Ein Sieg für Kinder
Mehr Geld für arme Kinder fordern Sozialverbände,
Gewerkschaften und Politiker. Die Hartz-IV-Sätze
müssten erhöht werden. Als verfassungswidrig bewertet das Bundessozialgericht
die geltende Regelung. Der tatsächliche Bedarf der Kleinen werde nicht ermittelt.
Von Vera Gaserow
Die Bundessozialrichter trafen in ihrem Urteil zwar keine
Aussage darüber, ob der geltende Regelsatz von 211 Euro im Monat wirklich
ausreicht, um den Lebensunterhalt eines Kindes bis 14 Jahren zu decken. Dass
die staatliche Regelleistung für Kinder aber pauschal 40 Prozent niedriger
festgesetzt ist als die eines alleinstehenden
Erwachsenen, verstoße gegen das Grundgesetz. Denn der Gesetzgeber habe gar
nicht erst ermittelt, welchen Bedarf ein Kind tatsächlich hat, und auch nicht
berücksichtigt, dass der Nachwuchs je nach Altersgruppe auch unterschiedlich
viel Geld benötigt.
Sozialverbände, Gewerkschaften, Grüne aber auch
Sozialdemokraten begrüßten die Entscheidung der Sozialrichter einhellig. Sie
sehen sich in ihrer Forderung nach einem eigenständigen Kinderregelsatz und
mehr Geld für die rund zwei Millionen Kinder aus Hartz-IV-Familien
bestätigt. „Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber, der
hier schlampig gearbeitet und den spezifischen Bedarf von Kindern ignoriert hat“,
sagte der Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Ulrich
Schneider, im Gespräch mit der FR.
Auch die Geschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes,
Paula Honkanen-Schoberth, begrüßte das Urteil als
„zwingend“. Die Berechnungsgrundlage für den Kinderbedarf sei bislang „völlig
willkürlich“ gewesen. Es reiche nicht, „den Erwachsenenbedarf einfach
herunterzurechnen“. Im Gegenteil, der Bedarf der Kinder „könnte in manchen
Altersstufen sogar höher sein“ als der von Erwachsenen.
Der DGB forderte ähnlich wie die Grünen, die die jetzt
kassierte Regelung in ihrer Regierungszeit mitverantwortet hatten, eine
unabhängige Kommission. Die müsse jetzt rasch den realen Bedarf von Kindern
ermitteln.
Das zuständige Bundesarbeitsministerium sieht dagegen nach
dem Urteil keinen akuten Handlungsbedarf. Die große Koalition habe gerade qua
Kabinettsbeschluss in ihrem Konjunkturpaket II die Regelsätze für Kinder
stärker nach Alter gestaffelt. Für dieGruppe der
Sechs- bis 13-Jährigen würden die Leistungen um 35 Euro monatlich aufgestockt,
erklärte ein Ministeriums-Sprecher. Damit seien bereits die wichtigsten Punkte
korrigiert, die das Bundessozialgericht moniert habe. Nach dem gestrigen
Sozial-Richterspruch muss nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Dort in
Karlsruhe liegt bereits eine Prüfvorlage des Hessischen Landessozialgerichts.
Seiten 4 und 11
PDFGEINSMANN
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Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 23)
Datum: Mittwoch, den 28. Januar 2009
Seite: 1
Sozialrichter sehen Rechte der Kinder verletzt
Gesetzgeber muss niedrigeren Hartz-IV-Satz
besser begründen
Von Joachim F. Tornau
Kassel. Als das Bundessozialgericht (BSG) am Dienstag die Hartz-IV-Regelungen für Kinder als grundgesetzwidrig
brandmarkte und dem Verfassungsgericht zur Überprüfung vorlegte, war die Bank
der Klagegegner leer: Die für die Bewilligung von Arbeitslosengeld (ALG) II
zuständigen Arbeitsgemeinschaften (Arge) hatten gar nicht erst Vertreter nach
Kassel entsandt. „Die wollten hier nicht die Prügel beziehen, die eigentlich
dem Gesetzgeber zustünden“, kommentierte Senatsvorsitzender Peter Udsching – und ließ später tatsächlich kaum ein gutes Haar
an den gesetzlichen Vorgaben für das Sozialgeld.
