Kasse muss Arme
aufnehmen
Die
gesetzlichen Krankenkassen müssen bestimmte
Sozialhilfeempfänger als Pflichtversicherte aufnehmen. Das
entschied das
Sozialgericht Speyer. Danach gilt dies für
Personen, die
bisher von den Kommunen als Träger der Sozialhilfe
eine so
genannte Krankenhilfe erhielten. (Beschlüsse 19. April
2007 - S 11 ER
164/07 KR, 23. April 2007 - S 7 ER 162/07 KR und
25. April 2007
- S 7 ER 163/07 KR). dpa
Fr 10.5.07