Mehr Rechte für Hartz-IV-Empfänger
Kassel . Erwachsene Hartz-IV-Empfänger,
die bei ihren Eltern leben,
können den vollen Regelsatz in Höhe von 345 Euro
beanspruchen. Wie das
Bundessozialgericht in Kassel in einem am Freitag
veröffentlichten
Urteil entschied, betrifft dies alle Kinder vom 25.
Lebensjahr an. Sie
bildeten eine eigene Bedarfsgemeinschaft, so das Gericht.
Damit gaben
die Richter einem 36-jährigen Mann Recht, der mit seiner
über 65 Jahre
alten Mutter eine Wohnung teilt.
Das Jobcenter Karlsruhe hatte dem Kläger eine
"Bedarfsgemeinschaft" mit
seiner Mutter bescheinigt. Die Regelleistung wurde bei dem
Arbeitslosen
daher um 69 Euro gekürzt. Es könne innerhalb einer gemeinsam
bewohnten
Wohnung keine zwei Haushaltsvorstände geben, begründete das
Jobcenter
seine Entscheidung.
Dem widersprach das Bundessozialgericht. Der volljährige
Kläger bilde
mit seiner Mutter keine Bedarfsgemeinschaft. Der Gesetzgeber
habe
bestimmt, dass Kindern, die 25 Jahre oder älter sind und bei
ihren
Eltern wohnen, der volle Regelsatz zusteht. Jüngere Kinder
haben dagegen
nur Anspruch auf 80 Prozent des Regelsatzes. epd
Aktenzeichen: B zb AS 6/06 R
AG
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Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 23)
Datum: Samstag, den 27. Januar 2007
Seite: 4