Ein Sieg für Kinder

Mehr Geld für arme Kinder fordern Sozialverbände, Gewerkschaften und Politiker. Die Hartz-IV-Sätze müssten erhöht werden. Als verfassungswidrig bewertet das Bundessozialgericht die geltende Regelung. Der tatsächliche Bedarf der Kleinen werde nicht ermittelt.

Von Vera Gaserow

Die Bundessozialrichter trafen in ihrem Urteil zwar keine Aussage darüber, ob der geltende Regelsatz von 211 Euro im Monat wirklich ausreicht, um den Lebensunterhalt eines Kindes bis 14 Jahren zu decken. Dass die staatliche Regelleistung für Kinder aber pauschal 40 Prozent niedriger festgesetzt ist als die eines alleinstehenden Erwachsenen, verstoße gegen das Grundgesetz. Denn der Gesetzgeber habe gar nicht erst ermittelt, welchen Bedarf ein Kind tatsächlich hat, und auch nicht berücksichtigt, dass der Nachwuchs je nach Altersgruppe auch unterschiedlich viel Geld benötigt.

Sozialverbände, Gewerkschaften, Grüne aber auch Sozialdemokraten begrüßten die Entscheidung der Sozialrichter einhellig. Sie sehen sich in ihrer Forderung nach einem eigenständigen Kinderregelsatz und mehr Geld für die rund zwei Millionen Kinder aus Hartz-IV-Familien bestätigt. „Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber, der hier schlampig gearbeitet und den spezifischen Bedarf von Kindern ignoriert hat“, sagte der Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Ulrich Schneider, im Gespräch mit der FR.

Auch die Geschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes, Paula Honkanen-Schoberth, begrüßte das Urteil als „zwingend“. Die Berechnungsgrundlage für den Kinderbedarf sei bislang „völlig willkürlich“ gewesen. Es reiche nicht, „den Erwachsenenbedarf einfach herunterzurechnen“. Im Gegenteil, der Bedarf der Kinder „könnte in manchen Altersstufen sogar höher sein“ als der von Erwachsenen.

Der DGB forderte ähnlich wie die Grünen, die die jetzt kassierte Regelung in ihrer Regierungszeit mitverantwortet hatten, eine unabhängige Kommission. Die müsse jetzt rasch den realen Bedarf von Kindern ermitteln.

Das zuständige Bundesarbeitsministerium sieht dagegen nach dem Urteil keinen akuten Handlungsbedarf. Die große Koalition habe gerade qua Kabinettsbeschluss in ihrem Konjunkturpaket II die Regelsätze für Kinder stärker nach Alter gestaffelt. Für dieGruppe der Sechs- bis 13-Jährigen würden die Leistungen um 35 Euro monatlich aufgestockt, erklärte ein Ministeriums-Sprecher. Damit seien bereits die wichtigsten Punkte korrigiert, die das Bundessozialgericht moniert habe. Nach dem gestrigen Sozial-Richterspruch muss nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Dort in Karlsruhe liegt bereits eine Prüfvorlage des Hessischen Landessozialgerichts. Seiten 4 und 11

 

PDFGEINSMANN

 

 

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Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 23)

Datum: Mittwoch, den 28. Januar 2009

Seite: 1

 

Sozialrichter sehen Rechte der Kinder verletzt

Gesetzgeber muss niedrigeren Hartz-IV-Satz besser begründen

Von Joachim F. Tornau

Kassel. Als das Bundessozialgericht (BSG) am Dienstag die Hartz-IV-Regelungen für Kinder als grundgesetzwidrig brandmarkte und dem Verfassungsgericht zur Überprüfung vorlegte, war die Bank der Klagegegner leer: Die für die Bewilligung von Arbeitslosengeld (ALG) II zuständigen Arbeitsgemeinschaften (Arge) hatten gar nicht erst Vertreter nach Kassel entsandt. „Die wollten hier nicht die Prügel beziehen, die eigentlich dem Gesetzgeber zustünden“, kommentierte Senatsvorsitzender Peter Udsching – und ließ später tatsächlich kaum ein gutes Haar an den gesetzlichen Vorgaben für das Sozialgeld.

