Der halbherzige Kampf gegen die Armut
In Deutschland gibt es richtige Ansätze, soziale Ausgrenzung
zu beheben,
doch die Instrumente werden nicht gebündelt / Von Walter Hanesch
Es wird viel über Armut geredet und alle Parteien erheben
den Anspruch,
etwas dagegen zu tun. Trotzdem steigt die Zahl der
Ausgegrenzten. Warum
das so ist, erläutert der Autor.
Die besondere Brisanz des Problems der Armut und soziale
Ausgrenzung ist
eng mit der Frage verbunden, inwieweit im deutschen
Sozialstaatsmodell
auch in Zukunft allen Bürgern eine soziale Integration im
Sinne der
Teilhabe an der Normalität des gesellschaftlichen Lebens
ermöglichen
werden soll. Damit ist nicht nur die Frage nach den
objektiven
Möglichkeiten einer Eingliederung für alle, sondern auch die
nach dem
Interesse und der Bereitschaft in Gesellschaft und Politik
zu einer
umfassenden Inklusionsstrategie aufgeworfen.
Als Grundlage für eine rationale Politik gegen Armut sind in
der
Bundesrepublik zwei wichtige Bausteine entwickelt worden:
Zum einen hat
die Bundesregierung eine Armuts- und
Reichtumsberichterstattung als
integriertes Element einer Armutsbekämpfung auf Bundesebene
institutionalisiert. Parallel dazu hat sich die
Bundesregierung
verpflichtet, im Rahmen der offenen Koordinierung zum
Kohäsionsziel in
der Europäischen Union in regelmäßigen Abständen Nationale
Aktionspläne
zum Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung vorzulegen.
Wie die
Bundesregierung hervorgehoben hat, bilden die Nationalen
Aktionspläne
gemeinsam mit der nationalen Armuts- und
Reichtumsberichterstattung das
Fundament für eine Strategie zur Armutsbekämpfung und zur
Stärkung der
sozialen Integration in
Deutschland.
Dabei sind neben der Bundesregierung auch die Länder und
Gemeinden
ebenso wie die Sozialpartner und die Vertreter der
Zivilgesellschaft
aufgefordert, sich an einem konzertierten Prozess einer
regelmäßigen
Abstimmung und Beratung zwischen den Akteuren aller Ebenen
zu
beteiligen. Insgesamt ist es bisher jedoch nicht gelungen,
den
politischen Entscheidungsprozess mit der Armuts- und
Reichtumsberichterstattung wie mit dem NAPInclusion-Prozess
zu
verknüpfen. Bis zur Weiterentwicklung des Nationalen
Aktionspläne zu
einem Instrument einer integrierten Strategie der Bekämpfung
von Armut
und sozialer Ausgrenzung ist es noch ein weiter Weg.
Unabhängig davon steht der Kampf gegen Armut und soziale
Ausgrenzung
heute in einem grundlegenden Dilemma. Läuft doch die
aktuelle Politik
des Umbaus der Transfer-, Integrations- und
Dienstleistungssysteme
Gefahr, eher dazu beizutragen, die durch den beschleunigten
ökonomischen
und sozialen Wandel bewirkte Aktualisierung von Armuts- und
Ausgrenzungsrisiken zu verstärken, statt sie wirksam zu
kompensieren.
So hat als Folge der arbeitsmarkt- und sozialpolitischen
Reformen der
letzten Jahre die Zahl der Menschen zugenommen, die auf die
letzten,
fürsorgerechtlich ausgestalteten Mindesteinkommenssysteme
angewiesen
sind; dies gilt besonders für die im Rahmen von Hartz IV neu eingeführte
Grundsicherung für Arbeitsuchende:
- Als Folge des niedrigen Niveaus dieser monetären
Transferleistung sind
die sozial-ökonomischen Teilhabe-Chancen der
Leistungsempfänger in
dramatischer Weise eingeschränkt.
- Zugleich werden sie einem hohen Druck ausgesetzt,
Arbeitsgelegenheiten
gleich welcher Art anzunehmen, ohne dass ihre ökonomischen
Eingliederungsperspektiven dadurch nachhaltig verbessert werden .
- Schließlich trägt auch die zunehmende Ökonomisierung
sozialer Dienste
eher dazu bei, bestehende Versorgungsdefizite zu verstärken
als eine
bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung im
Bereich
sozialer Dienste für marginalisierte Gruppen
sicherzustellen.
Ein bedarfsgerechter Ausbau und eine qualitative
Weiterentwicklung
sozialer Transfers und Dienste zur Überwindung sozialer
Ausgrenzung wird
nur dann möglich sein, wenn die gesellschaftliche
Bereitschaft für eine
ausreichende öffentliche Finanzierung und eine zielgenauere
Ausrichtung
einer solchen Politik sichergestellt werden kann. Ein
entsprechender
Konsens wird jedoch nur insoweit herstellbar sein, wie
erkennbar wird,
dass Leistungen zur sozialen Integration über die soziale
Befriedungsfunktion hinaus für die Stärkung des ökonomischen
und
sozialen Potentials der Gesellschaft unabdingbar sind. An
einer solchen
Sichtweise scheint es bisher zu mangeln.