In dem sensiblen Bereich der Sicherung des Existenzminimums
von Kindern, so Udsching, hätte die Bundesregierung
deutlich mehr Sorgfalt walten lassen müssen. Es verstoße gegen das
grundgesetzliche Gleichheitsgebot, gegen das Recht auf Menschenwürde und gegen
das Sozialstaatsprinzip, dass der Anspruch von Kindern unter 14 Jahren
gegenüber Erwachsenen pauschal um 40 Prozent niedriger angesetzt worden sei –
„ohne dass der für Kinder notwendige Bedarf ermittelt und definiert wurde“. Und
weil es an einer derartigen „detaillierten normativen Wertung des Kinder- und
Jugendlichenbedarfs“ fehle, könnten die Gerichte auch nicht begründet
entscheiden, ob der Gesetzgeber bei der Festsetzung des Betrags seinen
Gestaltungsspielraum überschritten habe.
Das heißt: Deutschlands oberste Sozialrichter fordern nicht
unbedingt mehr Geld für den Nachwuchs von ALG-II-Empfängern.
Sie verlangen nur eine bessere Begründung dafür, warum eine bestimmte monatliche
Regelleistung ausreichend sein soll. Und warum Kinder und Jugendliche einen
geringeren Bedarf haben sollen als Erwachsene.
Von den Klägern war diese Annahme des Gesetzgebers als
„Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund“ gegeißelt worden: „Kinder sind doch
keine kleinen Erwachsenen“, sagte Rechtsanwalt Martin Reucher.
Er vertrat zwei Kinder aus Dortmund, die beim Start von Hartz
IV fünf und sieben Jahre alt gewesen waren und damals nur je gut 100 Euro
Mietkostenzuschuss bekommen hatten. Ihren Lebensunterhalt sollten ihre Eltern
nur aus dem Kindergeld und dem Familieneinkommen von rund 850 Euro bestreiten.
„Kinder haben ganz alterstypische Bedarfe, die in
Teilbereichen sogar höher sein können als die von Erwachsenen“, sagte der
Anwalt. Etwa, weil sie schneller aus ihren Kleidern herauswachsen oder
Schulsachen kaufen müssen. Während Kinder von Sozialhilfeempfängern einen
derartigen zusätzlichen Bedarf geltend machen können, ist das bei Hartz IV nicht möglich. Auch darin sah der Senat einen
Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz – ebenso wie in der fehlenden
Differenzierung nach Altersstufen: Bislang steht Säuglingen genauso viel
Sozialgeld zu wie 13-jährigen Jugendlichen. Eine Änderung ist zwar noch in
diesem Jahr vorgesehen, doch dazu nahm das Gericht keine Stellung.
Nach den gestrigen Beschlüssen des BSG muss nun das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Verfassungsmäßigkeit des Sozialgelds
prüfen. Es ist bereits die zweite Richtervorlage zu diesem Thema: Im Oktober
2008 hatte auch das hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt die
Verfassungshüter in den roten Roben angerufen, weil die Leistungen für Kinder
und Familien zu niedrig seien. Die Begründung ihres Beschlusses
veröffentlichten die Darmstädter Richter just am Vortag der BSG-Verhandlung –
und sparten darin auch nicht an Kritik an der bisherigen höchstrichterlichen
Rechtsprechung zum Thema Hartz IV. Auch ein Hartz-IV-Empfänger hat in Karlsruhe Beschwerde eingereicht.
Anders als jetzt die Kasseler Kollegen war sich das LSG nach
der Einholung mehrerer Gutachten sicher, dass das grundgesetzlich garantierte
Existenzminimum nicht mehr gewährleistet sei. Es verlangte darum eine deutliche
Erhöhung des Sozialgelds – um 20 Prozent für Jugendliche zwischen 14 und 18
Jahren und um 50 Prozent für unter 14-Jährige.
Az.: B
14/11b AS 9/07 R und B 14 AS 5/08 R (BSG);
L 6 AS 336/07 (LSG Hessen)
Der hartz-iv-Regelsatz
Die allgemeine Grundlage für den Hartz-IV-Regelsatz
ist die sogenannte Einkommens- und
Verbraucherstatistik. Sie wird alle fünf Jahre vom Statistischen Bundesamt
ermittelt. 2008 wurde wieder eine solche Stichprobe erhoben; es wird aber noch
dauern, bis sie ausgewertet ist. 2003 war die letzte verwertbare Stichprobe,
die erst 2006 ausgewertet war.
