Sozialgericht stöhnt unter Hartz
IV
JUSTIZ. Zahl der Klagen und Anträge hat um 43 Prozent
zugenommen.
Gericht für Arbeitsumfang nicht ausreichend besetzt.
Der Präsident des Sozialgerichts schlägt jetzt Alarm: Das
Gericht leidet
unter der Klagewelle zu Hartz IV.
Die Mitarbeiter könnten ihre Arbeit
kaum noch bewältigen, erklärte
Peter Elling gestern auf der
Jahrespressekonferenz des Gerichts. Er hofft deshalb, dass
das
Justizministerium bald personelle Verstärkung schickt.
Erdrückende Rückstände
Die Zahl der Hartz-IV-Fälle stieg
2006 um 43 Prozent auf 3559 Klagen und
Anträge. Neben Hartz IV verhandelt
das Gericht auch noch Streitsachen
unter anderem zum Schwerbehindertenrecht, zu Kranken-,
Pflege-, Renten-
und Unfallversicherungen. 2006 gingen insgesamt 13 997 Fälle
ein.
Das ist zwar ein ganz leichter Rückgang zum Vorjahr - doch
die Richter
schieben einen Berg unerledigter Fälle vor sich her:
"Durch
überobligatorischen Einsatz schaffen wir gerade noch, was an
neuen
Klagen ins Haus kommt", so Elling,
"Bei gleichbleibender Belastung
werden uns die Rückstände jedoch bald erdrücken." Das
Gericht sei nur
für rund 12 000 Fälle pro Jahr ausgestattet. Elling erwartet im Februar
Lösungsvorschläge vom Ministerium.
"Gutes Recht ist schnelles Recht"
Die Überlastung zeigt sich auch an der Durchschnittsdauer
der Verfahren,
die erneut um einen halben Monat auf 13 Monate gestiegen
ist. "Gutes
Recht ist schnelles Recht", betonte Elling.
Dies könne das Gericht immer
weniger bieten.
Schnelle Entscheidungen müssen vor allem bei Hartz IVFällen sein, weil
es oft um existenzielle Fragen geht. Derzeit muss das
Gericht oft
entscheiden, ob Menschen aus ihrer Wohnung ausziehen müssen,
weil sie zu
groß oder zu teuer ist. Häufiger werden auch Klagen von
Hartz-IV-Empfängern, denen die
Behörden nur Nebenkostenpauschalen
zahlen, die die tatsächlichen Energiekosten nicht decken.
Weil Mieter
die Rechnung nicht zahlen können, stehen sie öfter ohne
Strom und Gas da.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gerichts sind Verfahren um so
genannte
Ghettorenten, Rentenansprüche von Menschen, die in den
Ghettos der
Nationalsozialisten arbeiteten. Leider haben nur wenige
Klagen Erfolg,
da die Bedingungen des Gesetzes von 2002 sehr eng sind.
Daher freute
sich Elling, dass jetzt eine
78-Jährige Recht bekam, die im Ghetto
Theresienstadt gearbeitet hat.
Ghetto-Verfahren auf der langen Bank
Das Gericht konnte bisher rund 3000 streitige
"Ghetto-Verfahren"
erledigen, doch es warten weitere rund 2000 Fälle auf
Entscheidung.
01.02.2007 KATHARINA RÜTH nrz