In dem sensiblen Bereich der Sicherung des Existenzminimums von Kindern, so Udsching, hätte die Bundesregierung deutlich mehr Sorgfalt walten lassen müssen. Es verstoße gegen das grundgesetzliche Gleichheitsgebot, gegen das Recht auf Menschenwürde und gegen das Sozialstaatsprinzip, dass der Anspruch von Kindern unter 14 Jahren gegenüber Erwachsenen pauschal um 40 Prozent niedriger angesetzt worden sei – „ohne dass der für Kinder notwendige Bedarf ermittelt und definiert wurde“. Und weil es an einer derartigen „detaillierten normativen Wertung des Kinder- und Jugendlichenbedarfs“ fehle, könnten die Gerichte auch nicht begründet entscheiden, ob der Gesetzgeber bei der Festsetzung des Betrags seinen Gestaltungsspielraum überschritten habe.

Das heißt: Deutschlands oberste Sozialrichter fordern nicht unbedingt mehr Geld für den Nachwuchs von ALG-II-Empfängern. Sie verlangen nur eine bessere Begründung dafür, warum eine bestimmte monatliche Regelleistung ausreichend sein soll. Und warum Kinder und Jugendliche einen geringeren Bedarf haben sollen als Erwachsene.

Von den Klägern war diese Annahme des Gesetzgebers als „Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund“ gegeißelt worden: „Kinder sind doch keine kleinen Erwachsenen“, sagte Rechtsanwalt Martin Reucher. Er vertrat zwei Kinder aus Dortmund, die beim Start von Hartz IV fünf und sieben Jahre alt gewesen waren und damals nur je gut 100 Euro Mietkostenzuschuss bekommen hatten. Ihren Lebensunterhalt sollten ihre Eltern nur aus dem Kindergeld und dem Familieneinkommen von rund 850 Euro bestreiten.

„Kinder haben ganz alterstypische Bedarfe, die in Teilbereichen sogar höher sein können als die von Erwachsenen“, sagte der Anwalt. Etwa, weil sie schneller aus ihren Kleidern herauswachsen oder Schulsachen kaufen müssen. Während Kinder von Sozialhilfeempfängern einen derartigen zusätzlichen Bedarf geltend machen können, ist das bei Hartz IV nicht möglich. Auch darin sah der Senat einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz – ebenso wie in der fehlenden Differenzierung nach Altersstufen: Bislang steht Säuglingen genauso viel Sozialgeld zu wie 13-jährigen Jugendlichen. Eine Änderung ist zwar noch in diesem Jahr vorgesehen, doch dazu nahm das Gericht keine Stellung.

Nach den gestrigen Beschlüssen des BSG muss nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Verfassungsmäßigkeit des Sozialgelds prüfen. Es ist bereits die zweite Richtervorlage zu diesem Thema: Im Oktober 2008 hatte auch das hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt die Verfassungshüter in den roten Roben angerufen, weil die Leistungen für Kinder und Familien zu niedrig seien. Die Begründung ihres Beschlusses veröffentlichten die Darmstädter Richter just am Vortag der BSG-Verhandlung – und sparten darin auch nicht an Kritik an der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Thema Hartz IV. Auch ein Hartz-IV-Empfänger hat in Karlsruhe Beschwerde eingereicht.

Anders als jetzt die Kasseler Kollegen war sich das LSG nach der Einholung mehrerer Gutachten sicher, dass das grundgesetzlich garantierte Existenzminimum nicht mehr gewährleistet sei. Es verlangte darum eine deutliche Erhöhung des Sozialgelds – um 20 Prozent für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren und um 50 Prozent für unter 14-Jährige.

Az.: B 14/11b AS 9/07 R und B 14 AS 5/08 R (BSG);

L 6 AS 336/07 (LSG Hessen)

 

Der hartz-iv-Regelsatz

Die allgemeine Grundlage für den Hartz-IV-Regelsatz ist die sogenannte Einkommens- und Verbraucherstatistik. Sie wird alle fünf Jahre vom Statistischen Bundesamt ermittelt. 2008 wurde wieder eine solche Stichprobe erhoben; es wird aber noch dauern, bis sie ausgewertet ist. 2003 war die letzte verwertbare Stichprobe, die erst 2006 ausgewertet war.