Die konkrete Basis für den Regelsatz sind die Verbrauchsausgaben
derjenigen, die die unteren 20 Prozent der Nettoeinkommen bekommen. Bei der
ersten Berechnung kam ein durchschnittliches unteres Einkommen pro Monat von
2499 Mark zustande. Diese Summe wurde aber vom Gesetzgeber willkürlich auf 1800
Mark reduziert – diese Summe ist bis heute der Bezugsrahmen.
Kinder-Regelsätze werden nicht nach dem wirklichen Bedarf
von Kindern ermittelt. Sondern es gilt: Kinder von bis zu 13 Jahren erhalten 60
Prozent des Regelsatzes eines Erwachsenen (also 211 statt 351 Euro im Monat).
Zum 1. Juli soll dieser Wert auf 70 Prozent (246 Euro) steigen. Jugendliche im
Alter von mehr als 14 Jahren bekommen 80 Prozent (281 Euro).
Bezugsrahmen: Die Regelsätze für Kinder orientieren sich
zudem nicht an den Ausgaben von Familien, sondern an dem, was ein
Ein-Personen-Haushalt pro Monat verbraucht. In den unteren Einkommensgruppen
sind das vor allem Haushalte von Alten und Studenten. Diese kaufen sich in der
Regel kein Spielzeug, können aber ihre Winterschuhe mindestens zwei Winter tragen,
während ein Kind im Prinzip alle halbe Jahre ein paar neue Schuhe benötigt -
nicht, weil es die Mode so diktiert, sondern weil Kinder aus ihren Schuhen,
Mänteln und Hosen herauswachsen.
Anpassung: Die Regelsätze von Erwachsenen und Kindern werden
alle fünf Jahre gemäß der neuesten Einkommens- und Verbraucherstatistik
angepasst. Dazwischen steigen sie jährlich - gekoppelt an die
Rentenentwicklung. Da es in den vergangenen Jahren für Rentner Null-Runden gab,
hatten auch die Hilfeempfänger das Nachsehen. 2007 gab es zuletzt eine
Erhöhung: Der Regelsatz für einen Erwachsenen stieg von 345 Euro auf heute 351
Euro im Monat. Zusätzlich bekommen Hartz-IV-Empfänger
noch Kosten für die Unterkunft vom Staat erstattet.
Beispiele: Der aktuelle Regelsatz sieht pro Monat etwa vor:
- für Bildung: 0,00 Euro für Erwachsene und Kinder
- Spielwaren und Hobbys: 1,29 Euro (Erwachsene), 0,78 Euro
(Kinder bis 14 Jahre)
- für den Besuch von Sport- und Kulturveranstaltungen: 6,38
Euro (Erwachsene), 3,83 Euro (Kinder)
- für Bücher und Broschüren: 5,57 Euro (Erwachsene), 3,34
Euro (Kinder)
- für Schreibwaren und Zeichenmaterial: 2,77 Euro
(Erwachsene), 1,66 Euro (Kinder)
- für Körperpflege: 3,09 Euro (Erwachsene), 1,86 Euro
(Kinder)
- für Fahrkarten in Bus und Bahn: 11,32 Euro (Erwachsene),
6,74 Euro (Kinder)
- für Nahrung und Getränke: 129,52 Euro (Erwachsene), 77,71
Euro (Kinder). ber
SPERBER
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Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 23)
Datum: Mittwoch, den 28. Januar 2009
Seite: 4
28.01.2009 / Titel / Seite 1Inhalt jw
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Klatsche für Hartz IV
Von Ralf Wurzbacher
Bundesregierung erneut abgewatscht: Richter fordern bedarfsdecke
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Bundesregierung erneut abgewatscht: Richter fordern bedarfsdeckende
Leistungen für Kinder
Foto: AP
Die Festsetzung der Regelleistung für Kinder in
Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften verstößt nach Ansicht der höchsten
deutschen Sozialrichter gegen das Grundgesetz. Der 14. Senat
des
Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel beschloß
am Dienstag, die
entsprechenden gesetzlichen Regelungen dem
Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe zur Prüfung vorzulegen. Für Betroffene und
Kritiker des
staatlichen Armutsregimes markiert das Urteil vorerst
allerdings nur
einen Teilerfolg. Das Gericht hat ausdrücklich nicht über
die
Rechtmäßigkeit der Höhe des Sozialgeldes für bis zu
14jährige befunden,
sondern lediglich beanstandet, daß
dessen Begrenzung auf 60 Prozent des
Regelsatzes für Erwachsene nicht hinreichend begründet
wurde. Daher ist
nicht ausgemacht, daß das
Bundesverfassungsgericht demnächst eine
Anhebung der Sätze verordnet.
