Hartz-Regelung laut Gericht verfassungswidrig

Berlin · Die in den Hartz-Gesetzen neu vorgeschriebene Haftung für ein Kind des Partners in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist nach Überzeugung des Berliner Sozialgerichts verfassungswidrig. Das Gericht kündigte am Montag an, die Neuregelung dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen. Anlass ist der Fall einer 15-Jährigen, der die Sozialbehörden keine Unterstützung mehr zahlen. (Az: S 103 AS 10869/06 ER).

Nach den seit August 2006 verschärften Vorschriften hat das Kind erst dann einen Anspruch auf Sozialleistungen, wenn auch das Geld des nicht verheirateten Partners nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Früher war nur auf das Geld der Eltern zurückgegriffen worden.

Im Fall der 15-Jährigen lebt deren arbeitslose Mutter ohne Trauschein mit einem Mann zusammen, der ebenfalls arbeitslos gemeldet ist und derzeit Arbeitslosengeld I bezieht. Nach Auffassung des zuständigen Job-Centers reicht das Arbeitslosengeld des Mannes aus, um auch den Lebensunterhalt der Frau und deren Tochter zu sichern. Der Mann zahlt dem Mädchen nach eigenen Angaben nichts. dpa

 

AG



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Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 7)
Datum: Dienstag, den 09. Januar 2007
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