Job-Suche für Behinderte wird schwerer
Hartz IV kompliziert Förderung vor
allem in Optionskommunen / Verbände fordern
Änderung des Sozialgesetzbuches
Seit Hartz IV ist die Job-Suche
für behinderte Menschen deutlich schwerer geworden.
Im Amtsbezirk Frankfurt sind derzeit rund 2600 Behinderte
ohne Arbeit. Vor allem in
den so genannten Options- kommunen
haben sie Probleme, an Fördergeld zu kommen,
klagen Experten.
Integrationshilfe
Die Zahl von arbeitslosen Menschen mit Behinderung nimmt zu.
Im Dezember suchten
bundesweit etwa 165 600 Frauen und Männer mit schweren
Handicaps nach einem Job - das
ist knapp ein Prozent mehr als noch im Dezember 2005. Die
Ausgleichsabgabe soll Jobs
für Behinderte schaffen. Private und öffentliche Arbeitgeber
mit 20 und mehr
Beschäftigten müssen an die Integrationsämter
eine solche Abgabe zahlen, wenn sie
nicht mindestens fünf Prozent ihrer Stellen mit schwer
behinderten Menschen besetzen.
Je nach Grad der erfüllten Beschäftigungspflicht variiert
die Höhe der Abgabe
zwischen 103 und 260 Euro für die nicht besetzte Stelle im
Monat. 30 Prozent führen
die Integrationsämter an die
Bundesanstalt für Arbeit ab. Mit dem Rest zahlen die
Integrations- ämter Hilfsmittel
und Assistenzkräfte für blinde, gehörlose oder
gelähmte Menschen, um deren Arbeitgeber von diesen Kosten zu
entlasten. fr
Frankfurt a.M. - Rund 2600 Frauen
und Männer mit schweren Behinderungen sind in und
um Frankfurt zurzeit arbeitslos. Die Bundesagentur für
Arbeit (BA) ist laut
Bereichsleiterin Maria Haas aber nur für etwa 700 von ihnen
zuständig; um knapp 1200
müssen sich die mit Vertretern von BA und Kommunen
paritätisch besetzten
Arbeitsgemeinschaften (Argen) kümmern. Die übrigen 700
Betroffenen wohnen in
Optionskommunen, die Betreuung und Vermittlung in alleiniger
Verantwortung erledigen.
Wirksame Hilfe fast unmöglich
Diese mit den Hartz-Reformen
geschaffene Zuständigkeit mache rasche und wirksame
Hilfe fast unmöglich, beklagten Experten. Bei Einrichtung
der Institution
"Optionskommune" habe der Gesetzgeber die
besondere Situation schwer behinderter
Menschen vergessen, klagt der blinde Jurist Michael Richter.
Zwar dürfe die BA an die
Optionskommunen Mittel aus der Arbeitslosenversicherung
überweisen. Aus dem Topf, in
den die Ausgleichsabgabe von Betrieben fließt, die nicht
genug schwer behinderte
Menschen beschäftigen, aber darf sie dort nicht fördern,
erklärt Richter.
Wegen dieses Mankos wäre beispielsweise in Marburg fast die
Einstellung eines
promovierten blinden Politologen als Universitätsdozent
gescheitert. Der Kreis
Marburg-Biedenkopf und die Stadt
Marburg gehören nämlich zu den 69 Optionskommunen
der Republik. Und dort hat die BA
für behinderte Menschen allenfalls beratende
Funktion. Das fehlende Geld für die Anschubfinanzierung der
Dozentenstelle wollte die
Uni von EU und BA holen. 70 Prozent des Gehalts sagte die EU
aus ihrem Programm
"Equal" zu. Den Rest
sollte die BA aus der Ausgleichsabgabe der Arbeitgeber
zuschießen. Das aber darf sie laut
Sozialgesetzbuch nur bei Maßnahmen, an denen sie
auch beteiligt ist. "In den Optionskommunen ist das
jedoch nicht der Fall",
kritisiert Richter.
"Gerne hätten wir den blinden Bewerber sofort als
Dozent eingestellt. Doch die
fehlende Anschubfinanzierung hat uns leider daran
gehindert", bedauert Professor
Wilfried von Bredow von der Uni Marburg. "Auch wir
bedauern, dass die BA nicht mit
dem Geld aus der Arbeitgeberausgleichsabgabe Projekte in den
Optionskommunen fördern
darf und derartige Anstellungen deshalb scheitern",
sagt die Leiterin des Marburger
Job-Centers Andrea Martin.
Am Ende hat die Anstellung dann doch geklappt - nach
monatelangen intensiven
Bemühungen haben Dienststellen und Parlamentarier aus
diversen Töpfen das Geld für
die Restfinanzierung zusammengetragen. Um solche Kraftakte
künftig zu vermeiden,
verlangen die Sozialverbände eine Änderung des
Sozialgesetzbuches. "Vor Hartz IV
waren wir Anlaufstelle für alle Arbeitslosen", sagt
Ilona Mirtschin von der BA in
Nürnberg. "Da erhielten auch behinderte Menschen nach
Schul-, Ausbildungs- oder
Studienabschluss Rat und Hilfe einschließlich finanzieller
Zusagen für die
Arbeitgeber aus einer Hand." Nun aber müssten die
Betroffenen die für sie zuständige
Institution erst suchen. Björn Krienke,
Koordinator des Behinderten-Programms der BA
in Hessen, verweist auf ein weiteres Problem: "Den
Betrieben, denen wir gehandicapte
Empfänger von ALG I vorstellen, sagen wir gleich auch
verbindlich die erforderlichen
Hilfen für sie und die Firmen zu. Bei ALG II-Beziehern
müssen wir die
Wohnort-Verwaltungen fragen, ob und in welcher Höhe sie
Eingliederungs-Zuschüsse an
die Betriebe zu zahlen gewillt sind." Denn die
Wohnort-Kommunen richten die
jeweiligen Hilfen an der Arbeitslosenquote in ihrer Region
aus. So kann es sein, dass
ein Arbeitgeber in Frankfurt - je nach Herkunft des
eingestellten Behinderten - eine
niedrigere oder höhere Zuwendung bekommt. Die Hilfen sind in
süddeutschen Metropolen
wesentlich niedriger als etwa in Berlin, Halle und Schwerin.
Exakte Zahlen, wie viele
der arbeitslosen Menschen in den Optionskommunen behindert
sind, sind derzeit aber
kaum zu bekommen. Keyvan Dahesch
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Dokument erstellt am 03.01.2007 um 17:28:03 Uhr
Erscheinungsdatum 04.01.2007