Der halbherzige Kampf gegen die Armut

In Deutschland gibt es richtige Ansätze, soziale Ausgrenzung zu beheben,

doch die Instrumente werden nicht gebündelt / Von Walter Hanesch

Es wird viel über Armut geredet und alle Parteien erheben den Anspruch,

etwas dagegen zu tun. Trotzdem steigt die Zahl der Ausgegrenzten. Warum

das so ist, erläutert der Autor.

Die besondere Brisanz des Problems der Armut und soziale Ausgrenzung ist

eng mit der Frage verbunden, inwieweit im deutschen Sozialstaatsmodell

auch in Zukunft allen Bürgern eine soziale Integration im Sinne der

Teilhabe an der Normalität des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen

werden soll. Damit ist nicht nur die Frage nach den objektiven

Möglichkeiten einer Eingliederung für alle, sondern auch die nach dem

Interesse und der Bereitschaft in Gesellschaft und Politik zu einer

umfassenden Inklusionsstrategie aufgeworfen.

Als Grundlage für eine rationale Politik gegen Armut sind in der

Bundesrepublik zwei wichtige Bausteine entwickelt worden: Zum einen hat

die Bundesregierung eine Armuts- und Reichtumsberichterstattung als

integriertes Element einer Armutsbekämpfung auf Bundesebene

institutionalisiert. Parallel dazu hat sich die Bundesregierung

verpflichtet, im Rahmen der offenen Koordinierung zum Kohäsionsziel in

der Europäischen Union in regelmäßigen Abständen Nationale Aktionspläne

zum Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung vorzulegen. Wie die

Bundesregierung hervorgehoben hat, bilden die Nationalen Aktionspläne

gemeinsam mit der nationalen Armuts- und Reichtumsberichterstattung das

Fundament für eine Strategie zur Armutsbekämpfung und zur Stärkung der

sozialen Integration in Deutschland.

Dabei sind neben der Bundesregierung auch die Länder und Gemeinden

ebenso wie die Sozialpartner und die Vertreter der Zivilgesellschaft

aufgefordert, sich an einem konzertierten Prozess einer regelmäßigen

Abstimmung und Beratung zwischen den Akteuren aller Ebenen zu

beteiligen. Insgesamt ist es bisher jedoch nicht gelungen, den

politischen Entscheidungsprozess mit der Armuts- und

Reichtumsberichterstattung wie mit dem NAPInclusion-Prozess zu

verknüpfen. Bis zur Weiterentwicklung des Nationalen Aktionspläne zu

einem Instrument einer integrierten Strategie der Bekämpfung von Armut

und sozialer Ausgrenzung ist es noch ein weiter Weg.

Unabhängig davon steht der Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung

heute in einem grundlegenden Dilemma. Läuft doch die aktuelle Politik

des Umbaus der Transfer-, Integrations- und Dienstleistungssysteme

Gefahr, eher dazu beizutragen, die durch den beschleunigten ökonomischen

und sozialen Wandel bewirkte Aktualisierung von Armuts- und

Ausgrenzungsrisiken zu verstärken, statt sie wirksam zu kompensieren.

So hat als Folge der arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Reformen der

letzten Jahre die Zahl der Menschen zugenommen, die auf die letzten,

fürsorgerechtlich ausgestalteten Mindesteinkommenssysteme angewiesen

sind; dies gilt besonders für die im Rahmen von Hartz IV neu eingeführte

Grundsicherung für Arbeitsuchende:

- Als Folge des niedrigen Niveaus dieser monetären Transferleistung sind

die sozial-ökonomischen Teilhabe-Chancen der Leistungsempfänger in

dramatischer Weise eingeschränkt.

- Zugleich werden sie einem hohen Druck ausgesetzt, Arbeitsgelegenheiten

gleich welcher Art anzunehmen, ohne dass ihre ökonomischen

Eingliederungsperspektiven dadurch nachhaltig verbessert werden .

- Schließlich trägt auch die zunehmende Ökonomisierung sozialer Dienste

eher dazu bei, bestehende Versorgungsdefizite zu verstärken als eine

bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung im Bereich

sozialer Dienste für marginalisierte Gruppen sicherzustellen.

Ein bedarfsgerechter Ausbau und eine qualitative Weiterentwicklung

sozialer Transfers und Dienste zur Überwindung sozialer Ausgrenzung wird

nur dann möglich sein, wenn die gesellschaftliche Bereitschaft für eine

ausreichende öffentliche Finanzierung und eine zielgenauere Ausrichtung

einer solchen Politik sichergestellt werden kann. Ein entsprechender

Konsens wird jedoch nur insoweit herstellbar sein, wie erkennbar wird,

dass Leistungen zur sozialen Integration über die soziale

Befriedungsfunktion hinaus für die Stärkung des ökonomischen und

sozialen Potentials der Gesellschaft unabdingbar sind. An einer solchen

Sichtweise scheint es bisher zu mangeln.

