Koalition für Kinder verlangt

Zum Endspurt der Koalitionsgespräche fordern Verbände und Politiker mehr Hilfen für arme Kinder. Den Hartz-IV-Satz für Minderjährige prüft in dieser Woche das Bundesverfassungsgericht.

Von Markus Sievers

Berlin. Kurz vor Abschluss der Koalitionsverhandlungen wächst der Druck auf Union und FDP, in der Familienpolitik auf eine Bekämpfung der Armut umzusteuern. Am Dienstag wird sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Hartz-IV-Satz für Kinder befassen, nachdem Bundessozialgericht und Hessisches Landessozialgericht die Leistungen für verfassungswidrig erklärt hatten.

"Die wichtigste Aufgabe für die neue Regierung ist, 1,9 Millionen Kinder in Deutschland aus der Armut an die Normalität und das gesellschaftliche Leben heranzuführen", sagte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, der Frankfurter Rundschau. Die Hartz-IV-Sätze für Kinder nannte er "Armutssätze". "Das reicht zum Leben nicht."

Auch die Opposition kritisiert die Absicht, vor allem wohlhabende Familien steuerlich zu entlasten. "Schwarz-Gelb treibt mit dieser Politik die Schere zwischen armen und privilegierten Kindern weiter auseinander", erklärte die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Renate Künast, im Gespräch mit der FR. Der Hartz-IV-Satz für Kinder dürfe nicht länger vom Bedarf der Erwachsenen abgeleitet, sondern müsse eigenständig ermittelt werden. Daraus ergäbe sich eine Aufstockung von mindestens 70 Euro im Monat pro Kind.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt morgen über die Art und Weise, mit der die Politik die Sätze für Kinder ermittelt. In den Streitfällen bekamen unter 14-Jährige monatlich 207 Euro Hartz IV. Zwar wurden die Ansprüche zum 1. Juli erhöht - auf 215 Euro für Mädchen und Jungen bis fünf Jahre und 251 Euro für alle zwischen sechs und 13 Jahre. Das entspricht aber nur 60 beziehungsweise 70 Prozent der 359 Euro, die Erwachsenen zustehen. Die Sozialgerichte hatten beanstandet, dass der Bedarf für Kinder einfach durch Abschlag vom Satz für Erwachsene festgelegt wird. Sie bezweifeln, dass jüngere Menschen grundsätzlich weniger Geld brauchen. Seiten 2/3

Fr 19.10.09

 

 

Hartz IV auf der Anklagebank

Das Bundesverfassungsgericht überprüft, ob die Regelsätze für Kinder zu niedrig sind

Von Ursula Knapp

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird sich heute mit dem Schicksal von 1826

000 Kindern in Deutschland befassen. Das sind die Kinder, die in Deutschland von Hartz IV leben. Bis 30. Juni dieses Jahres sah das seit 2005 geltende Gesetz 207 Euro im Monat vor, ab dem 15. Lebensjahr gibt es dann 276 Euro, Unterkunft und Heizung werden extra bezahlt. Das Kindergeld wird jedoch abgezogen.

So ging es einer Familie aus Hessen. Vater, Mutter und das 1994 geborene Kind leben von Hartz IV. Die Eltern bekommen als Ehepaar den Regelsatz von je 311 Euro. Für das Kind zahlte die Arbeitsagentur 53 Euro, nämlich 207 abzüglich des Kindergeldes von 154 Euro. Insgesamt hat die dreiköpfige Familie inklusive Wohn- und Heizungskosten monatlich 979 Euro zur Verfügung.

Die Regelsätze für Kinder halten nicht nur die betroffenen Eltern für zu niedrig, sondern auch das Landessozialgericht Hessen. Der Satz decke nicht das Existenzminimum und sei deshalb verfassungswidrig, entschieden die Sozialrichter und legten den Fall Karlsruhe zur Prüfung vor.