Die konkrete Basis für den Regelsatz sind die Verbrauchsausgaben derjenigen, die die unteren 20 Prozent der Nettoeinkommen bekommen. Bei der ersten Berechnung kam ein durchschnittliches unteres Einkommen pro Monat von 2499 Mark zustande. Diese Summe wurde aber vom Gesetzgeber willkürlich auf 1800 Mark reduziert – diese Summe ist bis heute der Bezugsrahmen.

Kinder-Regelsätze werden nicht nach dem wirklichen Bedarf von Kindern ermittelt. Sondern es gilt: Kinder von bis zu 13 Jahren erhalten 60 Prozent des Regelsatzes eines Erwachsenen (also 211 statt 351 Euro im Monat). Zum 1. Juli soll dieser Wert auf 70 Prozent (246 Euro) steigen. Jugendliche im Alter von mehr als 14 Jahren bekommen 80 Prozent (281 Euro).

Bezugsrahmen: Die Regelsätze für Kinder orientieren sich zudem nicht an den Ausgaben von Familien, sondern an dem, was ein Ein-Personen-Haushalt pro Monat verbraucht. In den unteren Einkommensgruppen sind das vor allem Haushalte von Alten und Studenten. Diese kaufen sich in der Regel kein Spielzeug, können aber ihre Winterschuhe mindestens zwei Winter tragen, während ein Kind im Prinzip alle halbe Jahre ein paar neue Schuhe benötigt - nicht, weil es die Mode so diktiert, sondern weil Kinder aus ihren Schuhen, Mänteln und Hosen herauswachsen.

Anpassung: Die Regelsätze von Erwachsenen und Kindern werden alle fünf Jahre gemäß der neuesten Einkommens- und Verbraucherstatistik angepasst. Dazwischen steigen sie jährlich - gekoppelt an die Rentenentwicklung. Da es in den vergangenen Jahren für Rentner Null-Runden gab, hatten auch die Hilfeempfänger das Nachsehen. 2007 gab es zuletzt eine Erhöhung: Der Regelsatz für einen Erwachsenen stieg von 345 Euro auf heute 351 Euro im Monat. Zusätzlich bekommen Hartz-IV-Empfänger noch Kosten für die Unterkunft vom Staat erstattet.

Beispiele: Der aktuelle Regelsatz sieht pro Monat etwa vor:

- für Bildung: 0,00 Euro für Erwachsene und Kinder

- Spielwaren und Hobbys: 1,29 Euro (Erwachsene), 0,78 Euro (Kinder bis 14 Jahre)

- für den Besuch von Sport- und Kulturveranstaltungen: 6,38 Euro (Erwachsene), 3,83 Euro (Kinder)

- für Bücher und Broschüren: 5,57 Euro (Erwachsene), 3,34 Euro (Kinder)

- für Schreibwaren und Zeichenmaterial: 2,77 Euro (Erwachsene), 1,66 Euro (Kinder)

- für Körperpflege: 3,09 Euro (Erwachsene), 1,86 Euro (Kinder)

- für Fahrkarten in Bus und Bahn: 11,32 Euro (Erwachsene), 6,74 Euro (Kinder)

- für Nahrung und Getränke: 129,52 Euro (Erwachsene), 77,71 Euro (Kinder). ber

 

SPERBER

 

 

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Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 23)

Datum: Mittwoch, den 28. Januar 2009

Seite: 4

 

28.01.2009 / Titel / Seite 1Inhalt jw

<http://www.jungewelt.de/2009/01-28/index.php>

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  Klatsche für Hartz IV

 

Von Ralf Wurzbacher

 

Bundesregierung erneut abgewatscht: Richter fordern bedarfsdecke

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Bundesregierung erneut abgewatscht: Richter fordern bedarfsdeckende

Leistungen für Kinder

Foto: AP

 

