Staatsanwalt
scheitert an Jobcenter-Hotline
Die Berliner Staatsanwaltschaft wollte bei einem Mitarbeiter
des Jobcenters anrufen - und machte dann die gleiche Erfahrung wie Millionen Hartz-IV-Bezieher: Lange Wartezeit, keine Durchwahlnummer
und geballte Inkompetenz. VON SEBASTIAN HEISER
Nicht nur Justitia ist blind, auch manchem Mitarbeiter an
der Hotline des Jobcenters fehlt das rechte Augenmaß. Foto: dierk schaefer/CreativeCommons BY 2.0 US
Die
Staatsanwaltschaft Berlin ist sauer. In einem Brandbrief an den Geschäftsführer
des Jobcenters Charlottenburg-Wilmersdorf bittet sie
darum, "die dortigen Mitarbeiter ernsthaft darauf hinzuweisen, dass ein
derartiges Verhalten nicht hinnehmbar ist".
Was war passiert? Das Jobcenter hatte ein Rentner-Ehepaar im
Visier. Die beiden sollen Vermögen verschwiegen haben, um zu unrecht die
Grundsicherung für Rentner zu kassieren. Das Jobcenter schrieb eine
Strafanzeige. Der zuständige Staatsanwalt hatte noch eine Rückfrage und wollte
die Sachbearbeiterin anrufen - und stand nunmehr vor dem gleichen Problem, das
Millionen Hartz-IV-Empfänger kennen.
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Brief der Staatsanwaltschaft an das Jobcenter (PDF)
"Aus völlig
unverständlichen Gründen ist in der dortigen Strafanzeige nicht einmal eine
Durchwahlnummer der zuständigen Sachbearbeiterin angegeben", beklagt die
Staatsanwaltschaft in ihrem Brief vom November 2008, den Carsten
Hoenig, der Anwalt des Renter-Paares, jetzt
veröffentlichte. Als nächstes probierte der Staatsanwalt den Weg über die
Jobcenter-Hotline und kam "nach ca. 10-minütiger Wartezeit" auch
endlich durch. Die Hotline wollte die Durchwahlnummer der zuständigen
Mitarbeiterin allerdings nicht herausgeben, denn es gebe "eine Weisung,
dass man keine entsprechenden Mitteilungen machen dürfe". Die Telefonistin
wollte auch nicht zum Vorgesetzten der Mitarbeiterin verbinden. Sie wollte auch
den Namen ihres eigenen Vorgesetzten nicht nennen.
Bei dem
Staatsanwalt entstand der Eindruck, dass man ihn "offensichtlich nicht
ernst nahm", obwohl er "mehrfach darauf hinwies, dass er in seiner
dienstlichen Funktion als Staatsanwalt anrief", heißt es in dem Brief.
Nicht nur sei ein "derartiges Verhalten nicht hinnehmbar", sondern er
bittet auch darum, dass künftig "auch persönliche Rückrufnummern zu
dortigen Bediensteten angegeben werden, um entsprechende Rückfragen
beschleunigt klären zu können".
So geschah es dann auch. Aufgrund der "berechtigten
Beschwerde" hat der Jobcenter-Leiter Johannes Langguth
die Mitarbeiter "daran erinnert, bei Korrespondenzen mit anderen Behörden
ihre telefonische Durchwahl anzugeben", sagte Jobcenter-Sprecher Uwe Mählmann auf taz-Anfrage.
Die Hartz-IV-Empfänger dagegen
bekommen auch weiterhin keine Durchwahlen. Man wolle, dass die Mitarbeiter, die
als Arbeitsvermittler tätig sind oder Anträge bearbeiten, "nicht durch
Telefonate gestört werden", sagt Mählmann:
"Wenn man in einem persönlichen Beratungsgespräch ist, dann darf nicht
dauernd das Telefon klingeln." 12.02.2009
http://www.taz.de/nc/regional/berlin/aktuell/artikel/1/staatsanwalt-scheitert-an-jobcenter-hotline&src=PR
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