Ärzte bleiben auf Mahnkosten sitzen

Praxisgebühr laut Urteil rechtens - Verweigerung ist für Patienten aber ohne Folgen / Richter: Lage absurd

Die Praxisgebühr ist zulässig und darf von den Kassenärztlichen Vereinigungen eingetrieben werden; Verweigerern drohen aber keine Mahn-, Porto- oder Gerichtskosten. Das entschied das Sozialgericht Düsseldorf am Dienstag in einem Musterverfahren.

Ärzteprotest gegen die Praxisgebühr (dpa)

+Ärzteprotest gegen die Praxisgebühr (dpa)

Düsseldorf · 22. März · dpa/rtr/wow · Das Verfahren zum Eintreiben der Gebühren sollte zwischen Ärzten und Krankenkassen neu geregelt werden, empfahl das Gericht. Die bisherige Praxis sei "absurd". Im konkreten Fall verurteilte das Sozialgericht einen 48-Jährigen zur Zahlung der zehn Euro. Er hatte vergeblich argumentiert, die Gebühr angesichts eines Nettoeinkommens von 1000 Euro nicht aufbringen zu können.

Die vielfach höheren Mahn- und Gerichtskosten könnten dem Mann aber nicht aufgebürdet werden, befand die 34. Kammer. Die Pauschalgebühr von 150 Euro dafür muss die Kassenärztliche Vereinigung tragen. Allein die Krankenkassen hätten eine Rechtsbeziehung mit den Patienten und könnten bei Verweigerung der Bezahlung vollstrecken, ohne einen Prozess zu führen.

Das Urteil stieß bei der KV Nordrhein auf Kritik. "Das ist noch schlimmer als wir befürchtet hatten", sagte deren stellvertretender Vorsitzender Klaus Enderer. "Die Ärzte werden nun vermutlich noch mehr Schwierigkeiten haben, die zehn Euro einzuziehen. Das Urteil öffnet Tür und Tor, die Gebühr nicht zu bezahlen." Die Ärzte hatten vergeblich gehofft, den Musterprozess zu verlieren und die Zuständigkeit für das Einzugsverfahren abgesprochen zu bekommen.

Nun werde man "alle Hebel nutzen", um diese Aufgabe dennoch loszuwerden. Der Bundesmantelvertrag zwischen Ärzten und Krankenkassen sei bereits gekündigt. Wie bei den Zahnärzten sollten die Krankenkassen künftig die ihnen zufließenden Gebühren selbst einziehen. Schon in den Arztpraxen falle Verwaltungsaufwand in Millionenhöhe an, der den Ärzten nicht erstattet werde.

Praxisgebühr

Eine gute Zahlungmoral bescheinigen die Kassenärzte den Patienten. Zwar zahlten 2004 nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) 337 000 Kranke die Praxisgebühr nicht sofort. Dies liege jedoch oft an Ambulanzen in Kliniken, die nicht auf den Zahlungsverkehr eingestellt seien.

Gemessen an der Gesamtzahl der Praxisgebühr pflichtigen Fälle von 120 Millionen liege der Anteil derjenigen, die nicht gleich bezahlten, aber ohnehin nur bei 0,3 Prozent. wow

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) forderte die Kassen auf, die entstehenden Kosten zu übernehmen. Auf die Ärzte komme eine extreme Belastung zu, klagte KBV-Sprecher Roland Stahl im Gespräch mit der FR . Es sei aber das Geld der Kassen, das die Ärzte eintreiben müssten. Daher dürften sie nicht auf dem Kostenberg sitzen bleiben. Nach Ostern werde es Gespräche mit den Krankenkassen darüber geben.

"Mordsaufwand"


Das Bundesgesundheitsministerium wollte sich nicht zumAusgang des Verfahrens äußern. Eine Sprecherin sagte lediglich, das Ministerium sei bereit, sich an Gesprächen zu beteiligen, "um eine gangbare Lösung zu finden".

Nach Angaben der KV Nordrhein stehen allein im Rheinland inzwischen 235 000 Euro Praxisgebühren aus. Das Eintreiben dieser Summe koste die KV vier Millionen Euro. "Wenn wir all die Prozesse führen würden, dann würden wir auf 3,5 Millionen Euro Gerichtskosten und 500 000 Euro Verwaltungskostensitzen bleiben", sagte Enderer. "Deshalb werden wir alle Energie aufwenden, um die Verantwortung loszuwerden und dieses Verfahren den Krankenkassen zuzuschieben." Der "Wahnsinn" müsse ein Ende haben.

Ein Krankenkassen-Vertreter räumte ein, dass einem recht geringen Betrag "ein Mordsaufwand" entgegenstehe. Der Zahlungsweg sei aber klar geregelt.

Az.: S 34 KR 269/2004

Dossier: Die Gesundheitsreform

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Copyright © Frankfurter Rundschau online 2005
Dokument erstellt am 22.03.2005 um 17:12:11 Uhr
Erscheinungsdatum 23.03.2005

Praxisgebühr-Preller bleiben ungeschoren

VON WULF KANNEGIESSER

Düsseldorf Praxisgebühr-Verweigerer müssen vorerst keine finanziellen Konsequenzen befürchten. Im bundesweit ersten Prozess gegen einen säumigen Patienten entschied das Düsseldorfer Sozialgericht gestern, dass für das Eintreiben der Zehn-Euro-Pauschale die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zuständig sind und die Patienten weder Mahn- noch Portokosten übernehmen müssen. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Praxisgebühr sah das Gericht nicht.