Die Festsetzung der Regelleistung für Kinder in

Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften verstößt nach Ansicht der höchsten

deutschen Sozialrichter gegen das Grundgesetz. Der 14. Senat des

Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel beschloß am Dienstag, die

entsprechenden gesetzlichen Regelungen dem Bundesverfassungsgericht in

Karlsruhe zur Prüfung vorzulegen. Für Betroffene und Kritiker des

staatlichen Armutsregimes markiert das Urteil vorerst allerdings nur

einen Teilerfolg. Das Gericht hat ausdrücklich nicht über die

Rechtmäßigkeit der Höhe des Sozialgeldes für bis zu 14jährige befunden,

sondern lediglich beanstandet, daß dessen Begrenzung auf 60 Prozent des

Regelsatzes für Erwachsene nicht hinreichend begründet wurde. Daher ist

nicht ausgemacht, daß das Bundesverfassungsgericht demnächst eine

Anhebung der Sätze verordnet.

 

Geklagt hatten zwei Familien mit jeweils zwei Kindern, nach deren

Auffassung die gekürzten Sätze nicht das gesetzlich garantierte

soziokulturelle Existenzminimum decken würden. Zu Beginn des

Rechtsstreits im Jahr 2005 hatten Kinder bis Vollendung des 14.

Lebensjahres Anspruch auf 207 Euro pro Monat, inzwischen erhalten sie

211 Euro. Danach steigt der Betrag auf 80 Prozent des Regelsatzes von

gegenwärtig 351 Euro monatlich. Waren die Kläger in den Vorinstanzen

noch gescheitert, schlossen sich nun die Bundessozialrichter ihrer

Argumentation weitgehend an.

 

Dem Gesetzgeber legt das BSG einen Verstoß gegen den verfassungsmäßig

verbrieften Gleichheitsgrundsatz, eine Verletzung der Menschenwürde und

des Sozialstaatsprinzips zur Last. Nach Auffassung des Gerichts wurden

die Sätze für Kinder festgelegt, »ohne daß der notwendige Bedarf

ermittelt und definiert« worden sei. Zudem könnten Kinder von

Sozialhilfeempfängern unter Umständen höhere Leistungen geltend machen

als jene von ALG-II-Beziehern. Ferner bemängelt das Gericht, daß der

Gesetzgeber keinerlei Differenzierung zwischen Teenagern und

Neugeborenen vornimmt, also unterschiedslos allen Kindern bis 14. Jahren

dieselben Leistungen zubilligt. Alles in allem sei eine

»verfassungskonforme Auslegung des SGB II nicht möglich«, konstatierte

der Vorsitzende Richter, Peter Udsching.

 

Als eine »schallende Ohrfeige für die Bundesregierung« wertete gestern

der Paritätische Wohlfahrtsverband die Urteilsverkündung. »Es ist

beschämend, daß Richter Politiker an ihre Verantwortung für die Kinder

in unserem Land erinnern müssen«, äußerte sich Hauptgeschäftsführer

Ulrich Schneider. In einer Pressemitteilung forderte er »unverzüglich

die grundgesetzlich gebotene Bedarfsermittlung für Kinder und

Jugendliche nachzuholen« und eine Anpassung der Regelsätze je nach Alter

auf 254 bis 321 Euro. Ähnliche Appelle kamen gestern von der Partei Die

Linke, der Gewerkschaft ver.di, dem Sozialverband Volkssolidarität und

vom »Bündnis gegen Kinderarmut durch Hartz IV«. Der Kölner

Armutsforscher Christoph Butterwegge hatte schon im Vorfeld für die

Einführung eines kinderspezifischen Satzes plädiert, der unter Umständen

auch höher als der von Erwachsenen ausfallen könnte.

 

Gestern beschloß das Bundeskabinett im Rahmen des sogenannten zweiten

Konjunkturpakts immerhin eine Erhöhung der Hartz-IV-Leistungen für bis

14jährige von 60 auf 70 Prozent des Regelsatzes. Laut Bundesagentur für

Arbeit leben bundesweit 1,6 Millionen Kinder unter 15 Jahren von Hartz IV.

 

Jeden Tag 480 Hartz-IV-Klagen

Die Verfahrensflut gegen die vor vier Jahren reformierte Sozialgesetzgebung reißt nicht ab. Bundesweit landeten fast 175000 neue Fälle bei der Justiz, 25634 davon in NRW. Jeder zweite Kläger ist vor Gericht erfolgreich. Juristen fordern eine rasche Überarbeitung des Gesetzes.

