Klagewelle gegen Hartz IV
Leistungen werden oft zu Unrecht
verweigert
Von Markus Sievers
Berlin. Immer mehr Menschen in
Deutschland klagen auf höhere Hartz-IV-Leistungen. In
der ersten Hälfte 2007 stieg die Zahl der Prozesse bundesweit auf 45 500, das
sind fast 38 Prozent mehr als zwölf Monate zuvor. Das geht nach Informationen
der Frankfurter Rundschau aus einer Übersicht der Bundesagentur für Arbeit (BA)
hervor. Dabei unterzeichnet diese Statistik die tatsächliche Inanspruchnahme
der Sozialgerichte noch. Denn die BA-Daten erfassen nicht die Städte und
Kreise, die sich in Eigenregie als „Optionskommunen“ um Langzeitarbeitslose
kümmern.
Auch im dritten Jahr nach dem Start
wirkt Hartz IV damit wie ein gigantisches
Beschäftigungsprogramm für die Justiz. Von einer „Prozessflut“ spricht der
Präsident des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen, Jürgen Brand. In
seinem Zuständigkeitsbereich würden etwa viermal so viele Klagen eingereicht
wie erwartet. Das Berliner Sozialgericht meldete für Juli den Rekordwert von
1724 neuen Verfahren, das sind über zwei Drittel mehr als ein Jahr zuvor.
Gute Chancen auf Erfolg
Dass Langzeitarbeitslose so häufig
Hilfe bei Gericht suchen, hat nicht nur mit dem Gefühl zu tun, durch die Reform
Hartz IV ungerecht behandelt zu werden. Offenbar
entscheidet die Verwaltung auch auffallend häufig zu Unrecht gegen die
Betroffenen. Die Erfolgsaussichten für die Kläger seien „ungewöhnlich hoch“,
berichtet Hessens oberster Sozialrichter Harald Klein. Zeitweise habe jedes
zweite Verfahren mit einem Erfolg für die Kläger geendet. Inzwischen sei die
Quote zwar etwas gesunken, liege aber noch deutlich höher als in anderen
Rechtsgebieten.
Folglich zeigt der Ansturm auf die
Gerichte auch, wie schlampig die Reform ausgearbeitet wurde. „Wir bekommen zu spüren,
dass der Gesetzgeber die Lebenswirklichkeit nicht genügend berücksichtigt hat“,
sagt Sozialrichter Klein. Probleme in der Praxis bereite vor allem das Bemühen,
mit der Hartz-Reform die Ansprüche im
Pauschalverfahren ohne Berücksichtigung des Einzelfalls zu ermitteln. So haben
es die Richter mit Eltern zu tun, die ihren Kindern einen Schulausflug nicht
bezahlen können. Oder sie müssen chronisch Kranken helfen, bei denen der
Standardsatz von 347 Euro im Monat nicht reicht, um die Diät zu finanzieren. Für
Ärger sorgt auch die Unterscheidung zwischen Zweckwohngemeinschaften und
Liebespaaren, die sich gegenseitig unterstützen müssen, bevor eine(r)
Arbeitslosengeld II beanspruchen kann. In Folge der Klagewelle haben die
Sozialgerichte republikweit ihr Personal aufgestockt. „Arme müssen trotz der
vielen Verfahren nicht länger auf ihr Recht warten“, meint Brand. Im Gegenteil
sei die Bearbeitungsdauer sogar gesunken – auf durchschnittlich gut sieben
Monate.
Derweil streitet die SPD immer heftiger
über Korrekturen an den Hartz-Reformen. Während
Parteichef Kurt Beck (SPD) ältere Arbeitslose länger vor Hartz
IV bewahren möchte, verteidigt Vize-Kanzler Franz Müntefering die Einschnitte
der Agenda 2010.
Seiten 2/3 und 13
PDFGEINSMANN
© Copyright Frankfurter Rundschau
Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 230)
Datum: Donnerstag, den 04. Oktober 2007
Seite: 1