Der "Nationale Aktionsplan soziale Eingliederung", der seit diesem Jahr

von der Bundesregierung als Teil des "Nationalen Strategieberichts

Sozialschutz und soziale Eingliederung" vorgelegt wird, hat zum einen

die Aufgabe, über die wachsenden Armutsgefahren zu informieren. Zum

anderen ist er der Aufgabe verpflichtet, Ziele und Programme zur

Überwindung von Armut und Ausgrenzung darzustellen. Die bisherigen

Aktionspläne haben versucht, die politischer Brisanz dieser Aufgabe

dadurch zu entschärfen, dass sie die arbeitsmarkt- und sozialpolitischen

Reformen der letzten Jahre als ein "umfassendes Reformprogramm zur

Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung" interpretiert haben. Dass

zentrale Bausteine dieser Reformen -- wie vor allem das Reformpaket Hartz

IV -- dazu beigetragen haben, das Armutsrisiko in der Bundesrepublik

massiv zu verschärfen, blieb dabei ausgeblendet.

Aus Sicht der Bundesregierung war dies nicht erforderlich, da den

erhöhten Einkommensarmutsrisiken ja die von Politik und Wirtschaft

versprochenen verbesserte Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt

gegenüber stehen sollten. Auch der in diesem Jahr vorgelegte Aktionsplan

enthält daher weder einen Gesamtkatalog sozialpolitischer

Leistungseinschnitte noch werden diese Maßnahmen im Hinblick auf eine

Abschätzung der absehbaren Folgen für die Lebenslage der Armen und die

Ziele des NAP dargestellt und bewertet. Nach wie vor fehlt den

politischen Verantwortlichen der Mut, politisch unbequeme Auswirkungen

der Reformen offen anzusprechen und vor diesem Hintergrund mögliche

Risiken (wie die absehbare Zunahme der Einkommensarmut bei

Langzeitarbeitslosen) wie Chancen (wie die versprochene raschere und

nachhaltigere Integration in Erwerbsarbeit) der Reformen genauer abzuwägen.

Wie könnte und müsste eine zielgenauere Ausrichtung der Politik der

Armutsbekämpfung in der Bundesrepublik aussehen? Im Rahmen des Projekts

"NAPsens" ist dies beispielhaft für das Problem der Kinderarmut

dargestellt worden. (...)

Ausgehend von einer nüchternen Bilanz der vielfältigen empirischen

Befunde sind konkrete Schritte hin zu einem wirksameren Einsatz der

verfügbaren arbeitsmarkt-, sozial-, familien- und bildungs- und

gesundheitspolitischen Instrumente gefordert. Welche Instrumente in

welcher Weise miteinander kombiniert werden müssen, kann an dieser

Stelle nicht im Detail ausgeführt werden. Dazu gehören aber in jedem

Fall: flexiblere Arbeitszeiten und Arbeitseinsatzbedingungen für

Familienmitglieder in den Betrieben, eine zielgenauere Ausgestaltung der

sozial- und familienpolitischen Transfers sowie eine qualitativ

hochwertige und bedarfsgerechtere Ausgestaltung der Betreuungs- und

Bildungsinfrastruktur auf örtlicher Ebene. Eine solche Neuorientierung

der Politik gegen Familien- und Kinderarmut erfordert zum einen den

besser koordinierten Einsatz der verfügbaren Programme und Instrumente,

um einen sinnvollen und konsistenten Maßnahmen-Mix zu erreichen und zum

anderen ein besser abgestimmtes Verhalten der unterschiedlichen Ebenen

und Akteure, vom Bund, den Ländern und Gemeinden ebenso wie von den

Sozialpartnern und den Verbänden der Zivilgesellschaft.

Bisher ist es in der Bundesrepublik weder gelungen, einen übergreifenden

Konsens in Bezug auf die Ziele einer Politik gegen Armut herzustellen,

noch die konkreten Programme und Instrumente zwischen den Ebenen und

Akteuren sinnvoll aufeinander abzustimmen. Ein erster Schritt könnte

darin liegen, dass auf jeder der politischen Ebenen des föderalen

Systems eigene Aktionspläne zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung

aufgestellt werden. Auch wenn gegenüber der Europäischen Union vor allem

die Bundesebene in der Pflicht steht, in regelmäßigen Abständen einen

umfassenden nationalen Aktionsplan zu erstellen und die übrigen Akteure

an diesem Prozess zu beteiligen, zeigen die bisherigen Erfahrungen, dass

letzteres im praktischen Vollzug bisher nur unzureichend gelingt.

Neben dem Bund müssten somit künftig auch die einzelnen Bundesländer

eigenständige Aktionspläne erstellen, etwa auf der Grundlage der

mittlerweile in fast allen Bundesländern regelmäßig vorgelegten Armuts-

und Sozialberichte. Dadurch böte sich die Chance, eigenständige

armutspolitische Ziele zu definieren, den Einsatz geeigneter Programme

und Instrumente festzulegen und ihre Wirkungen regelmäßig zu überprüfen.

Vergleichbares wäre ebenso auf der lokalen Ebene -- besonders auf der

Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise -- zu etablieren, sind doch

die Kommunen ja z.T. schon sehr viel länger als der Bund und die Länder

in der Armuts- und Sozialberichterstattung aktiv. (...)

 

SPERBER

 

 

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Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 250)

Datum: Freitag, den 27. Oktober 2006

Seite: 7