Arbeitsagentur in der Kritik Weiterbildung ohne Kontrolle
Berlin/Nürnberg . Der Bundesrechnungshof hat erhebliche
Mängel bei der
Qualitätsprüfung der beruflichen Weiterbildung durch die
Bundesagentur
für Arbeit (BA) kritisiert. Die BA habe diesen seit 2003
bestehenden
gesetzlichen Auftrag "nur unzureichend umgesetzt",
heißt es in einem
Schreiben an den Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages.
Die Agentur
sei immer noch nicht in der Lage, "verlässliche
Aussagen zur Qualität
dieser Maßnahmen zu treffen" und könne daher auch nicht
"fachlichen
Fehlentwicklungen und unwirtschaftlichem Einsatz von
Ressourcen begegnen".
Die Arbeitsagenturen sind seit 2003 gesetzlich verpflichtet,
Qualität
und Erfolg von Weiterbildungskursen zu prüfen. Der Lehrgang
selbst und
seine Träger müssen danach zuvor von einer privaten
Zertifizierungsstelle zugelassen worden sein, die wiederum
die
Anerkennung der Bundesagentur benötigt. Laut Rechnungshof
legte die BA
bisher "weder konkrete Zuständigkeiten noch
verbindliche
Qualitätskriterien, Bewertungsschemata oder Verfahrensregeln
für die
Qualitätskontrollen laufender Weiterbildungsmaßnahmen
fest". Ebenso
wenig überwache die BA, ob überhaupt und wie
Qualitätskontrollen
umgesetzt würden.
In dem Schreiben heißt es, die Bundesagentur habe die
Vorwürfe
weitgehend eingeräumt. Sie entwickle in einer Projektgruppe
Standards
für die Qualitätssicherung arbeitsmarktpolitischer
Dienstleistungen. rb
RBUNZENTHAL
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Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 22)
Datum: Freitag, den 26. Januar 2007
Seite: 10