Der "Nationale Aktionsplan soziale Eingliederung",
der seit diesem Jahr
von der Bundesregierung als Teil des "Nationalen
Strategieberichts
Sozialschutz und soziale Eingliederung" vorgelegt wird,
hat zum einen
die Aufgabe, über die wachsenden Armutsgefahren zu
informieren. Zum
anderen ist er der Aufgabe verpflichtet, Ziele und Programme
zur
Überwindung von Armut und Ausgrenzung darzustellen. Die
bisherigen
Aktionspläne haben versucht, die politischer Brisanz dieser
Aufgabe
dadurch zu entschärfen, dass sie die arbeitsmarkt- und
sozialpolitischen
Reformen der letzten Jahre als ein "umfassendes
Reformprogramm zur
Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung"
interpretiert haben. Dass
zentrale Bausteine dieser Reformen -- wie vor allem das
Reformpaket Hartz
IV -- dazu beigetragen haben, das Armutsrisiko in der
Bundesrepublik
massiv zu verschärfen, blieb dabei ausgeblendet.
Aus Sicht der Bundesregierung war dies nicht erforderlich,
da den
erhöhten Einkommensarmutsrisiken ja die von Politik und
Wirtschaft
versprochenen verbesserte Eingliederungschancen in den
Arbeitsmarkt
gegenüber stehen sollten. Auch der in diesem Jahr vorgelegte
Aktionsplan
enthält daher weder einen Gesamtkatalog sozialpolitischer
Leistungseinschnitte noch werden diese Maßnahmen im Hinblick
auf eine
Abschätzung der absehbaren Folgen für die Lebenslage der
Armen und die
Ziele des NAP dargestellt und bewertet. Nach wie vor fehlt den
politischen Verantwortlichen der Mut, politisch unbequeme
Auswirkungen
der Reformen offen anzusprechen und vor diesem Hintergrund
mögliche
Risiken (wie die absehbare Zunahme der Einkommensarmut bei
Langzeitarbeitslosen) wie Chancen (wie die versprochene
raschere und
nachhaltigere Integration in Erwerbsarbeit) der Reformen
genauer abzuwägen.
Wie könnte und müsste eine zielgenauere Ausrichtung der
Politik der
Armutsbekämpfung in der Bundesrepublik aussehen?
Im Rahmen des Projekts
"NAPsens" ist dies
beispielhaft für das Problem der Kinderarmut
dargestellt worden. (...)
Ausgehend von einer nüchternen Bilanz der vielfältigen
empirischen
Befunde sind konkrete Schritte hin zu einem wirksameren
Einsatz der
verfügbaren arbeitsmarkt-, sozial-, familien- und bildungs-
und
gesundheitspolitischen Instrumente gefordert. Welche
Instrumente in
welcher Weise miteinander kombiniert werden müssen, kann an
dieser
Stelle nicht im Detail ausgeführt werden. Dazu gehören aber
in jedem
Fall: flexiblere Arbeitszeiten und Arbeitseinsatzbedingungen
für
Familienmitglieder in den Betrieben, eine zielgenauere
Ausgestaltung der
sozial- und familienpolitischen Transfers sowie eine
qualitativ
hochwertige und bedarfsgerechtere Ausgestaltung der
Betreuungs- und
Bildungsinfrastruktur auf örtlicher Ebene. Eine solche
Neuorientierung
der Politik gegen Familien- und
Kinderarmut erfordert zum einen den
besser koordinierten Einsatz der verfügbaren Programme und
Instrumente,
um einen sinnvollen und konsistenten Maßnahmen-Mix zu
erreichen und zum
anderen ein besser abgestimmtes Verhalten der
unterschiedlichen Ebenen
und Akteure, vom Bund, den Ländern und Gemeinden ebenso wie
von den
Sozialpartnern und den Verbänden der Zivilgesellschaft.
Bisher ist es in der Bundesrepublik weder gelungen, einen
übergreifenden
Konsens in Bezug auf die Ziele einer Politik gegen Armut
herzustellen,
noch die konkreten Programme und Instrumente zwischen den
Ebenen und
Akteuren sinnvoll aufeinander abzustimmen. Ein erster
Schritt könnte
darin liegen, dass auf jeder der politischen Ebenen des
föderalen
Systems eigene Aktionspläne zur Bekämpfung von Armut und
Ausgrenzung
aufgestellt werden. Auch wenn gegenüber der Europäischen
Union vor allem
die Bundesebene in der Pflicht steht, in regelmäßigen
Abständen einen
umfassenden nationalen Aktionsplan zu erstellen und die
übrigen Akteure
an diesem Prozess zu beteiligen, zeigen die bisherigen
Erfahrungen, dass
letzteres im praktischen Vollzug bisher nur unzureichend
gelingt.
Neben dem Bund müssten somit künftig auch die einzelnen
Bundesländer
eigenständige Aktionspläne erstellen, etwa auf der Grundlage
der
mittlerweile in fast allen Bundesländern regelmäßig
vorgelegten Armuts-
und Sozialberichte. Dadurch böte sich die Chance,
eigenständige
armutspolitische Ziele zu definieren, den Einsatz geeigneter
Programme
und Instrumente festzulegen und ihre Wirkungen regelmäßig zu
überprüfen.
Vergleichbares wäre ebenso auf der lokalen Ebene --
besonders auf der
Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise -- zu
etablieren, sind doch
die Kommunen ja z.T. schon sehr
viel länger als der Bund und die Länder
in der Armuts- und Sozialberichterstattung aktiv. (...)
SPERBER
© Copyright Frankfurter Rundschau
Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 250)
Datum: Freitag, den 27. Oktober 2006
Seite: 7