Das Urteil stieß bei den Ärzten auf heftige Kritik. Ein Vertreter der klagenden KV Nordrhein sprach von einem „Pyrrhus-Sieg“: Nur mit einem Millionenaufwand sei es möglich, die ausstehenden 235000 Euro vor den Sozialgerichten einzuklagen. Bis auf weiteres lägen deshalb alle Prozesse gegen säumige Patienten auf Eis. Die Ärzte argumentieren, dass die Kassen für diese Kosten aufkommen müssen. In dem Musterprozess ging es um die Frage, ob die KV zuständig sind, die Gebühren einzuklagen. Das Düsseldorfer Gericht verwies auf den zwischen den KV und den Krankenkassen formell noch bestehenden Bundesmanteltarifvertrag für Ärzte. Obwohl die Praxisgebühr den Krankenkassen zugute komme, müssten sich diese nicht um das Eintreiben kümmern.

Der Sprecher der KV Nordrhein, Enderer, bezifferte die Kosten zur Eintreibung der Praxisgebühr von allen 23500 Zahlungsverweigerern auf vier Millionen Euro. „Wenn wir all die Prozesse führten, dann würden wir auf 3,5 Millionen Euro Gerichtskosten und 500000 Euro Verwaltungskosten sitzen bleiben. Dieser Wahnsinn muss ein Ende haben.“ Pro Sozialgerichtsklage falle für die KV eine Prozessgebühr von 150 Euro an.

Der beklagte Patient hatte sich 2004 in einer Düsseldorfer Praxis behandeln lassen und die Gebühr trotz Mahnungen nicht bezahlt. Er gab an, sich in einer finanziellen Zwangslage zu befinden.

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WIRTSCHAFT SEITE

- /VON WULF KANNEGIESSER

Quelle:

Verlag: Rheinisch-Bergische Druckerei- und Verlagsgesellschaft mbH

Publikation: Rheinische Post Düsseldorf

Ausgabe: Nr.69

Datum: Mittwoch, den 23. März 2005

Seite: Nr.1

Dienstag, 22.03.2005

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Schlechter Tag für den Sieger

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SOZIALGERICHT / Prozess um die Praxisgebühr sorgt für viel Presserummel und unglückliche Gesichter.

Einen derartigen Presserummel hatte es bislang beim Düsseldorfer Sozialgericht nicht gegeben: Vertreter von Funk und Fernsehen, von Zeitungen - regionalen wie überregionalen - und Nachrichtenagenturen traten sich gestern Vormittag vor Saal 139 auf die Füße. Der Anlass: das bundesweit erste Verfahren zur Praxisgebühr. Einem säumigen Zahler sollte es - darauf warteten die Medien gespannt seit Dezember vergangenen Jahres - jetzt endlich an den Kragen gehen. Geklagt hatte die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein.

Enttäuschte Fotografen

Auf die eigentliche Hauptperson des Tages allerdings sollten die Pressevertreter vergeblich warten: Auf jenen 48-jährigen Düsseldorfer, der den Prozess erst provoziert hatte. Dadurch, dass er im April vergangenen Jahres in einer Gemeinschaftspraxis für Allgemeinmedizin die fällige Gebühr in Höhe von zehn Euro zunächst nicht entrichtete - und dann die Zahlung trotz Mahnung konsequent verweigerte. Auch ein erster Erörterungstermin im Dezember vor der 34. Kammer des Sozialgerichtes war ergebnislos verlaufen. Doch immer wieder hieß es von Seiten des Gerichtes: Es könnte sein, dass er noch zahlt.

Er zahlte nicht. Jener Unbekannte, der sich gestern auch nicht anwaltlich vertreten ließ. Enttäuschten Fotografen blieb daher nicht viel mehr möglich, als die Gegenseite, die Vertreterinnen der KV Nordrhein, und die eigenen Kollegen aufs Korn zu nehmen. Um zumindest irgendetwas abzulichten.

Das Verfahren selbst - eine relativ unspektakuläre Sache mit spektakulärem Hintergrund. Die Fragestellung (Muss die KV den säumigen Betrag eintreiben oder sollte das nicht viel eher die Krankenkasse tun?) war bereits im Vorfeld zerredet worden. Auf Seiten der Kläger zeigte man sich durchweg siegessicher - und behielt Recht. Doch selten hatte man einen derart unglücklichen Sieger gesehen.

Prinzipiell angestrebt worden war, den Musterprozess zu verlieren - um künftige Kosten immensen Ausmaßes zu vermeiden und die Verantwortung ein für allemal abzugeben. Am besten an die Krankenkassen. Denkste.

Nach gut zehnminütiger Beratung - vielleicht weniger, um zu beraten, als um es spannend zu machen - verkündete Richter Eckhard Crone das Ergebnis: Die zehn Euro sind fällig. Mehr jedoch nicht. Auf Gerichtskosten, Mahn- und Portogebühren bleibt die KVN sitzen. Und auch auf der Verantwortung. Ein unglücklicher Tag für einen siegreichen Kläger. Ein vielleicht gar nicht so schlechter für einen unbekannten Düsseldorfer.

[]22.03.2005 TANJA WEIMER

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