VON MATTHIAS BEERMANN

 

Düsseldorf Das Sozialgericht hinter dem Düsseldorfer Hauptbahnhof ist ein sicherer Ort. Dafür sorgt eine Panzerglas-Schleuse, daneben ein Scanner wie am Flughafen. „Was meinen Sie, was die Leute hier versuchen alles reinzuschleppen“, sagt der Justizwachmeister an der Pforte. Er achtet auf Messer, Schlaginstrumente und mögliche Wurfprojektile. Denn wer hier herein kommt, der ist manchmal gar nicht gut zu sprechen auf die Obrigkeit. „Hartz IV“, knurrt der Wachmann. Damit ist alles gesagt.

 

Hartz IV“, das sollte der ganz große Wurf in der deutschen Sozialgesetzgebung werden. Die Reform sollte die Prozedur der Geldverteilung straffen, das ganze Verfahren beschleunigen. Die Folgen lassen sich im Büro von Richterin Angelika Preisigke besichtigen: Berge von Papier, grasgrüne Aktendeckel, alles Klagen zur „Grundsicherung für Arbeitssuchende“, im Volksmund „Hartz IV“. Jeden Morgen rollt ein neues Wägelchen mit Akten in Preisigkes Büro, ein endloser Strom. „Wir kämpfen uns so durch“, sagt Preisigke tapfer. Aber ein Sieg über die Papierflut ist nicht in Sicht.

 

Am 1. Januar 2005 trat Hartz IV in Kraft, seither schwoll die Welle der Klagen immer weiter an. Mehr als 25600 gingen 2008 allein an den nordrhein-westfälischen Sozialgerichten neu ein, rund 23 Prozent mehr als im Vorjahr. Bundesweit protestierten fast 175000 Kläger vor Gericht gegen ihre Behandlung durch die für ihre Betreuung zuständigen Argen - jeden Tag 480 neue Verfahren, die in den Justizapparat eingespeist werden.

 

Da geht es manchmal nur um Kleinbeträge. Aus der Sicht der Betroffenen geht es freilich nicht selten um die Existenz. „Da ist viel Empörung im Spiel“, sagt Richterin Preisigke. Wie bei Heiner M.* Rund 50 Euro mehr im Monat verlangte der Diabetiker. Von dem Geld wollte er sich Vitaminpräparate kaufen, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden. Der Arge-Sachbearbeiter lehnte ab. Weil auch der Amtsarzt keinen Sinn in der Einnahme der Präparate sah, wurde die Klage abgewiesen.

 

Der 15-jährige Realschüler Thomas B. bekam dagegen die 330 Euro, die seine Eltern für die Bezahlung einer Klassenfahrt gefordert hatten. Dass der Antrag erst nachträglich eingereicht wurde, ließ das Gericht gelten. Gudrun B. (33) weiß dagegen noch nicht, ob sie ihre 700 Euro sieht. Das Geld gab die alleinerziehende Mutter zweier Kinder für Möbelkäufe aus. Von der Arge bekam sie dafür lediglich ein Darlehen, glaubt aber, Anspruch auf eine Zahlung zu haben.

 

Statistisch stehen die Erfolgschancen von Gudrun H. jedenfalls nicht schlecht: Jede zweite Hartz-IV-Klage kommt durch. Weil man vor dem Sozialgericht auch keinen Anwalt braucht und sehr viele Kläger Prozesskostenhilfe bekommen, „ist es schon sehr einfach zu klagen“, sagt der Präsident des Landessozialgerichts, Jürgen Brand.

 

Brand und seine Richter, die sich täglich mit dem Streit über die Angemessenheit von Mietkosten, Bedarfs-, Anrechnungs- und Sanktionsfragen, mit Vermögensberechnungen und kryptischen Bewilligungsbescheidungültigkeitserklärungen plagen müssen, plädieren immer lauter dafür, dass die teils weltfremden Hartz-IV-Regelungen überarbeitet werden. „Ohne ein neues Gesetz wird sich an der Lage nichts ändern“, sagt Brand.

