Die Hartz-IV-Wunschliste

Politiker rufen sich selbst zu Korrekturen auf, den Gewerkschaften reicht das nicht

Von Markus Sievers

Berlin. Was die Koalition an Hartz IV möglicherweise ändern will, reicht den Gewerkschaften nicht. "Wir brauchen eine Generaldebatte über Hartz IV, aber bitte keine Mogelpackung", sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Franz-Josef Möllenberg, der Frankfurter Rundschau.

Die Diskussion sei ja zu begrüßen, aber: "Ein bisschen Kosmetik reicht nicht aus", erklärte Möllenberg unter Verweis auf den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (CDU). Dieser hatte zwar eine "Grundrevision" der Arbeitsmarktreformen verlangt, bleibt mit seinen Forderungen aber weit hinter den Vorstellungen der Gewerkschaften zurück. So sprach sich Möllenberg dafür aus, den Regelsatz für Arbeitslosengeld-II-Empfänger deutlich anzuheben.

Dieser Punkt taucht in der Wunschliste von Rüttgers nicht auf. Er hatte vergangene Woche Korrekturbedarf an vier Stellen angemeldet: dem Schonvermögen, den Hinzuverdienstregeln, den Unterkunftskosten und den Hartz-IV-Sätzen für Kinder. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) trägt das mit, auch wenn sie Kritik an Rüttgers Rhetorik übte. Er muss im Mai Landtagswahlen bestehen.

Die FDP dringt vor allem auf bessere Zuverdienstmöglichkeiten für Hartz-IV-Bezieher, wie ihr Arbeitsmarktexperte Heinrich Kolb der FR sagte. "Die heutigen Regeln setzen zu starke Anreize, im Transfersystem zu bleiben", meinte Kolb. Wer eine Arbeit aufnehme, sollte mindestens 40 oder 50 Prozent des Lohnes behalten dürfen. Die FDP habe dafür ihr Konzept des Bürgergeldes vorgelegt, um die Motivation zur Arbeitsaufnahme zu erhöhen. Allerdings lehnt die FDP Mindestlöhne noch entschiedener ab als die Union, so dass Kritiker ihr vorhalten, mit dieser Form der Kombilöhne nur das Lohndumping zu fördern.

Als "Wahlkampfmanöver" bezeichnete die nordrhein-westfälische SPD-Vorsitzende Hannelore Kraft den Vorstoß von Rüttgers. Über höhere Zahlungen für Kinder in Hartz-IV-Familien etwa werde bald ohnehin das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat 2009 rund 280000 Hartz-IV-Bescheide nachbessern müssen. Von den 766700 zwischen Januar und November bearbeiteten Widersprüchen wurden 36,4 Prozent (2008: 36,5 Prozent) ganz oder teilweise stattgegeben, bestätigte die BA. Dpa, fr

 

 

Jeder dritte Widerspruch gegen Hartz IV erfolgreich

Berlin (qua) Die Ämter in Deutschland mussten 2009 rund 280000 Hartz-IV-Bescheide korrigieren. Damit war mehr als jeder dritte Widerspruch erfolgreich, wie eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA) bestätigte. Jeder Hartz-IV-Empfänger erhält alle sechs Monate eine neue Berechnung seiner Ansprüche. Zwischendrin können Änderungsbescheide ins Haus flattern. Insgesamt versenden die Behörden mehr als sieben Millionen Bescheide jährlich. Angefochten wurden im vergangenen Jahr nach Auskunft der BA insgesamt 735000Bescheide. Die meisten Einwände richten sich gegen die Berechnung der Kosten von Unterkunft und Wohnraum.

Quelle:
Verlag: Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH
Publikation: Rheinische Post Düsseldorf
Ausgabe: Nr.9
Datum: Dienstag, den 12. Januar 2010
Seite: Nr.1

 

 

270000 falsche Hartz-IV-Bescheide

Mainz. Deutschlands Hartz-IV-Ämter haben im vergangenen Jahr (ohne Dezember) 267612 falsche Bescheide an Hilfebedürftige ausgestellt. Diese mußten in Widerspruchsverfahren korrigiert werden. Das räumte eine Sprecherin der Bundesarbeitsagentur (BA) ein, wie das ARD-Magazin »Report Mainz« am Montag vorab berichtete. Mehr als jeder dritte Widerspruch war erfolgreich. BA-Vorstand Heinrich Alt führt die Probleme unter anderem auf die schwierige Personalsituation zurück. »Wir haben erhebliche Qualifikationsdefizite, die noch verschärft werden durch eine hohe Personalfluktuation«, erklärte er.
12.01.2010 / Inland / Seite 4Inhalt

 (jW)