Sozialgericht stöhnt unter Hartz IV

 

 

 

JUSTIZ. Zahl der Klagen und Anträge hat um 43 Prozent zugenommen.

Gericht für Arbeitsumfang nicht ausreichend besetzt.

Der Präsident des Sozialgerichts schlägt jetzt Alarm: Das Gericht leidet

unter der Klagewelle zu Hartz IV. Die Mitarbeiter könnten ihre Arbeit

kaum noch bewältigen, erklärte Peter Elling gestern auf der

Jahrespressekonferenz des Gerichts. Er hofft deshalb, dass das

Justizministerium bald personelle Verstärkung schickt.

Erdrückende Rückstände

Die Zahl der Hartz-IV-Fälle stieg 2006 um 43 Prozent auf 3559 Klagen und

Anträge. Neben Hartz IV verhandelt das Gericht auch noch Streitsachen

unter anderem zum Schwerbehindertenrecht, zu Kranken-, Pflege-, Renten-

und Unfallversicherungen. 2006 gingen insgesamt 13 997 Fälle ein.

Das ist zwar ein ganz leichter Rückgang zum Vorjahr - doch die Richter

schieben einen Berg unerledigter Fälle vor sich her: "Durch

überobligatorischen Einsatz schaffen wir gerade noch, was an neuen

Klagen ins Haus kommt", so Elling, "Bei gleichbleibender Belastung

werden uns die Rückstände jedoch bald erdrücken." Das Gericht sei nur

für rund 12 000 Fälle pro Jahr ausgestattet. Elling erwartet im Februar

Lösungsvorschläge vom Ministerium.

"Gutes Recht ist schnelles Recht"

Die Überlastung zeigt sich auch an der Durchschnittsdauer der Verfahren,

die erneut um einen halben Monat auf 13 Monate gestiegen ist. "Gutes

Recht ist schnelles Recht", betonte Elling. Dies könne das Gericht immer

weniger bieten.

Schnelle Entscheidungen müssen vor allem bei Hartz IVFällen sein, weil

es oft um existenzielle Fragen geht. Derzeit muss das Gericht oft

entscheiden, ob Menschen aus ihrer Wohnung ausziehen müssen, weil sie zu

groß oder zu teuer ist. Häufiger werden auch Klagen von

Hartz-IV-Empfängern, denen die Behörden nur Nebenkostenpauschalen

zahlen, die die tatsächlichen Energiekosten nicht decken. Weil Mieter

die Rechnung nicht zahlen können, stehen sie öfter ohne Strom und Gas da.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gerichts sind Verfahren um so genannte

Ghettorenten, Rentenansprüche von Menschen, die in den Ghettos der

Nationalsozialisten arbeiteten. Leider haben nur wenige Klagen Erfolg,

da die Bedingungen des Gesetzes von 2002 sehr eng sind. Daher freute

sich Elling, dass jetzt eine 78-Jährige Recht bekam, die im Ghetto

Theresienstadt gearbeitet hat.

Ghetto-Verfahren auf der langen Bank

Das Gericht konnte bisher rund 3000 streitige "Ghetto-Verfahren"

erledigen, doch es warten weitere rund 2000 Fälle auf Entscheidung.

 

  01.02.2007    KATHARINA RÜTH nrz