Mediziner bedauert
Brechmittel-Einsatz
Bremer Polizei-Arzt erkannte Lebensgefahr für mutmaßlichen
Drogenhändler nicht
Von Eckhard Stengel
Bremen. Gut drei Jahre nach dem tödlichen
Brechmittel-Einsatz gegen einen mutmaßlichen Kokainhändler hat am Mittwoch vor
dem Landgericht Bremen ein Strafprozess gegen den verantwortlichen Auftragsarzt
der Polizei begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 44-Jährigen fahrlässige
Tötung vor. Durch mangelnde Sorgfalt habe er den Tod des 35-Jährigen
verursacht.
Der Angeklagte ließ über seinen Anwalt erklären, er bedauere
zutiefst, dass der junge Mann ums Leben gekommen sei. Der Vorfall habe „in
seinem Leben tiefe Spuren hinterlassen“. Er habe aber „auf der Basis der
damaligen Rechtsauffassung“ gehandelt: Das Oberlandesgericht Bremen und andere
Obergerichte hätten Brechmitteleinsätze zur Sicherstellung verschluckter
Drogenkügelchen für rechtmäßig erklärt.
Glücklicherweise, so der Verteidiger, seien die deutschen
Gerichte durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebremst worden:
Die Straßburger Richter stuften die Zwangsvergabe von Brechmitteln 2006 als
unmenschlich und erniedrigend ein.
Der Polizeiarzt hatte Ende 2004 dem mutmaßlichen
Kokain-Kleinhändler Brechsirup und Wasser mit einem Schlauch in den Magen
gepumpt, um verschluckte Kokainkügelchen sicherzustellen. Laut Anklage presste
der an Händen und Füßen Gefesselte beim Erbrechen die Zähne zusammen, zerbiss
erbrochene Kugeln und schluckte sie herunter. Dies habe sich mit weiterem
Erbrechen gekreuzt, so dass Wasser in die Lunge geraten sei und schleichenden
Sauerstoffmangel verursacht habe. Der mutmaßliche Kleindealer fiel zunächst ins
Koma und starb dann elf Tage später.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte der Arzt die
Lebensgefahr erkennen und den Einsatz abbrechen müssen. Stattdessen habe er
sogar zu einem Zeitpunkt, als der Gefesselte nicht mehr ansprechbar gewesen
sei, ihm weitere 20 Minuten lang Wasser eingeflößt.
Nach dem Todesfall stoppte Bremen die Zwangsvergabe von Brechmitteln.
Der damalige Innensenator Thomas Röwekamp
(CDU) hatte diese Methode zunächst mit den Worten verteidigt,
„Schwerstkriminelle“ müssten nun mal „mit körperlichen Nachteilen“ rechnen. Die
Grünen brachten daraufhin erfolglos einen Misstrauensantrag gegen ihn ein.
Inzwischen wurde im Bremer Gefängnis eine spezielle Toilette
eingerichtet. Hier wird der natürliche Stuhlgang abgewartet, um verschluckte
Drogenkapseln sicherzustellen.
Ein Polizist, der den 35-Jährigen nachts auf der Straße
festgenommen und ihn beim Brechmitteleinsatz im Polizeipräsidium bewacht hatte,
sagte am Mittwoch vor der Strafkammer aus, dass dem Verdächtigen zunächst
erfolglos ein freiwilliges Trinken des Brechsirups angeboten worden sei. Den
anschließenden Einsatz einer Magensonde habe der Gefesselte ohne großes Aufbäumen
über sich ergehen lassen, obwohl der Schlauch mehrfach aus der Nase
herausgerutscht sei. Der Arzt habe dann festgestellt, dass ein
Überwachungsgerät offenbar defekt gewesen sei. Deshalb sei ein Notarzt mit
seinem Gerät zu Hilfe gerufen worden. Nachdem der Einsatz zunächst
weitergegangen sei, habe der Notarzt plötzlich gesagt: „Ich glaube, der muss
jetzt ins Krankenhaus“ und habe mit Wiederbelebungsversuchen begonnen. Dabei
sei für ihn, den Polizisten, gar nicht erkennbar gewesen, „dass sich am Zustand
groß etwas geändert hat“.
Die Mutter des Toten hat inzwischen nach langem
Zivilrechtsstreit außergerichtlich 10 000 Euro Schmerzensgeld vom Land Bremen
erhalten. Sie und der Bruder des Getöteten wollen zu den weiteren
Verhandlungstagen des Strafprozesses aus Afrika anreisen. Ein Urteil wird Mitte
Mai erwartet.
STENGEL
© Copyright Frankfurter Rundschau
Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 90)
Datum: Donnerstag, den 17. April 2008
Seite: 5