Geklagt hatten zwei Familien mit jeweils zwei Kindern, nach
deren
Auffassung die gekürzten Sätze nicht das gesetzlich
garantierte
soziokulturelle Existenzminimum decken würden. Zu Beginn des
Rechtsstreits im Jahr 2005 hatten Kinder bis Vollendung des
14.
Lebensjahres Anspruch auf 207 Euro pro Monat, inzwischen
erhalten sie
211 Euro. Danach steigt der Betrag auf 80 Prozent des
Regelsatzes von
gegenwärtig 351 Euro monatlich. Waren die Kläger in den
Vorinstanzen
noch gescheitert, schlossen sich nun die Bundessozialrichter
ihrer
Argumentation weitgehend an.
Dem Gesetzgeber legt das BSG einen Verstoß gegen den
verfassungsmäßig
verbrieften Gleichheitsgrundsatz, eine Verletzung der
Menschenwürde und
des Sozialstaatsprinzips zur Last. Nach Auffassung des
Gerichts wurden
die Sätze für Kinder festgelegt, »ohne daß
der notwendige Bedarf
ermittelt und definiert« worden sei. Zudem könnten Kinder
von
Sozialhilfeempfängern unter Umständen höhere Leistungen
geltend machen
als jene von ALG-II-Beziehern.
Ferner bemängelt das Gericht, daß der
Gesetzgeber keinerlei Differenzierung zwischen Teenagern und
Neugeborenen vornimmt, also unterschiedslos allen Kindern
bis 14. Jahren
dieselben Leistungen zubilligt.
Alles in allem sei eine
»verfassungskonforme Auslegung des SGB II nicht möglich«,
konstatierte
der Vorsitzende Richter, Peter Udsching.
Als eine »schallende Ohrfeige für die Bundesregierung«
wertete gestern
der Paritätische Wohlfahrtsverband die Urteilsverkündung.
»Es ist
beschämend, daß Richter Politiker
an ihre Verantwortung für die Kinder
in unserem Land erinnern müssen«, äußerte sich
Hauptgeschäftsführer
Ulrich Schneider. In einer Pressemitteilung forderte er
»unverzüglich
die grundgesetzlich gebotene Bedarfsermittlung für Kinder
und
Jugendliche nachzuholen« und eine Anpassung der Regelsätze
je nach Alter
auf 254 bis 321 Euro. Ähnliche Appelle kamen gestern von der
Partei Die
Linke, der Gewerkschaft ver.di,
dem Sozialverband Volkssolidarität und
vom »Bündnis gegen Kinderarmut durch Hartz
IV«. Der Kölner
Armutsforscher Christoph Butterwegge
hatte schon im Vorfeld für die
Einführung eines kinderspezifischen Satzes plädiert, der
unter Umständen
auch höher als der von Erwachsenen ausfallen könnte.
Gestern beschloß das
Bundeskabinett im Rahmen des sogenannten zweiten
Konjunkturpakts immerhin eine Erhöhung der Hartz-IV-Leistungen für bis
14jährige von 60 auf 70 Prozent des Regelsatzes. Laut
Bundesagentur für
Arbeit leben bundesweit 1,6 Millionen Kinder unter 15 Jahren von Hartz IV.
