik Sozialticket kommt zum 1. November

Mülheim, 20.10.2011, DerWesten

Der Rat der Stadt hat die Einführung des Sozialtickets zum 1. November beschlossen. Ab Montag, 24. Oktober, können die Berechtigtenausweise in allen Dienststellen der Sozialagentur, des Jobcenters in Mülheim, ausgestellt werden.

Das Sozialticket können alle Personen bekommen, die bereits eine der folgenden Unterstützungen erhalten: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld, Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), Asylbewerberleistungsgesetz, Bundesversorgungsgesetz.

Um das Sozialticket zu erhalten, müssen Interessierte sich einen Berechtigtenausweis in einer Dienststelle der Sozialagentur ausstellen lassen. Dazu sollte der letzte Leistungsbescheid oder ersatzweise die Kunden- oder Bedarfsgemeinschaftsnummer sowie der Personalausweis mitgebracht werden. Die Sozialagentur prüft die Berechtigung und füllt einen Berechtigtenausweis aus.

Mit Berechtigtenausweis kann in einer MVG-Verkaufsstelle die Wertmarke für 29,90 Euro erworben werden. MVG-Abokunden können mit ihrem Berechtigtenausweis das Sozial-Ticket auch als Chipkarte (eTicket) bekommen. Der monatliche Betrag wird wie gewohnt vom Konto abgebucht.

Das Sozialticket - die Wertmarke mit dem Berechtigtenausweis – gilt zusammen mit einem Lichtbildausweis als Fahrberechtigung in der Preisstufe A.

http://www.derwesten.de/staedte/muelheim/Sozialticket-kommt-zum-1-November-id5182580.html

 

Neue Diskussion um Sozialticket

Lünen, 14.10.2011, DerWesten

Beim derzeitigen Sozialticket teilen sich VKU und Kreis die Kosten für den Zuschuss.

Lünen/Kreis Unna. Rund 266 000 Euro an Fördermitteln wird der Kreis Unna in diesem Jahr für die Bereitstellung eines Sozialtickets für den öffentlichen Nahverkehr erhalten. Derzeit genutzt wird dieses Ticket von 2965 Menschen im Kreis Unna, 898 davon aus Lünen.

Das Ticket war kreisweit bereits Ende des Jahres 2008 eingeführt worden – seinerzeit im Rahmen einer Testphase für 15 Euro und kreisweit gültig.

Landesmittel fangen Mehrbelastung auf

Die Nachfrage war relativ groß, allein in Lünen gab es zeitweise rund 1800 solcher Fahrkarten. Im April 2010 ging sie deutlich zurück, als die Preise neu strukturiert wurden: Die günstigere Variante kostete zunächst 16,10 Euro, heute 16,75 Euro, ist aber nicht mehr kreisweit, sondern nur für eine Stadt gültig. Die Kosten für das kreisweit gültige Ticket stiegen im April 2010 auf 26,10 Euro und liegen inzwischen bei 27,15 Euro. In allen Fällen teilen sich die Verkehrsgesellschaft des Kreises Unna und der Kreis die Kosten – für letzteren bedeutet dies für das laufende Jahr einen finanziellen Netto-Aufwand von 266 000 Euro.

Knapp ein Drittel der Tickets wird von Lünern genutzt. Von den 898 hier ausgegebenen Karten sind 687 für das Stadtgebiet gültig, weitere 211 sind teurere Karten mit kreisweiter Gültigkeit. Anspruch auf das Ticket haben alle, die von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld leben, Hilfen zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter erhalten, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen oder junge Menschen, die bei Pflegeeltern, Verwandten oder in Heimen leben und deshalb Leistungen der Jugendämter erhalten.

Im Rahmen der letzten Sitzung des Kreistages gab es recht unterschiedliche Ansichten, wie mit den Landeszuschüssen für das Sozialticket umgegangen werden soll. Während sich Bündnis 90 /Die Grünen kritisch zu der Kreiskalkulation äußerten und eine Senkung des Ticketpreises auf 22,50 Euro forderten, ging Die Linke noch weiter und forderte, wieder zu einem einzigen, kreisweit gültigen Ticket für 15 Euro zurückzukehren.

Die SPD hingegen dachte eher laut über eine Ausweitung des Angebotes nach, damit zum Beispiel auch Wohngeldempfänger einen Anspruch darauf haben. Ferner könne ihrer Meinung nach auch darüber nachgedacht werden, nicht nur stadt- oder kreisweit gültige Tickets anzubieten, sondern auch zusätzliche „kleine Regionalverbünde“ einzuführen – zum Beispiel für den Bereich Lünen/Selm.

http://www.derwesten.de/staedte/luenen/Neue-Diskussion-um-Sozialticket-id5161850.html