Hartz-Regelung laut Gericht verfassungswidrig
Berlin · Die in den Hartz-Gesetzen
neu vorgeschriebene Haftung für ein Kind des Partners in einer nichtehelichen
Lebensgemeinschaft ist nach Überzeugung des Berliner Sozialgerichts
verfassungswidrig. Das Gericht kündigte am Montag an, die Neuregelung dem
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen. Anlass ist der Fall einer
15-Jährigen, der die Sozialbehörden keine Unterstützung mehr zahlen. (Az: S 103 AS 10869/06 ER).
Nach den seit August 2006 verschärften
Vorschriften hat das Kind erst dann einen Anspruch auf Sozialleistungen, wenn
auch das Geld des nicht verheirateten Partners nicht für den Lebensunterhalt
ausreicht. Früher war nur auf das Geld der Eltern zurückgegriffen worden.
Im Fall der 15-Jährigen lebt deren
arbeitslose Mutter ohne Trauschein mit einem Mann zusammen, der ebenfalls
arbeitslos gemeldet ist und derzeit Arbeitslosengeld I bezieht. Nach Auffassung
des zuständigen Job-Centers reicht das Arbeitslosengeld des Mannes aus, um auch
den Lebensunterhalt der Frau und deren Tochter zu sichern. Der Mann zahlt dem
Mädchen nach eigenen Angaben nichts. dpa
AG
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Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 7)
Datum: Dienstag, den 09. Januar 2007
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