 

Vielleicht wäre vieles besser, wenn die Argen ihre „Kunden“ besser informieren würden. Aber damit sind offenbar viele Mitarbeiter dort überfordert. „Mein Sachbearbeiter hat mir den Kauf eines Hartz-IV-Buchs empfohlen“, ärgert sich Gudrun B., „Kostenpunkt 29,90 Euro“. Irgendwann landen solche Fälle zwangsläufig bei der Justiz.

 

50 zusätzliche Richter sind in NRW inzwischen eingestellt worden; sie bewältigen die Hartz-IV-Flut so gerade eben. Aber in den Aktenkellern warten noch Zigtausend unerledigte Verfahren. „Es ist wie bei der Hydra“, sagt Richterin Preisigke, „Sie schlagen einen Kopf ab und zwei wachsen nach.“

 

*Namen geändert

 

Hartz-IV-Sätze verfassungswidrig

VON EVA QUADBECK

 

Berlin Können Eltern ein Kind von 207Euro im Monat ernähren, kleiden, bilden und am sozialen Leben teilhaben lassen? Über diese Frage muss nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Mehr als eine Million Kinder in Deutschland wächst in Hartz-IV-Familien auf. Das Bundessozialgericht hält deren Regelsätze für verfassungswidrig. Die Richter bemängeln, dass die Leistung für Kinder 40 Prozent niedriger angesetzt wurde als die für Erwachsene, ohne dass der genaue Bedarf ermittelt wurde. Sie kritisieren weiterhin, dass es bei den Zahlungen keine Altersabstufungen zwischen Babys und Jugendlichen bis 14 Jahre gibt. Während Eltern, die Hartz-IV beziehen, keine Sonderausgaben geltend machen können, ist dies bei der viel kleineren Gruppe der Sozialhilfeempfänger möglich. Die Richter sehen darin eine Ungleichbehandlung. Sie haben aber nicht grundsätzlich festgestellt, dass die Regelsätze für alle zu niedrig sind.

 

Die Verfassungsrichter in Karlsruhe müssen nun über Fälle urteilen, die so nicht mehr bestehen. Der Hartz-IV-Regelsatz für Kinder liegt mittlerweile bei 211 Euro monatlich. Mit dem Konjunkturpaket der Regierung sollen die Zahlungen zudem nach Alter gestaffelt werden. Für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren sollen ab 1. Juli 246 statt 211 Euro im Monat gezahlt werden. Zudem erhalten Familien mit schulpflichtigen Kindern bis zur zehnten Klasse zu jedem Schuljahresbeginn 100Euro als Starterpaket.

 

Die Entscheidung aus Kassel wurde von Sozial- und Familienverbänden einhellig begrüßt. Der Kinderschutzbund sprach von einer „Klatsche für die Politik“. Der Paritätische Wohlfahrtsverband nannte das Urteil eine „schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber“. Experten erwarten, dass das Verfassungsgericht der Argumentation der Kassler Richter folgt. Mit den gerade beschlossenen Änderungen bei den Hartz-IV-Leistungen könnte die Politik allerdings aus dem Schneider sein.

 

- /EVA QUADBECK

 

 

- /MATTHIAS BEERMANN

 

Quelle:

Verlag: Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH

Publikation: Rheinische Post Düsseldorf

Ausgabe: Nr.23

Datum: Mittwoch, den 28. Januar 2009

Seite: Nr.3

 

 

 Karlsruhe muß Hartz IV überprüfen

26.01.2009 / Inland / Seite 4Inhalt

<http://www.jungewelt.de/2009/01-26/index.php>

 

Eschwege. Das Landessozialgericht Hessen hat in einem am Sonnabend

veröffentlichten Beschluß verfassungsrechtliche Zweifel an den im Rahmen

der Hartz-IV-Gesetze festgelgten Regelsätzen geäußert und ein

Beschwerdeverfahren Verfahren eines Eschweger Sozialarbeiters zur

Prüfung an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet. Das teilte der

Vererin ARCA Soziales Netzwerk e.V. am Wochenende in Eschwege mit. Das

Gericht sei der Auffassung, daß es bei der Regelsatzbemessung zu

eklatanten Fehlern gekommen war, die offenbar im Interesse der

Kosteneinsparung sogar absichtlich waren, obwohl man wußte, daß man

dadurch Millionen von Erwerbslosen in die Armut treibe, hieß es weiter.

