Zu viele Verfahren wegen Hartz IV

 

 

    Bundessozialgericht fordert eine Reform der Reform / Zahl der

    Prozesse nahm 2008 nochmals um 28 Prozent zu

 

 

        Von Joachim F. Tornau

 

 

        Gemeinhin ähnelt es eher einem Kaffeeklatsch, wenn das

        Bundessozialgericht (BSG) im Januar zu seinem alljährlichen

        Pressegespräch lädt. Am Donnerstag aber richtete BSG-Präsident

        Peter Masuch ungewöhnlich deutliche Worte nicht an die

        versammelte Presse, sondern an die Bundesregierung: Vier Jahre

        nach dem Inkrafttreten von Hartz IV, so der oberste

        Sozialrichter, sei es Zeit für eine Reform der Reform.

 

 

        Vor allem die unklaren Regelungen zur Anrechnung von Einkommen

        und Vermögen und zur Übernahme von Wohnkosten müssten

        nachgebessert werden, verlangte Masuch. Denn vor allem in diesen

        Punkten machen die Arbeitsmarktreformen den Sozialgerichten im

        Land immer noch viel Arbeit. Zu viel: "Es ist letztlich nicht

        als befriedigend zu bezeichnen, in welchem Umfang die

        staatlichen Bewilligungen von Leistungen in gerichtlichen

        Verfahren einmünden", sagte der Präsident.

 

 

        Nach Angaben des BSG wurden im vergangenen Jahr fast 175 000

        neue Hartz-IV-Verfahren bei den Sozialgerichten der ersten

        Instanz gezählt. Das waren 38 000 mehr als im Vorjahr, ein Plus

        also von rund 28 Prozent. "Der bisherige Trend hat sich nicht

        nur weiter fortgesetzt, sondern noch weiter verstärkt", sagte

        Thomas Voelzke, Gerichtssprecher und Vorsitzender eines der

        Hartz-IV-Senate des Kasseler Gerichts.

 

 

        Warum die Zahl der Hartz-IV-Klagen weiter gestiegen ist, dafür

        haben die Richter keine eindeutige Erklärung. Handwerkliche

        Fehler im Gesetz könnten nicht die alleinige Ursache für die

        hohe Zahl der Klagen sein. Fast 100 Urteile haben Deutschlands

        oberste Sozialrichter im Zusammenhang mit der umstrittenen

        Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe bereits

        gefällt. Viele weitere stehen in diesem Jahr auf der Agenda.

 

 

        Schon am kommenden Dienstag geht es um die Höhe der monatlichen

        Leistungen für Kinder: Ist das grundgesetzlich garantierte

        Existenzminimum noch gewährleistet, wenn Kinder, die unter 14

        Jahre alt sind, mit 60 Prozent -- oder voraussichtlich ab 1.

        Juli mit 70 Prozent -- des Regelsatzes von derzeit 351 Euro für

        Erwachsene auskommen müssen?

 

 

        Ob derartige Grundsatzurteile oder Entscheidungen zu

        Detailfragen: Gerichtspräsident Peter Masuch wünscht sich, dass

        die höchstrichterliche Rechtsprechung Eingang in ein

        überarbeitetes Hartz-IV-Gesetz findet. Um Klarheit zu schaffen

        und damit -- hoffentlich -- auch die Klageflut einzudämmen.

 

 

        Warum das nötig ist, erklärte Vizepräsidentin Ruth

        Wetzel-Steinwedel unter Verweis auf Informationen, die sie von

        der Bundesagentur für Arbeit (BA) bekommen habe: Die Urteile des

        Bundessozialgerichts würden von den für die Bewilligung von

        Hartz-IV-Leistungen zuständigen Job-Centern und

        Arbeitsgemeinschaften (Arge) bisweilen überhaupt nicht zur

        Kenntnis genommen und folglich nicht umgesetzt. "Hier fehlt es

        an einer Zentralgewalt."

 

 

        BA-Sprecher Kurt Eikemeier in Nürnberg bestritt das freilich

        vehement: "Wir ignorieren keine Entscheidungen des BSG -- und

        erst recht nicht bewusst." Seite 13

 

 

          RVFUNK

 

 

 

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Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 19)

Datum: Freitag, den 23. Januar 2009

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