Auch das Bundessozialgericht beanstandete die Hartz-IV-Sätze für Kinder und rief ebenfalls das Bundesverfassungsgericht an. Nun hoffen die Betroffenen auf das Urteil aus Karlsruhe, das voraussichtlich in drei Monaten fallen wird.

Am heutigen Dienstag will der Erste Senat tief in die Materie einsteigen. Die achtköpfige Richterbank wird auch die Regelsätze für Erwachsene prüfen. Grund ist, dass sich die Hartz-IV-Sätze für Kinder von denen der Erwachsenen ableiten. Der Gesetzgeber machte - gewissermaßen mit der Schere - einen pauschalen Schnitt. Damals erhielten Kinder bis zum 14. Lebensjahr 60 Prozent, danach 80 Prozent der Erwachsenen-Sätze (seit 1. Juli 2009 ist die Staffelung geändert). Dass sich die Sätze der Kinder auf die Erwachsenen beziehen, ist der Grund, in der heutigen Verhandlung zuerst die Hartz-IV-Sätze für Erwachsene zu überprüfen.

Als verfassungswidrig gerügt wird aber auch, dass die besonderen Bedürfnisse der Kinder völlig außer Betracht geblieben sind. So führt die bisherige Berechnungsmethode zu grotesken Ergebnissen. Weil sich der Hartz-IV-Satz für Kinder allein auf den der Erwachsenen bezieht, erhält ein Kind einen Betrag für Alkohol, nicht jedoch für Windeln oder für die Schule. Schon gar nicht wurde berücksichtigt, dass Kleinkinder aufgrund ihres Wachstums mehr Kleidung und Schuhe brauchen als Erwachsene.

Diejenigen, die für das Gesetz federführend verantwortlich sind, müssen heute in Karlsruhe nicht Rede und Antwort stehen. Denn Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) ist nach der Bundestagswahl quasi außer Diensten und sein Nachfolger noch nicht ernannt. Aus dem Bundesarbeitsministerium Berlin erscheint Staatssekretär Detlef Scheele. Das Bundesjustiz- und das Bundesinnenministerium schicken Ministerialräte nach Karlsruhe.

Spannend wird es dagegen für die neue Bundesregierung. Verlangt das Bundesverfassungsgericht Korrekturen, ist es mit der bislang vorgesehenen Erhöhung der Schonbeträge nicht getan. Dann muss in Berlin noch einmal neu gerechnet werden.

Fr 20.10.09

 

Kommentare

Des Menschen Wert und Würde

Von Ursula Knapp

Die Hartz-IV-Sätze wackeln. So viel kann man nach der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht sagen. Die Richter haben vor allem die Methode "Pi mal Daumen" kritisiert. Bei Erwachsenen beruhten zahlreiche Ausgabeposten auf Schätzungen. Bei Kindern verzichtete der Gesetzgeber ganz auf die Mühe einer genauen Erhebung und behandelte die Kleinsten wie kleine Erwachsene. Weil sie weniger essen und trinken und noch nicht ins Kino gehen, bekamen sie 60 Prozent vom Satz der Großen. Solch grobe Überschlagsrechnungen wird Karlsruhe wohl nicht mitmachen.

Das Bundesverfassungsgericht hat schon öfter etwas zum Existenzminimum gesagt, etwa wenn es um die Steuern ging. Was ein Berufstätiger zum Leben braucht, darf ihm der Staat nicht wegsteuern. Das gilt schon lange. Offen war bisher aber, wie viel Spielraum der Staat bei der Festlegung des Existenzminimums hat. Hier macht Karlsruhe nun Ernst. Ob das Urteil den betroffenen Langzeitarbeitslosen und ihren Kindern viel mehr Geld bringen wird, muss man allerdings abwarten. Eine genauere Rechnung heißt noch nicht zwingend, dass am Ende viel höhere Beträge stehen. Was aber wichtiger ist: Unter die Schranke des "menschenwürdigen Existenzminimums" kann keine Regierung mehr gehen.

