Mediziner bedauert Brechmittel-Einsatz

Bremer Polizei-Arzt erkannte Lebensgefahr für mutmaßlichen Drogenhändler nicht

Von Eckhard Stengel

Bremen. Gut drei Jahre nach dem tödlichen Brechmittel-Einsatz gegen einen mutmaßlichen Kokainhändler hat am Mittwoch vor dem Landgericht Bremen ein Strafprozess gegen den verantwortlichen Auftragsarzt der Polizei begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 44-Jährigen fahrlässige Tötung vor. Durch mangelnde Sorgfalt habe er den Tod des 35-Jährigen verursacht.

Der Angeklagte ließ über seinen Anwalt erklären, er bedauere zutiefst, dass der junge Mann ums Leben gekommen sei. Der Vorfall habe „in seinem Leben tiefe Spuren hinterlassen“. Er habe aber „auf der Basis der damaligen Rechtsauffassung“ gehandelt: Das Oberlandesgericht Bremen und andere Obergerichte hätten Brechmitteleinsätze zur Sicherstellung verschluckter Drogenkügelchen für rechtmäßig erklärt.

Glücklicherweise, so der Verteidiger, seien die deutschen Gerichte durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebremst worden: Die Straßburger Richter stuften die Zwangsvergabe von Brechmitteln 2006 als unmenschlich und erniedrigend ein.

Der Polizeiarzt hatte Ende 2004 dem mutmaßlichen Kokain-Kleinhändler Brechsirup und Wasser mit einem Schlauch in den Magen gepumpt, um verschluckte Kokainkügelchen sicherzustellen. Laut Anklage presste der an Händen und Füßen Gefesselte beim Erbrechen die Zähne zusammen, zerbiss erbrochene Kugeln und schluckte sie herunter. Dies habe sich mit weiterem Erbrechen gekreuzt, so dass Wasser in die Lunge geraten sei und schleichenden Sauerstoffmangel verursacht habe. Der mutmaßliche Kleindealer fiel zunächst ins Koma und starb dann elf Tage später.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte der Arzt die Lebensgefahr erkennen und den Einsatz abbrechen müssen. Stattdessen habe er sogar zu einem Zeitpunkt, als der Gefesselte nicht mehr ansprechbar gewesen sei, ihm weitere 20 Minuten lang Wasser eingeflößt. Nach dem Todesfall stoppte Bremen die Zwangsvergabe von Brechmitteln.

Der damalige Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) hatte diese Methode zunächst mit den Worten verteidigt, „Schwerstkriminelle“ müssten nun mal „mit körperlichen Nachteilen“ rechnen. Die Grünen brachten daraufhin erfolglos einen Misstrauensantrag gegen ihn ein.

Inzwischen wurde im Bremer Gefängnis eine spezielle Toilette eingerichtet. Hier wird der natürliche Stuhlgang abgewartet, um verschluckte Drogenkapseln sicherzustellen.

Ein Polizist, der den 35-Jährigen nachts auf der Straße festgenommen und ihn beim Brechmitteleinsatz im Polizeipräsidium bewacht hatte, sagte am Mittwoch vor der Strafkammer aus, dass dem Verdächtigen zunächst erfolglos ein freiwilliges Trinken des Brechsirups angeboten worden sei. Den anschließenden Einsatz einer Magensonde habe der Gefesselte ohne großes Aufbäumen über sich ergehen lassen, obwohl der Schlauch mehrfach aus der Nase herausgerutscht sei. Der Arzt habe dann festgestellt, dass ein Überwachungsgerät offenbar defekt gewesen sei. Deshalb sei ein Notarzt mit seinem Gerät zu Hilfe gerufen worden. Nachdem der Einsatz zunächst weitergegangen sei, habe der Notarzt plötzlich gesagt: „Ich glaube, der muss jetzt ins Krankenhaus“ und habe mit Wiederbelebungsversuchen begonnen. Dabei sei für ihn, den Polizisten, gar nicht erkennbar gewesen, „dass sich am Zustand groß etwas geändert hat“.

Die Mutter des Toten hat inzwischen nach langem Zivilrechtsstreit außergerichtlich 10 000 Euro Schmerzensgeld vom Land Bremen erhalten. Sie und der Bruder des Getöteten wollen zu den weiteren Verhandlungstagen des Strafprozesses aus Afrika anreisen. Ein Urteil wird Mitte Mai erwartet.

 

STENGEL

 

 

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Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 90)

Datum: Donnerstag, den 17. April 2008

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