Jeden Tag 480 Hartz-IV-Klagen
Die Verfahrensflut gegen die vor vier Jahren reformierte
Sozialgesetzgebung reißt nicht ab. Bundesweit landeten fast 175000 neue Fälle
bei der Justiz, 25634 davon in NRW. Jeder zweite Kläger ist vor Gericht
erfolgreich. Juristen fordern eine rasche Überarbeitung des Gesetzes.
VON MATTHIAS BEERMANN
Düsseldorf Das Sozialgericht hinter dem Düsseldorfer
Hauptbahnhof ist ein sicherer Ort. Dafür sorgt eine Panzerglas-Schleuse,
daneben ein Scanner wie am Flughafen. „Was meinen Sie, was die Leute hier
versuchen alles reinzuschleppen“, sagt der Justizwachmeister an der Pforte. Er
achtet auf Messer, Schlaginstrumente und mögliche Wurfprojektile. Denn wer hier
herein kommt, der ist manchmal gar nicht gut zu sprechen auf die Obrigkeit. „Hartz IV“, knurrt der Wachmann. Damit ist alles gesagt.
„Hartz IV“, das sollte der ganz
große Wurf in der deutschen Sozialgesetzgebung werden. Die Reform sollte die
Prozedur der Geldverteilung straffen, das ganze Verfahren beschleunigen. Die
Folgen lassen sich im Büro von Richterin Angelika Preisigke
besichtigen: Berge von Papier, grasgrüne Aktendeckel, alles Klagen zur
„Grundsicherung für Arbeitssuchende“, im Volksmund „Hartz
IV“. Jeden Morgen rollt ein neues Wägelchen mit Akten in Preisigkes
Büro, ein endloser Strom. „Wir kämpfen uns so durch“, sagt Preisigke
tapfer. Aber ein Sieg über die Papierflut ist nicht in Sicht.
Am 1. Januar 2005 trat Hartz IV in
Kraft, seither schwoll die Welle der Klagen immer weiter an. Mehr als 25600
gingen 2008 allein an den nordrhein-westfälischen Sozialgerichten neu ein, rund
23 Prozent mehr als im Vorjahr. Bundesweit protestierten fast 175000 Kläger vor
Gericht gegen ihre Behandlung durch die für ihre Betreuung zuständigen Argen -
jeden Tag 480 neue Verfahren, die in den Justizapparat eingespeist werden.
Da geht es manchmal nur um Kleinbeträge. Aus der Sicht der
Betroffenen geht es freilich nicht selten um die Existenz. „Da ist viel
Empörung im Spiel“, sagt Richterin Preisigke. Wie bei
Heiner M.* Rund 50 Euro mehr im Monat verlangte der Diabetiker. Von dem Geld
wollte er sich Vitaminpräparate kaufen, die von der Krankenkasse nicht bezahlt
werden. Der Arge-Sachbearbeiter lehnte ab. Weil auch der Amtsarzt keinen Sinn
in der Einnahme der Präparate sah, wurde die Klage abgewiesen.
Der 15-jährige Realschüler Thomas B. bekam dagegen die 330
Euro, die seine Eltern für die Bezahlung einer Klassenfahrt gefordert hatten.
Dass der Antrag erst nachträglich eingereicht wurde, ließ das Gericht gelten.
Gudrun B. (33) weiß dagegen noch nicht, ob sie ihre 700 Euro sieht. Das Geld
gab die alleinerziehende Mutter zweier Kinder für
Möbelkäufe aus. Von der Arge bekam sie dafür lediglich
ein Darlehen, glaubt aber, Anspruch auf eine Zahlung zu haben.
Statistisch stehen die Erfolgschancen von Gudrun H.
jedenfalls nicht schlecht: Jede zweite Hartz-IV-Klage
kommt durch. Weil man vor dem Sozialgericht auch keinen Anwalt braucht und sehr
viele Kläger Prozesskostenhilfe bekommen, „ist es schon sehr einfach zu
klagen“, sagt der Präsident des Landessozialgerichts, Jürgen Brand.
Brand und seine Richter, die sich täglich mit dem Streit
über die Angemessenheit von Mietkosten, Bedarfs-, Anrechnungs- und
Sanktionsfragen, mit Vermögensberechnungen und kryptischen
Bewilligungsbescheidungültigkeitserklärungen plagen müssen, plädieren immer lauter
dafür, dass die teils weltfremden Hartz-IV-Regelungen
überarbeitet werden. „Ohne ein neues Gesetz wird sich an der Lage nichts
ändern“, sagt Brand.
