Ohne Ticket in den
Knast
21.04.2009 / Schwerpunkt / Seite 3Inhalt
<http://www.jungewelt.de/2009/04-21/index.php>
»Beförderungserschleichung« in Berlin: Jeder dritte Inhaftierte der
Strafanstalt Plötzensee sitzt inzwischen wegen
»Schwarzfahrens«
Von Christian Linde
2,10 Euro für eine einfache Fahrt -- nicht jeder kann
<javascript:imgToggle18388('img18388');>
2,10 Euro für eine einfache Fahrt -- nicht jeder kann sich
die Berliner
Preise leisten. U-Bahnhof Berlin-Alexanderplatz
Foto: Christian Ditsch/Version
Im Unterschied zu anderen Städten hält sich der Nutzer der
öffentlichen
Verkehrsunternehmen in Berlin weitestgehend an die
Vorschriften. Zu den
wichtigsten Bestimmungen gehört es demnach, nur mit gültigem
Fahrausweis
von den Dienstleistungen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
und der
S-Bahn GmbH Gebrauch zu machen. Während bundesweit zwischen
vier Prozent
und acht Prozent der Kunden ohne Fahrkarte angetroffen
werden, liegt die
Quote in der Hauptstadt nach ehemals durchschnittlich sechs
Prozent
mittlerweile nicht nur deutlich darunter, sondern geht seit
Jahren
weiter kontinuierlich zurück. Nach 3,6 Prozent im Jahre 2006
und 3,3
Prozent 2007 waren es im vergangenen Jahr nach BVG-Angaben
nur noch 3,1
Prozent. Dennoch gehört Berlin zu den Städten, die eine
nicht bezahlte
Fahrt mit Bahnen und Bussen unnachgiebig verfolgen. In
Kooperation mit
Inkassounternehmern wächst die Schuldenlast für die
Betroffenen auf ein
Vielfaches des ursprünglichen Ticketpreises an. Wird das
Bußgeld nämlich
nicht entrichtet, treiben diese im Auftrag der öffentlichen
Unternehmen
die Gesamtschuld durch Mahn- und Verwaltungskosten so hoch, daß den
»Schwarzfahrern« am Ende nur die Haftstrafe als Ersatz für
die
Geldleistung bleibt.
Den Rahmen für das »erhöhte Beförderungsentgelt« legt das
Bundesverkehrsministerium in einer Verordnung fest. Dort
heißt es
aktuell, daß »bis zu« 40 Euro
verlangt werden können. So gut wie alle
Verkehrsunternehmen gehen bis an diese Grenze. Weil der BVG
bei einer
behaupteten Schwarzfahrerquote von drei Prozent rechnerisch
etwa 20
Millionen Euro jährlich in der Kasse fehlen, wird dort eine weitere
Anhebung auf mindestens 60 Euro befürwortet. Im
Wiederholungsfall will
man sogar 120 Euro verlangen. Die Rechtslage stuft das
Vergehen in
Deutschland nach Paragraph 265a des Strafgesetzbuchs als
»Beförderungserschleichung« ein. Diese gehört zu den
Betrugsdelikten.
Ein Opfer der Verfolgungspraxis ist Ralf W.*. Ganze 140 Tage
muß der
Langzeiterwerbslose für die Gesamtgeldstrafe in Höhe von
1450 Euro
derzeit in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Plötzensee, einer Einrichtung
des offenen und geschlossenen
Männervollzuges, absitzen. Weil der
Hartz-IV-Empfänger nicht in der
Lage war, die Summe aufzubringen,
erfolgte die Ersatzfreiheitsstrafe. Den Steuerzahler
belastet dies bei
Haftkosten von 84 Euro pro Tag inklusive dem anfallenden
Arbeitslohn für
den Häftling mit insgesamt 13060 Euro. Ralf W. ist kein
Einzelfall. Der
Haftgrund von einem Drittel aller in Plötzensee
gegenwärtig Inhaftierten
lautet nach Angaben der Anstaltsleitung »Schwarzfahren«. Die
JVA verfügt
über eine Belegungsfähigkeit von 489 Plätzen. Zahlreiche
Verurteilte
sind nicht nur arbeitslos, sondern auch obdachlos und
suchtkrank.
»Dieser Personenkreis ist überhaupt nicht in der Lage die
aufgelaufenen
Schulden abzuarbeiten. Deshalb läuft es zwangsläufig auf
Haft hinaus«,
berichtet eine Mitarbeiterin einer Suchtberatungsstelle.
Laut einer Anfrage der FDP-Fraktion an den Senat gingen im
vergangenen
Jahr bei der Staatsanwaltschaft 16302 Anzeigen wegen
»Leistungserschleichung« bei der BVG ein. Hinzu kommen rund
7300
Anzeigen, die von der S-Bahn gemeldet wurden. Die Gerichte
verhängten
nach Angaben der Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Technologie und Frauen
rund 3000 Mal eine Geldstrafe sowie in 320 Vorgängen eine
Freiheitsstrafe. Pro Jahr bedeutet die Unterbringung der
Betroffenen
eine Belastung für den Landeshaushalt von offiziell 4,5
Millionen Euro.
Tatsächlich ist die Zahl der Häftlinge, die als
Schwarzfahrer einsitzen,
jedoch wesentlich höher. Wer nämlich aufgrund weiterer
Delikte eine
Haftstrafe antreten muß, wird in
der Schwarzfahrer-Datei nicht erfaßt.
Benedikt Lux, rechtspolitischer Sprecher der Grünen im
Abgeordnetenhaus,
hält die Verfahrensweise für absurd. »Es wird viel zu wenig
Gebrauch
gemacht von der Bagatell-Klausel«, sagt Lux. Schließlich
handele es sich
lediglich um ein leichtes Vergehen.
* Name von der Redaktion geändert
21.04.2009 / Schwerpunkt / Seite 3
Zum Inhalt dieser Ausgabe
<https://www.jungewelt.de/2009/04-21/index.php> |
------------------------------------------------------------------------
Nulltarif für alle
BVG und
Obdachloseneinrichtungen verhandeln über eine kostenfreie
Nutzung von Bussen
und Bahnen für Mittellose wenigstens auf Zeit
Christian Linde
Kein Unternehmen in der Hauptstadt sorgt so häufig für
negative
Schlagzeilen wie die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Ein
wachsender
Schuldenberg, permanente Preissteigerungen und ...