Mehr Rechte für Hartz-IV-Empfänger

Kassel . Erwachsene Hartz-IV-Empfänger, die bei ihren Eltern leben,

können den vollen Regelsatz in Höhe von 345 Euro beanspruchen. Wie das

Bundessozialgericht in Kassel in einem am Freitag veröffentlichten

Urteil entschied, betrifft dies alle Kinder vom 25. Lebensjahr an. Sie

bildeten eine eigene Bedarfsgemeinschaft, so das Gericht. Damit gaben

die Richter einem 36-jährigen Mann Recht, der mit seiner über 65 Jahre

alten Mutter eine Wohnung teilt.

Das Jobcenter Karlsruhe hatte dem Kläger eine "Bedarfsgemeinschaft" mit

seiner Mutter bescheinigt. Die Regelleistung wurde bei dem Arbeitslosen

daher um 69 Euro gekürzt. Es könne innerhalb einer gemeinsam bewohnten

Wohnung keine zwei Haushaltsvorstände geben, begründete das Jobcenter

seine Entscheidung.

Dem widersprach das Bundessozialgericht. Der volljährige Kläger bilde

mit seiner Mutter keine Bedarfsgemeinschaft. Der Gesetzgeber habe

bestimmt, dass Kindern, die 25 Jahre oder älter sind und bei ihren

Eltern wohnen, der volle Regelsatz zusteht. Jüngere Kinder haben dagegen

nur Anspruch auf 80 Prozent des Regelsatzes. epd

Aktenzeichen: B zb AS 6/06 R

 

AG

 

 

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Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 23)

Datum: Samstag, den 27. Januar 2007

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