Vielleicht wäre vieles besser, wenn die Argen ihre „Kunden“
besser informieren würden. Aber damit sind offenbar viele Mitarbeiter dort
überfordert. „Mein Sachbearbeiter hat mir den Kauf eines Hartz-IV-Buchs
empfohlen“, ärgert sich Gudrun B., „Kostenpunkt 29,90 Euro“. Irgendwann landen
solche Fälle zwangsläufig bei der Justiz.
50 zusätzliche Richter sind in NRW inzwischen eingestellt
worden; sie bewältigen die Hartz-IV-Flut so gerade
eben. Aber in den Aktenkellern warten noch Zigtausend unerledigte Verfahren.
„Es ist wie bei der Hydra“, sagt Richterin Preisigke,
„Sie schlagen einen Kopf ab und zwei wachsen nach.“
*Namen geändert
Hartz-IV-Sätze verfassungswidrig
VON EVA QUADBECK
Berlin Können Eltern ein Kind von 207Euro im Monat ernähren,
kleiden, bilden und am sozialen Leben teilhaben lassen? Über diese Frage muss
nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Mehr als eine Million Kinder in
Deutschland wächst in Hartz-IV-Familien
auf. Das Bundessozialgericht hält deren Regelsätze für verfassungswidrig. Die
Richter bemängeln, dass die Leistung für Kinder 40 Prozent niedriger angesetzt
wurde als die für Erwachsene, ohne dass der genaue Bedarf ermittelt wurde. Sie
kritisieren weiterhin, dass es bei den Zahlungen keine Altersabstufungen
zwischen Babys und Jugendlichen bis 14 Jahre gibt. Während Eltern, die Hartz-IV beziehen, keine Sonderausgaben geltend machen können,
ist dies bei der viel kleineren Gruppe der Sozialhilfeempfänger möglich. Die
Richter sehen darin eine Ungleichbehandlung. Sie haben aber nicht grundsätzlich
festgestellt, dass die Regelsätze für alle zu niedrig sind.
Die Verfassungsrichter in Karlsruhe müssen nun über Fälle
urteilen, die so nicht mehr bestehen. Der Hartz-IV-Regelsatz
für Kinder liegt mittlerweile bei 211 Euro monatlich. Mit dem Konjunkturpaket
der Regierung sollen die Zahlungen zudem nach Alter gestaffelt werden. Für
Kinder zwischen sechs und 13 Jahren sollen ab 1. Juli 246 statt 211 Euro im
Monat gezahlt werden. Zudem erhalten Familien mit schulpflichtigen Kindern bis
zur zehnten Klasse zu jedem Schuljahresbeginn 100Euro als Starterpaket.
Die Entscheidung aus Kassel wurde von Sozial- und
Familienverbänden einhellig begrüßt. Der Kinderschutzbund sprach von einer
„Klatsche für die Politik“. Der Paritätische Wohlfahrtsverband nannte das
Urteil eine „schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber“. Experten erwarten, dass
das Verfassungsgericht der Argumentation der Kassler Richter folgt. Mit den
gerade beschlossenen Änderungen bei den Hartz-IV-Leistungen
könnte die Politik allerdings aus dem Schneider sein.
- /EVA QUADBECK
- /MATTHIAS BEERMANN
Quelle:
Verlag: Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH
Publikation: Rheinische Post Düsseldorf
Ausgabe: Nr.23
Datum: Mittwoch, den 28. Januar 2009
Seite: Nr.3
Karlsruhe muß Hartz IV überprüfen
26.01.2009 / Inland / Seite 4Inhalt
<http://www.jungewelt.de/2009/01-26/index.php>
Eschwege. Das Landessozialgericht Hessen hat in einem am Sonnabend
veröffentlichten Beschluß verfassungsrechtliche Zweifel an den im Rahmen
der Hartz-IV-Gesetze festgelgten Regelsätzen geäußert und ein
Beschwerdeverfahren Verfahren eines Eschweger Sozialarbeiters zur
Prüfung an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet. Das teilte der
Vererin ARCA Soziales Netzwerk e.V. am Wochenende in Eschwege mit. Das
Gericht sei der Auffassung, daß es bei der Regelsatzbemessung zu
eklatanten Fehlern gekommen war, die offenbar im Interesse der
Kosteneinsparung sogar absichtlich waren, obwohl man wußte, daß man
dadurch Millionen von Erwerbslosen in die Armut treibe, hieß es weiter.
