Zu viele Verfahren
wegen Hartz IV
Bundessozialgericht fordert eine Reform der Reform / Zahl der
Prozesse nahm 2008 nochmals um 28 Prozent zu
Von Joachim F.
Tornau
Gemeinhin
ähnelt es eher einem Kaffeeklatsch, wenn das
Bundessozialgericht
(BSG) im Januar zu seinem alljährlichen
Pressegespräch
lädt. Am Donnerstag aber richtete BSG-Präsident
Peter Masuch ungewöhnlich deutliche Worte nicht an die
versammelte
Presse, sondern an die Bundesregierung: Vier Jahre
nach dem
Inkrafttreten von Hartz IV, so der oberste
Sozialrichter,
sei es Zeit für eine Reform der Reform.
Vor allem die
unklaren Regelungen zur Anrechnung von Einkommen
und Vermögen
und zur Übernahme von Wohnkosten müssten
nachgebessert
werden, verlangte Masuch. Denn vor allem in diesen
Punkten machen
die Arbeitsmarktreformen den Sozialgerichten im
Land immer
noch viel Arbeit. Zu viel: "Es ist letztlich nicht
als
befriedigend zu bezeichnen, in welchem Umfang die
staatlichen
Bewilligungen von Leistungen in gerichtlichen
Verfahren
einmünden", sagte der Präsident.
Nach Angaben
des BSG wurden im vergangenen Jahr fast 175 000
neue Hartz-IV-Verfahren bei den Sozialgerichten der ersten
Instanz
gezählt. Das waren 38 000 mehr als im Vorjahr, ein Plus
also von rund
28 Prozent. "Der bisherige Trend hat sich nicht
nur weiter
fortgesetzt, sondern noch weiter verstärkt", sagte
Thomas Voelzke, Gerichtssprecher und Vorsitzender eines der
Hartz-IV-Senate des Kasseler Gerichts.
Warum die Zahl
der Hartz-IV-Klagen weiter gestiegen ist, dafür
haben die
Richter keine eindeutige Erklärung. Handwerkliche
Fehler im
Gesetz könnten nicht die alleinige Ursache für die
hohe Zahl der
Klagen sein. Fast 100 Urteile haben Deutschlands
oberste
Sozialrichter im Zusammenhang mit der umstrittenen
Zusammenlegung
von Arbeitslosen- und Sozialhilfe bereits
gefällt. Viele
weitere stehen in diesem Jahr auf der Agenda.
Schon am
kommenden Dienstag geht es um die Höhe der monatlichen
Leistungen für
Kinder: Ist das grundgesetzlich garantierte
Existenzminimum noch gewährleistet, wenn
Kinder, die unter 14
Jahre alt
sind, mit 60 Prozent -- oder voraussichtlich ab 1.
Juli mit 70
Prozent -- des Regelsatzes von derzeit 351 Euro für
Erwachsene
auskommen müssen?
Ob derartige
Grundsatzurteile oder Entscheidungen zu
Detailfragen:
Gerichtspräsident Peter Masuch wünscht sich, dass
die
höchstrichterliche Rechtsprechung Eingang in ein
überarbeitetes
Hartz-IV-Gesetz findet. Um Klarheit zu schaffen
und damit --
hoffentlich -- auch die Klageflut einzudämmen.
Warum das
nötig ist, erklärte Vizepräsidentin Ruth
Wetzel-Steinwedel unter Verweis auf Informationen, die sie von
der
Bundesagentur für Arbeit (BA) bekommen habe: Die Urteile des
Bundessozialgerichts würden von den für die Bewilligung von
Hartz-IV-Leistungen zuständigen Job-Centern und
Arbeitsgemeinschaften (Arge) bisweilen überhaupt nicht zur
Kenntnis
genommen und folglich nicht umgesetzt. "Hier fehlt es
an einer
Zentralgewalt."
BA-Sprecher
Kurt Eikemeier in Nürnberg bestritt das freilich
vehement:
"Wir ignorieren keine Entscheidungen des BSG -- und
erst recht
nicht bewusst." Seite 13
RVFUNK
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Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 19)
Datum: Freitag, den 23. Januar 2009
Seite: 5