Job-Suche für Behinderte wird schwerer

Hartz IV kompliziert Förderung vor allem in Optionskommunen / Verbände fordern

Änderung des Sozialgesetzbuches

Seit Hartz IV ist die Job-Suche für behinderte Menschen deutlich schwerer geworden.

Im Amtsbezirk Frankfurt sind derzeit rund 2600 Behinderte ohne Arbeit. Vor allem in

den so genannten Options- kommunen haben sie Probleme, an Fördergeld zu kommen,

klagen Experten.

 

 

 

Integrationshilfe

Die Zahl von arbeitslosen Menschen mit Behinderung nimmt zu. Im Dezember suchten

bundesweit etwa 165 600 Frauen und Männer mit schweren Handicaps nach einem Job - das

ist knapp ein Prozent mehr als noch im Dezember 2005. Die Ausgleichsabgabe soll Jobs

für Behinderte schaffen. Private und öffentliche Arbeitgeber mit 20 und mehr

Beschäftigten müssen an die Integrationsämter eine solche Abgabe zahlen, wenn sie

nicht mindestens fünf Prozent ihrer Stellen mit schwer behinderten Menschen besetzen.

Je nach Grad der erfüllten Beschäftigungspflicht variiert die Höhe der Abgabe

zwischen 103 und 260 Euro für die nicht besetzte Stelle im Monat. 30 Prozent führen

die Integrationsämter an die Bundesanstalt für Arbeit ab. Mit dem Rest zahlen die

Integrations- ämter Hilfsmittel und Assistenzkräfte für blinde, gehörlose oder

gelähmte Menschen, um deren Arbeitgeber von diesen Kosten zu entlasten. fr

 

 

Frankfurt a.M. - Rund 2600 Frauen und Männer mit schweren Behinderungen sind in und

um Frankfurt zurzeit arbeitslos. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist laut

Bereichsleiterin Maria Haas aber nur für etwa 700 von ihnen zuständig; um knapp 1200

müssen sich die mit Vertretern von BA und Kommunen paritätisch besetzten

Arbeitsgemeinschaften (Argen) kümmern. Die übrigen 700 Betroffenen wohnen in

Optionskommunen, die Betreuung und Vermittlung in alleiniger Verantwortung erledigen.

Wirksame Hilfe fast unmöglich

 

Diese mit den Hartz-Reformen geschaffene Zuständigkeit mache rasche und wirksame

Hilfe fast unmöglich, beklagten Experten. Bei Einrichtung der Institution

"Optionskommune" habe der Gesetzgeber die besondere Situation schwer behinderter

Menschen vergessen, klagt der blinde Jurist Michael Richter. Zwar dürfe die BA an die

Optionskommunen Mittel aus der Arbeitslosenversicherung überweisen. Aus dem Topf, in

den die Ausgleichsabgabe von Betrieben fließt, die nicht genug schwer behinderte

Menschen beschäftigen, aber darf sie dort nicht fördern, erklärt Richter.

 

Wegen dieses Mankos wäre beispielsweise in Marburg fast die Einstellung eines

promovierten blinden Politologen als Universitätsdozent gescheitert. Der Kreis

Marburg-Biedenkopf und die Stadt Marburg gehören nämlich zu den 69 Optionskommunen

der Republik. Und dort hat die BA für behinderte Menschen allenfalls beratende

Funktion. Das fehlende Geld für die Anschubfinanzierung der Dozentenstelle wollte die

Uni von EU und BA holen. 70 Prozent des Gehalts sagte die EU aus ihrem Programm

"Equal" zu. Den Rest sollte die BA aus der Ausgleichsabgabe der Arbeitgeber

zuschießen. Das aber darf sie laut Sozialgesetzbuch nur bei Maßnahmen, an denen sie

auch beteiligt ist. "In den Optionskommunen ist das jedoch nicht der Fall",

kritisiert Richter.

 

"Gerne hätten wir den blinden Bewerber sofort als Dozent eingestellt. Doch die

fehlende Anschubfinanzierung hat uns leider daran gehindert", bedauert Professor

Wilfried von Bredow von der Uni Marburg. "Auch wir bedauern, dass die BA nicht mit

dem Geld aus der Arbeitgeberausgleichsabgabe Projekte in den Optionskommunen fördern

darf und derartige Anstellungen deshalb scheitern", sagt die Leiterin des Marburger

Job-Centers Andrea Martin.

 

Am Ende hat die Anstellung dann doch geklappt - nach monatelangen intensiven

Bemühungen haben Dienststellen und Parlamentarier aus diversen Töpfen das Geld für

die Restfinanzierung zusammengetragen. Um solche Kraftakte künftig zu vermeiden,

verlangen die Sozialverbände eine Änderung des Sozialgesetzbuches. "Vor Hartz IV

waren wir Anlaufstelle für alle Arbeitslosen", sagt Ilona Mirtschin von der BA in

Nürnberg. "Da erhielten auch behinderte Menschen nach Schul-, Ausbildungs- oder

Studienabschluss Rat und Hilfe einschließlich finanzieller Zusagen für die

Arbeitgeber aus einer Hand." Nun aber müssten die Betroffenen die für sie zuständige

Institution erst suchen. Björn Krienke, Koordinator des Behinderten-Programms der BA

in Hessen, verweist auf ein weiteres Problem: "Den Betrieben, denen wir gehandicapte

Empfänger von ALG I vorstellen, sagen wir gleich auch verbindlich die erforderlichen

Hilfen für sie und die Firmen zu. Bei ALG II-Beziehern müssen wir die

Wohnort-Verwaltungen fragen, ob und in welcher Höhe sie Eingliederungs-Zuschüsse an

die Betriebe zu zahlen gewillt sind." Denn die Wohnort-Kommunen richten die

jeweiligen Hilfen an der Arbeitslosenquote in ihrer Region aus. So kann es sein, dass

ein Arbeitgeber in Frankfurt - je nach Herkunft des eingestellten Behinderten - eine

niedrigere oder höhere Zuwendung bekommt. Die Hilfen sind in süddeutschen Metropolen

wesentlich niedriger als etwa in Berlin, Halle und Schwerin. Exakte Zahlen, wie viele

der arbeitslosen Menschen in den Optionskommunen behindert sind, sind derzeit aber

kaum zu bekommen. Keyvan Dahesch

 

 

               

 

 

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Dokument erstellt am 03.01.2007 um 17:28:03 Uhr

Erscheinungsdatum 04.01.2007