(jW)
27.01.2009 / Inland / Seite 4Inhalt
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Mit Spannung wird heute ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG)
in Kassel über die Verfassungsmäßigkeit der Hartz-IV-Regelsätze
für Kinder erwartet. Zur Entscheidung stehen die Klagen zweier Elternpaare, die
mit ihren Kindern in Bedarfsgemeinschaften leben und der Auffassung sind, die
ihnen bewilligten Leistungen stellten das vom Grundgesetz garantierte
Existenzminimum nicht sicher. Unabhängig vom Ausgang der beiden Verfahren wird
das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu einem noch
nicht bekannten Zeitpunkt über die Höhe der Zahlungen für Kinder befinden. Das
Hessische Landessozialgericht in Darmstadt war bereits Ende Oktober 2008 zum Schluß gelangt, daß die Sätze zu
niedrig bemessen sind, und leitete die Frage an das höchste deutsche Gericht
weiter.
Wie am Montag publik wurde, müssen die Karlsruher Richter dabei auch die
Regelsätze für Erwachsene auf den Prüfstand stellen. Die Zahlungen deckten
nicht das soziokulturelle Existenzminimum von Familien und verstießen daher
gegen das Grundgesetz, heißt es in einem gestern veröffentlichten Vorlagebeschluß, den die Darmstädter Richter zur Revision
zum BVerfG geschickt haben. Nach ihrem Verdikt werde
der besondere Bedarf von Familien mit Kindern nicht berücksichtigt, vor allem
sei die Begrenzung der Leistung für Kinder auf 60 Prozent des Regelsatzes eines
Erwachsenen nicht hinreichend begründet. Nicht ersichtlich sei weiterhin,
weshalb 14jährigen nicht höhere Zuwendungen als Neugeborenen zustehen. Die
derzeitigen Sätze seien »weder mit der Menschenwürde in Verbindung mit dem
Sozialstaatsgebot, dem Gleichheitsgebot und dem besonderen
Diskriminierungsverbot gegenüber Familien« vereinbar.
Mit Blick auf den für heute angekündigten Urteilsspruch des
Bundessozialgerichts forderte die Partei Die Linke am Montag eine Aufstockung
der Kinderregelleistung auf »rund 300 Euro« sowie in einem zweiten Schritt die
Einführung einer »eigenständigen Kindergrundsicherung«. Nach geltender
Rechtslage erhalten Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres monatlich
211 Euro und ab dem 15. Jahr 281. Es sei nicht nachvollziehbar, »warum Kinder und
Heranwachsende weniger Bedürfnisse haben sollen, weil sie jünger sind«,
kritisierte die Vizechefin der Linkspartei Katja Kipping.
Tatsächlich sei der Bedarf des Nachwuchses mitunter größer. »Kinderbekleidung
ist oft teurer und muß häufiger gekauft werden«, so Kipping.
In beiden in Kassel zum Beschluß stehenden Fällen
waren die Eltern vorinstanzlich damit gescheitert,
höhere Zuwendungen als die im Jahr 2005 gewährten 207 Euro für ihre Sprößlinge durchzusetzen. Ihre Chancen vor dem obersten
deutschen Sozialgericht werden gemeinhin als günstig erachtet. Erst Ende
vergangener Woche hatte dessen Präsident, Peter Masuch,
die Bundesregierung zu Nachbesserungen an der sogenannten
Arbeitsmarktreform aufgefordert. Hintergrund sind die neuesten Rekordzahlen an
Klagen gegen das Gesetzeswerk und dessen vielfach mißbräuchliche
Anwendung durch die Behörden der Arbeitsverwaltung. Laut BSG-Vizepräsidentin
Ruth Wetzel-Steinwedel würden die Erkenntnisse aus inzwischen fast 100
höchstrichterlichen Urteilen oftmals einfach ignoriert.