Ohne Ticket in den Knast

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    »Beförderungserschleichung« in Berlin: Jeder dritte Inhaftierte der Strafanstalt Plötzensee sitzt inzwischen wegen »Schwarzfahrens«

 

Von Christian Linde

 

2,10 Euro für eine einfache Fahrt -- nicht jeder kann

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2,10 Euro für eine einfache Fahrt -- nicht jeder kann sich die Berliner

Preise leisten. U-Bahnhof Berlin-Alexanderplatz

Foto: Christian Ditsch/Version

 

Im Unterschied zu anderen Städten hält sich der Nutzer der öffentlichen

Verkehrsunternehmen in Berlin weitestgehend an die Vorschriften. Zu den

wichtigsten Bestimmungen gehört es demnach, nur mit gültigem Fahrausweis

von den Dienstleistungen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und der

S-Bahn GmbH Gebrauch zu machen. Während bundesweit zwischen vier Prozent

und acht Prozent der Kunden ohne Fahrkarte angetroffen werden, liegt die

Quote in der Hauptstadt nach ehemals durchschnittlich sechs Prozent

mittlerweile nicht nur deutlich darunter, sondern geht seit Jahren

weiter kontinuierlich zurück. Nach 3,6 Prozent im Jahre 2006 und 3,3

Prozent 2007 waren es im vergangenen Jahr nach BVG-Angaben nur noch 3,1

Prozent. Dennoch gehört Berlin zu den Städten, die eine nicht bezahlte

Fahrt mit Bahnen und Bussen unnachgiebig verfolgen. In Kooperation mit

Inkassounternehmern wächst die Schuldenlast für die Betroffenen auf ein

Vielfaches des ursprünglichen Ticketpreises an. Wird das Bußgeld nämlich

nicht entrichtet, treiben diese im Auftrag der öffentlichen Unternehmen

die Gesamtschuld durch Mahn- und Verwaltungskosten so hoch, daß den

»Schwarzfahrern« am Ende nur die Haftstrafe als Ersatz für die

Geldleistung bleibt.

 

Den Rahmen für das »erhöhte Beförderungsentgelt« legt das

Bundesverkehrsministerium in einer Verordnung fest. Dort heißt es

aktuell, daß »bis zu« 40 Euro verlangt werden können. So gut wie alle

Verkehrsunternehmen gehen bis an diese Grenze. Weil der BVG bei einer

behaupteten Schwarzfahrerquote von drei Prozent rechnerisch etwa 20

Millionen Euro jährlich in der Kasse fehlen, wird dort eine weitere

Anhebung auf mindestens 60 Euro befürwortet. Im Wiederholungsfall will

man sogar 120 Euro verlangen. Die Rechtslage stuft das Vergehen in

Deutschland nach Paragraph 265a des Strafgesetzbuchs als

»Beförderungserschleichung« ein. Diese gehört zu den Betrugsdelikten.

 

Ein Opfer der Verfolgungspraxis ist Ralf W.*. Ganze 140 Tage muß der

Langzeiterwerbslose für die Gesamtgeldstrafe in Höhe von 1450 Euro

derzeit in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Plötzensee, einer Einrichtung

des offenen und geschlossenen Männervollzuges, absitzen. Weil der

Hartz-IV-Empfänger nicht in der Lage war, die Summe aufzubringen,

erfolgte die Ersatzfreiheitsstrafe. Den Steuerzahler belastet dies bei

Haftkosten von 84 Euro pro Tag inklusive dem anfallenden Arbeitslohn für

den Häftling mit insgesamt 13060 Euro. Ralf W. ist kein Einzelfall. Der

Haftgrund von einem Drittel aller in Plötzensee gegenwärtig Inhaftierten

lautet nach Angaben der Anstaltsleitung »Schwarzfahren«. Die JVA verfügt

über eine Belegungsfähigkeit von 489 Plätzen. Zahlreiche Verurteilte

sind nicht nur arbeitslos, sondern auch obdachlos und suchtkrank.

»Dieser Personenkreis ist überhaupt nicht in der Lage die aufgelaufenen

Schulden abzuarbeiten. Deshalb läuft es zwangsläufig auf Haft hinaus«,

berichtet eine Mitarbeiterin einer Suchtberatungsstelle.

 

Laut einer Anfrage der FDP-Fraktion an den Senat gingen im vergangenen

Jahr bei der Staatsanwaltschaft 16302 Anzeigen wegen

»Leistungserschleichung« bei der BVG ein. Hinzu kommen rund 7300

Anzeigen, die von der S-Bahn gemeldet wurden. Die Gerichte verhängten

nach Angaben der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen

rund 3000 Mal eine Geldstrafe sowie in 320 Vorgängen eine

Freiheitsstrafe. Pro Jahr bedeutet die Unterbringung der Betroffenen

eine Belastung für den Landeshaushalt von offiziell 4,5 Millionen Euro.

 

Tatsächlich ist die Zahl der Häftlinge, die als Schwarzfahrer einsitzen,

jedoch wesentlich höher. Wer nämlich aufgrund weiterer Delikte eine

Haftstrafe antreten muß, wird in der Schwarzfahrer-Datei nicht erfaßt.

Benedikt Lux, rechtspolitischer Sprecher der Grünen im Abgeordnetenhaus,

hält die Verfahrensweise für absurd. »Es wird viel zu wenig Gebrauch

gemacht von der Bagatell-Klausel«, sagt Lux. Schließlich handele es sich

lediglich um ein leichtes Vergehen.

 

* Name von der Redaktion geändert

 

 

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  Nulltarif für alle

 

 

    BVG und Obdachloseneinrichtungen verhandeln über eine kostenfreie

    Nutzung von Bussen und Bahnen für Mittellose wenigstens auf Zeit

 

Christian Linde

 

Kein Unternehmen in der Hauptstadt sorgt so häufig für negative

Schlagzeilen wie die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Ein wachsender

Schuldenberg, permanente Preissteigerungen und ...