Kasse muss Arme aufnehmen

 

 

        Die gesetzlichen Krankenkassen müssen bestimmte

        Sozialhilfeempfänger als Pflichtversicherte aufnehmen. Das

        entschied das Sozialgericht Speyer. Danach gilt dies für

        Personen, die bisher von den Kommunen als Träger der Sozialhilfe

        eine so genannte Krankenhilfe erhielten. (Beschlüsse 19. April

        2007 - S 11 ER 164/07 KR, 23. April 2007 - S 7 ER 162/07 KR und

        25. April 2007 - S 7 ER 163/07 KR). dpa

 

Fr 10.5.07