Die Hartz-IV-Wunschliste
Politiker rufen sich selbst zu Korrekturen auf, den
Gewerkschaften reicht das nicht
Von Markus Sievers
Berlin. Was die Koalition an Hartz
IV möglicherweise ändern will, reicht den Gewerkschaften nicht. "Wir
brauchen eine Generaldebatte über Hartz IV, aber
bitte keine Mogelpackung", sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Franz-Josef Möllenberg, der Frankfurter Rundschau.
Die Diskussion sei ja zu begrüßen, aber: "Ein bisschen
Kosmetik reicht nicht aus", erklärte Möllenberg
unter Verweis auf den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen
Rüttgers (CDU). Dieser hatte zwar eine "Grundrevision" der
Arbeitsmarktreformen verlangt, bleibt mit seinen Forderungen aber weit hinter
den Vorstellungen der Gewerkschaften zurück. So sprach sich Möllenberg
dafür aus, den Regelsatz für Arbeitslosengeld-II-Empfänger
deutlich anzuheben.
Dieser Punkt taucht in der Wunschliste von Rüttgers nicht
auf. Er hatte vergangene Woche Korrekturbedarf an vier Stellen angemeldet: dem
Schonvermögen, den Hinzuverdienstregeln, den Unterkunftskosten und den Hartz-IV-Sätzen für Kinder. Bundesarbeitsministerin Ursula
von der Leyen (CDU) trägt das mit, auch wenn sie Kritik an Rüttgers Rhetorik
übte. Er muss im Mai Landtagswahlen bestehen.
Die FDP dringt vor allem auf bessere Zuverdienstmöglichkeiten
für Hartz-IV-Bezieher, wie ihr Arbeitsmarktexperte
Heinrich Kolb der FR sagte. "Die heutigen Regeln setzen zu starke Anreize,
im Transfersystem zu bleiben", meinte Kolb. Wer eine Arbeit aufnehme,
sollte mindestens 40 oder 50 Prozent des Lohnes behalten dürfen. Die FDP habe
dafür ihr Konzept des Bürgergeldes vorgelegt, um die Motivation zur
Arbeitsaufnahme zu erhöhen. Allerdings lehnt die FDP Mindestlöhne noch
entschiedener ab als die Union, so dass Kritiker ihr vorhalten, mit dieser Form
der Kombilöhne nur das Lohndumping zu fördern.
Als "Wahlkampfmanöver" bezeichnete die
nordrhein-westfälische SPD-Vorsitzende Hannelore Kraft den Vorstoß von
Rüttgers. Über höhere Zahlungen für Kinder in Hartz-IV-Familien
etwa werde bald ohnehin das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat 2009 rund 280000 Hartz-IV-Bescheide nachbessern müssen. Von den 766700
zwischen Januar und November bearbeiteten Widersprüchen wurden 36,4 Prozent
(2008: 36,5 Prozent) ganz oder teilweise stattgegeben, bestätigte die BA. Dpa, fr
Jeder dritte Widerspruch gegen Hartz
IV erfolgreich
Berlin (qua) Die Ämter in Deutschland mussten 2009 rund
280000 Hartz-IV-Bescheide korrigieren. Damit war mehr
als jeder dritte Widerspruch erfolgreich, wie eine Sprecherin der Bundesagentur
für Arbeit (BA) bestätigte. Jeder Hartz-IV-Empfänger
erhält alle sechs Monate eine neue Berechnung seiner Ansprüche. Zwischendrin
können Änderungsbescheide ins Haus flattern. Insgesamt versenden die Behörden
mehr als sieben Millionen Bescheide jährlich. Angefochten wurden im vergangenen
Jahr nach Auskunft der BA insgesamt 735000Bescheide. Die meisten Einwände
richten sich gegen die Berechnung der Kosten von Unterkunft und Wohnraum.
Quelle:
Verlag: Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH
Publikation: Rheinische Post Düsseldorf
Ausgabe: Nr.9
Datum: Dienstag, den 12. Januar 2010
Seite: Nr.1
270000 falsche Hartz-IV-Bescheide
Mainz. Deutschlands Hartz-IV-Ämter
haben im vergangenen Jahr (ohne Dezember) 267612 falsche Bescheide an
Hilfebedürftige ausgestellt. Diese mußten in
Widerspruchsverfahren korrigiert werden. Das räumte eine Sprecherin der
Bundesarbeitsagentur (BA) ein, wie das ARD-Magazin »Report Mainz« am Montag
vorab berichtete. Mehr als jeder dritte Widerspruch war erfolgreich.
BA-Vorstand Heinrich Alt führt die Probleme unter anderem auf die schwierige
Personalsituation zurück. »Wir haben erhebliche Qualifikationsdefizite, die
noch verschärft werden durch eine hohe Personalfluktuation«, erklärte er.
12.01.2010 / Inland / Seite 4Inhalt
(jW)