„Grausam, unmenschlich“

Freispruch im Brechmittel-Fall empört Arzt-Kollegen

Von Wolfgang Wagner

Der Freispruch für einen Arzt im Bremer Brechmittel-Prozess stößt in der Ärzteschaft auf großes Unbehagen: Ein Urteil nach dem Motto „Unwissenheit schützt vor Strafe“ widerspreche seinem Rechtsverständnis, kritisiert der Vize-Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau. Das Landgericht Bremen hatte einen Auftragsarzt der Polizei vergangene Woche vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Begründung: Er sei unerfahren und überfordert gewesen. Der Mediziner hatte einem mutmaßlichen Kokainhändler Brechsirup und literweise Wasser eingeflößt, um an verschluckte Kokainkügelchen zu gelangen; dieser starb in Folge des Einsatzes.

Montgomery sagte, wenn ein Arzt die Folgen seines Handelns nicht abschätzen könne, dürfe er den Einsatz erst gar nicht beginnen. Die Mediziner müssten sich auf das beschränken, was sie können. „Ich darf auch nicht plötzlich Herzen transplantieren“, meint der Radiologe, der schon vor Jahren den Einsatz von Brechmitteln verurteilte. „Gott sei Dank ist dieser Unsinn inzwischen gestoppt worden“, sagte Montgomery weiter. Nun müsse die Ärztekammer den Fall prüfen.

Empört über das Urteil ist auch der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte (vdää), ein Zusammenschluss linker Mediziner. Der Arzt habe „grausam, unmenschlich und erniedrigend“ gehandelt. Es gehe nicht um einen medizinischen Behandlungsfehler, sondern um den „Verrat ärztlichen Selbstverständnisses“, so Vorstandsmitglied Winfried Beck. Er sieht ebenfalls die Landesärztekammer am Zug: „Mit Sicherheit hat der Bremer Arzt die Berufsordnung verletzt.“ Das müsse Konsequenzen haben – bis hin zum Entzug der Approbation.

Die Ärztekammer Bremen äußert sich zurückhaltend zu dem Fall. Auf Anfrage der FR teilt sie mit, sie werde beim Landgericht Akteneinsicht beantragen. Ob es ein Verfahren gebe, sei offen.

Der Fall wirft ein erneutes Schlaglicht auf die problematische Zusammenarbeit zwischen Medizinern und Staatsgewalt. Die Ärzte-Gremien verurteilen zwar die Mithilfe etwa bei Abschiebungen, mit dem Vorgehen gegen ihre Kollegen tun sie sich aber häufig schwer.

 

GHARTZ



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Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 288)
Datum: Dienstag, den 09. Dezember 2008
Seite: 8

 

 

10.12.2008 / Inland / Seite 4Inhalt

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Kritik an Urteil zu Brechmitteln

Frankfurt/Main. Der Freispruch für einen Arzt im Prozeß um den Einsatz von Brechmitteln stößt unter Medizinern auf Kritik: Ein Urteil nach dem Motto »Unwissenheit schützt vor Strafe« widerspreche seinem Rechtsverständnis, sagte der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, der Frankfurter Rundschau (Dienstagausgabe). Das Landgericht Bremen hatte den Auftragsarzt der Polizei vergangene Woche vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen, weil er unerfahren und überfordert gewesen sei. Der Mediziner hatte Ende 2004 einem mutmaßlichen Rauschgifthändler Brechsirup und Wasser eingeflößt, um an möglicherweise verschluckte Kokainkügelchen zu gelangen. Der Afrikaner starb an den Folgen des Einsatzes. Montgomery sagte, wenn ein Arzt die Folgen seines Handelns nicht abschätzen könne, dürfe er den Einsatz erst gar nicht beginnen. »Ich darf auch nicht plötzlich Herzen transplantieren«, sagte der Radiologe, der schon vor Jahren den Einsatz von Brechmitteln verurteilt hatte. »Gott sei Dank ist dieser Unsinn inzwischen gestoppt worden.« (ddp/jW)