Wenn es so kommt, wie es nach dieser bemerkenswerten Verhandlung aussieht, wird Karlsruhe indirekt die Debatte um Mindestlöhne beleben. Denn wenn Dumpinglöhne die Existenz nicht mehr sichern, muss der Staat helfen. Das könnte so teuer werden, dass ausgerechnet eine Regierung mit FDP-Beteiligung für Mindestlöhne sorgen muss.

 

 

Grundsätzliches zu Hartz IV

Verfassungsrichter wollen Maßstab entwickeln für menschenwürdiges Existenzminimum

Von Ursula Knapp

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht will ein Grundsatzurteil zum Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum fällen. Das hat am Dienstag Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier in der Verhandlung über die Hartz-IV-Sätze deutlich gemacht. Papier verwies in seiner Einführung auf die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip, aus denen das "Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum" folge. Der Erste Senat will wohl erstmals eine Untergrenze für das Existenzminimum festlegen. Der Gesetzgeber darf sie dann nicht unterschreiten.

Der Erste Senat will auch Maßstäbe entwickeln, wie das Existenzminimum realistisch ermittelt wird. Weiter deutete sich in der mündlichen Verhandlung an, dass auch der Sonderbedarf für kranke Menschen berücksichtigt werden muss. Das Karlsruher Urteil zu Hartz IV wird in etwa drei Monaten erwartet. Es wird auch die Existenzsicherung erwachsener Langzeitarbeitloser betreffen.

60 Prozent pauschal für Kinder

Nahezu alle acht Richter stellten zahlreiche kritische Fragen zur Festlegung der Hartz-IV-Sätze. Der Vorsitzende Papier fragte, ob die Sätze ermittelte oder nur "gegriffene" Werte seien. Bis Juni 2009 erhielten Alleinerziehende monatlich 345 Euro plus Unterkunft und Heizungskosten. Kindern bis zum 14. Lebensjahr wurden 60 Prozent der Erwachsenensätze zugesprochen, also 207 Euro. Ab dem 15. Lebensjahr stieg der Satz auf 276 Euro. Seit Juli des Jahres sind die Sätze höher. Ob die geringen Anhebungen aber zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen, scheint fraglich.

Anlass für die Verhandlung in Karlsruhe waren eine Vorlage des Landessozialgerichts Hessen und zwei Vorlagen des Bundessozialgerichts. In den Verfahren beurteilten die Sozialgerichte die Regelsätze für Kinder als verfassungswidrig, die Berechnungsgrundlage als willkürlich. Statt einen genauen Bedarf für Kinder zu ermitteln, habe man den Erwachsenensatz pauschal gekürzt. Das führte dazu, dass für Kinder theoretisch ein Betrag für Alkohol angesetzt ist, aber nicht für Windeln.

Das Bundesarbeitsministerium und das Statistische Bundesamt verteidigten die Berechnungsmethode. Staatssekretär Detlef Scheele und Ministerialrätin Ute Buck konnten den Vorwurf der Willkür relativieren. Demnach wurde der Sozialhilfesatz bis 1996 nach dem Warenkorb-System ermittelt. Diese Methode sei kritisiert worden. Die heutige "Einkommens- und Verbrauchsstudie (EVS)", die alle fünf Jahre auf der Grundlage von 60

000 Haushalten durchgeführt wird, wurde als überlegen bezeichnet.

Allerdings wurden bei der so gewonnenen Bedarfsermittlung Kürzungen vorgenommen, die Fragen aufwerfen. Unklar ist, warum man den Bedarf für Strom pauschal um 15 Prozent kürzte. Die Statistiker räumten ein, dass man die einzelnen Posten anfangs nicht so detailliert erfasste wie jetzt. Nun seien genauere Ermittlungen erfolgt. Dies führte zu den Erhöhungen der Sätze im Juli 2009. Seite 11

Fr 21.10.09