NRZ / 12.04.2007 / LOKALAUSGABE / DUESSELDORF
Klage über Schikane bei der Arge
SOZIALES. 34-Jähriger wirft Sachbearbeitern vor, sie hätten
ihn mit Drohungen unter Druck gesetzt. WERSTEN. Ein Wissenschaftler (34) muss
nach einem Stipendium von Arbeitslosengeld II leben. Doch gut behandelt fühlt
sich der "Kunde" der Arge, der Arbeitsgemeinschaft aus Stadt und
Arbeitsagentur, nicht. Man habe ihn ungerechtfertigt unter Druck gesetzt:
"Ich sollte ein Papier unterschreiben, sonst bekäme ich keine
Leistungen", berichtet er. Das Schreiben habe er aber nicht in Ruhe lesen
dürfen.
Das Formblatt soll belegen, dass Betroffene über die
Wohnungskostenübernahme informiert wurden. Darüber, dass die Arge Miete nur bis
zu einer Höchstgrenze zahlt. Wenn zum Beispiel eine Singlewohnung größer als 45
Quadratmeter oder teurer als 7,35 Euro pro Quadratmeter ist, muss derjenige
umziehen, Untermieter aufnehmen oder die Miete herunterhandeln. Seine
Bemühungen dazu muss er belegen.
"So ein Gespräch hat gar nicht stattgefunden",
betont der Wissenschaftler. Das Blatt enthalte zwar Informationen, "aber
die sind nicht korrekt und nicht vollständig", so Frank Laubenburg,
Ratsmitglied für die Linke Liste, der häufig Alg-II-Bezieher
berät. Es nenne unter anderem nur die Höchstmiete für eine neu gemietete
Wohnung (331 Euro), nicht fürs Bleiben in der alten Wohnung (418 Euro).
Arge-Geschäftsführer Peter Lorch
hält das Schreiben dennoch für richtig, da die Wohnungskosten über beiden
Höchstsätzen gelegen hätte. Das Papier sei außerdem
nur Nachweis für ein vorhergehendes Gespräch.
"Das ist unmenschlich!"
Dass Unterschriften erzwungen werden, "kann ich mir
nicht vorstellen", so Lorch. Leistungen würden
nach gesetzlichen Vorschriften bewilligt, das habe nichts damit zu tun, ob
jemand das Blatt unterschrieben habe.
Laubenburg hält das Vorgehen jedoch nicht für einen Einzelfall:
Er habe von vielen Fällen gehört, in denen mit Leistungskürzungen gedroht
worden sei. "Das ist unmenschlich und grenzt an Nötigung", meint er.
KATHARINA RÜTH