Alkoholverbot vor
Gericht 11.08.2008
Schrift
Essen in der Tram, Trinken im Ausgehviertel
- in Freiburg ist vieles untersagt. Nun klagt ein Kreis kritischer JuristInnen gegen die Gruppentrink-Verordnung. VON CHRISTIAN RATH
Kollektives Besäufnis im Freien. Foto:
dpa
FREIBURG
taz
Die
südbadische 200.000-Einwohner-Stadt Freiburg ist nicht nur ökologisch
Vorreiterin, sondern auch wenn es um Verbote im Alltag geht. In der Straßenbahn
darf man nicht essen, in der Fußgängerzone keine Fahrräder abstellen und im Ausgehviertel keinen Alkohol auf der Straße trinken. Dieses
Alkoholverbot, das in der Stadt heiß diskutiert und von anderen Kommunen der
Republik mit Interesse verfolgt wird, landet jetzt aber vor Gericht - auf Klage
des örtlichen Arbeitskreises kritischer JuristInnen.
Drei Straßen umfasst das Freiburger Ausgehviertel
und wird deshalb "Bermudadreieck" genannt. Die Polizei registrierte
dort in den letzten Jahren einen starken Anstieg von Gewaltdelikten und machte
dafür den Alkohol verantwortlich. Rund die Hälfte der Tatverdächtigen in der
Innenstadt sei alkoholisiert. Alkohol führe zur Enthemmung, erhöhe die
Gewaltbereitschaft, so lautet die Argumentation. Oft werde mitgebrachter
Billigalkohol auf öffentlichen Plätzen konsumiert, bevor man Gaststätten
besucht. "Vorglühen" wird das in Freiburg genannt.
Seit Ende 2007
gilt nun eine Polizeiverordnung der Stadt, die den Alkoholkonsum an den Wochenendnächten im Ausgehviertel
beschränkt. Eine erste Auswertung der Polizei ergab gemischte Ergebnisse. Zwar
sank die Zahl der Gewaltdelikte im Wirkbereich des Verbots um 16 Prozent.
Zugleich stieg aber der Anteil alkoholisierter Täter von 43 auf 60 Prozent. Der
grüne Oberbürgermeister Dieter Salomon war dennoch zufrieden und forderte eine
Verlängerung des Alkoholverbots. Der Gemeinderat beschloss jüngst eine
Ausweitung der Probephase bis 2010.
Gegen dieses Alkoholverbot hat nun John Philipp Thurn,
Mitglied im Arbeitskreis, geklagt. Er hält eine Polizeiverordnung gegen
Alkoholkonsum generell für unzulässig. "Wer Alkohol trinkt, wird danach in
aller Regel nicht gewalttätig", sagt der Freiburger Doktorand, der nach
eigenen Angaben auch gerne in den lauschigen Freiburger Gassen und Plätzen
mitgebrachten Alkohol trinkt. Das pauschale Alkoholverbot setze als
Gewaltprävention "viel zu früh und zu breit" an. Thurn ist übrigens
Mitarbeiter am Lehrstuhl von Andreas Voßkuhle, der im
April zum Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts gewählt wurde.
Sein Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof
Mannheim richtet sich auch gegen eine zweite Freiburger-Polizeiverordnung, die
in der ganzen Stadt gilt. Danach ist das kollektive öffentliche Trinken
verboten, "wenn dessen öffentliche Auswirkungen geeignet sind, Dritte
erheblich zu belästigen". Die Vorschrift richtet sich gegen Alkoholiker,
Obdachlose und Punks, die mit aggressivem Verhalten untereinander und gegen
Dritte immer wieder Bürger ängstigen und vom Gebrauch bestimmter Plätze
abhalten. John Philipp Thurn hält diese Verordnung ebenfalls für rechtswidrig.
Auch hier werde angesetzt, bevor eine Gefahr auch nur eingetreten ist. Die
Gruppentrink-Verordnung spielt in der Freiburger Debatte bisher aber nur eine Nebenrolle,
weil sie im ersten halben Jahr kein einziges Mal angewandt wurde.
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/alkoholverbot-vor-gericht