 

(jW)

 

27.01.2009 / Inland / Seite 4Inhalt

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Hartz IV vor dem Kadi

Bundessozialgericht entscheidet heute über die Verfassungsmäßigkeit der Regelleistungen für Kinder. Karlsruhe wird Höhe des Arbeitslosengesetzes II prüfen

Von Ralf Wurzbacher

 

Mit Spannung wird heute ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel über die Verfassungsmäßigkeit der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder erwartet. Zur Entscheidung stehen die Klagen zweier Elternpaare, die mit ihren Kindern in Bedarfsgemeinschaften leben und der Auffassung sind, die ihnen bewilligten Leistungen stellten das vom Grundgesetz garantierte Existenzminimum nicht sicher. Unabhängig vom Ausgang der beiden Verfahren wird das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu einem noch nicht bekannten Zeitpunkt über die Höhe der Zahlungen für Kinder befinden. Das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt war bereits Ende Oktober 2008 zum Schluß gelangt, daß die Sätze zu niedrig bemessen sind, und leitete die Frage an das höchste deutsche Gericht weiter.

Wie am Montag publik wurde, müssen die Karlsruher Richter dabei auch die Regelsätze für Erwachsene auf den Prüfstand stellen. Die Zahlungen deckten nicht das soziokulturelle Existenzminimum von Familien und verstießen daher gegen das Grundgesetz, heißt es in einem gestern veröffentlichten Vorlagebeschluß, den die Darmstädter Richter zur Revision zum BVerfG geschickt haben. Nach ihrem Verdikt werde der besondere Bedarf von Familien mit Kindern nicht berücksichtigt, vor allem sei die Begrenzung der Leistung für Kinder auf 60 Prozent des Regelsatzes eines Erwachsenen nicht hinreichend begründet. Nicht ersichtlich sei weiterhin, weshalb 14jährigen nicht höhere Zuwendungen als Neugeborenen zustehen. Die derzeitigen Sätze seien »weder mit der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot, dem Gleichheitsgebot und dem besonderen Diskriminierungsverbot gegenüber Familien« vereinbar.

Mit Blick auf den für heute angekündigten Urteilsspruch des Bundessozialgerichts forderte die Partei Die Linke am Montag eine Aufstockung der Kinderregelleistung auf »rund 300 Euro« sowie in einem zweiten Schritt die Einführung einer »eigenständigen Kindergrundsicherung«. Nach geltender Rechtslage erhalten Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres monatlich 211 Euro und ab dem 15. Jahr 281. Es sei nicht nachvollziehbar, »warum Kinder und Heranwachsende weniger Bedürfnisse haben sollen, weil sie jünger sind«, kritisierte die Vizechefin der Linkspartei Katja Kipping. Tatsächlich sei der Bedarf des Nachwuchses mitunter größer. »Kinderbekleidung ist oft teurer und muß häufiger gekauft werden«, so Kipping.

In beiden in Kassel zum Beschluß stehenden Fällen waren die Eltern vorinstanzlich damit gescheitert, höhere Zuwendungen als die im Jahr 2005 gewährten 207 Euro für ihre Sprößlinge durchzusetzen. Ihre Chancen vor dem obersten deutschen Sozialgericht werden gemeinhin als günstig erachtet. Erst Ende vergangener Woche hatte dessen Präsident, Peter Masuch, die Bundesregierung zu Nachbesserungen an der sogenannten Arbeitsmarktreform aufgefordert. Hintergrund sind die neuesten Rekordzahlen an Klagen gegen das Gesetzeswerk und dessen vielfach mißbräuchliche Anwendung durch die Behörden der Arbeitsverwaltung. Laut BSG-Vizepräsidentin Ruth Wetzel-Steinwedel würden die Erkenntnisse aus inzwischen fast 100 höchstrichterlichen Urteilen oftmals einfach ignoriert.