Arbeitsagentur in der Kritik Weiterbildung ohne Kontrolle

Berlin/Nürnberg . Der Bundesrechnungshof hat erhebliche Mängel bei der

Qualitätsprüfung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur

für Arbeit (BA) kritisiert. Die BA habe diesen seit 2003 bestehenden

gesetzlichen Auftrag "nur unzureichend umgesetzt", heißt es in einem

Schreiben an den Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages. Die Agentur

sei immer noch nicht in der Lage, "verlässliche Aussagen zur Qualität

dieser Maßnahmen zu treffen" und könne daher auch nicht "fachlichen

Fehlentwicklungen und unwirtschaftlichem Einsatz von Ressourcen begegnen".

Die Arbeitsagenturen sind seit 2003 gesetzlich verpflichtet, Qualität

und Erfolg von Weiterbildungskursen zu prüfen. Der Lehrgang selbst und

seine Träger müssen danach zuvor von einer privaten

Zertifizierungsstelle zugelassen worden sein, die wiederum die

Anerkennung der Bundesagentur benötigt. Laut Rechnungshof legte die BA

bisher "weder konkrete Zuständigkeiten noch verbindliche

Qualitätskriterien, Bewertungsschemata oder Verfahrensregeln für die

Qualitätskontrollen laufender Weiterbildungsmaßnahmen fest". Ebenso

wenig überwache die BA, ob überhaupt und wie Qualitätskontrollen

umgesetzt würden.

In dem Schreiben heißt es, die Bundesagentur habe die Vorwürfe

weitgehend eingeräumt. Sie entwickle in einer Projektgruppe Standards

für die Qualitätssicherung arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen. rb

 

RBUNZENTHAL

 

 

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Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 22)

Datum: Freitag, den 26. Januar 2007

Seite: 10